Zusammenzug Versicherung

Gemein­same Wohnung planen & sparen

Für viele Paare hat ein gemeinsamer Haus­halt finanzielle Vorteile. Nach Angaben des Statistischen Bundes­amtes geben Single-Haushalte mehr für die laufenden Kosten aus als Menschen, die zu­sammen­wohnen. Das Spar­potenzial besteht z. B. bei der Miete, den Neben­kosten und bei den Versicherungen. Viele Versicherer bieten für Paare einen gemeinsamen Schutz an, wie z. B. bei der Privat-Haftpflicht­versicherung. Die gemeinsame Absicherung ist günstiger, als zwei einzelne Verträge. Worauf Du achten musst, wenn Du zwei Haushalte zusammenlegst und wo Du sparen kannst, erklären wir Dir im Ratgeber. Die Ratgeber bieten allgemeine Infos. Produktdetails von CosmosDirekt findest Du auf den jeweiligen Produktseiten.

Diese Begriffe solltest Du kennen

Das Recht eines Vertragspartners, das bestehende Rechtsverhältnis zu kündigen, wenn ansonsten die Möglichkeit zur regulären Kündigung erst zu einem späteren Zeitpunkt besteht. Der Vertrag wird vom Berechtigten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bzw. mit einer verkürzten Kündigungsfrist beendet. Das auch als außerordentliches Kündigungsrecht bezeichnete Recht kann vertraglich vereinbart werden oder sich aus einem Gesetz ergeben.

Urkunde über den Versicherungsvertrag, der zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsnehmer zustande gekommen ist.

Versicherungsverträge im Bereich der Lebensversicherung, die beide Partner in einem Vertrag gegenseitig absichern.

Neue Wohnung oder zum Partner ziehen?

Paare, die sich entscheiden zusammenzuziehen, stehen am Anfang vor der Entscheidung „Zu mir oder zu Dir?“ oder doch lieber eine neue gemeinsame Wohnung zu beziehen. Experten empfehlen Letzteres als goldenen Mittelweg. Neutraler Boden verhindert, dass man vielleicht Fremder in der Wohnung des anderen bleibt.

Angespannt kann die Situation vor allem werden, wenn in der Wohnung schon vorher ein anderer Partner gelebt hat. Fragen und Gedanken rund um die alte Partnerschaft bleiben da nicht aus. Gerade in Großstädten kann sich die Suche nach einer neuen Bleibe aber hinziehen. Für einige Paare heißt es dann am Ende doch wieder: „Zu mir oder zu Dir?“

Wer bei seinem Partner einzieht, sollte mit ihm einen Kompromiss schließen: Die bestehende Wohnung wird gemeinsam neu eingerichtet. Häufig reichen schon kleine Veränderungen: Die Wände neu streichen und Möbel umstellen sowie austauschen. Ein optischer Neustart unterstützt den Start in ein neues Leben zu zweit.

Kompromissbereit sollten Partner auch bei der Einrichtung sein, denn Geschmäcker sind verschieden. Praktische Gründe allein sind nicht immer entscheidend für die Auswahl der Einrichtung. Viele Menschen verbinden persönliche Erinnerungen mit den Dingen in der Wohnung. Wenn Partner vorher darüber reden, weshalb ein bestimmtes Möbelstück unbedingt in der Wohnung bleiben muss, fällt es leichter, sich zu einigen.

Der Miet­ver­trag

Vor dem Einzug in eine neue Wohnung steht der Abschluss eines Mietvertrages an – eine sehr wichtige Angelegenheit, die nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte. Der Deutsche Mieterbund berichtet, dass in Deutschland etwa 90 % der Mietverträge unwirksame Klauseln enthalten. Diese Regelungen und Vereinbarungen benachteiligen Mieter über das Normalmaß hinaus und sind deshalb unwirksam. Hinzu kommen Fallen im Mietvertrag, die zwar nicht gesetzeswidrig sind, aber finanzielle Konsequenzen für den Mieter haben können.

Klare Rege­lung zu Vertrags­um­fang und -parteien

Gerade beim Zusammenziehen ist eine Sache im Mietvertrag von besonderer Bedeutung: Nur wer einen Mietvertrag unterzeichnet, ist auch der Mieter einer Wohnung. Für Partnerschaften heißt das, dass nur derjenige für die Miete haftet, der den Vertrag auch unterschrieben hat.

Wenn beide den Vertrag unterschreiben, kann eine Seite im Fall einer Trennung aber auch nicht so leicht aus dem Mietverhältnis aussteigen, da keiner der Vertragsparteien den Mietvertrag allein kündigen kann. Zieht eine Mietpartei freiwillig aus, haftet sie weiter in voller Höhe für die Miete. Bei Ehepaaren dagegen reicht die Unterschrift eines Partners.

Über eine Entlassung aus dem Mietvertrag kann sich zwar mit dem Vermieter geeinigt werden, allerdings muss der andere Vertragspartner dem zustimmen. Wenn sich alle Vertragsparteien über die Entlassung einig sind, sollte eine schriftliche Ergänzung im Mietvertrag aufgenommen werden. Verweigert der Vertragspartner die Zustimmung, muss der auszugwillige Mieter die Mietergemeinschaft beim Mietpartner förmlich aufkündigen. Ist dies geschehen, sind die ehemaligen Mitglieder der Gemeinschaft gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kündigung gegenüber dem Vermieter zu unterschreiben. Das Mietverhältnis endet damit für beide Vertragsparteien zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.

Anders verhält es sich, wenn nur einer der Partner Mieter ist. Lebenspartner können unter Zustimmung des Vermieters unproblematisch in die Wohnung aufgenommen werden. Durch den Einzug wird man aber nicht automatisch Vertragspartner. Wenn es zur Trennung kommt und die mietende Person verlangt den Auszug, muss die andere Seite diesem Räumungsverlangen nachkommen. Damit die gesetzlichen Kündigungsvorschriften Anwendung finden, sollte auch unter Partnern ein schriftliches Untermietverhältnis abgeschlossen werden.

Bei Abschluss eines neuen Mietvertrags solltest Du immer darauf achten, dass alle Vertragspartner im Mietvertrag erwähnt sind. Im Mietvertrag sollte zudem eindeutig erwähnt sein, auf welche Bereiche sich das Mietverhältnis bezieht und welche mitgenutzt werden dürfen – beispielsweise Keller, Dachboden, Fahrradräume und Garten.

Wenn Du ungültige Klauseln in Deinem Mietvertrag entdeckst, musst Du diese nicht unbedingt aus dem Schriftstück streichen lassen, da sie automatisch ungültig sind. Der Mieterschutzbund rät unter diesen Umständen dazu, eine Beratungsstelle aufzusuchen oder einen Fachmann zu Rate zu ziehen.

Adres­sän­de­rung: Behalte den Überblick

Vor und nach dem Umzug solltest Du Behörden und anderen Dienstleistern sowie Deinem Arbeitgeber Deine neue Adresse mitteilen. Eine rechtzeitige Erledigung verkürzt Dir beispielsweise die Wartezeit bei Versorgern und vermeidet Strafzahlungen bei nicht fristgerechter Mitteilung.

Ummelden bei Behörden

Bei den meisten Behörden ist eine persönliche Meldung notwendig. Je nach den eigenen Lebensumständen müssen unterschiedliche Behörden über einen Umzug informiert werden.

  • Einwohnermeldeamt: Eine Adressänderung kann 7 Tage vor dem Umzug beim Einwohnermeldeamt des bisherigen Wohnsitzes vorgenommen werden. Wer dies nicht schafft, hat nach dem Umzug noch 2 Wochen Zeit, sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu melden. Innerhalb eines Wohnortes reicht eine Ummeldung. Für die An-, Ab- oder Ummeldung wird der Personalausweis und ggf. der neue Mietvertrag benötigt. Achtung: Vergiss nicht, Dich rechtzeitig an-, ab- oder umzumelden. Wer seinen Pflichten nicht nachkommt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 500 Euro.
  • Finanzamt: Wer innerhalb eines Ortes umzieht, muss nicht viel machen: Das Finanzamt erfährt die neue Adresse bei der nächsten Steuererklärung. Wer den Ort wechselt, muss sein altes Finanzamt darüber in Kenntnis setzen.
  • Agentur für Arbeit: Wer Leistungen von der Agentur für Arbeit erhält, sollte sich frühzeitig ummelden. Die persönliche Akte wird dann automatisch an die zuständige Dienststelle weitergeleitet.
  • Kfz-Zulassungsstelle: Vergiss nicht, dass auch Deine Fahrzeuge umgemeldet werden müssen. Häufig kann der Antrag online gestellt werden. Gleichzeitig solltest Du prüfen, ob Du in eine Umweltzone ziehst. In diesem Fall benötigst Du für Dein Fahrzeug eine Feinstaubplakette.
  • Kindergeldstelle, Jugendamt, BAföG-Amt und andere Behörden: Je nach Deinen Lebensumständen gibt es noch weitere Behörden, denen Du Deinen Umzug mitteilen musst. Wenn Du Kinder hast, sind die Kindergeldstelle und gegebenenfalls wegen der staatlichen Kinderbetreuung das Jugendamt zu verständigen. Das BAföG-Amt muss, sofern Du hierüber Leistungen beziehst, auch dringend benachrichtigt werden, da es Dir ansonsten, wie andere Behörden auch, eine Adressänderung in Rechnung stellt. Verschaffe Dir vor Deinem Umzug einen genauen Überblick, mit welchen Behörden Du regelmäßig zu tun hast.

Ummelden bei Banken & Beitrags­ser­vice

Bezüglich Kreditinstituten solltest Du Dich mit Deinem Berater besprechen, ob es einen Umzugsservice gibt, der Dich bei der Filiale in Deiner neuen näheren Umgebung anmeldet. Als Rundfunkteilnehmer solltest Du nicht vergessen, sich beim Beitragsservice der Rundfunkanstalten (GEZ) umzumelden. Als Paar könnt Ihr hier sparen: Die Rundfunkgebühr wird nur nach Haushalt und nicht nach Personenzahl erhoben.

Ummelden bei Versor­gungs­un­ter­nehmen

Eine rechtzeitige An- oder Ummeldung bei Versorgungsunternehmen ist wichtig, damit Du rechtzeitig mit Gas, Wasser, Strom und Fernwärme versorgt bist.

Ummelden von Telefon und Internet

Damit Du nach dem Umzug gleich erreichbar bist, solltest Du Dich rechtzeitig um eine Ummeldung von Telefon- und Internetanschluss kümmern. Als Paar könnt Ihr Euch für einen Anschluss entscheiden, wenn aktuell zwei Anschlüsse vorhanden sind. Wenn es Dir möglich ist die Verträge zu kündigen, kannst Du Dich auch nach einem neuen Dienstleister umschauen, der beispielsweise günstiger ist als Dein bisheriger.

Nach­sen­de­auf­trag

Ein Umzug bedeutet Stress. Da kann schon mal etwas vergessen werden. Die Post bietet deshalb einen kostenpflichtigen Nachsendeservice an. Ein halbes oder ein ganzes Jahr kannst Du Dir Briefe und Pakete an Deine neue Adresse senden lassen.

Ummelden bei sons­tigen Geschäfts­part­nern

Im Laufe eines Lebens gehen Menschen viele Geschäftsbeziehungen ein. Ärzte, Zeitungen und Zeitschriftenabonnements, Krankenkasse, Versicherungen, Versandhäuser und viele mehr sollten über Deinen Umzug informiert werden.

Fertige rechtzeitig eine Checkliste an, wer alles Deine neue Adresse benötigt.

Gemeinsam versi­chern & Geld sparen

Paare, die zusammenziehen, dürfen sich freuen: Bei einigen Versicherungen werden Partnerverträge angeboten – mit oder ohne Trauschein. Wo gestern noch zwei Verträge bestanden, lässt sich mit dem Umzug einer draus machen. Es klingt vielleicht nicht sonderlich romantisch, aber wer seine Verträge nicht prüft, verliert unter Umständen Geld oder sogar seinen Versicherungsschutz.

Bei einigen Versicherungen lässt sich durch eine Zusammenlegung eine Doppelversicherung vermeiden. Bei Haftpflicht-, Hausrat- und Rechtschutz­versicherung können Paare prüfen, wer in den Vertrag des anderen einsteigt und welcher aufgelöst werden kann. Entscheidend ist hier das Alter des Vertrages. Der ältere Vertrag muss bestehen bleiben, nur der jüngere kann gekündigt werden.

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Haftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung sichert Lebenspartner gegen Schäden gegenüber Dritten ab. Im Schadenfall haftest Du unbeschränkt mit Deine, gesamten Vermögen – eine Haftungsbegrenzung sieht das Bürgerliche Gesetzbuch nicht vor. Einen Partnertarif kannst Du nur abschließen, wenn Du Deinem Versicherung mitteilst, dass Dein Partner in den Versicherungsvertrag mit aufgenommen wird. Für alle Schäden, die der Lebenspartner vorher verursacht hat, haftet die Versicherung nicht.

Bei einem Umzug solltest Du beachten, dass freiwillige Helfer über die Privathaftpflichtversicherung für „Freundschafts- oder Kulanzdienste“ nicht abgesichert sind. Schäden am Umzugsgut werden von der Versicherung nicht übernommen. Eine Ausnahme besteht, wenn mit den Helfern ein Vertrag über einen bestimmten Stundenlohn vereinbart wird.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung umfasst alle Gegenstände, die sich in Deinem Haushalt befinden. Das gilt auch für die anderer Personen, die sich in Deiner Wohnung befinden. Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus (nach einem Einbruch), Leitungswasser, Sturm und Hagelschäden sind mit der Hausratpolice abgedeckt.

Wichtig ist es, nach einem Umzug der Versicherung die neue Größe der Wohnung zu melden und gegebenenfalls den Wert der Gegenstände neu zu schätzen. Liegen keine korrekten Werte vor, besteht das Risiko, dass ein Schaden nur teilweise beglichen wird, da eine Unterversicherung besteht.

Beim Zusammenzug sollten die Leistungen der bestehenden Versicherungen geprüft werden. In den Ratgebern Hausratversicherung wechseln und Haftpflichtversicherung wechseln findest Du viele Tipps.

Rechtsschutzversicherung

Was viele nicht wissen: Auch bei der Rechtschutzversicherung besteht die Möglichkeit, in den Vertrag des Partners aufgenommen zu werden, in vielen Tarifen ohne Mehrkosten.

Bei einem Zusammenzug mit dem Ehe- oder Lebenspartner hast Du die Möglichkeit, von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. In diesem Fall kündigst Du aus besonderem Anlass.

Personenbezogene Versicherungen

Bei Versicherungen, die sich direkt auf eine Person beziehen – z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Kranken- oder Unfallversicherung – bleibt häufig alles beim Alten. Allerdings bieten viele Versicherer für Paare und Verheiratete günstige Partnertarife an, bei denen Du sparen kannst. Bei Ehepartnern besteht zudem die Möglichkeit, sich kostenfrei in der Krankenversicherung mitzuversichern.

Risikolebensversicherung

Wer sich liebt, möchte den Partner nach dem eigenen Todesfall abgesichert wissen. Die preisgünstigste Absicherung bietet Dir die Risikolebensversicherung. Mehr dazu erfährst Du in unserem Ratgeber Risikolebensversicherung für Paare und Partner.

Kfz-Versicherung

Sparen können Paare auch bei der Kfz Versicherung. Wenn zum Beispiel ein Partner einen Sondertarif erhält, dann kann der Lebens-/Ehepartner mit gleichem Wohnsitz ebenfalls davon profitieren. Zudem kann der Ehepartner ggf. auch von der Kfz-Zweitwagenversicherung profitieren.

Gesparte Kosten erleich­tern den Start ins gemein­same Leben

Paare können bei einem Zusammenzug nicht nur bei den Beiträgen zur Versicherung sparen. Neben der geteilten Miete lässt sich auch bei den Nebenkosten wie Heiz- und Stromkosten und bei der Betriebskostenabrechnung sparen. Größere Neuanschaffungen, die kostenintensiv sind, könnt Ihr jetzt ebenfalls gemeinsam vornehmen. Dadurch spart Ihr nicht nur Geld, sondern könnt beim gemeinsamen Aussuchen auch noch das Paargefühl stärken.

Die meisten Paare sparen auch bei den Lebensmitteln: Statistisch gesehen gibt ein Ein-Personen-Haushalt mehr für Lebensmittel aus als ein Mehr-Personenhaushalt pro Kopf. Das liegt vor allem daran, dass abgepackte Mengen im Supermarkt häufig zu groß für eine Person sind und viel weggeschmissen wird.

Damit sich in der Beziehung niemand in der gemeinsamen Wohnung finanziell benachteiligt fühlt, solltest Du für die alltäglichen Dinge ein Haushaltskonto anlegen. Doch das Schönste am Zusammenziehen: Paare sparen Kosten fürs Pendeln und haben gleichzeitig mehr Zeit für sich.

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