Eine junge Familie mit Kind.

Geburt

Den Nachwuchs versichern

Die wichtigen Versicherungen für Familien im Überblick:

  • Die optimale Absicherung der Familie berücksichtigt immer alle Familienmitglieder: die Kinder und die Eltern.
  • Wichtige Versicherungen für alle Familienmitglieder:
    • Krankenversicherung
    • private Haftpflichtversicherung
  • Wichtige zusätzliche Versicherungen für Kinder:
    • private Unfallversicherung
    • Kinder-Erwerbsunfähigkeitsversicherung
  • Wichtige zusätzliche Versicherungen für Eltern:
    • Risikolebensversicherung
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Krankenzusatzversicherung
    • Hausratversicherung

Die Geburt eines Kindes ist ein großes Ereignis. Das Familien­leben wird vielfältiger, aber auch ein bisschen weniger plan­bar. Gut, wenn man bereits vor der Geburt für die turbulente Zeit danach vorsorgt und den Ver­sicherungs­schutz für die ganze Familie auf den Prüf­stand stellt. Welche Ver­sicherungen sollten vorhanden sein, wie zum Beispiel eine Risikolebensversicherung, und welche Versicherungen müssen geändert werden? Hier findest Du alle wichtigen Infos zum Thema.

Die Ratgeber bieten allgemeine Informationen. Produktdetails von CosmosDirekt findest Du auf den jeweiligen Produktseiten.

Diese Begriffe solltest Du kennen

Ein Begriff aus der Unfallversicherung. Progression bedeutet, dass die Leistungen überproportional zum Grad der Invalidität steigen. Wird zum Beispiel eine Progression von 500 % vereinbart, beträgt bei einer vollständigen Invalidität die ausgezahlte Summe das 5-fache der Grundsumme. Liegt der Invaliditätsgrad darunter, ist der Faktor geringer.

Ebenfalls ein Begriff aus der Unfallversicherung. Jedem Körperteil und jedem Sinnesorgan ist ein bestimmter Wert zugeordnet, der den Invaliditätsgrad angibt, sollte man das Körperteil oder das Organ oder dessen Funktionsfähigkeit verlieren. Der Verlust eines Auges wird zum Beispiel mit 50 Prozent Invalidität angegeben, beim großen Zeh sind es 5 Prozent.

Die wich­tigsten Versi­che­rungen für kleine und große Kinder

Kran­ken­ver­si­che­rung

Für Kinder besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht, um die Kosten für Vor­sorge­unter­suchungen, Besuche beim Kinder­arzt oder Aufenthalte im Kranken­haus abzudecken. Ob das Kind gesetzlich oder privat versichert werden muss, ist genau geregelt und hängt davon ab, welche Kranken­ver­sicherung die Eltern abgeschlossen haben.

  • Beide Eltern sind gesetzlich krankenversichert: Das Kind ist automatisch in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Die kostenlose Mitversicherung endet frühestens, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat und bereits erwerbstätig ist, spätestens bei Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn Dein Kind sich noch in einer Schul- oder Berufsausbildung (Lehre oder Studium) befindet.
  • Ein Elternteil ist gesetzlich und ein Elternteil privat krankenversichert: Das Kind kann in die Gesetzliche Kranken­ver­sicherung (GKV) oder Private Kranken­ver­sicherung (PKV) auf­ge­nommen werden. Die Aufnahme in der beitrags­freien Familien­ver­sicherung ist aber nicht möglich, wenn das Elternteil in der PKV mehr als das Elternteil in der GKV verdient und dessen Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 60.750 Euro (Stand 2019). In diesem Fall setzt die zuständige Kranken­kasse einen Monats­beitrag fest.
  • Beide Eltern sind privat kranken­versichert: Das Kind muss in der PKV versichert werden. Neugeborene können innerhalb von 2 Monaten zu erleichterten Bedingungen aufgenommen werden. Soll hierbei der gleiche Tarif wie für die Eltern gelten, entfällt die Gesund­heits­prüfung. Selbst schwere Erkrankungen oder Behinderungen spielen keine Rolle, es gibt keine Risiko­aufschläge oder Ausschlüsse von Leistungen. Wird ein Tarif mit besseren Leistungen gewählt, findet aber eine Risikoprüfung statt.
Die wichtigen Versicherungen für Kinder sind in einer kreisförmigen Grafik dargestellt.

Gesetzlich krankenversicherte Eltern können ihr Kind in einer Privaten Krankenversicherung versichern, wenn sie bestimmte Leistungen wünschen, die die GKV nicht anbietet. Einige Unternehmen versichern Kinder bereits ab der Geburt, Voraussetzung ist aber eine Gesundheitsprüfung.

Private Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Kinder werden grundsätzlich in der Privat-Haftpflicht der Eltern automatisch mitversichert. Voraussetzung ist aber, dass die Eltern einen Partner- oder Familientarif abgeschlossen haben und den Versicherer über die Geburt des Kindes umgehend unterrichten. Nur dann kann ab Geburt des Kindes auch der Versicherungsschutz gewährt werden.

Für Single-Tarife gilt diese Regelung nicht. Wer ein Kind bekommt und mit dem Partner zusammenzieht, sollte in den Familien-Tarif wechseln. Der Aufpreis fällt meist gering aus.

Alters­grenzen für Haftung

Bei kleinen Kindern sind bestimmte Altersgrenzen zu berücksichtigen, bis zu denen Kinder überhaupt nicht haftbar gemacht werden können. So gelten Kinder unter 7 Jahren als „nicht deliktsfähig“, was bedeutet, dass sie auch nicht schadenersatzpflichtig sind. Bei Schadenfällen im fließenden Straßenverkehr gilt sogar eine Grenze von 10 Jahren. Die Haftpflichtversicherung zahlt in solchen Fällen nicht. Sind die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen, können sie ebenfalls nicht haftbar gemacht werden.

Haben Eltern die Aufsichtspflicht wahrgenommen und verursacht das Kind dennoch einen Schaden, fühlen sich viele Eltern moralisch verpflichtet, den Schaden zu begleichen. Mehr dazu im Ratgeber Familienhaftpflicht.

Erwach­sene Kinder sind während der Berufs­aus­bil­dung mitver­si­chert

Die Mitversicherung besteht über die Volljährigkeit des Kindes hinaus, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden. So gilt die Privathaftpflicht der Eltern auch noch bis zum 25. Lebensjahr des Kindes, wenn es nicht verheiratet ist, sich noch in der ersten Schul- oder Berufsausbildung (Lehre oder Studium) befindet.

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Unfall­ver­si­che­rung

Schrammen und aufgeschlagene Knie sind bei Kindern normal. Doch manche Unfälle haben gravierendere Folgen – bleibende körperliche Schäden oder dauerhafte geistige Beeinträchtigungen. Die Konsequenz im schlimmsten Fall: lebenslange Erwerbsunfähigkeit infolge Invalidität. Hinzu kommt, dass die meisten Unfälle in der Freizeit passieren – und nicht im Kindergarten / in der Kindertagesstätte oder in der Schule, wo Kinder (inklusive der Hin- und Rückwege) über die Gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind.

Private Unfall­ver­si­che­rung zahlt früher als die Gesetz­liche

Überdies sind die Leistungen der Gesetzlichen Unfallversicherung begrenzt und mit hohen Hürden verbunden. Eine private Kinderunfallversicherung leistet dagegen frühzeitig und umfangreich finanzielle Hilfe. Die Höhe der Versicherungssumme lässt sich individuell vereinbaren, sollte aber so gewählt sein, dass auf jeden Fall Umbau- und Pflegekosten abgedeckt werden können. Die Kapitalzahlung erfolgt in der Regel schon ab einem Invaliditätsgrad von 1 Prozent. Wird eine Progression eingeschlossen, kann bei schwerer Invalidität die Auszahlungssumme vervielfacht werden.

Wich­tige Zusatz­bau­steine

Wichtig ist der Einschluss bestimmter Zusatzbausteine. Manche Versicherer bieten sie bereits in den Standard-Tarifen an, bei anderen muss dafür ein Aufpreis gezahlt werden. Doch so können Kinder auch gegen Spätfolgen von Zeckenbissen (zum Beispiel durch eine FSME- oder Borreliose-Erkrankung) zumindest finanziell abgesichert werden. Auch Sofortleistungen nach Unfällen, eine verbesserte Gliedertaxe oder Krankenhaustagegeld für Kinder können vereinbart werden.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird die Kinder­unfall­versicherung in einen Erwachsenen-Tarif um­ge­wandelt. Man zahlt dann einen höheren Beitrag für die bisherigen Leistungen oder alternativ werden die Leistungen vermindert, damit der Beitrag unverändert bleibt.

Weitere Informationen gibt’s im Ratgeber Unfallversicherung für Kinder: Kleine Menschen brauchen großen Schutz.

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Der opti­male Versi­che­rungs­schutz für Eltern

Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung

Wenn Eltern sterben, ist dies nicht nur eine emotionale Belastung. Gerade bei jungen Familien kommen oft auch finanzielle Sorgen hinzu, insbesondere, wenn der Alleinverdiener überraschend verstirbt. Gegen dieses Sterberisiko sichert die Risikolebensversicherung ab. Sie zahlt den Hinterbliebenen die vereinbarte Summe aus, sodass die Familie auch nach dem Tod des Versicherungsnehmers ihr Leben in der vertrauten Umgebung weiterführen – und beispielsweise den Immobilienkredit abzahlen kann.

Die rich­tige Versi­che­rungs­summe

Die Versicherungssumme sollte daher so hoch gewählt werden, dass sowohl bestehende Schulden als auch der Einkommensverlust durch den Haupt- oder Alleinverdiener für die nächsten Jahre abgedeckt sind. Zumindest so lange, bis die Kinder und der Ehepartner sich allein versorgen können. Das bedeutet konkret, dass die Versicherungssumme mindestens so hoch wie das 3- bis 5-fache des Jahresbruttoeinkommens der Familie sein sollte. Dazu kommen ausstehende Kredite samt Entschädigungszahlungen für die Bank, falls man einen Kredit vor Fälligkeit zurückzahlt.

Wie können sich Paare gegenseitig versichern?

Verheiratete Paare können sich über eine verbundene Risikolebensversicherung gegenseitig und die Kinder bei einem gleichzeitigen Todesfall absichern. Alternativ sind auch zwei getrennte Versicherungen mit gegenseitiger Begünstigung möglich. Dies ist zwar geringfügig teurer, bietet aber mehr Flexibilität in der Wahl von Versicherungssummen und Laufzeiten. Hierbei macht es aufgrund der Regelungen zur Erbschaftssteuer Sinn, sich über Kreuz zu versichern. Dann bekommt der Hinterbliebene im Todesfall seines Partners Geld aus der eigenen Versicherung.

Der Vertrag sollte so lange laufen, bis entweder der Kredit vollständig zurückgezahlt ist oder die Kinder einen eigenen Hausstand gegründet haben.

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Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung

Es ist mitunter sinnvoll die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung durch eine private Zusatzversicherung zu ergänzen. Eltern können beispielsweise auf diese Weise eine alternativmedizinische Behandlung bekommen (Heilpraktiker, Osteopathie- oder Naturheilverfahren), wenn ihre Krankenkasse dafür nicht aufkommt oder nur einen bestimmten Kostensatz pro Jahr gewährt. Oft gehört auch ein 1- oder ein 2-Bett-Zimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus zum Leistungsspektrum. Zusätzlich lassen sich auch Kosten für Brillen und Kontaktlinsen oder Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen absichern.

Haus­rat­ver­si­che­rung

Diese Versicherung schützt gegen den Verlust des gesamten Hausrates wie beispielsweise von Möbeln, Haushaltsgeräten oder Kleidung infolge von Bränden, Leitungswasserschäden (wenn zum Beispiel die Waschmaschine oder der Geschirrspüler auslaufen) und Einbrüchen. Die Versicherungssumme wird entweder genau über eine Wertermittlung erhoben – dann musst Du aber regelmäßig Inventur machen und Wertsteigerungen der Versicherung mitteilen. Oder man ermittelt die Versicherungssumme pauschal über die Wohnungsgröße und einen Standardfaktor (rund 650 Euro pro Quadratmeter) – in diesem Fall verzichten die Versicherungen in der Regel darauf, auf eine mögliche Unterversicherung zu prüfen.

Wenn Du in eine andere Wohnung umziehst, hast Du 2 Monate doppelten Schutz: für die alte und für die neue Wohnung. Danach ist nur noch die neue Wohnung geschützt. Mit dem Umzug musst Du der Versicherung den neuen Wert des Hausrates beziehungsweise die neue Wohnfläche mitteilen. Mehr dazu kannst Du in unserem Umzugsratgeber nachlesen.

Versi­che­rungs­summe und Leis­tungs­um­fang über­prüfen

Eltern, die bereits eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, sollten mehrere Aspekte prüfen: Reicht die Versicherungssumme aus oder sollte sie wegen zu erwartender Neuanschaffungen möglicherweise erhöht werden? Auch der Leistungsumfang sollte überprüft werden. Nicht alle Hausratversicherungen sichern zum Beispiel den Diebstahl des Kinderwagens im Hausflur oder Treppenhaus oder den Diebstahl von Hausrat aus dem Auto ab.

Sichere Dich gegen den Einwand grober Fahrlässigkeit ab. Denn wenn beispielsweise ein Einbruch über ein gekipptes Fenster erfolgte, zahlen viele Hausratversicherungen nicht. Gute Tarife verhindern, dass eine solche Unachtsamkeit gravierende finanzielle Folgen hat.

Alles Wichtige rund um die Hausratversicherung für Familien findest Du im Ratgeber Hausratversicherung: Was ist versichert?.

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Vorsorge nicht vergessen

Angesichts sinkender gesetzlicher Renten und sich vergrößernder Versorgungslücken im Alter sollten Eltern auch privat vorsorgen. Der Staat unterstützt und fördert die private Altersvorsorge. Neben der Rürup- ist insbesondere die Riester-Rente ein wichtiger Baustein, da sie langfristiges Sparen und staatliche Förderung kombiniert. Je nach Anlagetyp und persönlicher Situation kann man sich zwischen einer klassischen und einer fondsgebundenen Riester-Rente entscheiden. Eltern profitieren bei beiden Modellen von einer jährlichen Zulage für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird. Diese Zulage wird allerdings nur einem Vertrag zugerechnet, in der Regel dem der Mutter.

Derzeit gewährt der Staat 300 Euro Zulage pro Jahr und Kind (185 Euro für Kinder die vor 2008 geboren wurden), für das Du Kindergeld bekommst.

Kann ich für mein Kind sparen?

Neben der eigenen Vorsorge können Eltern auch viel für die Sicherung der finanziellen Zukunft ihrer Kinder tun – wenn sie rechtzeitig anfangen, regelmäßig Geld zurückzulegen. Mit Sparplänen, Junior-Angeboten und Co. bauen Eltern schon frühzeitig ein finanzielles Polster für ihre Kinder auf. Dank dieser Rücklagen kann sich der Nachwuchs beispielsweise langgehegte Wünsche erfüllen: das erste Auto, die erste Wohnungseinrichtung oder eine Reise nach Neuseeland. Oder Du verwendest das Geld, um Deine Kinder für den Ernstfall – den Tod der Eltern – abzusichern und ihnen ein Sprungbrett für den Start ins Berufsleben zu ermöglichen.

Besondere Anlässe verdienen ein besonderes Geschenk. Ob Sparplan zur Geburt oder Sparkonto zur Einschulung – mit den Geldgeschenken von CosmosDirekt investierst Du immer in die Zukunft des Kindes.

Fazit: Der opti­male Versi­che­rungs­schutz beginnt ab dem ersten Tag

Es dauert ungefähr ein Jahr, bis ein Kind laufen kann. Bis es – finanziell gesehen – auf eigenen Beinen stehen kann, dauert es viel länger. Solange bedarf der Nachwuchs nicht nur der elterlichen Geborgenheit und Zuwendung, sondern benötigt auch die richtige Absicherung. Kranken-, Haftpflicht- und Unfall- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung schützen Kinder gegen die Folgen von Verletzungen und Krankheiten und stehen ihnen bei Schadenersatzforderungen oder im Fall von Invalidität zur Seite.

Eltern müssen auch daran denken, für den Fall vorzusorgen, dass sie sich nicht mehr um die Kinder kümmern können, entweder aufgrund einer eigenen Erwerbsunfähigkeit oder weil nach dem Tod eines bzw. beider Elternteile der Nachwuchs auf sich allein gestellt sein kann. Hier heißt es ebenfalls, rechtzeitig vorzusorgen und den optimalen Versicherungsschutz aufzubauen: Dafür sorgt insbesondere die Risikolebensversicherung. Nicht vergessen sollte man die zahlreichen Tücken des Alltags, die schnell teuer werden können. Daher empfiehlt sich, eine gute Hausrat- und möglicherweise eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

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