Das Bild zeigt eine Frau beim Lesen ihrer Renteninformationen.

Renteninformation

Alles was Du wissen musst

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Jeder Versicherte in der Deutschen Rentenversicherung erhält einmal im Jahr eine Renteninformation – wenn er mindestens 27 Jahre alt ist und fünf Beitragsjahre hat. Diese gibt einen Überblick über die gesetzliche Rentenversicherungssituation: den Stand Deines Rentenkontos, die bisher erworbenen Rentenansprüche und eine Hochrechnung der voraussichtlichen Rente. So kannst Du kontrollieren, ob alles korrekt erfasst ist.

Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen zur Renteninformation. Produktdetails zur Flexiblen Vorsorge findest Du hier.

Deine Renten­in­for­ma­tion auf einen Blick

Das Bild zeigt die Renteninformationen auf dem Blatt von der Rentenversicherung.

Was sind Entgelt­punkte?

Deine beitragspflichtigen Jahresverdienste werden in sogenannte Entgeltpunkte umgerechnet. Diese sind Grundlage für die Berechnung Deiner späteren Rente. Wenn Du in einem Jahr genauso viel wie der Durchschnitt aller Rentenversicherten (Arbeitnehmer) verdient hast, erhältst Du einen Entgeltpunkt. Bei einem höheren oder geringeren Verdienst gibt es entsprechend mehr oder weniger Entgeltpunkte.

Was bedeutet Erwerbs­min­de­rung?

Bezeichnet den Verlust der Fähigkeit, den Lebensunterhalt durch die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit zu verdienen. Diese bezieht sich dabei ausschließlich auf die Leistungsfähigkeit im Berufsleben und nicht auf andere Lebensbereiche.

Was bedeutet Regel­al­ters­grenze?

Unter der Regelaltersgrenze versteht man das Datum, ab wann Du planmäßig nach den gesetzlichen Bestimmungen in Rente gehst. Aktuell liegt die Regelaltersgrenze bei Vollendung des 67. Lebensjahres. Die Regelaltersgrenze wird im Zeitraum von 2012 bis 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgt die Anhebung seit 2012 in 1-Monatsschritten und von 2025 an in 2-Monatsschritten. Das bedeutet für Versicherte ab dem Jahrgang 1964 gilt in der Regel die Regel­altersgrenze von 67 Jahren. Ausgenommen von der Anhebung der Alters­grenze ist, wer vor dem 1. Januar 1955 geboren ist und vor dem 1. Januar 2007 Alters­teil­zeitarbeit verbindlich vereinbart hat oder wer Anpassungs­geld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen hat.

Geburts­jahr

Renten­ein­tritts­alter

bis 194665 + 0 Monate
194765 + 1 Monate
194865 + 2 Monate
194965 + 3 Monate
195065 + 4 Monate
195165 + 5 Monate
195265 + 6 Monate
195365 + 7 Monate
195465 + 8 Monate
195565 + 9 Monate
195665 + 10 Monate
195765 + 11 Monate
195866
195966 + 2 Monate
196066 + 4 Monate
196166 + 6 Monate
196266 + 8 Monate
196366 + 10 Monate
ab 196467
Quelle: Deutsche Rentenversicherung

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Die Rente wegen voller Erwerbs­min­de­rung

Neben der finanziellen Absicherung Deines Ruhestandes ist auch der Schutz bei Erwerbsminderung eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Kannst Du aus gesundheitlichen Gründen keiner Arbeit mehr nachgehen, trägt eine Rente wegen Erwerbsminderung zu Deinem Lebensunterhalt bei. Als Erwerbsminderung gilt, wenn Du weniger als drei Stunden am Tag einer Erwerbstätigkeit nachgehen kannst. Kannst Du mehr als drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden am Tag einer Erwerbstätigkeit nachgehen, erhältst Du die halbe Erwerbsminderungsrente.

Die Renteninformation zeigt Dir die Höhe Deiner Erwerbsminderungsrente, wenn Du diese heute in Anspruch nehmen müsstest. Sie errechnet sich nicht nur aus Deinen bereits gesammelten Entgeltpunkten, sondern wird vielmehr so gerechnet, als hättest Du weiterhin bis zum 60. Geburtstag gearbeitet und Beiträge eingezahlt.

Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung kannst Du grundsätzlich nur erhalten, wenn in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeitragszeiten in Deinem Konto gespeichert sind. Tritt die volle Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall oder innerhalb von sechs Jahren nach Beendigung einer Ausbildung ein, können auch weniger Pflichtbeitragszeiten für einen Anspruch ausreichen.

Die Höhe Deiner künf­tigen Regel­al­ters­rente

Unter diesem Punkt bekommst Du zwei Beträge ausgewiesen. Zum einen den Betrag, den Du nach dem heutigem Stand bekommen würdest, wenn sich bis zur Rente nichts mehr ändern würde – also auch keine Einzahlungen mehr vorgenommen würden. Zum anderen wird eine Hochrechnung Deiner voraussichtlichen Altersrente vorgenommen. Diese Berechnung hat die vergangenen fünf Jahre als Grundlage und rechnet die in dieser Zeit durchschnittlich geleisteten Rentenbeiträge bis zu Deiner Regelaltersgrenze hoch.

Wie wird die künf­tige Regel­al­ters­rente berechnet?

Zur Berechnung Deiner derzeit erworbenen Rentenansprüche werden die ermittelten Entgeltpunkte, die Du mit Deinen und den Einzahlungen Deines Arbeitgebers erworben hast, mit dem aktuellen Rentenwert vervielfältigt. Im ersten Halbjahr 2014 betrug dieser 28,14 € in den alten und 25,74 € in den neuen Bundesländern. In der Renteninformation siehst Du Deine bisher erreichte Anzahl an Entgeltpunkten. Dabei werden nicht nur Deine Beitragszeiten, sondern auch alle weiteren bekannten Versicherungszeiten sowie freiwillige Beitragszahlungen berücksichtigt.

Mit jeder neuen Renteninformation wird Dir Dein aktueller Stand an Entgeltpunkten mitgeteilt. Die Entgeltpunkte sind die Grundlage für die Berechnung Deiner späteren Altersrente.

Kontrolliere Deinen Rentenbescheid sowie die darin vermerkten Zeiten und Entgeltpunkte. Unstimmigkeiten oder Fehler können Dich im Alter um Teile Deiner Rente bringen. Sollte aus Deiner Sicht etwas nicht korrekt vermerkt sein, kannst Du einen "Antrag auf Kontenklärung" stellen oder in einer Filiale Deines Rentenversicherungsträgers die Korrektur veranlassen.

Eine Hoch­rech­nung der Höhe Deiner voraus­sicht­li­chen Alters­rente

Um Dir einen Überblick zu verschaffen, wie hoch Deine Altersrente dann sein könnte, enthält die Renteninformation auch hierzu eine Berechnung. Deine Rentenversicherung geht dabei davon aus, dass Du in den Jahren bis zu Deiner Regelaltersgrenze – im Verhältnis zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten – so verdienen wirst wie im Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Die Renteninformation soll Dir nicht nur einen groben Überblick verschaffen. Sie bietet Dir vielmehr wichtige Informationen und Daten, die bei der Planung Deiner zusätzlichen privaten oder betrieblichen Altersvorsorge von Bedeutung sind.

Renten­an­pas­sung

Eine Vorhersage über die Rentenanpassungen der näheren und ferneren Zukunft ist sehr unsicher. In der Renteninformation findest Du zunächst eine Berechnung der Regelaltersrente, bei der keine Rentenanpassungen berücksichtigt werden. Dann werden für die Jahrgänge ab 1952 zwei mögliche Varianten berechnet. Zum einen wird eine jährliche Anpassung von einem Prozent, zum anderen eine von zwei Prozent angenommen. Diese beiden Werte stützen sich auf Annahmen der Bundesregierung zur mittel- und langfristigen Lohnentwicklung. Ändern sich die Vorgaben, werden die Werte angepasst, damit Du Dir einen möglichst realistischen Überblick über Deine Altersvorsorge verschaffen kannst.

Was ist Kauf­kraft­ver­lust?

Mit dem Begriff Kaufkraftverlust oder auch Inflation wird im Allgemeinen ein steigendes Preisniveau beschrieben. Steigen die Preise, kannst Du Dir als Konsument weniger von Deinem verfügbaren Geld leisten.

Beispiel: Der Kaufkraftverlust führt über die Jahre dazu, dass beispielsweise ein heutiges Einkommen in Höhe von 1.000 € in 20 Jahren – bei einer unterstellten Inflationsrate von 1,5 % pro Jahr – nur noch eine Kaufkraft von rund 740 € haben wird.

In Deiner Renteninformation erfährst Du, wie viel 100 € wert sein werden, wenn Du die Regelaltersgrenze erreichst. Diese Angabe soll Dir helfen, wenn Du eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen willst. Sie ermöglicht Dir auch, die Leistungen der zusätzlichen Altersvorsorge mit Deiner heutigen Einkommenssituation zu vergleichen.

Hilft mir die Renten­in­for­ma­tion bei der Planung meiner privaten Alters­vor­sorge?

Zwei wesentliche Informationen solltest Du für Deine private Vorsorge berücksichtigen:

Die Höhe der Leis­tung bei voller Erwerbs­min­de­rung

Dein Lebensunterhalt wird in der Regel von Deiner Arbeitskraft getragen. Steht Dir diese nicht oder nur noch eingeschränkt zur Verfügung, ist Dein Lebensunterhalt nicht mehr gesichert. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist hierbei nur eine kleine Hilfe, da sie nur bei nahezu vollständiger Erwerbsunfähigkeit leistet und mit ihrer Leistungshöhe nicht dazu geeignet ist, Deinen Einkommensausfall auszugleichen.

Die Höhe Deiner zukünf­tigen Alters­rente

Dieser Wert hilft Dir dabei, Deinen Bedarf für eine zusätzliche Altersvorsorge zu ermitteln. Wir empfehlen hierbei den Wert ohne weitere Rentenanpassung zu Grunde zu legen, da die gesetzliche Rentenversicherung selbst eine Vorhersage über künftige Rentenanpassungen für unsicher einschätzt. Da somit auch kein Ausgleich für den schleichenden Kaufkraftverlust berücksichtigt ist, empfehlen wir in Deiner zusätzlichen Altersvorsorge eine Option zum Inflationsausgleich mit zu vereinbaren. Diese Möglichkeit wird in der Regel als Dynamikoption angeboten und ermöglicht Dir bei Bedarf eine jährliche Anpassung Deines Beitrags und Deiner späteren Leistung. Zusammen mit Deiner jährlichen Renteninformation und den Wertmitteilungen Deiner privaten Vorsorge kannst Du jährlich den Wert Deiner späteren Renteneinkünfte überprüfen.

Alles wichtige zur Rentenberechnung erfährst Du im Ratgeber Die Rentenberechnung verstehen.

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