Kfz-Steuer

Alles was du über die Kfz-Steuer wissen solltest

Versichere Dein Auto bei Deutschlands beliebtestem Kfz-Versicherer1

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zur Ermittlung der Steuer benötigt man die Zulassung des Fahrzeugs.
  • Die Höhe der Kfz-Steuer orientiert sich an Hubraum, Schadstoffklasse und Erstzulassung.
  • Empfänger der Kraftfahrzeugsteuer ist das Hauptzollamt.
  • Die Kfz-Steuer kann nur per Lastschrift gezahlt werden.

Wer ein Auto hat, der muss auch die Neben- und Unter­haltungs­kosten bedenken. Neben dem Sprit und der Kfz-Versicherung, muss auch die Kfz-Steuer gezahlt werden. In welcher Höhe diese anfällt, hängt von diversen Faktoren ab. Und es gibt auch Fahrzeuge, die einer Steuer­befreiung unterliegen. Dein Fahr­zeug­schein gibt Aufschluss darüber, welcher Klasse Dein Auto zugeordnet wird und gibt Dir so die Möglichkeit, die Steuer noch vor dem Eingang des Steuerbescheids zu berechnen.

Unser Ratgeber bietet Dir allgemeine Informationen zur Kfz-Steuer. Möchtest Du Dein Fahrzeug kostengünstig versichern, findest Du hier außerdem alle Informationen zu unserer Kfz-Versicherung.

Die wich­tigsten Infos zur Kfz-Steuer

Bevor man die Kfz-Steuer zahlt, möchtest Du natürlich wissen, warum Du diese überhaupt zahlen musst. Wir haben die wichtigsten Fragen kurz für Dich beantwortet:

Es handelt sich hierbei um eine sogenannte Bundessteuer, die generell von allen Fahrzeughaltern aufgebracht werden muss. Sie dient der Finanzierung von Straßenbau und dem damit verbundenen Ausgleich bestimmter Straßenschäden. Als Halter muss man die Autosteuer daher entrichten, weil man mit seinem Fahrzeug auf den Straßen unterwegs ist und so zu etwaigen Schäden beiträgt.

Generell fällt die Kfz-Steuer für jeden Halter und somit auch für jedes Fahrzeug an. Die Steuerpflicht gilt für alle in Deutschland zugelassenen Autos.

  • Fahrzeughalter mit einer Schwerbehinderung zahlen entweder keine oder eine um 50 % verminderte Steuer.
  • Reine Elektroautos, die bis zum 31.12.2025 erstmals zugelassen werden, sind ab Erst­zulassung bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Da diese Steuer­befreiung bis zum 31.12.2030 befristet ist, können aktuell Käufer von E-Autos den kompletten 10-Jahreszeitraum nicht mehr ausnutzen. Wechselt das E-Auto die Halterin oder den Halter, so wird die Steuer­befreiung weiter­gegeben – bis zum Ablauf der 10 Jahre.

Wie kann ich die Höhe meiner Kfz-Steuer berechnen?

Bis zum Jahr 2009 waren allein Größe und Bauweise des Motors ausschlaggebend, um die Höhe der Kfz-Steuer zu berechnen. Mittlerweile wurde das System reformiert und die Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge wird deutlich stärker berücksichtigt. Deshalb fließen nicht nur Antriebsarten wie Otto- oder Diesel-Motor und Hubraum-Größe in die Berechnung der Kfz-Steuer ein, sondern auch der Emissionsausstoß. Gerade der Ausstoß-Faktor hat bei Pkw, die nach 2012 erstmals zugelassen wurden, großen Einfluss auf die Höhe der Kfz-Steuer. Die Steuer, die Du auf Motorräder, Anhänger und Wohnmobile zahlen musst, weist jeweils eine andere Bemessungsgrundlage auf. Bei Motorrädern entscheidet allein der Hubraum, für Anhänger und Wohnmobile gilt eine gewichtsbezogene Sonderregelung.

Mit der Zulas­sungs­be­schei­ni­gung hast Du alle Daten für die Kfz-Steuer auf einen Blick

Muster eines Kfz-Fahrzeugscheins

Berechne Deine Kfz-Steuer einfach mit dem Kfz-Steuer-Rechner.

Mit dieser Kfz-Steuer musst Du rechnen

Welche Kriterien für die Berechnung der Kfz-Steuer zugrunde gelegt werden, richtet sich nach der Erstzulassung des Fahrzeugs. Entscheidend ist, ob Dein Auto in einem Zeitraum vor dem 30. Juni 2009 erstmalig zu gelassen wurde oder danach.

Kfz-Steuer zahlen: Das solltest Du beachten

Die Kfz-Steuer wird nach Zustellung des Steuerbescheides im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens regelmäßig für zwölf Monate im Voraus abgebucht. In Ausnahmefällen, z. B. bei einer Saisonzulassung, wird die Steuer für einen kürzeren Zeitraum erhoben und abgebucht. Der Steuerbescheid bleibt so lange gültig, bis ein Abmelde- oder Änderungsbescheid ergeht.

Die Kfz-Steuer zahlst Du einmal im Jahr im Voraus. Sie wird ab dem Tag der Zulassung auf Dich fällig. Eine halbjährliche Zahlung ist möglich, wenn die Kfz-Steuer mehr als 500 Euro beträgt. Eine vierteljährliche Zahlung ist möglich, wenn die Kfz-Steuer mehr als 1.000 Euro beträgt. Eine monatliche Zahlung ist nicht möglich. Der Wechsel des Zahlungs­zeitraums ist dem Haupt­zollamt schriftlich mitzuteilen. Es ist jederzeit möglich, den Zahlungs­zeitraum wieder zu ändern.

Jahressteuer

Zahlweise

Aufgeld

über 500 €halbjährlich3 %
über 1.000 €halbjährlich3 %
über 1.000 €vierteljährlich6 %

Die Kfz-Steuer wird generell an den Zoll gezahlt. Wie auch andere Steuern wird sie übergreifend an den Staat entrichtet. Den Steuerbescheid erhältst du über die Zulassungsbehörde, die Eintreibung erfolgt in der Regel über ein zuständiges Finanzamt.

Um ein Fahrzeug zulassen zu können, musst du bei der Zulassungsbehörde ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer abgeben (Formular 032021 "Kraftfahrzeugsteuer SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift"). Dieses Formular muss sowohl vom Kontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben werden. Möchtest du für ein bereits angemeldetes Fahrzeug ein neues SEPA-Lastschriftmandat abgeben, da sich z.B. der Zahler der Kraftfahrzeugsteuer geändert hat, muss das ausgefüllte Formular an das zuständige Hauptzollamt gesandt werden.

Auf das SEPA-Lastschriftmandat bei einer Kfz-Zulassung wird nur in Ausnahmefällen verzichtet. Dies sind insbesondere Fälle einer Steuerbefreiung nach §§ 3, 3a Abs. 1, 3d KraftStG sowie bei Nichterhebung der Kfz-Steuer für Anhänger nach § 10 Abs. 1 KraftStG.

Achte darauf, die Kfz-Steuer abgebucht werden kann. Konnte die Abbuchung nicht erfolgen, drohen neben Mahnungen gravierendere Folgen. Da es sich um Steuerschulden handelt, kann die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug stilllegen und sogar veranlassen, dass das Auto abgeschleppt wird.

Ja, nach der Abmeldung Ihres Fahrzeugs wird die zu viel gezahlte Kfz-Steuer zurückerstattet.

Auf dem Prüfstand bei Experten

Fazit: Vergiss nicht deine Kfz-Steuer zu bezahlen

Es ist gar nicht so einfach, die Kfz-Steuer nicht zu bezahlen. Seit 2009 ist die Kfz-Zulassung nur dann möglich, wenn bei der Zulassungsstelle das Lastschriftmandat erteilt wird. Die Kfz-Steuer wird jährlich automatisch eingezogen. Um sich zu schützen, solltest du sicherstellen, dass die Kfz-Steuer immer vom Konto abgebucht werden kann. Denn die Kfz-Steuer gilt auch dann als nicht bezahlt, wenn das Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht gedeckt ist.

Schon vor dem Kauf eines neuen Fahrzeugs kannst du außerdem überprüfen, wie hoch die Kfz-Steuer ausfallen wird. Für Pkw und weitere Fahrzeuge nutzt du am besten den Kfz-Steuer-Rechner, den das Bundesfinanzministerium online gestellt hat. Fährst du einen PKW mit Erstzulassung bis zum 30.06.2009, benötigst du nur die Angaben zu Hubraum, Motor-Art und Schadstoffklasse. Für alle Pkw mit späterer Erstzulassung musst du außerdem den CO2-Emissionsausstoß kennen.

Du wolltest schon immer mal wissen, was Dein Auto monatlich kostet? Der smarte Autokostenrechner zeigt Dir die Sprit- und Wartungskosten sowie die Kfz-Steuer auf einen Blick.

Erklärvideo zur Kfz-Zulassung

Auto­ver­si­che­rung

  • 10. Jahr in Folge beliebtester Kfz Versicherer
  • Rabattschutz: 3 Schäden frei
  • Bis zu 40 % sparen2
  • eVB-Nummer direkt nach Antragstellung

Hast Du Fragen zur Kfz-Versicherung? Wir beraten Dich gerne telefonisch oder per E-Mail.

Artikel teilen

  • 1

    Auszeichnung „Beliebtester Kfz-Versicherer“, 1. Platz Gesamturteil Kundenzufriedenheit, Studie „Kundenbefragung Kfz-Versicherer 2023“ des Deutschen Instituts für Service-Qualität GmbH & Co. KG (DISQ), 31 Filial- und Direktversicherer, www.disq.de, August 2023.

  • 2

    Mögliche Beitragsersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) im folgenden Beispielfall: Beitragsvergleich für: VW Passat Variant 1.5 TSI (HSN: 0603, TSN: CIA), eigenfinanziert, Erstzulassung: 01.02.2024, Erwerb: 01.02.2024, Zulassung in Reutlingen (PLZ: 72764), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (geb. 01.01.1984, Führerscheinerwerb in 2002) und sonstige Fahrer (23 Jahre), Angestellter, kein Wohneigentum, Abstellplatz: Straße, SF-Klasse KH/VK: SF20/SF20, Selbstbeteiligung VK/TK: 300/150 €, keine Vorschäden, vorher zwei Jahre bei einer anderen Versicherung versichert, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, freie Werkstattwahl, Versicherungsbeginn: 01.02.2024.

    Quelle: Werte HUK24, Ergo, Gothaer: NAFI-Kfz-Kalkulator, Version 28.01; Stand: 30.01.2024, Allianz Direct: Webseite des Versicherers am 30.01.2024. Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen und Vollkaskodeckung (mit Selbstbeteiligung 300/150 €) freie Werkstattwahl, die sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden können. Ergo und Gothaer sind mit ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.

Inhalt