Bei Verstößen gegen Gesetze im Straßenverkehr sieht der Bußgeldkatalog (BKat) verschiedene Sanktionen vor.

Bußgeldkatalog

Sank­tionen für mehr Sicher­heit im Stra­ßen­ver­kehr

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Verschiedene Gesetze schaffen die Grundlage für ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr. Dazu gehören die Straßen­verkehrs­ordnung (StVO), das Straßen­verkehrs­gesetz (StVG) und die Fahr­erlaubnis-Verordnung (FeV). Sie regeln die Rechte und Pflichten aller Verkehrs­teilnehmer. Verstöße gegen diese Gesetze haben Sanktionen zur Folge. Art und Ausmaß dieser Sanktionen sind im Buß­geld­katalog festgehalten.

Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen zum Bußgeldkatalog. Produkt­informationen zur Auto­versicherung von CosmosDirekt findest Du hier.

Was bedeutet Bußgeld?

Ein Bußgeld bzw. eine Geldbuße ist eine Geldzahlung, die eine Behörde wegen einer Ordnungswidrigkeit verhängt. Als Ordnungswidrigkeit gelten leichte Rechtsverstöße mit einem minderschweren Unrechtsgehalt. Letzterer beschreibt das Ausmaß der kriminellen Energie, die hinter dem Fehlverhalten steckt.

Welche Sank­tionen sieht der Bußgeld­ka­talog vor?

Bei Verstößen gegen Gesetze im Straßenverkehr sieht der Bußgeldkatalog (BKat) verschiedene Sanktionen vor. Art und Ausmaß hängen von der Schwere des Verstoßes ab. Grundsätzlich lassen sich drei Arten von Sanktionen unterscheiden:

  • Verwarnungs- bzw. Bußgeld
  • Punkte im Fahreignungsregister
  • Fahrverbot

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Was beein­flusst die Höhe des Bußgelds?

Es gibt drei Faktoren, die die Höhe des Buß- bzw. Verwarnungsgelds sowie weitere Sanktionen beeinflussen:

  • Schwere der Verkehrsordnungswidrigkeit
  • Ortslage
  • Fahrzeug

Schwere der Verkehrs­ord­nungs­wid­rig­keit

Die Schwere der Ordnungswidrigkeit hängt von dem Risiko ab, das von ihr ausgeht. Als besonders schwerwiegend gelten etwa Verstöße, die die Unfallgefahr erhöhen. So ist das Bußgeld höher, wenn Du über eine rote Ampel fährst, als wenn Du in einer verkehrsberuhigten Zone parkst.

Beispiel

Verstoß

Geldbuße

Punkte

Fahrverbot

Rote Ampel überfahren90 €1
... andere gefährdet200 €21 Monat
... Sachschaden verursacht240 €21 Monat
Parken in verkehrsberuhigter Zone10 €
... mit Behinderung15 €
... über 3 Stunden20 €

Orts­lage

Die Ortslage – innerorts oder außerorts – ist ebenfalls von Bedeutung. Gründe dafür sind unter anderem, dass innerorts das Verkehrsaufkommen erhöht ist und es dort viele wenig geschützte Verkehrsteilnehmer gibt. Daher fällt ein Bußgeld innerorts in der Regel höher aus als ein Bußgeld außerorts – insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Fahr­zeug

Größere Kraftfahrzeuge stellen im Straßenverkehr eine größere Gefahr dar. Unfälle mit ihnen sind zwar nicht häufiger, sie haben aber in der Regel schwerwiegendere Folgen. Aus diesem Grund sieht der Bußgeldkatalog für Lkw und Busse stärkere Sanktionen vor. Das gilt im Übrigen auch für Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Pkw samt Anhänger begangen werden.

Unter­schied zwischen Bußgeld & Geld­strafe?

Bußgeld und Geldstrafe werden im Alltag oft synonym verwendet. Zwar sind beide geldwerte Sanktionen, doch es gibt wesentliche Unterschiede: Ein Bußgeld wird aufgrund einer Ordnungswidrigkeit verhängt, eine Geldstrafe aufgrund einer Straftat. Letztere sind auch im Straßenverkehr möglich. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass die Höhe der Zahlung nach einer Ordnungswidrigkeit in der Regel vorab festgelegt ist – im Bußgeldkatalog. Die Höhe einer Geldstrafe wird hingegen in einem Strafverfahren bestimmt.

Straftaten werden im Straßenverkehr härter sanktioniert als Ordnungswidrigkeiten. Ein Beispiel ist die Fahrerflucht – das unerlaubte Entfernen eines Unfall­beteiligten vom Unfall­ort. Hierfür drohen drei Punkte im Verkehrs­eignungs­register und eine Geld­strafe bzw. in schweren Fällen eine Frei­heits­strafe von bis zu drei Jahren.

Unter­schied zwischen Verwar­nungs­geld & Bußgeld?

Nicht immer wird aufgrund einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ein Bußgeld nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verhängt. Sieht der Bußgeldkatalog eine geringe Geldbuße (5 bis 55 Euro) vor, kann zunächst eine Verwarnung mit entsprechender Zahlungsaufforderung ausgesprochen werden. Buß- und Verwarnungsgeld sind identisch. Bei Letzterem entfallen jedoch die Gebühren für ein Bußgeldverfahren. Wird das Verwarnungsgeld nicht innerhalb einer Frist von einer Woche beglichen, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet.

Die Höhe der Gebühren, die für ein Bußgeldverfahren anfallen, richtet sich nach der Höhe der Geldbuße. Die Gebühren betragen fünf Prozent des Bußgelds, aber mindestens 25 Euro. Zusätzlich werden Auslagen in Rechnung gestellt, etwa für die Zustellung des Bußgeldbescheids.

Kann ich ein Bußgeld vor Ort zahlen?

Gerätst Du in eine Verkehrskontrolle und wirst vor Ort mit dem Tatvorwurf konfrontiert, kann direkt ein Verwarnungsgeld oder eine Geldbuße verhängt werden. Letztere geht jedoch mit einem Bußgeldbescheid einher, der an die Adresse gesendet wird. Eine Geldbuße kann daher nicht direkt vor Ort bezahlt werden. Bei einem Verwarnungsgeld ist das anders. Du kannst es per Kartenzahlung (seltener per Barzahlung) direkt begleichen. Es besteht auch die Möglichkeit, Buß- bzw. Verwarnungsgeld bei der zuständigen Bußgeldbehörde zu bezahlen.

Kann die Geld­buße vari­ieren?

Bei den im Bußgeldkatalog vorgesehenen Geldbußen handelt es sich um Regelsätze. Es gibt also einen gewissen Ermessensspielraum. In folgenden Fällen ist eine Erhöhung des Regelsatzes möglich:

  • wiederholtes Begehen einer Ordnungswidrigkeit, z. B. erneutes Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit
  • vorherige Eintragungen im Fahreignungsregister, z. B. bei Eintragungen aufgrund gleichwertiger Verstöße
  • gleichzeitige Gefährdung oder Sachbeschädigung, z. B. bei einer zusätzlichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
  • vorsätzliches Begehen einer Ordnungswidrigkeit, z. B. Fahren mit doppelter Geschwindigkeit

Das Smartphone ist für viele fester Bestand­teil des Alltags. Wird man mit dem Handy am Steuer erwischt, kann es aber teuer werden. Ohne Frei­sprech­anlage liegt der Regel­satz für den Fahrzeug­führer bei 100 Euro und einem Punkt im Fahr­eignungs­register. Kommt es zu einer Gefährdung oder Sach­be­schädigung, drohen neben einer höheren Geld­buße zwei Punkte und ein Monat Fahr­verbot.

Welche Geld­bußen drohen gemäß Bußgeld­ka­talog?

Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog dient als Grundlage für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dort sind die einzelnen Verstöße nach Tatbestandsnummer sortiert und die entsprechenden Sanktionen im Bußgeldkatalog aufgeführt.

Beispiel

Folgende Geldbußen sieht der Bußgeldkatalog für Überschreitungen der erlaubten Geschwindigkeit mit dem Pkw/Kraftrad vor (Stand Mai 2023):

Tempoüberschreitung

Geldbuße

Punkte

Fahrverbot

bis 10 km/h innerorts30 Euro
bis 10 km/h außerorts20 Euro
11–15 km/h innerorts50 Euro
11–15 km/h außerorts40 Euro
16–20 km/h innerorts70 Euro
16–20 km/h außerorts60 Euro
21–25 km/h innerorts115 Euro11 Monat*
21–25 km/h außerorts100 Euro1
26–30 km/h innerorts18011 Monat*
26–30 km/h außerorts15011 Monat*
31- 40 km/h innerorts26021 Monat
31- 40 km/h außerorts20011 Monat
41-50 km/h innerorts40021 Monat
41-50 km/h außerorts32021 Monat
51-60 km/h innerorts56022 Monate
51-60 km/h außerorts48021 Monat
61-70 km/h innerorts70023 Monate
61-70 km/h außerorts60022 Monate
Über 70 km/h innerorts80023 Monate
Über 70 km/h außerorts70023 Monate
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Kann ich gegen den Bußgeld­be­scheid Einspruch erheben?

Bist Du der Meinung, dass Du zu Unrecht einen Bußgeldbescheid erhalten hast? Du kannst Einspruch erheben. Dafür solltest Du den Inhalt des Bescheids vorher genau auf mögliche Fehlerquellen prüfen. Hast Du Zweifel an seiner Korrektheit, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht mit einer Prüfung der Sachlage zu betrauen. Hast Du mit dem Einspruch Erfolg, werden die Sanktionen unter Umständen sogar aufgehoben.

Gilt der Bußgeld­ka­talog auch in der Probe­zeit?

Sind die theoretische und die praktische Fahrprüfung bestanden, beginnt die Probezeit. Sie dauert zwei Jahre. Während der Probezeit werden Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich strenger geahndet. Härtere Regeln gelten etwa bezüglich des Alkoholkonsums. Während für erfahrenere Führerscheinbesitzer eine Promillegrenze von 0,5 gilt, müssen sich Fahranfänger an die 0,0-Promillegrenze halten.

In der Probezeit wird zwischen sogenannten A- und B-Verstößen unterschieden. Mit einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Zusätzlich wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Beim Fahren unter Alkoholeinfluss handelt es sich nach dem Bußgeldkatalog um einen A-Verstoß, der schwerwiegende Folgen haben kann: Ein Verstoß gegen die 0,0-Promillegrenze kostet 250 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister. Wird die 0,5-Promillegrenze überschritten, verdoppeln sich Regelsatz und Punktzahl laut Bußgeldkatalog sogar.

Die 0,0-Promillegrenze gilt nicht nur für Fahranfänger in der Probezeit. Auch Fahrer unter 21 Jahren dürfen nicht mit Alkohol am Steuer sitzen.

Punkte im Fahr­eig­nungs­re­gister

Wer hat nicht schon einmal von „Punkten in Flensburg“ gehört. Genau genommen handelt es sich dabei um Eintragungen in ein Bewertungssystem, das Fahreignungsregister. Das Register wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg verwaltet. Ab acht Punkten kann die Fahreignung bezweifelt und die Fahrerlaubnis entzogen werden. In Abhängigkeit von der Schwere werden je Verstoß bis zu drei Punkte verhängt:

  • schwere Verkehrsordnungswidrigkeit: 1 Punkt
  • besonders schwere Verkehrsordnungswidrigkeit: 2 Punkte
  • Straftat mit Fahrverbot: 2 Punkte
  • Straftat mit Fahrerlaubnisentzug: 3 Punkte

Wann bekommt man Fahr­verbot?

Für einige Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sieht der Bußgeldkatalog neben einer Geldbuße und Punkten in Flensburg auch ein Fahrverbot vor. Wird ein Fahrverbot erteilt, muss der Führerschein für ein bis drei Monate abgegeben werden. Der Führerschein wird für eine gewisse Zeit amtlich verwahrt, das Fahren mit Auto oder Motorrad ist untersagt.

Der Führerscheinentzug ist eine schärfere Sanktion. Die Erlaubnis für das Führen eines Fahrzeugs geht damit komplett verloren. Erst nach einer gewissen Sperrfrist kann sie neu beantragt werden. Allerdings gibt es hierfür meist weitere Auflagen, etwa eine Nachschulung oder die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung.

Fazit: Bußgeld, Punkte, Fahr­verbot

Art und Ausmaß von Sanktionen bei Verstößen gegen Gesetze, die den Straßenverkehr behandeln, sind im Bußgeldkatalog festgehalten. Grundsätzlich unterscheidet man Verwarnungs- bzw. Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister sowie Fahrverbote. Welche Sanktionen im Einzelfall verhängt werden, hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Für Fahranfänger gelten während der zweijährigen Probezeit allerdings verschärfte Regelungen.

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    Quelle: Werte HUK24, Ergo, Gothaer: NAFI-Kfz-Kalkulator, Version 28.01; Stand: 30.01.2024, Allianz Direct: Webseite des Versicherers am 30.01.2024. Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen und Vollkaskodeckung (mit Selbstbeteiligung 300/150 €) freie Werkstattwahl, die sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden können. Ergo und Gothaer sind mit ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.

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