Es ist ein Mann mit einem Autoschlüssel zu sehen

Kfz-Halter­wechsel

Alles zu Ablauf, Dokumenten, Kosten und Versicherung

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Kfz-Halterwechsel muss vorgenommen werden, wenn ein Fahrzeug in deinen Besitz übergeht (sei es durch Kauf, Geschenk, oder Erbe)

  • Der Halterwechsel ändert die Nutzungsrechte bzw. die Verfügungsgewalt; die Eigentumsrechte sind davon nicht betroffen

  • Der Autohalterwechsel kann bei der Zulassungsstelle oder vielerorts auch Online erfolgen

  • Für den Halterwechsel werden eine Reihe von Unterlagen benötigt – diese sind weiter unten im Artikel detailliert aufgeführt

  • Die Kosten für einen Kfz-Halterwechsel sind kommunal unterschiedlich, belaufen sich jedoch meist zwischen 20 und 40 Euro

  • Die Kfz-Versicherung kann bei Halterwechsel weitergeführt, oder via Sonderkündigungsrecht gewechselt werden

Du hast ein gebrauchtes Auto gekauft, ein Motorrad geschenkt bekommen oder ein Cabriolet geerbt? Wenn das Fahrzeug auf eine andere Person zugelassen ist, musst Du nun einen Kfz-Halterwechsel vornehmen. Wie dieser abläuft, ob Du das bestehende Kennzeichen behalten kannst, welche Kosten für Dich entstehen und was Du beim Halterwechsel mit Blick auf die Kfz Versicherung wissen musst, erläutert dieser Ratgeber.

Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen. Produktinformationen zur Autoversicherung von CosmosDirekt findest Du hier.

Diese Begriffe solltest du kennen

Die beiden wichtigsten Fahrzeugdokumente, früher als Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bezeichnet. Teil I enthält die technischen Fahrzeugdaten, Teil II gibt Auskunft, wer der Halter des Fahrzeugs ist und damit die Verfügungsgewalt über dieses besitzt. Im Gegensatz zum früheren Fahrzeugbrief stellt die Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eigentumsnachweis dar.

Die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) wird von der Kfz Versicherung ausgegeben. Gegenüber der Zulassungsstelle dient sie als Nachweis, dass der Halter den vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtschutz abgeschlossen hat.

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) beeinflusst die Beitragshöhe bei der Kfz Versicherung und gibt an, wie viele Jahre der Fahrer schon unfall- bzw. schadenfrei unterwegs ist. Je höher die SF-Klasse, desto größer der Rabatt. SF-Klassen gibt es in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung.

Ein Halterwechsel wird in der Regel in zwei Situationen notwendig: Du hast gerade ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft oder Du möchtest den Halter ändern, der in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Das kann zum Beispiel notwendig sein, wenn ein Zweitwagen auf den anderen Ehepartner umgeschrieben werden soll. Eine andere Möglichkeit ist, dass Du ein Fahrzeug geerbt hast bzw. von den Eltern, Großeltern oder jemand anderem überlassen bekommen. Die Gemeinsamkeit: Es gibt einen Halter, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Dieser soll durch einen neuen ersetzt werden.

Durch den Halterwechsel ändern sich beim Auto „nur“ die Nutzungsrechte bzw. die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug und die Verantwortlichkeiten, wer zum Beispiel Strafzettel bezahlen muss. Die Eigentumsrechte sind davon nicht betroffen. Wem das Auto gehört, muss ggf. durch andere Dokumente (Kaufvertrag, Testament, Überlassungsurkunde …) nachgewiesen werden.

Kfz-Halter­wechsel: Voraus­set­zungen und Ablauf

Für den Halterwechsel musst Du zur Kfz-Zulassungsstelle. Zuständig ist die Behörde an Deinem Hauptwohnsitz, also entweder das Landratsamt oder die Stadtverwaltung. Vereinbare, wenn möglich, einen Termin, ansonsten musst Du meist mit längeren Wartezeiten rechnen. Um den Halterwechsel vornehmen zu lassen, musst Du zum Termin folgende Dokumente mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung für aktuelle Adresse)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (früher: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Prüfprotokoll von TÜV, Dekra & Co.)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung ( eVB-Nummer) der Kfz Versicherung
  • Ausgefüllte Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer (SEPA-Mandat)
  • Ggf. Nummernschilder (bei Kennzeichenwechsel)

Bei jedem Halterwechsel prüft die Kfz-Zulassungsstelle, ob die formalen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Ist der Antragsteller berechtigt, den Halterwechsel durchführen zu lassen?
  • Erfüllt das Auto die Anforderungen der Verkehrssicherheit (gültige Hauptuntersuchung)?
  • Gibt es Kfz-Steuerrückstände beim Hauptzollamt bzw. offene Gebühren aus früheren Zulassungen?
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Kfz-Halter­wechsel mit Voll­macht

Wenn Du nicht selbst zur Zulassungsbehörde gehen kannst, darf auch jemand anderes für Dich den Kfz-Halterwechsel durchführen. Eine schriftliche Vollmacht ist allerdings Voraussetzung. Diese muss Dein Vertreter zusätzlich zu den anderen Dokumenten mitbringen. Bei den Zulassungsstellen lässt sich häufig ein Vordruck herunterladen. Du kannst aber auch selbst eine Vollmacht aufsetzen. Damit diese gültig ist, muss sie folgende Punkte enthalten:

  • Dein Name und Deine Adresse (zukünftiger Halter des Fahrzeugs)
  • Name und Adresse Deines Bevollmächtigten
  • Zweck der Vollmacht: „Kfz-Halterwechsel“
  • Details zum Auto bzw. Fahrzeug (Hersteller/Marke, Fahrzeugtyp/-modell, Fahrzeug-Identifikationsnummer – zu finden in den Papieren oder am Fahrzeug)
  • Einverständniserklärung, dass der Bevollmächtigte über Rückstände bei der Kfz-Steuer (Hauptzollamt) oder offene Gebühren (Landratsamt / Stadtverwaltung) aufgeklärt werden darf
  • Datum
  • Deine Unterschrift
  • Unterschrift des Bevollmächtigten

Beim Termin in der Zulassungsstelle muss sich der Bevollmächtigte mit seinem Personalausweis bzw. mit Reisepass und aktueller Meldebescheinigung selbst ausweisen. Aber auch Deinen Ausweis muss der Bevollmächtigte vorlegen. Daneben sind die weiter oben aufgeführten Fahrzeugdokumente mitzubringen.

Du bist umgezogen? Dann musst Du ebenfalls zur Zulassungsstelle und das Auto ummelden. Alles, was Du dazu wissen musst, erfährst Du im Ratgeber Auto ummelden.

Erklärvideo zum Thema Kfz-Ummeldung

Kfz-Halter­wechsel: Kenn­zei­chen behalten oder neues Nummern­schild?

Erfolgt der Halterwechsel im selben Zulassungsbezirk, kannst Du auf Wunsch die Nummernschilder des Vorbesitzers behalten bzw. das alte Kennzeichen weiterführen. Du musst die Schilder dann auch nicht mit zum Termin bei der Zulassungsbehörde bringen. Der Mitarbeiter der Behörde ändert einfach nur die Papiere und trägt Deinen Namen ein. Selbstverständlich kannst Du auch beim Halterwechsel ein neues Kennzeichen beantragen, wenn Du das möchtest.

Ist das Fahrzeug in einem anderen Zulassungsbezirk angemeldet gewesen, kannst Du nach dem Halterwechsel ebenfalls das alte Kennzeichen behalten. Die Beantragung eines neuen Kennzeichens ist keine Pflicht mehr, wenn das Auto in einem neuen Zulassungsbezirk angemeldet wird. Allerdings steht es Dir auch frei, ein neues Kennzeichen auszuwählen.

Auto ummelden: Halter­wechsel online durch­führen

Seit 2019 kannst Du bei vielen Zulassungsstellen das Auto ummelden, indem Du den Halterwechsel online durchführst – ein Termin vor Ort ist in diesem Fall nicht notwendig. Diese Voraussetzungen musst Du erfüllen:

  • Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und dazugehöriger PIN
  • Kartenlesegerät bzw. „Ausweis-App“ (vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)
  • Zulassungsbescheinigung mit verdecktem Sicherheitscode (Teil I seit 2015, Teil II seit 2018)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Gültige Kfz-Haftpflichtversicherung mit eVB-Nummer
  • Du führst den Online-Halterwechsel selbst durch (keine Regelungen zu Bevollmächtigungen)

Im Online-Portal der Zulassungsstelle gibst Du dann die notwendigen Informationen ein:

  • Name und Adresse
  • Daten zu Fahrzeug, Kfz Versicherung und Bankverbindung
  • Suche und Auswahl des gewünschten Kennzeichens

Anschließend bezahlst Du die fälligen Gebühren. Die Kosten für den Online-Halterwechsel sind etwas höher als bei einem Termin in der Zulassungsstelle. Die Behörden begründen die Mehrkosten von ein bis zwei Euro mit höheren Sach- und Personalkosten. Im letzten Schritt kannst Du bereits den Bescheid in elektronischer Form herunterladen. Wie bald Du mit dem Auto nach dem Halterwechsel losfahren kannst, hängt davon ab, ob Du das alte Kennzeichen weiterführen oder ein neues beantragen willst:

  • Online-Halterwechsel mit neuem Kennzeichen: 3–5 Werktage
  • Online-Halterwechsel ohne Kennzeichenwechsel: 30 Minuten

Ist der Halterwechsel mit einem neuen Kennzeichen verbunden, stellt die Zulassungsstelle zunächst die neuen Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) aus und schickt Dir die Dokumente per Einschreiben oder als Postzustellungsauftrag zu. Dafür wird eine zusätzliche Gebühr von 10,20 Euro fällig. Daneben erhältst Du die Siegelplaketten für die Nummernschilder (auf Plakettenträgern zum Selberkleben) sowie den offiziellen Gebührenbescheid. Die Schilder kannst Du Dir bei dem nächsten Schilderdienst besorgen oder bei Online-Schilderdiensten bestellen. Drei Tage nach Versenden des Briefs gilt der Kfz-Halterwechsel als vollzogen, das Auto ist dann auf Dich zugelassen und Du darfst losfahren.

Mit welchen Kosten muss ich beim Halter­wechsel rechnen?

Die Gebührenordnungen der jeweiligen Zulassungsstellen sind zwar ähnlich, aber nicht bundesweit einheitlich geregelt. Da die kommunalen Verwaltungen für den Kfz-Halterwechsel die Kosten selbst festlegen, lassen sich nur Durchschnittwerte angeben. Diese kann Dir aber als Orientierung dienen.

  • Kfz-Halterwechsel innerhalb des früheren Zulassungsbezirks: 20 bis 30 Euro
  • Kfz-Halterwechsel außerhalb des früheren Zulassungsbezirks: 30 bis 40 Euro

Wenn Du das Kennzeichen behalten willst, kommen beim Halterwechsel hierfür keine weiteren Kosten auf Dich zu.

Beantragst Du beim Halterwechsel ein neues Kennzeichen, musst Du mit weiteren Kosten rechnen: Für ein Wunschkennzeichen zahlst Du bei der Zulassungsstelle einen Aufschlag von 12,80 Euro (10,20 Euro für das Kennzeichen selbst, dazu 2,60 Euro für Reservierung). Dazu kommen noch die Ausgaben für das Prägen der neuen Nummernschilder bei einem Anbieter vor Ort oder über das Internet von rund 20 bis 50 Euro.

Halter­wechsel und Kfz Versi­che­rung

Wenn Du einen Gebrauchtwagen gekauft hast, geht die bisherige Kfz Versicherung an Dich als neuen Eigentümer über. Das soll verhindern, dass eine Lücke im Versicherungsschutz entsteht. Sollte es jetzt zu einem Unfall kommen, kommt die bisherige Versicherung für den Schaden auf. Die Police des Vorbesitzers gilt zunächst für einen Monat. Wenn Du willst, kannst Du anschließend den Vertrag des Vorbesitzers weiterführen. Allerdings wird die Versicherung den Beitrag mit Deinen Daten neu kalkulieren und an Deine Situation anpassen.

Die zweite, gängigere Möglichkeit: Du schließt vor dem Halterwechsel eine eigene Kfz Versicherung ab und lässt Dir die eVB-Nummer zuschicken, bevor Du zur Zulassungsstelle gehst. Sobald der Behörde die neue eVB-Nummer vorliegt, gilt der alte Vertrag als gekündigt. Die Zulassungsstelle informiert die bisherige Kfz Versicherung über den Halterwechsel, Du musst nichts weiter tun. Eine separate Kündigung ist somit nicht notwendig.

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Kfz-Halter­wechsel inner­halb der Familie

Beim Kfz-Halterwechsel innerhalb der Familie gibt es zwei typische Konstellationen: Die Eltern übertragen das Auto auf ein Kind oder das Fahrzeug wird durch den Kfz-Halterwechsel auf den Ehepartner umgeschrieben. Auch hier gilt: Der neue Halter muss bei der Zulassungsstelle eine eigene Kfz Versicherung vorlegen.

Niedrigere Preise, bessere Konditionen: Die Kfz Versicherung zu vergleichen, lohnt sich. Wie Du eine neue Kfz Versicherung findest und was Du beim Wechsel beachten solltest, erfährst Du im Ratgeber Kfz Versicherung wechseln.

Eine Möglichkeit, um bei der Versicherungsprämie zu sparen, kann die Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts auf den neuen Halter sein. Das ist bei einem Halterwechsel innerhalb der Familie möglich, etwa, wenn der Wagen bisher als Zweitwagen versichert gewesen ist. Doch es gibt Bedingungen: Sohn, Tochter oder Ehepartner müssen vor dem Halterwechsel bereits regelmäßig mit dem Auto gefahren sein. Zudem kann der neue Halter nur so viele SF-Klassen übernehmen, wie er bestenfalls selbst hätte erreichen können. Gezählt wird ab Erhalt des Führerscheins. Wer seine Fahrerlaubnis seit fünf Jahren hat, kann also maximal fünf SF-Klassen übernehmen. Überzählige SF-Klassen des bisherigen Halters verfallen dann.

Was Du rund um den Schadenfreiheitsrabatt wissen musst, erklärt Dir der Ratgeber Hohe Schadenfreiheitsklasse, niedrige Beiträge.

Halter­wechsel nach Erbschaft

Wer ein Fahrzeug erbt und es auf den eigenen Namen zulassen will, muss beim Halterwechsel einige Besonderheiten beachten. Zunächst solltest Du so schnell wie möglich die Kfz Versicherung über die neuen Eigentumsverhältnisse informieren. Denn in diesem Fall besteht kein Sonderkündigungsrecht, sondern der Versicherungsvertrag läuft gemäß der Vertragslaufzeit weiter und geht einfach auf den Erben über. Das ist der einzige Fall, in der ein Halterwechsel ohne Versicherungswechsel abläuft. Allerdings wird der Beitrag der Lebenssituation des neuen Eigentümers angepasst.

Auch bei der Zulassungsbehörde muss der Erbe den Halterwechsel unverzüglich vornehmen lassen: Es besteht eine Mitteilungspflicht. Eine genaue Vorgabe gibt es nicht, in der Regel gilt eine Frist von sieben Tagen. Wer sich mehr Zeit lässt, muss möglicherweise ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro zahlen. Für den Halterwechsel gelten die üblichen Voraussetzungen, ein Erbschein muss nicht vorgelegt werden. Zwingend notwendig ist die eVB-Nummer als Nachweis, dass für das Auto eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.

Halter­wechsel bei Finan­zie­rung und Leasing

Auch bei Fahrzeugen, die über einen Kredit oder per Leasing finanziert werden, kann manchmal ein Halterwechsel notwendig sein. In diesem Fall musst Du aber einige Besonderheiten beachten. Bei fremdfinanzierten Fahrzeugen hast nicht Du die Zulassungsbescheinigung Teil II, sondern sie liegt bei der Bank bzw. dem Kreditinstitut.

Bevor Du den Kfz-Halterwechsel vornehmen lassen kannst, musst Du Dich mit der zuständigen Bank bzw. dem Kreditinstitut in Verbindung setzen und die Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II an die zuständige Zulassungsstelle veranlassen. Das Dokument wird dann als Wertbrief (versicherte Sendung) direkt an die Behörde geschickt. Da dies aber bis zu einer Woche dauern kann, solltest Du Dich rechtzeitig um die Übersendung kümmern. Frag am besten telefonisch bei der Zulassungsstelle nach, ob das Dokument bereits eingetroffen ist. Nach der Bearbeitung schickt diese die Zulassungsbescheinigung Teil II wieder an die Bank oder das Kreditinstitut zurück. Die entstehenden Kosten werden möglicherweise an Dich weitergegeben.

Bei Leasingfahrzeugen ist in einigen Fällen ein Halterwechsel vertraglich ausgeschlossen. Falls er doch möglich sein sollte, benötigst Du die schriftliche Zustimmung des Leasinggebers. Für den zusätzlichen Haltereintrag wird wegen der Wertminderung meistens eine einmalige Gebühr berechnet.

Kfz-Halter­wechsel leicht­ge­macht

Beim Kfz-Halterwechsel musst Du der Zulassungsstelle die wichtigsten Dokumente zum Fahrzeug und zu Deiner Person vorlegen. In immer mehr Kommunen ist es möglich, den Halterwechsel online abzuwickeln und so das Auto möglichst einfach umzumelden – ein persönliches Erscheinen auf der Behörde, verbunden mit ggf. stundenlangem Warten, ist nicht mehr erforderlich. In der Regel kannst Du die alten Nummernschilder behalten, doch beim Halterwechsel ist ebenso ein neues Kennzeichen möglich. Auch beim Thema Versicherung gibt es Entwarnung. Zwar geht formal die bestehende Kfz Versicherung auf den neuen Halter über, doch dieser ist nicht immer an den Vertrag gebunden. Hast Du vor dem offiziellen Halterwechsel eine neue Kfz Versicherung abgeschlossen, gilt diese.

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    Auszeichnung „Beliebtester Kfz-Versicherer“, 1. Platz Gesamturteil Kundenzufriedenheit, Studie „Kundenbefragung Kfz-Versicherer 2023“ des Deutschen Instituts für Service-Qualität GmbH & Co. KG (DISQ), 31 Filial- und Direktversicherer, www.disq.de, August 2023.

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    Mögliche Beitragsersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) im folgenden Beispielfall: Beitragsvergleich für: VW Passat Variant 1.5 TSI (HSN: 0603, TSN: CIA), eigenfinanziert, Erstzulassung: 01.02.2024, Erwerb: 01.02.2024, Zulassung in Reutlingen (PLZ: 72764), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (geb. 01.01.1984, Führerscheinerwerb in 2002) und sonstige Fahrer (23 Jahre), Angestellter, kein Wohneigentum, Abstellplatz: Straße, SF-Klasse KH/VK: SF20/SF20, Selbstbeteiligung VK/TK: 300/150 €, keine Vorschäden, vorher zwei Jahre bei einer anderen Versicherung versichert, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, freie Werkstattwahl, Versicherungsbeginn: 01.02.2024.

    Quelle: Werte HUK24, Ergo, Gothaer: NAFI-Kfz-Kalkulator, Version 28.01; Stand: 30.01.2024, Allianz Direct: Webseite des Versicherers am 30.01.2024. Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen und Vollkaskodeckung (mit Selbstbeteiligung 300/150 €) freie Werkstattwahl, die sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden können. Ergo und Gothaer sind mit ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.

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