Was ist eine Reiserücktritt- und Abbruchversicherung?

Kurz und kompakt

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Es kann passieren, dass eine geplante Reise abgesagt oder abgebrochen werden muss. Dies ist ärgerlich, jedoch können Versicherungen die entstehenden Kosten übernehmen. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder beruflichen Umständen die Reise vor Antritt absagen müssen. Bei unvorhergesehenen Ereignissen während der Reise übernimmt die Reiseabbruchversicherung die durch den Urlaubsabbruch entstehenden Kosten.

Der Ratgeber bietet Dir allgemeine Informationen zur Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung. Produkt­informationen zur Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung findest Du hier.

Was unterscheidet Reise­­rück­tritts­- und Reise­­ab­bruch­­ver­si­che­rung?

Mit einer Reiserücktrittsversicherung können sich Reisende vor den Kosten schützen, die bei einer Stornierung der bereits gebuchten Urlaubsreise auf sie zukommen. Wer bereits in Vorleistung getreten ist, verliert mit einer Versicherung nicht den bereits bezahlten Betrag. Mit einer Reiseabbruchversicherung lassen sich die Kosten absichern, die der Reisende eventuell tragen muss, falls die Reise bereits angetreten wurde, aber aufgrund bestimmter Umstände abgebrochen werden muss. Die Reiserücktrittsversicherung springt somit bereits vor Reiseantritt für die entstehenden Stornierungskosten ein und die Abbruchversicherung leistet Kostenersatz, nachdem die Reise bereits angetreten wurde. Mit beiden Versicherungen lassen sich unvorhergesehene Ereignisse absichern. Ein weltweiter Versicherungsschutz stellt sicher, dass die Versicherungsleistung unabhängig vom Reiseziel erbracht wird.

Leis­tungen der Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung

Die Reiserücktrittsversicherung ist eine der wichtigsten Reiseversicherungen. Denn wird eine Reise gebucht, kann im Vorhinein nicht abgeschätzt werden, ob sie auch angetreten werden kann. Unvorhergesehene Umstände, wie zum Beispiel eine plötzliche Erkrankung, berufliche Umstände oder ein Todesfall in der Familie, können dazu führen, dass die Reise abgesagt werden muss. Wurde die Reise bereits gebucht, erhalten Reisende vom Reiseveranstalter in vielen Fällen einen Teil des Reisepreises zurückerstattet. Allerdings fallen häufig Stornokosten an. Wie hoch diese Kosten sind, hängt davon ab, wie viel Zeit zwischen Stornierung und geplantem Reiseantritt liegt. Je länger dieser Zeitraum ist, desto geringer sind die Stornokosten. Durch eine frühzeitige Absage erhält der Reiseveranstalter noch ausreichend Gelegenheit, die Reise an andere Personen zu verkaufen. Wird die Reise zum Beispiel einen Monat vor Reiseantritt storniert, liegen die Kosten häufig bei 20 %. Wird die Reise erst eine Woche vor Reiseantritt storniert, sind oft Stornokosten in Höhe von 50 % fällig. Bei einer Stornierung am Tag des Reisebeginns liegen die Stornokosten meistens bei 90 bis 100 %, wodurch der Buchende trotz Absage der Reise alle Kosten tragen muss. Es entsteht somit eine finanzielle Belastung.

Wurde jedoch zuvor eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, dann übernimmt diese Versicherung die Kosten. In Relation zu den Stornokosten ist die Reiseversicherung wesentlich günstiger.

Im Einzelperson-Tarif der CosmosDirekt ist bei einem Reisepreis von bis zu 1.500 Euro je Reise ein Reiserücktritts- und Reiseabbruchschutz zum Beispiel für Erwachsene bis 24 Jahre mit Selbstbeteiligung bereits ab 2,58 Euro im Monat, für Erwachsene bis 49 Jahre für 3,75 Euro im Monat erhältlich. Ersetzt werden die Aufwendungen, die der Versicherte laut Rechnung des Reiseveranstalters zu tragen hat. Allerdings lässt sich nicht jeder Reiserücktritt versichern. Entscheidend ist dabei stets der Grund der Stornierung. Ob die jeweiligen Stornierungsgründe zum Versicherungsumfang zählen variiert je nach Versicherung.

Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung vom Test­sieger
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Die Reiserücktrittsversicherung unseres Partners Europ Assistance hat im Test der Stiftung Warentest als Testsieger abgeschnitten – Jahres­verträge für Einzel­personen und Familien.

Leis­tungen der Reise­ab­bruch­ver­si­che­rung

Unvorhergesehene Ereignisse können nicht nur vor, sondern ebenso während der Reise eintreten und dafür sorgen, dass der Urlaub abgebrochen werden muss. Dadurch fallen für die Reisenden zunächst meist zusätzliche Kosten für die Rückreise an. In diesen Fällen können die Leistungen einer zuvor abgeschlossenen Reiseabbruchversicherung in Anspruch genommen werden. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die durch den Reiseabbruch entstanden sind, wenn einer der versicherten Gründe für den Abbruch verantwortlich ist. Eine Reiseabbruchversicherung kann somit die entstehenden Kosten decken, die aufgrund des vorzeitigen Endes einer bereits angetretenen Reise auftreten können. Ebenso wie bei der Reiserücktrittsversicherung zählen auch bei der Reiseabbruchversicherung vor allem schwerwiegende Ereignisse zu den versicherbaren Gründen. Diese müssen die versicherte Person selbst betreffen oder innerhalb des engen Familienkreises auftreten.

Welche Ereig­nisse sind versi­chert?

Eine Reise kann aus vielen Gründen abgesagt werden. Zu den häufig versicherten Ereignissen zählen bei der Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung:

  • Todesfall
  • Unerwartete schwere Erkrankung
  • Schwere Unfallverletzung
  • Schwangerschaft
  • Unverträglichkeit einer Impfung

Neben diesen können je nach Versicherung aber auch weitere Gründe geltend gemacht werden. Deshalb sind auch Ereignisse wie der Verlust des Arbeitsplatzes oder ein Arbeitsplatz- beziehungsweise Arbeitgeberwechsel Bestandteil der Versicherung. In einigen Fällen kann die Wiederholung einer Prüfung bei Schülern oder Studenten zur Leistungspflicht des Versicherers führen. Dabei ist stets zu beachten, dass die Ereignisse nur versicherbar sind, falls diese mit Versicherungsabschluss nicht bekannt waren und somit unerwartet auftreten.

Die versicherbaren Ereignisse beziehen sich nicht nur auf die versicherten Reisenden selbst, sondern ebenso auf die nahestehenden Personen (Risikopersonen). Als nahestehende Personen gelten meistens Ehepartner, Kinder, Eltern, Lebensgefährte (eheähnliche Gemeinschaft), Stiefeltern, Stiefkinder, Großeltern, Enkel, Geschwister, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwager/Schwägerin. Erkrankt zum Beispiel ein Enkelkind vor Antritt der Reise an einer schwerwiegenden Erkrankung, dann kann die Versicherung die Kosten für die Stornierung übernehmen. Ein weiteres schwerwiegendes Ereignis, das die Reiseplanung beeinflussen kann, ist der Ausfall eines Betreuers. Ist ein Reisender auf eine Betreuungsperson angewiesen ist, diese jedoch beispielsweise aufgrund eines Verkehrsunfalls nicht mitreisen kann, ist es gut, für diesen Fall eine Versicherung abgeschlossen zu haben.

Wann ist der Abschluss einer Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung sinn­voll?

Der Abschluss dieser Reiseversicherungen kann immer dann sinnvoll sein, wenn eine Reise gebucht wird, damit bei notwendiger Stornierung oder Abbruch keine Kosten entstehen. Mit der Anzahl der Reisenden steigt natürlich das Risiko, dass die Reise zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung nicht angetreten werden kann. Dadurch ist der Versicherungsschutz bei mehreren Reisenden besonders nützlich. Grundsätzlich bietet es sich an, bereits mit Reisebuchung an den Abschluss dieser Reiseversicherungen zu denken.

Häufig wird davon ausgegangen, dass eine derartige Versicherung nur bei langfristigen Reisebuchungen erforderlich ist. Dabei ist insbesondere zu bedenken, dass die Stornierungskosten immer höher werden, je näher der Reisebeginn rückt. Der kurzfristige Abschluss im Zuge der Buchung ist genauso möglich wie der Abschluss nach erfolgter Reisebuchung. In der Regel muss in dem Fall aber ein gewisser Abstand von beispielsweise einem Monat zwischen Versicherungsabschluss und dem Reiseantritt liegen. Werden Reisen ohnehin in jedem Jahr durchgeführt, dann können diese Reiseversicherungen auch dauerhaft und lange im Voraus abgeschlossen werden. Dadurch müssen sich Reisende bei der Buchung nicht noch extra um die Versicherung kümmern, sondern der Versicherungsschutz kann fortlaufend bestehen bleiben.

Absi­che­rung über den Einzelperson-, Paar- oder Fami­lien-Tarif

Mit nur einer Versicherung lassen sich die entstehenden Kosten bei Stornierung oder Abbruch für einen Alleinreisenden im Einzelperson-Tarif oder wahlweise für Paare im Paar-Tarif und Familien im Familien-Tarif absichern.

Wovon hängt die Höhe des Beitrags ab?

Der Beitrag hängt zunächst davon ab, ob die Versicherung für eine Einzelperson, ein Paar oder eine Familie gilt. Zugleich bestimmt der Reisepreis die Prämie. Die Versicherung erstattet die entstandenen Kosten nämlich nicht in unbegrenzter Höhe, sondern die Kostenübernahme ist in der Regel auf einen maximalen Reisepreis begrenzt. Somit steigt mit der Wahl des maximalen Reise­preises auch die Versicherungsprämie. Wird die Reiseversicherung im Voraus abgeschlossen, um während des gesamten Jahres und für künftige Reisen abgesichert zu sein, sind bei der Wahl des maximalen Reisepreises die Kosten der teuersten Reise anzugeben. Zudem beeinflusst das Alter des Versicherten den Beitrag: Junge Reisende zahlen einen geringen Beitrag. Je nach Altersgruppe, fallen dann höhere Versicherungsprämien an. Um Kosten zu sparen, kannst Du eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Im Schadenfall trägst Du dann einen Teil der Kosten selbst – z. B. 20 %.

Zügige Meldung bei Reise­ab­bruch oder Stor­nie­rung

Tritt ein für die Versicherung relevantes Ereignis ein, wie zum Beispiel eine Erkrankung, hilft die Reiseversicherung der CosmosDirekt mit ihrer Stornoberatung: die 24-Stunden-Hotline unterstützt bei der Entscheidung, ob die Reise sofort oder erst später storniert werden muss. Soll die Reise unverzüglich storniert werden, ist es notwendig, den Reiseveranstalter zu informieren. Denn mit jedem Tag der Verzögerung können Stornokosten steigen. Die Mehrkosten, die durch eine verzögerte Stornierung entstehen, sind in der Regel nicht im Versicherungsumfang inbegriffen, es sei denn, bei der Stornoberatung wurde es empfohlen, abzuwarten. Der Schadenfall soll dann zügig beim Versicherer eingereicht werden.

  • Belege der Reisekosten oder Stornokosten im Original
  • ein Nachweis für den jeweiligen Abbruch- bzw. Stornierungsgrund

Als Nachweis für den Abbruch- oder Stornierungsgrund kann zum Beispiel eine Kopie der Sterbeurkunde gelten, wenn die Reise aufgrund eines Todesfalles abgebrochen werden musste. Ebenso können das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers sowie ein ärztliches Attest bei Erkrankung oder Schwangerschaft zu den Dokumenten zählen, mit denen dem Versicherer der wichtige Grund für den Abbruch oder die Stornierung der Reise belegt werden kann. Liegt die Ursache für den Abbruch oder Rücktritt bei einer Ihnen nahestehenden Person, sollte dem Versicherer ein Nachweis beigefügt werden, aus dem das Verwandtschaftsverhältnis hervorgeht. Denn dadurch kann der Versicherer prüfen, ob der Grund versichert ist und die Kosten übernommen werden können.

Fazit: Schütze Dein Urlaubs­budget

Mit einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung schützt Du Dich vor hohen Stornierungs- und Abbruchkosten. So hast Du den finanziellen Spielraum, für Deinen verdienten Urlaub einen neuen Anlauf zu nehmen. Mit einem Jahresschutz, brauchst Du Dich zudem nicht bei jeder Reisebuchung erneut Gedanken um den Reiseschutz machen. Spontane Reisen sind so auch immer mit abgesichert. Für Deinen persönlichen Reisebudget-Schutz kannst Du hier einfach Deinen Jahresbeitrag berechnen.

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Reiserücktrittsversicherung & Reiseabbruchversicherung von CosmosDirekt

Reise­rück­tritts- und Reise­abbruch­ver­sicherung­

  • Erstattung Stornierungs- und Um­buch­ungs­kosten bei Nicht­antritt der Reise
  • Kostenerstattung bei notwendigem Reise­abbruch
  • Umfassender Pandemie-Schutz
  • Zusätzliche Kosten bei Verspätung eines Transport­mittels versichert
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