Eine Fahrschülerin und ihr Fahrlehrer sitzen nach bestandener Führerscheinprüfung im Auto und zeigen einen Daumen nach oben.

Führerscheinprüfung

Theorie- & Praxis­prü­fung der Führer­schein­klasse B

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Die Fahrerlaubnis ist ein wichtiger Schritt in die Unabhängigkeit. Mit ihr ist man nicht mehr auf die Chauffeurdienste von Eltern, Geschwistern oder Freunden angewiesen. Bei vielen Berufen ist die Fahrerlaubnis zudem eine wichtige Einstellungsvoraussetzung.

Im folgenden Artikel erfährst Du mehr über die theoretische und die praktische Führerscheinprüfung und wie Fahranfänger bei der Autoversicherung sparen können.

Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen. Produktinformationen zur Autoversicherung von CosmosDirekt findest Du hier.

Was umfasst die Führer­schein­klasse B?

Seit 1998 regelt die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), unter welchen Voraussetzungen man bestimmte Kraftfahrzeuge führen darf. Im Zuge der Vereinheitlichung des europäischen Verkehrsrechtes wurden die nationalen Fahrerlaubnisklassen der Bundesrepublik durch europäische Fahrerlaubnisklassen ersetzt. Dabei ist die bis dahin numerische Einteilung einer Einteilung nach Buchstaben gewichen. Möchtest Du Autofahren, musst Du eine Führerscheinprüfung für die Klasse B absolvieren. Nach bestandener Prüfung bist Du dazu berechtigt, Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) bis zu 3.500 Kilogramm zu fahren, mit denen – ausgenommen von Dir – maximal acht Personen transportiert werden können. Die Fahrerlaubnisklasse B berechtigt auch zum Fahren mit Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht 750 Kilogramm oder die zulässige Gesamtmasse Kilogramm der Kombination aus Auto und Anhänger von 3.500 übersteigt.

Führer­schein­klasse B: Was darf ich noch fahren?

Der Autoführerschein berechtigt die Besitzer auch zum Führen von folgenden Fahrzeugen:

  • Fahrrad mit Hilfsmotor, Leichtmofa und Mofa
  • Moped und Mokick
  • Roller
  • dreirädrige Kleintransporter und Trikes
  • Quads (unbeschränkt bei Klasse B)
  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h

Im Rahmen des sogenannten Begleiteten Fahrens mit 17 kannst Du bereits mit 17 Jahren die Führerscheinprüfung B absolvieren. Voraussetzung ist jedoch, dass Dich beim Fahren eine in der Prüfungsbescheinigung genannte Person begleitet.

Mit einem B-Führerschein mit B96-Schlüsselzahl darfst Du zudem auch mit einem Anhänger fahren, der eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm hat. Das Gewicht der Fahrzeugkombination darf 4.250 Kilogramm allerdings nicht übersteigen. Voraussetzung für den Erwerb des B96-Führerscheins ist eine Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse B. Eine gesonderte theoretische und praktische Prüfung ist nicht notwendig. Damit Dir die Schlüsselzahl B96 in den Führerschein eingetragen wird, reicht bereits die Teilnahme an einem entsprechenden Tageskurs.

Erlaubte Fahr­zeuge/​​Fahr­zeug­kom­bi­na­tionen auf einen Blick

  • Zulässige Gesamtmasse bis max. 3.500 kg
  • max. 8 Sitzplätze plus Fahrersitz
  • Kombination mit Anhänger (zGM des Anhängers max. 750 kg)
  • Kombination mit schwerem Anhänger (zGM der Kombination max. 3.500 kg)
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge (ggf. mit Einschränkungen)

Wie ist die Führer­schein­aus­bil­dung gestaltet?

Die Ausbildung zum Erwerb eines Führerscheins ist in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) geregelt. Sie gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Mit der Ausbildung kann man sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters beginnen, nachdem der amtliche Führerscheinantrag gestellt wurde. In der Regel wird der Antrag direkt in der Fahrschule ausgefüllt und von dieser an die zuständige Behörde weitergeleitet. Das Mindestalter für die Führerscheinklasse B liegt bei 18 Jahren. Bei Teilnahme am Begleiteten Fahren liegt das Mindestalter bei 17 Jahren. Sowohl für die theoretische als auch für die praktische Führerscheinprüfung musst Du im Rahmen der Führerscheinausbildung eine Mindestzahl an Pflichtstunden bzw. Pflichtfahrten absolvieren.

Theo­re­ti­sche Führer­schein­aus­bil­dung

In der theoretischen Ausbildung vermittelt ein Fahrlehrer Wissen über die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Sicherheit im Straßenverkehr. Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B sind folgende Pflichtstunden zu absolvieren:

  • Grundstoff: 12 Doppelstunden à 90 Minuten, gilt für alle Führerscheinklassen gleichermaßen.
  • Zusatzstoff: 2 Doppelstunden à 90 Minuten, spezielle Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse.

Der Theorieunterricht ist so strukturiert, dass alle relevanten Bereiche behandelt werden. Hast Du die Pflichtstunden absolviert und fühlst Dich sicher in der Beantwortung der Prüfungsfragen, kannst Du Dich beim TÜV oder der DEKRA für die theoretische Führerscheinprüfung anmelden. Voraussetzung dafür ist eine Ausbildungsbescheinigung vom Fahrlehrer, die die Teilnahme am theoretischen Unterricht bestätigt.

Möchtest Du Deinen Führerschein erweitern, beispielsweise um auch schwerere Fahrzeugkombinationen führen zu dürfen (Führerscheinklasse B96), sind nur 6 Doppelstunden à 90 Minuten über den Grundstoff zu absolvieren.

Prak­ti­sche Führer­schein­aus­bil­dung

Im Rahmen der praktischen Ausbildung setzt Du das theoretische Wissen um und lernst das sichere Führen des Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr. Die Ausbildung orientiert sich an dem individuellen Können des Fahrschülers und gliedert sich ebenfalls in zwei Bereiche:

  • Grundausbildung: Die Anzahl der Fahrstunden ist von den individuellen Fähigkeiten und dem Lernerfolg abhängig.
  • Sonderfahrten: Umfang und Gestaltung der Fahrten sind vorgeschrieben. Der Fahrlehrer entscheidet, wann der Fahrschüler bereit für die Sonderfahrten ist.
    - Bundes- oder Landstraßen: 5 Stunden à 45 Minuten
    - Autobahn: 4 Stunden à 45 Minuten
    - Nacht/Dämmerung: 3 Stunden à 45 Minuten

Hast Du alle Sonderfahrten erfolgreich absolviert, bekommst Du ebenfalls eine Ausbildungsbescheinigung. Diese umfasst unter anderem die Anzahl der vorgeschriebenen Sonderfahrten und der Ausbildungsfahrten.

Die Ausbildung für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“ entspricht der normalen Führerscheinausbildung.

Führer­schein­prü­fung: Theorie und Praxis

Hast Du alle theoretischen und praktischen Pflichtstunden geleistet, fühlst Dich sicher und hast auch den Fahrlehrer von Deinem Können überzeugt, kannst Du die Führerscheinprüfung absolvieren. Zunächst die Theorie und später die Praxis.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • Mindestalter 17 bzw. 18 Jahre
  • Kenntnisse zur Grundversorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr (Erste-Hilfe-Kurs)
  • Keine Fahrerlaubnis der jeweiligen Klasse in einem Staat der EU oder in einem anderen Staat des europäischen Wirtschaftsraums.
  • Vollständig ausgefüllter Antrag für die Erteilung der Fahrerlaubnis

Die theo­re­ti­sche Führer­schein­prü­fung

Die theoretische Führerscheinprüfung kannst Du frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters ablegen. In der Regel also 3 Monate vor dem 18. Geburtstag. Nimmst Du am Begleiteten Fahren teil, dann gilt 3 Monate vor dem 17. Geburtstag.

Zur Prüfung selbst musst Du folgende Dinge mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bescheinigung über den Abschluss der theoretischen Ausbildung (darf nicht älter als 2 Jahre sein)
  • Nachweis über die Zahlung der Prüfungsgebühren

Wie läuft die Führer­schein­prü­fung für den Theorie-Teil ab?

Seit 2010 erfolgt die Theorie-Prüfung für die Fahrerlaubnis am PC als Multiple-Choice-Test. Die Fragen setzen sich aus dem Grundstoff für alle Führerscheinklassen und dem Zusatzstoff für die jeweilige Führerscheinklasse zusammen. Insgesamt sind 30 Fragen zu beantworten. In Abhängigkeit von der Wichtigkeit sind die Fragen mit zwei bis fünf Fehlerpunkten belegt. Überschreitest Du bei einer Führerscheinprüfung der Klasse B die zulässige Anzahl an zehn Fehlerpunkten oder beantwortest zwei Fragen mit je fünf Fehlerpunkten falsch, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Auch bei Täuschungsversuchen wird die Prüfung als nicht bestanden gewertet.

Die Führerscheinprüfung für den Theorie-Teil kannst Du auch in Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch, Spanisch, Türkisch und Arabisch ablegen.

Hast Du die Prüfung nicht bestanden, kannst Du zwei Wochen nach dem ersten Prüfungstermin einen erneuten Versuch wagen. Nach Bestehen der Theorie-Prüfung hast Du 12 Monate Zeit, um die praktische Führerscheinprüfung abzulegen. Gelingt dies nicht, verliert die Theorieprüfung ihre Gültigkeit und Du musst sie wiederholen.

Da die Führerscheinprüfung für den Theorie-Teil mittlerweile bundesweit am PC durchgeführt wird, bietet es sich an, auch für die Prüfungsvorbereitung digitale Medien zu nutzen. Es gibt Lernprogramme für PC und mobile Endgeräte, Du kannst die Führer­schein­prüfung aber auch online simulieren. Im Internet findest Du zahlreiche Angebote. Zusätzliches Plus: Viele Programme ermöglichen die Vorbereitung auf verschiedene Führerscheinklassen.

Die prak­ti­sche Führer­schein­prü­fung

Die praktische Führerscheinprüfung kannst Du frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen. Voraussetzung ist die bestandene theoretische Prüfung. Die Prüfung selbst findet an Deinem Wohnort oder an dem Ort der Ausbildungs- oder Arbeitsstelle ab. Ausnahmen von dieser Regelung werden nur in Einzelfällen genehmigt. Das bedeutet: Wenn Du in einer Großstadt wie Berlin lebst, musst Du dort auch Deine praktische Führerscheinprüfung ablegen. Du kannst nicht in die ländliche Umgebung ausweichen.

Wie läuft die Praxis­prü­fung ab?

Bei der theoretischen Fahrprüfung sind neben Dir noch Dein Fahrlehrer und der Prüfer anwesend. Der Fahrlehrer sitzt dabei wie gewohnt neben Dir, der Prüfer rechts hinter Dir. Nach einer kurzen Erläuterung des Prüfungsablaufs beginnt die praktische Führerscheinprüfung. Die Dauer der Prüfung ist von der jeweiligen Führerscheinklasse abhängig. Die Führerscheinprüfung für die Klasse B dauert 45 Minuten. Die Fahrtzeit ist allerdings kürzer. Die Praxisprüfung gliedert sich in drei Teile:

1. Fahrtechnische Vorbereitung
Die Prüfung beginnt mit der individuellen Einstellung von Sitz, Kopfstütze, Lenkrad und Spiegel. Dabei kann der Prüfer auch Fragen zu Sicherheitskontrollen stellen, die beispielsweise Beleuchtung, Bereifung oder Bremsen betreffen.

2. Prüfungsfahrt
Während der Prüfungsfahrt fährst Du innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Der Prüfer achtet dabei unter anderem auf Tempokontrolle, Fahrbahnwechsel und Verhalten gegenüber Fußgängern und Radfahrern.

3. Grundfahraufgaben
Im Rahmen der Prüfungsfahrt musst Du drei von fünf Grundfahraufgaben absolvieren. Welche Aufgaben das sind, entscheidet der Prüfer. Du musst rückwärts (Längsaufstellung) oder seitwärts (Quer- oder Schrägaufstellung) in eine Parklücke fahren. Zudem musst Du entweder Umkehren bzw. Wenden oder rückwärts in eine Einfahrt, Einmündung oder Kreuzung fahren. Die Gefahrenbremsung ist Teil jeder praktischen Prüfung. Dabei bringst Du das Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h auf Kommando des Prüfers zum Stehen, sodass das Anti-Blockier-System (ABS) anspringt.

13 Tipps gegen Prüfungs­angst

Manche lernen gerne alleine, die anderen lieber mit Freunden zusammen. Mehr Spaß macht es sicher zusammen, so kann man aus den Test-Fragen ein Quiz machen.

Gut vorbereitet sein ist bei der Theorie-Prüfung sehr wichtig. Wer mehrere Testbögen beim Online-Kurs oder in der Fahrschule besteht, sollte kein Problem haben, auch die Theorieprüfung zu meistern.

Wenn der Fahrlehrer sagt. dass man bereit ist, ist man auch bereit. Nicht vorher. Zur Sicherheit kann man noch ein paar Übungsstunden nehmen. Auf gar keinen Fall sollte man sich von anderen unter Druck setzen und zu einem früheren Prüfungstermin überreden lassen.

Kopf freihalten und nicht daran denken, was alles schiefgehen könnte. Klingt schwierig, aber vielleicht hilft die Vorstellung von der Fahrerlaubnis, die man dann hoffentlich in den Händen hält.

Bei der praktischen Prüfung ist die Übung das A und O. Am besten simuliert man mit dem Fahrlehrer eine Prüfungsfahrt. So weiß man, was auf einen zukommt. Auch YouTube-Videos von Fahrschulen sind klasse. Hier gehen Fahrlehrer Prüfungssituationen im Video "Schritt für Schritt" durch.

Gut geschlafen und ausgeruht sein und am besten die Stunden vor der praktischen Prüfung nicht mit Terminen belegen. So steigt man nicht gehetzt, sondern entspannt ins Auto.

Wichtig: Unbedingt dieselben bequemen Klamotten wie in den Fahrstunden tragen. So sitzt man gut und in den passenden Schuhen "wissen" die Füße, wie die Pedale reagieren und wie man zum Beispiel sanft bremst. Auf keinen Fall klobige Schuhe anziehen, in denen das Gefühl für die Pedale fehlt.

Vorher ein kleiner Kaffee oder Traubenzucker ist kein Problem. Keineswegs aber sollte man sich vor der Prüfung mit Energydrinks aufputschen. Ruhe und Konzentration sind gefragt - das merkt auch der Prüfer. Denn er beurteilt nicht nur das Können, sondern auch die Eignung ein Auto zu führen.

Es ist völlig normal, vor und während der Prüfung nervös oder aufgeregt zu sein. Das geht jedem so, bestätigen auch die Fahrlehrer.

Während der Prüfung sollte man nicht nur an den Prüfer denken oder gar versuchen ihm zu gefallen. Gerade, wenn man besonders schön oder elegant fahren möchte, geht am meisten schief. Einfach so fahren, wie es der Fahrlehrer beigebracht hat.

Der Prüfer will keinen reinlegen, er stellt auch keine Fallen. Einmal den Motor abwürgen oder zu scharf bremsen, ist meistens auch nicht schlimm und kein Grund nervös zu werden. Konzentration, keine Hektik und auch keine Gespräche anfangen. Wenn man etwas nicht verstanden hat, darf man ruhig fragen.

Wer die Prüfung bestanden hat, darf sich belohnen - vielleicht ein Besuch im Kino oder ein Treffen mit Freunden. Aber immer dran denken: Fahranfänger dürfen keinen Alkohol im Blut haben, wenn sie ins Auto steigen!

Eine Prüfung ist eine Prüfung. Durchgefallen ist zwar ärgerlich, aber kein Weltuntergang. Vielleicht hilft das, um die Aufregung zu senken.

Wie hoch sind die Kosten für Führer­schein­prü­fung und Ausbil­dung?

Die Kosten für die Fahrschulausbildung mit der anschließenden Prüfung können stark variieren. Das liegt daran, dass die Kosten für Fahrstunden regional variieren und die Anzahl der benötigten Fahrstunden von Person zu Person unterschiedlich ist. Für die praktische und theoretische Führer­schein­prüfung sind die Kosten aber festgelegt. Bereits vor der Fahr­schul­ausbildung entstehen folgende Kosten für die Vorbereitung:

  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Sehtest
  • Passfoto
  • Führerscheinantrag

Die Kosten für die Fahrschule variieren stark. Somit lohnt es sich, die Preise verschiedener Schulen zu vergleichen. Bei der Kalkulation der Führerscheinausbildung gilt es folgende Kostenpunkte zu beachten:

  • Fahrschulgrundgebühr: Setzt sich aus den Kosten für Verwaltung und theoretischen Unterricht zusammen. Weitere Kosten, etwa für die Bürotätigkeit, dürfen nicht berechnet werden.
  • Lehrmittel: Kosten für von der Fahrschule ausgehändigte Lehrmittel wie Onlinebögen, Lern-CDs etc.
  • Standard-Fahrstunden: Anzahl hängt vom Können des Fahrschülers ab.
  • Sonderfahrten: Für die Führerscheinklasse B müssen mindestens 12 Sonderfahrten absolviert werden.
  • Gebühr für Vorstellung zu den Prüfungen: Das Entgelt für die theoretische und praktische Prüfung wird getrennt ausgewiesen. Es fällt zusätzlich zu den Prüfungsgebühren für TÜV oder DEKRA an.

Für die Führerscheinprüfung selbst entstehen Kosten, die TÜV oder DEKRA erheben. Oft werden die Prüfungsgebühren aber direkt an die Fahrschule überwiesen und von dieser an die jeweilige Prüfstelle weitergeleitet. Laut TÜV Nord und Süd musst Du für die theoretische und praktische Prüfung mit folgenden Kosten rechnen:

Klassen

Theorieprüfung

Praxisprüfung

B

22,49 Euro

91,75 Euro
A122,49 Euro91,75 Euro
A2 Aufstieg-80,92 Euro
A2 Direkteinstieg22,49 Euro121,38 Euro
AM

22,49 Euro

91,75 Euro

Besitzt Du bereits einen Führerschein der Klasse B mit Automatikbeschränkung und möchtest diese aufheben, ist die praktische Fahrprüfung auf 30 Minuten verkürzt und mit 61,17 Euro günstiger als eine Erstprüfung.

Weit besseres Beitragsniveau
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Das Beitragsniveau unseres Basis-Tarifs wurde von Finanztest (Ausgabe 11/2023) für die getesteten Altersgruppen 20- und 40-Jährige mit "Beitrags­niveau weit besser als der Durchschnitt" beurteilt und gehört zu den günstigsten Auto­versicherungen im Test.

Wie können Fahr­an­fänger bei der Auto­ver­si­che­rung sparen?

Ist die Führerscheinprüfung bestanden, ist es wichtig, Fahrpraxis zu sammeln - im Idealfall mit dem eigenen Auto. Dabei ist jedoch folgendes zu beachten: Fahranfänger müssen bei einer Erstwagenversicherung mit vergleichsweise hohen Kosten rechnen. Sie werden aufgrund der geringen Fahrpraxis in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft.

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gibt die Anzahl der Jahre an, die Du unfallfrei gefahren bist. Fährst Du drei Jahre schadenfrei und nimmst Deine Kfz-Versicherung nicht in Anspruch, wirst Du in die SF-Klasse 3 eingestuft. Umsichtiges Fahren wird von den Versicherungen honoriert. Diese gewähren mit steigender SF-Klasse Rabatte, die den Versicherungsbeitrag senken. Die Schadenfreiheitsklassen werden jedoch nur bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung berücksichtigt.

Um bei der Kfz-Versicherung zu sparen, bietet sich die Zweitwagenversicherung an. Dabei versichert ein Elternteil den Wagen des Fahranfängers auf seinen Namen. Der Fahranfänger ist in diesem Fall als Fahrer eingetragen, der Elternteil als Fahrzeughalter. Über die Zweitwagenversicherung erhält der Wagen des Fahranfängers die SF-Klasse ½. Auf diese Weise lassen sich mehr als 20 Prozent gegenüber einer Erstwagenversicherung sparen. Bist Du einige Jahre sicher im Straßenverkehr unterwegs, hast Du die Möglichkeit das Auto auf Deinen Namen zu versichern und die Schadenfreiheitsklasse zu übernehmen. Wichtig: Der jeweilige Versicherungsnehmer der Zweitwagenversicherung muss der Übertragung offiziell zustimmen.

Fazit: Mit der Führerscheinprüfung zum Ziel

Der Führerschein ist für junge Menschen ein wichtiger Schritt in die Selbstständigkeit. Um die Fahrerlaubnis rechtzeitig zum 17. bzw. zum 18. Geburtstag (Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17") zu erhalten, kannst Du 6 Monate vorher mit der Ausbildung beginnen. Diese besteht aus einem theoretischen und einen praktischen Teil. Das dabei erlernte Wissen und die erworbenen Fähigkeiten werden im Rahmen einer theoretischen und einer praktischen Führerscheinprüfung abgefragt.

Wieviel ein Führerschein letztendlich kostet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Fahrschulkosten und das Können des Fahrschülers. Für die Führerschein­prüfungen selbst sind die Kosten festgelegt. Damit Du für Deine Führerscheinausbildung nicht zu viel zahlst, empfiehlt es sich, die Preise mehrerer Fahrschulen zu vergleichen.

Wie bei der Wahl der Fahrschule solltest Du auch bei der Wahl des Kfz-Versicherungstarifs die für Dich beste Alternative wählen. Eine Möglichkeit um die Kosten für die Autoversicherung bei Fahranfängern zu reduzieren, ist die Zweitwagenversicherung. Dabei wird Dein Auto über ein Elternteil versichert, Du selbst bist aber als Fahrer eingetragen. So kannst Du mit einem niedrigeren Beitrag einsteigen und in den nächsten Jahren in günstigere Schadenfreiheitsklassen aufsteigen. Wenn Du genug schadenfreie Jahre gesammelt haben, kannst Du den Vertrag umschreiben lassen.

Alles Wichtige zum Motorradführerschein erfährst Du im Ratgeber Motorradführerschein.

10. Jahr in Folge beliebtester Kfz-Versicherer
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    Auszeichnung „Beliebtester Kfz-Versicherer“, 1. Platz Gesamturteil Kundenzufriedenheit, Studie „Kundenbefragung Kfz-Versicherer 2023“ des Deutschen Instituts für Service-Qualität GmbH & Co. KG (DISQ), 31 Filial- und Direktversicherer, www.disq.de, August 2023.

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    Mögliche Beitragsersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) im folgenden Beispielfall: Beitragsvergleich für: VW Passat Variant 1.5 TSI (HSN: 0603, TSN: CIA), eigenfinanziert, Erstzulassung: 01.02.2024, Erwerb: 01.02.2024, Zulassung in Reutlingen (PLZ: 72764), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (geb. 01.01.1984, Führerscheinerwerb in 2002) und sonstige Fahrer (23 Jahre), Angestellter, kein Wohneigentum, Abstellplatz: Straße, SF-Klasse KH/VK: SF20/SF20, Selbstbeteiligung VK/TK: 300/150 €, keine Vorschäden, vorher zwei Jahre bei einer anderen Versicherung versichert, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, freie Werkstattwahl, Versicherungsbeginn: 01.02.2024.

    Quelle: Werte HUK24, Ergo, Gothaer: NAFI-Kfz-Kalkulator, Version 28.01; Stand: 30.01.2024, Allianz Direct: Webseite des Versicherers am 30.01.2024. Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen und Vollkaskodeckung (mit Selbstbeteiligung 300/150 €) freie Werkstattwahl, die sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden können. Ergo und Gothaer sind mit ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.

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