Das Bild zeigt eine junge Frau auf dem Skateboard

Abstrakte Verwei­sung in der BU

Was bedeutet das?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Als Abstrakte Verweisung bezeichnet man eine Vertragsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Die Klausel besagt, dass eine vollständige Berufsunfähigkeit nicht vorliegt, wenn der Versicherte imstande ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, die der Ausbildung und dem Lebensstandard des Versicherten gerecht wird

  • Da die Abstrakte Verweisung früher häufig Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten war, verzichten heutzutage viele Versicherer auf sie

  • Der Verzicht auf die Abstrakte Verweisung sollte bei der Wahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung ein wichtiges Kriterium sein

Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sicherst Du Dich gegen finanzielle Einbußen im Falle einer Berufs­unfähigkeit ab. In der Vergangen­heit kam es oft zur Leistungs­verweigerung der Versicherer, die darauf verweisen, dass der Ver­sicherungs­nehmer trotz Gesundheits­problemen in einem ähnlichen Beruf arbeiten könnte. Heut­zutage verzichten die Versicherer zunehmend auf die abstrakte Ver­weisung. Im folgenden Artikel erfährst Du, was der Verzicht auf die Ver­weisungs­klausel bedeutet.

Die Ratgeber bieten allgemeine Informationen. Produktdetails findest Du hier.

Diese Begriffe solltest Du kennen

Meint den Versicherungsschein, der die Leistungen sowie alle Klauseln, die diese Leistungen erweitern oder einschränken, enthält.

Diese zahlt der Versicherungsnehmer an das Versicherungsunternehmen, um in den Genuss des Versicherungsschutzes zu kommen.

Helmut Müllers Abschied aus dem Berufsleben kam aus seiner Sicht mindestens 15 Jahre zu früh. Der 50-jährige Mediziner mit dem zupackenden Wesen war als Chirurg in einem kleinen Krankenhaus auf dem Land tätig. Doch irgendwann konnte er bei Operationen die rechte Hand nicht mehr richtig bewegen. Seine Finger taten schon beim Aufstehen weh. Auch tagsüber wurde es nicht viel besser. Jede Fingerbewegung, jedes Greifen wurde von einem stechenden Schmerz begleitet. Schließlich war es Herrn Müller unmöglich, noch zu operieren. Auch wollte er seine Patienten nicht gefährden. Die Diagnose: eine fortgeschrittene Fingerarthrose.

Da er seinen Beruf in Zukunft nicht mehr würde ausüben können, beantragte Herr Müller bei seiner Berufsunfähigkeitsversicherung die vereinbarte Rente. Ein Gutachter stellte fest, dass der Chirurg zu 100 Prozent berufsunfähig war. Doch die Versicherung verweigerte die Zahlung. Stattdessen berief sie sich auf die im Vertrag enthaltene Klausel „Abstrakte Verweisung“. Die Versicherung erklärte Herrn Müller, dass er mit seinen Qualifikationen auch als medizinischer Gutachter tätig sein könnte. Das Gehalt sei ähnlich, sein Lebensstandard daher nicht in Gefahr, und die gesundheitlichen Belastungen im Beruf fielen geringer aus. Dass es keine offene Stelle gab, spielte bei der Verweisung keine Rolle.

Warum es in der heutigen Zeit notwendig ist, eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abzu­schließen, erfährst Du hier.

Was ist die „abstrakte Verwei­sung“ genau?

Die abstrakte Verweisung gehört zu den Klauseln, die mit darüber entscheiden, ob eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird oder nicht. Bei Herrn Müller kam diese Klausel zum Tragen, weil er zwar in seinem Beruf nicht mehr tätig sein konnte, generell aber noch erwerbsfähig war. Voraussetzung hierbei ist aber, dass es sich um einen gleichwertigen Beruf handelt, den Herr Müller aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten auch ausüben kann. Herr Müller könnte zwar eine gutachterliche Tätigkeit übernehmen. Doch könnte er auch auf den Beruf eines Krankenpflegers verwiesen werden?

In der Vergangenheit führte die abstrakte Verweisung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung oft zu Streitigkeiten zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherten. Schließlich mussten Gerichte über die Fälle entscheiden, bis hin zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die höchstrichterliche Rechtsprechung legte die Kriterien fest, nach denen eine abstrakte Verweisung überhaupt erfolgen darf.

Welche Voraus­set­zungen sind nötig, damit die abstrakte Verwei­sung ange­wendet werden kann?

Eine der grundlegenden Voraussetzungen: Die neue Tätigkeit muss den Kenntnissen und Fähigkeiten des Versicherten bzw. seiner Ausbildung und Erfahrung entsprechen. Die andere Voraussetzung ist, dass die erreichte Lebensstellung gewahrt bleiben muss. Das bedeutet, dass sich ein möglicher Einkommensverlust nur in relativ geringem Maß bemerkbar machen darf. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Lebensstellung des Versicherungsnehmers nicht leidet und ein sozialer Abstieg verhindert wird.

Herr Müller als Chirurg könnte also nicht auf die Tätigkeit eines Krankenpflegers verwiesen werden. Gehalt und Ansehen würde nicht der gegenwärtigen Lebensstellung von Herrn Müller entsprechen. Andererseits bedeutet die (abstrakte) Verweisung auf eine gutachterliche Tätigkeit nicht, dass ihm nun ein entsprechender Job angeboten werden muss. Das Arbeitsplatzrisiko trägt weiterhin der Versicherte. Ob Herr Müller überhaupt eine neue Anstellung findet (beziehungsweise finden kann), ist bei der abstrakten Verweisung unerheblich.

Voraussetzungen für eine abstrakte Verweisung:

  • Neue Tätigkeit muss Kenntnissen und Fähigkeiten bzw. Ausbildung und Erfahrung entsprechen
  • Erreichte Lebensstellung muss gewahrt bleiben
  • Gehaltseinbußen dürfen sich nur in sehr geringem Umfang bemerkbar machen

Viele Versicherungsunternehmen verzichten mittlerweile auf die abstrakte Verweisung.
Verträge, die nach 2008 abgeschlossen wurden, enthalten oftmals keine Klausel zur abstrakten Verweisung. Hast Du Deine Berufsunfähigkeitsversicherung vor 2008 abgeschlossen, ist häufig noch der entsprechende Passus vorhanden.

Berufs­klau­seln statt Verzicht auf die abstrakte Verwei­sung

Für einige Berufe gibt es sogenannte Berufsklauseln zur Verweisbarkeit, die den Verzicht auf die abstrakte Verweisung überflüssig machen. Diese Berufsklauseln regeln für spezielle Berufsgruppen den Leistungsanspruch bei Berufsunfähigkeit. Zu den Berufsklauseln der Verweisbarkeit gehört zum Beispiel die Ärzteklausel. In den Berufsklauseln wird vereinbart, dass ein Verweis nur innerhalb eines bestimmten Berufsstandes möglich ist.

Diese Klauseln schützen den Versicherten davor, dass sie bei Berufsunfähigkeit einen komplett neuen Beruf ausüben muss, wenn der Vertrag eine abstrakte Verweisung beinhaltet. Einige Versicherer knüpfen an die Anwendung der Berufsklausel bestimmte Bedingungen. So wird zum Beispiel ein gewisser Mindestverdienst vorausgesetzt oder der Versicherte muss seinen Beruf schon seit einiger Zeit ausgeübt haben.

Bei Selbstständigen darf der Versicherer im Rahmen der abstrakten Verweisung im Normalfall nicht auf eine Tätigkeit als Angestellter verweisen. Dies gilt auch, wenn das geringere selbstständige Arbeiten und niedrigere Ansprüche an die Qualifikation mit einer besseren Bezahlung, besserer sozialer Absicherung und kürzeren Arbeitszeiten kompensiert würden. Allerdings kann geprüft werden, ob sich die Kanzlei, die Praxis oder das Büro so umorganisieren lässt, dass der Versicherte seinem Beruf trotz der vorhandenen Einschränkungen nachgehen kann.

Wer trotz einer ärztlich begutachteten Berufsunfähigkeit von allein eine neue Tätigkeit aufgenommen hat, sieht sich mit einem anders gelagerten Problem konfrontiert: Auch hier kann der Versicherer die Leistung verweigern – allerdings kommt dann nicht die abstrakte Verweisung zur Anwendung, sondern die konkrete Verweisung.

Unter­schiede konkrete und abstrakte Verwei­sung

Von der abstrakten Verweisung abzugrenzen ist die sogenannte konkrete Verweisung. Dabei kann der Versicherer die Leistung verweigern, wenn der Versicherte bereits eine neue Tätigkeit ausübt, nachdem er seinen ursprünglichen Beruf infolge von Krankheit oder Unfall aufgeben musste. Damit diese Klausel zur Anwendung kommt, muss aber auch hier die Verhältnismäßigkeit von altem und neuem Beruf gewahrt sein. Voraussetzung ist, dass die neue Arbeit mit der Ausbildung, den Fähigkeiten und Kenntnissen der früheren Tätigkeit vergleichbar ist. Auch die bisherige Lebensstellung sollte in etwa dieselbe sein. Das bedeutet: Gehalt und Karrierechancen müssen der früheren Tätigkeit entsprechen.

Beispiel für eine konkrete Verwei­sung

Im März 2007 hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe über den folgenden Fall zu entscheiden: Ein ungelernter Arbeiter war mehr als 15 Jahre lang in einer Gießerei tätig. Bei einem Unfall erlitt er schwere Verbrennungen. Nach mehreren Hauttransplantationen konnte er nicht mehr bei den hohen Temperaturen der Gießerei arbeiten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung, die er ein paar Jahre zuvor abgeschlossen hatte, zahlte eine Rente für zwei Monate. Dann stellte sie die Leistung ein. Die Begründung der Versicherung: Während des Rentenbezugs hatte der Versicherte eine Tätigkeit als Gabelstapelfahrer angenommen.

Das Oberlandesgericht urteilte, dass die konkrete Verweisung zu Unrecht erfolgte. Denn die Grundlage für die Verweisung ist der zuletzt ausgeübte Beruf. Obwohl der Versicherte als ungelernte Kraft angefangen hatte, befand er sich aufgrund seiner Erfahrung und Kenntnisse in der Gießerei mittlerweile in einer Vorarbeiterposition mit entsprechender Weisungsbefugnis. Seine neue Tätigkeit als Gabelstapelfahrer war mit erheblichen Gehaltseinbußen verbunden und die beruflichen Aufstiegschancen lagen praktisch bei null.

Das Resultat: Die Versicherung musste die einbehaltene Berufsunfähigkeitsrente nachzahlen und die Leistungen auch bis zum vertraglich vereinbarten Leistungsende übernehmen.

Jede Verweisung ist eine Einzelfallentscheidung, unabhängig davon, ob es sich dabei um eine konkrete oder um eine abstrakte Verweisung handelt.

Wie erkenne ich, ob meine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung eine Verwei­sungs­klausel enthält?

Für Versicherte ist es mitunter schwierig festzustellen, ob der eigene Vertrag eine Verweisungsklausel enthält. Oft findet sich der Passus "Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung." Doch dies muss nicht immer der Fall sein. Daher zeigen wir Dir zwei Beispiele als Orientierungshilfe. Im ersten Beispiel wird aufgrund der gewählten Formulierung die Verweisung indirekt ausgeschlossen. Im zweiten Beispiel hingegen ist die abstrakte Verweisung enthalten.

Beispiel für einen Versicherungsvertrag, der auf eine abstrakte Verweisung verzichtet:
"Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für mindestens 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie dieser ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben.“

Beispiel für einen Versicherungsvertrag, der eine abstrakte Verweisung enthält:
"Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrungen ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

Achte vor Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung darauf, dass entweder die abstrakte Verweisung explizit ausgeschlossen wird oder die Formulierung "eine andere Tätigkeit" nicht auftaucht. Das gleiche gilt für die Bedingungen, die eine Nachprüfung regeln.

Fazit: Wähle eine BU, die auf die Klausel verzichtet

Enthält die Berufsunfähigkeitsversicherung eine direkte oder indirekte Klausel, die eine abstrakte Verweisung zur Folge hat, bedeutet dies unter Umständen Streitigkeiten im Leistungsfall. Denn in den wenigsten Fällen wirst Du, wenn Du Deinen angestammten Beruf aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls aufgeben musst, gar nicht mehr arbeiten können. Doch mit der abstrakten Verweisung kann der Versicherer Dich darauf verweisen, einer anderen, zumutbaren Tätigkeit nachzugehen – unabhängig davon, ob der Arbeitsmarkt einen entsprechenden Job bereithält oder nicht. Beim Vergleich solltest Du daher nur Berufsunfähigkeitsversicherungen berücksichtigen, die einen Verzicht auf die abstrakte Verweisung enthalten.

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung von CosmosDirekt ist der Verzicht auf die abstrakte Verweisung sowohl im umfassenden Grundschutz des Basis-Tarifs als auch bei dem Comfort-Tarif mit vielen Zusatzleistungen enthalten.

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