Eine Person zeigt ihren Führenschein aus dem Autofenster heraus.

Probezeit beim Führerschein

Das solltest Du beachten

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Theorie und Praxis sind bestanden, der Führerschein ist endlich da und die passende Autoversicherung gefunden. Unabhängigkeit und absolute Freiheit warten somit – oder nicht? Fahranfänger müssen sich zunächst in der Probezeit zwei Jahre im Straßenverkehr bewähren, ehe die Fahrerlaubnis endgültig erteilt wird. In unserem Ratgeber erfährst Du, was es damit auf sich hat, welche besonderen Regeln gelten und welche Konsequenzen bei Verstößen in der Probezeit drohen. Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen. Produktinformationen zur Autoversicherung von CosmosDirekt findest Du hier.

Das Wichtigste zur Probezeit in Kürze

  • Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird der Führerschein "auf Probe" ausgestellt.

  • Wenn Du in dieser Zeit Verstöße begehst, muss Du neben Bußgeld und Punkten je nach Schwere auch mit Führerscheinmaßnahmen rechen.

  • Die Probezeit dauert zwei Jahre.

  • Die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre ist möglich.

  • Keine Probezeit bei den Klassen AM, L und T.

Diese Fach­be­griffe solltest Du kennen

Begleitetes Fahren mit der Fahrerlaubnisklasse B17 bedeutet, dass Du ab 17 Jahren mit einer Begleitperson, deren Name auf der Prüfbescheinigung vermerkt wird, Autofahren darfst. Diese muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit 5 Jahren (ununterbrochen) einen gültigen Führerschein der Klasse B besitzen und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg haben.

Straftat nach § 240 StGB (Strafgesetzbuch): Wer Andere „rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“. Beispiele für Nötigung im Straßenverkehr: Ausbremsen, dichtes Auffahren, überraschende Spurwechsel ohne Grund, Behinderung beim Überholvorgang, etc.

Strafpunktesystem, um Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr zu ahnden. Gekoppelt mit Bußgeldern und Fahrverboten. Ziel: Verkehrserziehung. Die Strafpunkte werden im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (Sitz in Flensburg) registriert. Der Führerscheinentzug erfolgt bei 8 Punkten.

Was ist die Probe­zeit und warum gibt es sie?

Die Führerschein-Probezeit ist ein auf zwei Jahre begrenzter Zeitraum, in dem Fahranfänger beweisen müssen, dass sie ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr sicher führen können. Während dieser Bewährungsphase stehen sie unter besonderer Beobachtung und Verkehrsverstöße werden strenger geahndet. Ziel der Probezeit ist es, Fahranfänger zu sensibilisieren und zu verantwortungsbewussten Verkehrsteilnehmern zu erziehen.

Die Probezeit für Fahranfänger wurde zum 1. November 1986 in Deutschland eingeführt, um die vergleichsweise hohen Unfallraten unter jungen Fahrern im Alter zwischen 18 und 25 zu senken. Unabhängig davon, ob Fahrer diesen Alters zu einer besonderen Risikogruppe zählen, gilt die Probezeit für Fahranfänger jeden Alters.

Der Führerschein auf Probe ist ein vollwertiger Führerschein, der nach Ablauf der zweijährigen Probezeit automatisch als endgültig erteilt gilt.

Wie lange dauert die Probe­zeit?

In Deutschland dauert die Probezeit für Fahranfänger zwei Jahre, beginnend ab dem Tag, an dem der Führerschein erteilt wird. Dabei ist zu beachten, dass nicht für jede Führerscheinklasse eine Probezeit gilt. Für die Probezeit ist es unerheblich, ob ein Fahranfänger überhaupt am Steuer sitzt oder nicht. Entscheidend ist: Wer zwei Jahre lang frei von relevanten Verkehrsverstößen bleibt, besteht die Probezeit. Wer währenddessen jedoch Verkehrsdelikte begeht oder wiederholt gegen Verkehrsregeln verstößt, muss mit einer Verdopplung der Probezeit auf vier Jahre rechnen.

Für welche Führer­schein­klassen gilt die Probe­zeit?

Die Probezeit für Fahranfänger gilt für folgende Klassen:

  • die Pkw-Klassen B, B17, B96, BE
  • die Motorrad-Klassen A, A1, A2
  • die Lkw-Klassen C, C1, C1E, CE
  • die Bus-Klassen D, D1, D1E, DE

Für welche Klassen gilt die Probe­zeit nicht?

  • M: Mofa; Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25 km/h. Mindestalter: 15 Jahre.
  • AM: zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds), Zweiräder mit Beiwagen, dreirädrige Kleinkrafträder (inkl. Trikes), vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads). Bis 45 km/h, 50 cm3 Hubraum, 4 KW Leistung. Mindestalter: 16 Jahre.
  • L: Zugmaschinen (wie Traktoren) für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bis 40 km/h, Stapler, Flurförderzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen bis 25 km/h. Mindestalter: 16 Jahre.
  • T: Zugmaschinen (wie Traktoren) bis 60 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bis 40 km/h. Mindestalter: 16 Jahre. Ausnahme: Zugmaschinen mit Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h dürfen erst ab 18 gefahren werden.

Kann man die Probe­zeit auch verkürzen?

Nein. Derzeit gibt es keine Möglichkeit, die zweijährige Probezeit zu verkürzen. Bis Ende 2010 war es in einigen Bundesländern möglich, die zweijährige Probezeit beim Führerschein durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem speziellen Fortbildungsseminar für Fahranfänger auf ein Jahr zu verkürzen. Heute ist das nicht mehr möglich.

Gilt eine neue Probe­zeit, wenn man einen weiteren Führer­schein macht?

Nein, die Probezeit gilt nur einmalig. Das heißt: Wer einmal erfolgreich eine zweijährige Führerschein-Probezeit absolviert hat, muss anschließend keine weitere Probezeit durchlaufen, wenn er oder sie eine neue Fahrerlaubnis in einer anderen Führerscheinklasse erlangt.

Beispiel: Wer mit 16 Jahren die Fahrerlaubnis in der Klasse A1 (Leichtkrafträder bis zu 125 cm3 Hubraum und 11 KW Leistung) erworben hat und mit 18 Jahren den Autoführerschein macht, erhält die neue Fahrerlaubnis ohne erneute Probezeit.

Probe­zeit beim Führer­schein mit 17

Das sogenannte „Begleitete Fahren“ (B17) ist bereits ab 17 Jahren möglich, das heißt: 17-Jährige dürfen nach bestandener Prüfung in Begleitung eines Erwachsenen Auto fahren. Für Fahranfänger mit 17 gilt in puncto Probezeit jedoch folgende Ausnahme: Wer bereits mit 16 Jahren ein Zweirad der Klasse A1 führte, muss nach bestandener B17-Prüfung trotzdem zwei volle Jahre Probezeit absolvieren.

Ausführliche Infos rund um das Thema Führerscheinprüfung findest Du ebenfalls bei uns im Ratgeber.

Welche Konse­quenzen drohen bei Verkehrs­ver­stößen in der Probe­zeit?

Verkehrsverstöße werden in zwei Kategorien unterteilt: Bei einem Verkehrsverstoß der Kategorie A (schwerwiegende Straftaten und Ordnungswidrigkeiten) folgt automatisch eine Verlängerung der Probezeit für Fahranfänger um zwei Jahre. Ein einmaliger Verstoß der Kategorie B (weniger schwerwiegende Missachtung der Verkehrsregeln) wirkt sich hingegen noch nicht auf die Probezeit aus. Erst wenn zwei B-Verstöße vorliegen, verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Liegen ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße vor, ist immer ein Aufbauseminar zu absolvieren. Wer die Teilnahme verweigert, verliert den Führerschein.

Erfolgen während der verlängerten Probezeit ein weiterer A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße, droht eine behördliche Verwarnung mit Bußgeld sowie eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung, mit dem Ziel, Fehlverhalten zu erkennen und Lösungswege zu finden. Eine Teilnahme ist nicht verpflichtend. Ein weiterer A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße führen zum Entzug der Fahrerlaubnis. A- und B-Verstöße werden je nach Schwere des Delikts zudem mit den üblichen Bußgeldern, Fahrverboten und Punkten im Flensburger Fahreignungsregister geahndet.

Eine Grafik zeigt, wie sich verschiedene Verkehrsverstöße in der Probezeit auswirken.

Beispiele für schwer­wie­gende Verkehrs­ver­stöße (Kate­gorie A)

  • Missachten des Rechtsfahrgebots: Zum Beispiel wurde das Rechtsfahrgebot in Kurven, an Kuppen, wenn Du überholt wirst oder bei Gegenverkehr nicht beachtet.
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen: mehr als 20 km/h zu schnell im Pkw oder mehr als 15 km/h zu schnell im Lkw
  • Abstandsvergehen: Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug beträgt weniger als 5/10 des halben Tachowertes.
  • Verstöße beim Überholen: Überholen trotz Überholverbot ist eine Nötigung.
  • Unfallflucht/Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Fahren unter Einfluss von Alkohol
  • fahrlässige Tötung
  • fahrlässige Körperverletzung
  • Rotlichtverstöße (Missachtung roter Ampeln)
  • Missachtung der Vorfahrt

Ein kostenpflichtiges Aufbauseminar wird ab 21 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fällig. Wer zu schnell fährt, aber weniger als 21 km/h zu schnell ist, kommt beim ersten Mal noch mit einem Verwarnungsgeld bis zu 35 Euro davon – bei Wiederholung droht auch hier eine Nachschulung.

Beispiele für weniger schwer­wie­gende Verkehrs­ver­stöße (Kate­gorie B)

  • Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt
  • Fahrt mit abgefahrenen Reifen
  • Behindern oder Gefährden von Personen beim Abbiegen
  • Behindern oder Gefährden von Personen an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
  • Mitnahme von Kindern ohne vorgeschriebenen Kindersitz
  • Befördern ungesicherter Ladung
  • Nichtbeachten von Stoppschildern
  • Fahren ohne Licht bei Dunkelheit oder Nebel
  • unterlassene Absicherung eines liegengebliebenen Fahrzeugs
  • Verstöße gegen Bestimmungen der Fahrzeugzulassung
  • Kennzeichenmissbrauch

Was ist ein Aufbauseminar?

Aufbauseminare für den Führerschein auf Probe sind Nachschulungen, die nach dem Straßenverkehrsgesetz ausschließlich von speziell geschulten Fahrlehrern durchgeführt werden dürfen. Im Rahmen des Seminars werden die individuellen Verkehrsverstöße reflektiert, analysiert und Vermeidungsstrategien erarbeitet. Vor Erteilung der Teilnahmebescheinigung sind üblicherweise vier Theoriestunden und eine praktische Beobachtungsfahrt (meist nach der ersten Theoriestunde) zu absolvieren.

Spezi­elle Aufbau­se­mi­nare bei Drogen und Alkohol

Für drogen- und alkoholauffällige Fahranfänger gibt es besondere Aufbauseminare, mit dem Ziel, Vermeidungsstrategien zu vermitteln und Wissenslücken über den Umgang mit Drogen und Alkohol sowie deren Wirkung zu schließen.

Alkohol am Steuer ist in der Probezeit tabu. Nach der Probezeit gilt die Null-Promille-Grenze weiter, sofern der Fahrer noch nicht 21 Jahre alt ist. Ab 21 wird Alkohol am Steuer bis 0,5 Promille toleriert. Das gilt jedoch nur, wenn die Probezeit vorbei ist und der Fahrer keinen Unfall verursacht oder den Verkehr gefährdet. Weitere Informationen findest Du im Ratgeber Alkohol am Steuer.

Was ist ein Fahr­eig­nungs­se­minar?

Wer die Probezeit bereits hinter sich und vier oder fünf Punkte auf dem Flensburger Konto hat, erhält eine behördliche Ermahnung, verbunden mit dem Hinweis, dass der Punktestand durch erfolgreiche Teilnahme an einem sog. Fahreignungsseminar (auch: Punkteabbauseminar) verringert werden kann. In der Probezeit gilt dies jedoch nicht. Fahranfänger können keine Punkte abbauen.

Fahreignungsseminare bestehen aus zwei verkehrspädagogischen und zwei verkehrspsychologischen Modulen. Die Möglichkeit, ein Fahreignungsseminar zu besuchen, haben Autofahrer allerdings nur einmal in fünf Jahren – und nur dann, wenn nicht mehr als fünf Punkte in Flensburg vorliegen. Bei sechs oder sieben Punkten spricht die Fahrerlaubnisbehörde eine Verwarnung statt einer Ermahnung aus.

Punkte in Flensburg verfallen nach einer bestimmten Zeit, die sich nach Art und Schwere des Verkehrsverstoßes richtet.

Führer­schein­entzug in der Probe­zeit: Was tun?

Fahrverbot und Führerscheinentzug werden oft verwechselt, jedoch gibt es dabei große Unterschiede: Bei einem Fahrverbot behält die zuständige Bußgeldstelle den Führerschein für ein bis drei Monate ein – je nach Schwere des Delikts. Ist das Fahrverbot abgelaufen, erhält der Inhaber seine Fahrerlaubnis zurück, ohne diese neu beantragen zu müssen.

Bei einem Führerscheinentzug sind die Auswirkungen weitreichender: Hier wird der Führerschein dauerhaft einbehalten oder als ungültig gekennzeichnet. Je nach Schwere des Delikts gilt eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten bis maximal fünf Jahren; erst danach kann eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden (bzw. schon kurz vor Ablauf der Sperrfrist).

Gegebenenfalls gelten weitere Bedingungen, bevor eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann. Wer den Führerschein zum Beispiel wegen Drogen oder Trunkenheit am Steuer einbüßt, muss zuvor noch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich absolvieren. Ebenso kann eine Nachschulung für die jeweilige Führerscheinklasse erforderlich sein.

Wer zum Beispiel wiederholt volltrunken Auto fährt, das Fahrzeug für Straftaten nutzt, trotz Sperrfrist weiterfährt, Aggressionen nicht kontrollieren kann oder notorisch durch schwere Delikte im Straßenverkehr auffällt, muss mit einer lebenslangen Sperrfrist rechnen.

Fazit: So kommst Du gut durch die Probezeit

Wer als Fahranfänger in der Probezeit unterwegs ist, sollte alle Regeln ganz genau beachten, denn Verkehrsverstöße werden in der zweijährigen Bewährungsphase besonders streng bestraft. Wer vorsichtig und rücksichtsvoll unterwegs ist und auf Alkohol und Drogen verzichtet, verringert das Risiko für Strafen deutlich und erspart sich Ärger, Kosten sowie eine Extrarunde in der Probezeit.

Gut versichert zu sein ist schon in der Probezeit wichtig. Ein nicht versichertes Auto zu lenken, ist ein Verkehrsverstoß der Kategorie A und verlängert die Probezeit beim Führerschein von zwei auf vier Jahre. Mit der Autoversicherung von CosmosDirekt fährst Du immer auf der sicheren Seite.

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    Auszeichnung „Beliebtester Kfz-Versicherer“, 1. Platz Gesamturteil Kundenzufriedenheit, Studie „Kundenbefragung Kfz-Versicherer 2023“ des Deutschen Instituts für Service-Qualität GmbH & Co. KG (DISQ), 31 Filial- und Direktversicherer, www.disq.de, August 2023.

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    Mögliche Beitragsersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) im folgenden Beispielfall: Beitragsvergleich für: VW Passat Variant 1.5 TSI (HSN: 0603, TSN: CIA), eigenfinanziert, Erstzulassung: 01.02.2024, Erwerb: 01.02.2024, Zulassung in Reutlingen (PLZ: 72764), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (geb. 01.01.1984, Führerscheinerwerb in 2002) und sonstige Fahrer (23 Jahre), Angestellter, kein Wohneigentum, Abstellplatz: Straße, SF-Klasse KH/VK: SF20/SF20, Selbstbeteiligung VK/TK: 300/150 €, keine Vorschäden, vorher zwei Jahre bei einer anderen Versicherung versichert, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, freie Werkstattwahl, Versicherungsbeginn: 01.02.2024.

    Quelle: Werte HUK24, Ergo, Gothaer: NAFI-Kfz-Kalkulator, Version 28.01; Stand: 30.01.2024, Allianz Direct: Webseite des Versicherers am 30.01.2024. Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen und Vollkaskodeckung (mit Selbstbeteiligung 300/150 €) freie Werkstattwahl, die sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden können. Ergo und Gothaer sind mit ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.

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