Hausratversicherung: Schaden melden

Schnell, einfach & unkompliziert

Schütze was Du liebst, z. B. für nur 1,37 Euro im Monat1

Egal, welcher Hausratschaden vor­liegt: Alle Schäden solltest Du Deiner Hausratversicherung melden. Er­stelle hierzu eine Liste der feh­lenden oder be­schä­digten Gegen­stände und infor­miere dann Deine Ver­siche­rung mittels Online-­Formular, Telefon oder Brief. Während­dessen solltest Du Siche­rungs­maß­nahmen durch­führen, um Schäden gering zu halten und den Schaden von einem Sach­ver­ständigen schätzen lassen. Alles Wei­tere zur Schaden­meldung er­fährst Du im Rat­geber. Informationen zur Hausrat­versicherung von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.

Erklärvideo zum Thema Hausratversicherung und Schadenmeldung

Kundenstimmen zur Schadenregulierung

Hausratschaden melden

Du bist bei Cosmos­Di­rekt versi­chert? Dann melde Deinen Hausratschaden einfach online. Wir setzen uns umgehend telefonisch mit Dir in Verbindung und besprechen die nächsten Schritte.

Fairster Schadenregulierer
Fairster Schadenregulierer

Sind wir ein Partner, auf den im Notfall Verlass ist? Unsere Kunden sagen ja und haben uns überdurchschnittlich stark beurteilt. Mit dem Gesamturteil "Sehr Gut" zählen wir laut FocusMoney zu den "Fairsten Schadenregulierern" unter den Hausratversicherern.

In wenigen Schritten zur Scha­den­mel­dung

Egal, welcher Hausrat-Schaden vorliegt: Alle entstandenen Schäden solltest Du unverzüglich der Versicherung melden. In der Praxis ist damit gemeint, dass die Schadenmeldung sofort und ohne schuldhaftes Verzögern zu erfolgen hat. Am besten ist es, direkt nach Bemerken des Schadens, den Schaden telefonisch zu melden. Zudem sollte man einige Punkte beachten, damit die Schadenregulierung reibungslos und unproblematisch erfolgt. Viele Betroffene eines Einbruchs oder Brandes sind zuerst einmal geschockt. Darum ist es umso besser, eine Anleitung zu haben, die im Falle einer Schadensmeldung bei der Hausratversicherung hilft. Denn bei der Anzeige eines Schadens ist ruhiges, konzentriertes Handeln gefragt.

1. Schaden proto­kol­lieren

Im Falle eines Hausratschadens ist es wichtig, der Versicherung eine detaillierte Liste aller fehlenden oder beschädigten Gegenstände geben zu können. Deshalb solltest Du sofort ein Protokoll anfertigen, das Verluste und Schäden genau auflistet. Fotoaufnahmen vom Schaden sind ebenfalls hilfreich. Wenn Du Fotografien, Zeichnungen oder Prospektabbildungen von den entwendeten Sachen hast, füge diese bei. Auch Gravuren und andere besondere Merkmale sollten erwähnt werden. Wenn Du die Liste später der Versicherung übergibst, solltest Du im besten Fall auch Quittungen und Belege enthalten sein. Diese dienen nicht nur als Beweis für den Besitz des jeweiligen Gegenstands. Du hilfst der Versicherung außerdem dabei, den Wert richtig einzuschätzen. Je nachdem, um welche Art von Gegenstand es sich handelt, wird Dir der Neupreis erstattet.

2. Versi­che­rung kontak­tieren

Wenn ein Schadenfall eintritt, solltest Du Dich umgehend mit Deiner Versicherung in Verbindung setzen. In der Praxis bedeutet dies, dass Du einen Schaden am besten direkt nach dem Bemerken telefonisch Deiner Versicherung meldest.

Zur Kontaktaufnahme bieten die Versicherungen folgende Möglichkeiten, um einen Schaden zu melden:

  • Telefon
  • Online-Formular
  • Brief

Egal, welche Option du wählst: Lasse Dir von Deiner Versicherung bestätigen, das Du den Schaden gemeldet hast. Fürs Erste ist es wichtig, dass die Versicherung darüber informiert wurde, dass ein Hausratschaden eingetreten ist. Alle weiteren Schritte können danach in Ruhe geplant werden – auch mit Hilfe der Versicherung.

3. Schaden so gering wie möglich halten

Jeder Versicherungsnehmer ist dazu verpflichtet, einen Schaden so gering wie möglich zu halten (Schadenminderungspflicht). Soweit es die Umstände gestatten, sind eventuelle Weisungen der Versicherung zur Schadenminderung beziehungsweise Schadenabwendung zu befolgen.
Bei Brandschäden durch Kurzschlüsse in alten Leitungen sollte man erwägen, diese Leitungen auszuwechseln. Nach einem Einbruch wäre der Einbau spezieller Sicherheitsschlösser überlegenswert. Wenn ein Erdgeschossfenster zum schnellen Einstieg einlädt, empfiehlt es sich eventuell, ein Sicherungsgitter einzubauen. Das Anbringen einer Alarmanlage kann sich ebenfalls einbruchshemmend auswirken. Viele Versicherungen geben zusätzliche Rabatte oder verringern die Beitragszahlungen, wenn Versicherungsnehmer Sicherungsmaßnahmen durchführen. Diese müssen allerdings vom Versicherer auch anerkannt werden. So muss zum Beispiel die Alarmanlage eine Sicherheitsklasse in Form von Zertifikaten nachweisen.

4. Scha­den­mel­dung ausfüllen

Ein Online-Formular hat den Vorteil, dass alle Punkte, die Du weitergeben sollst, für Dich schon aufbereitet vorliegen. So kannst Du ohne viel Aufwand eine vollständige Schadenmeldung zur Hausratversicherung einreichen. Wenn Du die Versicherung per Brief, Telefon oder Fax informiert hast, wird man Dir ein entsprechendes Formular zusenden. Dieses sendest Du dann ausgefüllt zurück. Falls Du Dir beim Ausfüllen unsicher bist, kannst Du die Schadenmeldung auch telefonisch mit einem Mitarbeiter Deiner Versicherung durchführen.

Für die Versicherungsgesellschaft sind vor allem folgende W-Fragen wichtig:

  • Welche Schadensart liegt vor: Brand, Einbruch, Sturmschäden usw.
  • Wann ist der Schaden eingetreten: Datum und Uhrzeit
  • Wo ist der Schaden entstanden: Angaben zum Ort
  • Was ist überhaupt passiert: detaillierte Beschreibung des Geschehens

Wichtig ist, dass Du alle Angaben nach besten Gewissen und wahrheitsgetreu machst. Versuche, den Schaden so detailliert wie möglich zu beschreiben. Das erleichtert der Versicherung die Bearbeitung Deiner Schadenmeldung. Deine Hausratversicherung kann nur in vollen Umfang greifen, einfallen, scheue Dich nicht, Deine Versicherung darüber zu informieren.

5. Schaden vom Sach­ver­stän­digen schätzen lassen

Ab einer bestimmten Schadenhöhe lassen Versicherungsunternehmen den Schaden von einem Sachverständigen begutachten. So kann der Versicherer am besten einen Eindruck vom Ausmaß des Schadens gewinnen. Der Sachverständige nimmt vor Ort eine Besichtigung vor und erstellt daraufhin ein Gutachten. In diesem Gutachten wird das genaue Ausmaß des Schadens ermittelt und ein entsprechender Schadenwert festgesetzt.

In diesem Zusammenhang ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, beschädigten Hausrat nicht einfach zu entsorgen, da sich der Gutachter nur so ein Bild des Ausmaßes des Schadens machen kann. Gleichzeitig kann durch eine etwaige Entsorgung auch der Anspruch auf Entschädigung gefährdet werden.

Welche Fristen muss ich einhalten?

Bei Abschluss eines Versicherungs­vertrages gehen nicht nur Versicherungen Pflichten ein: Versicherungs­nehmer sind nach den Versicherungs­bedingungen verpflichtet, bestimmte Obliegenheiten zu erfüllen. Zu diesen gehören unter anderem die rechtzeitige Meldung eines Schadenfalls bei der Hausrat­versicherung oder jeder anderen Versicherungspolice. In welchem Rahmen sich diese Meldefrist bewegt, kann aufgrund der geltenden Vertragsfreiheit bei jeder Versicherungsgesellschaft unterschiedlich sein. Die jeweilige Regelung ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgehalten. Häufig ist in den Versicherungsbedingungen die Rede davon, dass die Versicherung „unverzüglich“ in Kenntnis zu setzen ist. In Juristendeutsch wird der Begriff in dem Sinne gebraucht, das ein Versicherungsnehmer den Versicherungsfall „ohne ein schuldhaftes Verzögern“ meldet. Lässt der Versicherungsnehmer zu viel Zeit verstreichen, kann die Versicherung die vereinbarten Leistungen verweigern oder nur teilweise erfüllen.

Die Erstellung einer persönlichen Hausrat-Liste kann dabei helfen, eine Schadenmeldung bei der Hausratversicherung schnell und unkompliziert vorzunehmen. Die Auflistung sollte alle wichtigen Details zu wertvollen Einrichtungsgegenständen enthalten und mindestens einmal im Jahr aktualisiert werden. Experten empfehlen darüber hinaus, Fotos von einzelnen Gegenständen oder der Gesamteinrichtung zu machen.

Bleibe ehrlich, wenn Du einen Haus­ratschaden meldest

Am meisten betroffen vom Versicherungsbetrug sind die Private Haftpflicht und die Hausratsversicherung. 40 Prozent der Bürger glauben, in diesen Sparten die Versicherung verhältnismäßig leicht betrügen zu können. Das Bewusstsein, das Du mit Deiner Handlung eine Straftat begehst, ist häufig nicht vorhanden. Was vielen Tätern nicht bewusst ist, sind die schweren Folgen eines Betrugs:

  • Kündigung des Versicherungsschutzes
  • Zivilrechtliche Konsequenzen
  • Bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe

Fazit: Bei Cosmos­Di­rekt einen Hausrat-Schaden melden

Bei CosmosDirekt kannst Du eine Schadenmeldung zur Hausratversicherung ganz einfach erledigen. Mit dem praktischen Online-Formular kannst Du schnell und unkompliziert Deinen Schaden melden. Der Service ist zudem per Telefon und über die Help-App erreichbar. Damit Du immer auf dem aktuellen Stand bezüglich Deiner Schadenregulierung bleibst, benachrichtigen wir Dich per SMS oder E-Mail über den Stand der Bearbeitung.

Hausratversicherung von CosmosDirekt - Wir schützen Dein Zuhause

Hausrat­versi­che­rung

  • Bis zu 60 % günstiger2
  • 25 % Rabatt für junge Leute3
  • 10 % Kundenbonus4

Artikel teilen

  • 1

    Eintrittsalter 28 Jahre, Basis-Schutz, Nürnberg (PLZ 90403), 65 m2, Selbstbeteiligung 250 Euro.

  • 2

    Mögliche Ersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) für den Jahresbeitrag einer Hausratversicherung. Beispielfall: Wohnung: 70 qm in 90403 Nürnberg (Tarifzone 1), Versicherungssumme: 45.500 €, Normaltarif, ohne Selbstbeteiligung, Eintrittsalter: 28 Jahre, Laufzeit: 1 Jahr, mitversichert sind Fahrräder mit 1.000 €, Versicherungsbeginn: 01.02.2023. Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. AXA, Gothaer und WGV sind mit Ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten. Quelle der Daten: Angebot der Anbieter, Versicherungsbeginn: 01.02.2024, Stand: Januar 2024.

  • 3

    Der Rabatt gilt bis zum 30. Lebensjahr.

  • 4

    Du erhältst 10 % Kundenbonus, wenn Du oder eine in Deinem Haushalt lebende Person bereits eine Kfz-Versicherung (für Pkw oder Motorrad), eine Lebensversicherung, Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung bei uns hat. Zur Lebensversicherung zählen auch Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherungsverträge (inklusive Flexible Vorsorge sowie FlexInvest) und Tagesgeld Plus.

Inhalt