Renteneintrittsalter

Wann kannst du in Rente gehen?

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Zum Thema Renteneintrittsalter ist im Moment vieles in Bewegung. Seit 2012 wird die Regelaltersgrenze schrittweise angepasst. Der Grund ist die steigende Lebenserwartung der Versicherten. Die Einzahlungs- und Rentendauer mussten neu austariert werden. Das heißt für alle, die ab 1947 geboren wurden: Der Renteneintritt verschiebt sich schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Willst du früher in Rente gehen, werden in der Regel Abschläge fällig.

In 2014 erfolgte dann eine weitere Anpassung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es nun möglich, bereits mit 63 Jahren in den Ruhestand zu treten. Und ganz aktuell wird darüber diskutiert die Lebensarbeitszeit weiter zu erhöhen (Rente mit 70).

Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen zur Planung deines Renteneintrittsalters. Produktdetails zur Flexiblen Vorsorge findest du hier.

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Wann kann ich in Rente gehen?

Zu welchem Zeitpunkt du in Rente gehen kannst, ist oft nicht auf den ersten Blick klar. Das Renteneintrittsalter hängt von verschiedenen Faktoren ab – wie der Art der Rente, von den Beitragszeiten oder dem Geburtsjahr. Wer 1958 geboren wurde, kann mit 66 Jahren die reguläre Altersrente beantragen, Jahrgänge ab 1964 dagegen erst mit 67 Jahren. Die Rente mit 63 gilt dagegen ausschließlich für besonders langjährig Versicherte, die auf 45 und mehr Beitragsjahre kommen. Allerdings nur für Jahrgänge, die vor 1953 geboren wurden. Für die späteren Jahrgänge wird das Eintrittsalter stufenweise auf 65 Jahre angehoben. Ein einheitliches Renteneintrittsalter gibt es also nicht. Die Frage „Wann kann ich in Rente gehen?“ lässt sich daher nicht leicht beantworten – unser Ratgeber erklärt die wichtigsten Aspekte.

Rente mit 63 für langjährige Versicherte

Mit dem Rentenpaket der Großen Koalition wurde zum 1.7.2014 auch die Rente mit 63 eingeführt. Diese kommt besonders langjährig Versicherten zugute. Du kannst nun unter bestimmten Umständen ohne Abschläge früher in den Ruhestand gehen. Voraussetzung hierfür ist eine nachgewiesene Versicherungszeit von mindestens 45 Jahren.

Welche Zeiten werden angerechnet?

  • Kindererziehung
  • Nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen
  • Kurzzeitige Arbeitslosigkeit
  • Bezug von Kurzarbeiter-, Schlechtwetter-, Insolvenzgeld
  • Wehr- und Zivildienst

Welche Zeiten werden nicht angerechnet?

  • Längere Arbeitslosigkeit mit Bezug von Arbeitslosengeld II bzw. Arbeitslosenhilfe
  • Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor der Rente
  • Ausnahme: Arbeitslosigkeit infolge von Firmeninsolvenz oder Firmenaufgabe

Die eigentliche Rente mit 63 ist aber nur auf die Jahrgänge 1951 bis 1952 beschränkt. Für alle, die später geboren wurden, gilt: Auch hier gibt es eine Anpassung an die gestiegene Lebenserwartung. Das Renteneintrittsalter rückt entsprechend des Geburtsjahres um mehrere Monate nach hinten. Ab dem Jahrgang 1964 können besonders langjährig Versicherte erst mit 65 in Rente gehen. Damit liegt der Renteneintritt für diese Jahrgänge zwei Jahre vor dem der Regelaltersrente.

Regelungen zum Renteneintrittsalter für besonders lang Versicherte

Jahrgang

Renteneintrittsalter

vor 195363 Jahre + 0 Monate
195363 Jahre + 2 Monate
195463 Jahre + 4 Monate
195563 Jahre + 6 Monate
195663 Jahre + 8 Monate
195763 Jahre + 10 Monate
195864 Jahre + 0 Monate
195964 Jahre + 2 Monate
196064 Jahre + 4 Monate
196164 Jahre + 6 Monate
196264 Jahre + 8 Monate
196364 Jahre + 10 Monate
ab 196465 Jahre

Quelle: www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/01_allgemeines/03_rentenarten_und_leistungen/02_altersrente_fuer_langjaehrig_versicherte_node.html

Alters­rente für lang­jährig Versi­cherte

Neben der Rente für besonders langjährig Versicherte (mindestens 45 Beitragsjahre) gibt es auch eine eigene Rentenform für langjährig Versicherte. Dazu zählen alle Arbeitnehmer, die mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Ab dem Jahrgang 1949 steigt auch bei dieser Form das Renteneintrittsalter stufenweise von 65 auf 67 Jahre an. Mit Abschlägen kann die Rente für langjährig Versicherte mit 63 in Anspruch genommen werden. Das gilt auch für Versicherte ab Geburtsjahrgang 1964.

Voraussetzung:

  • Versicherungsdauer von mindestens 35 Jahren
  • Für die Jahrgänge ab 1949 wird auch bei der Rente für langjährig Versicherte der Rentenbeginn stufenweise angehoben. Für jeden Monat, den du vorzeitig in Rente gehst, wird ein Abschlag von 0,3 Prozent fällig.

Regelungen zum Renteneintritt für langjährige VersicherteJahrgang

Jahrgang

Renteneintrittsalter

Abschlag bei Rentenbeginn mit 63

bis 194865 Jahre + 0 Monate7,2 Prozent
Januar 194965 Jahre + 1 Monate7,5 Prozent
Februar 194965 Jahre + 2 Monate7,8 Prozent
März - Dezember 194965 Jahre + 3 Monate8,1 Prozent
195065 Jahre + 4 Monate8,4 Prozent
195165 Jahre + 5 Monate8,7 Prozent
195265 Jahre + 6 Monate9 Prozent
195365 Jahre + 7 Monate9,3 Prozent
195465 Jahre + 8 Monate9,6 Prozent
195565 Jahre + 9 Monate9,9 Prozent
195665 Jahre + 10 Monate10,2 Prozent
195765 Jahre + 11 Monate10,5 Prozent
195866 Jahre + 0 Monate10,8 Prozent
195966 Jahre + 2 Monate11,4 Prozent
196066 Jahre + 4 Monate12,0 Prozent
196166 Jahre + 6 Monate12,6 Prozent
196266 Jahre + 8 Monate13,2 Prozent
196366 Jahre + 10 Monate13,8 Prozent
ab 196467 Jahre14,4 Prozent
Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Wer über 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat und nur eine geringe Rente ausgezahlt bekommt, erhält ab 2021 eine finanzielle Anerkennung der Lebensarbeitsleistung. Wie Geringverdiener in Zukunft von dieser Aufstockung profitieren, erklärt unser Ratgeber zur Grundrente.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Die Altersrente für Menschen mit einer Behinderung gehört ebenfalls zu den Fällen, die von der Regelaltersrente abweichend geregelt sind. Dies betrifft auch den Rentenbeginn. Der Hintergrund: Eine gesundheitliche, körperliche oder geistige Beeinträchtigung verhindert oft, dass jemand bis zur Regelaltersgrenze arbeiten kann.

Voraussetzungen der Altersrente für Schwerbehinderte:

  • Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren
  • Nachweisbare Schwerbehinderung bei Beginn der Rente (Schwerbehindertenausweis)
  • Ausnahme: Versicherte, die vor 1951 geboren wurden; hier ist der Nachweis der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nach dem bis Ende 2000 geltenden Recht ausreichend.

Vertrauensschutz genießen folgende Regelungen:

  • Rentenbeginn mit 63: Alle Arbeitnehmer der Jahrgänge bis einschließlich 1954, die bis zum 31.12.2006 eine Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz vereinbart haben und am 1.1.2007 schwerbehindert waren.
  • Rentenbeginn mit 63 im Bergbau: Alle Arbeitnehmer der Jahrgänge bis einschließlich 1963, die am 1.1.2007 schwerbehindert waren und Anpassungsgeld für entlassene Bergleute bezogen haben. Ein vorzeitiges Renteneintrittsalter von 60 Jahren ist unter diesen Umständen ebenfalls möglich. Der Abschlag beträgt 10,8 Prozent.

Alters­rente für lang­jährig unter Tage beschäf­tigte Berg­leute

Für Bergleute gibt es ebenfalls eine eigene Regelung zum Rentenbeginn. Diese gehört zu den Sonderregelungen, welche die besonderen Belastungen und Risiken des Berufsstandes ausgleichen soll. Zu den Tätigkeiten im Bergbau, die berücksichtigt werden, gehören unter anderem ständige Arbeiten unter Tage oder Hauerarbeiten. Auch bestimmte Tätigkeiten über Tage oder die Arbeit für die Grubenwehr können anerkannt werden.

Generelle Voraussetzungen:

  • Wartezeit von 25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage erfüllt.
  • Ein Alter von 60 Jahren.

Bei der Rente für Bergleute wird ebenfalls, wie bei den anderen Formen, das Alter für den Renteneintritt nach hinten verlegt. Dies erfolgt in mehreren Monatsschritten. Für alle Jahrgänge ab 1964 liegt der frühestmögliche Rentenbeginn dann bei 62 Jahren.

Die Regelungen zum Renteneintrittsalter für unter Tage beschäftigte Bergleute:

Jahrgang

Renteneintrittsalter

Bis 195160 Jahre
Januar 195260 Jahre + 1 Monat
Februar 195260 Jahre + 2 Monate
März 195260 Jahre + 3 Monate
April 195260 Jahre + 4 Monate
Mai 195260 Jahre + 5 Monate
Juni - Dezember 195260 Jahre + 6 Monate
195360 Jahre + 7 Monate
195460 Jahre + 8 Monate
195560 Jahre + 9 Monate
195660 Jahre + 10 Monate
195760 Jahre + 11 Monate
195861 Jahre + 1 Monate
195961 Jahre + 3 Monate
196061 Jahre + 5 Monate
196161 Jahre + 7 Monate
196261 Jahre + 9 Monate
196361 Jahre + 11 Monate
ab 196462 Jahre

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Eine Rente für Bergleute kann auch vor Erreichen des regulären Renteneintrittsalters gezahlt werden:

  • wenn Du vermindert berufsfähig bist, oder
  • wenn Du langjährig unter Tage gearbeitet hast, mindestens 50 Jahre alt bist und Deine Pflichtbeitragszeiten erfüllt hast.

Alters­rente bei Arbeits­lo­sig­keit oder nach Alters­teil­zeit

Diese Sonderform der Altersrente lief 2019 aus. Um sie beantragen zu können, musste der Versicherte entweder arbeitslos oder in Altersteilzeit tätig sein. Das reguläre Renteneintrittsalter lag ursprünglich bei 60 Jahren. Ab 2003 erfolgte eine schrittweise Anhebung für Jahrgänge ab 1946. Wer zwischen 1949 bis 1951 geboren wurde, musste dann 65 Jahre alt sein, um diese Rentenform beantragen zu können. Ein früherer Rentenbeginn ab 63 Jahren war ebenfalls möglich, allerdings nur mit Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat. Unter bestimmten Voraussetzungen war auch eine Inanspruchnahme mithilfe einer Vertrauensschutzregelung gegeben. Waren diese erfüllt, konnte man sogar noch früher in Rente gehen.

Voraussetzungen:

  • Geburt vor dem 1.1.1952
  • Versicherungszeit: mindestens 15 Jahre
  • Variante 1: Du bist bei Beginn der Rente arbeitslos und warst, nachdem du ein Alter von 58 Jahren und 6 Monaten erreicht hast, insgesamt 52 Wochen arbeitslos.
  • Variante 2: Du hast mindestens 24 Monate in Arbeitsteilzeit (nach dem Arbeitsteilzeitgesetz) gearbeitet.
  • Du hast innerhalb der letzten 10 Jahre vor Beginn der Rente mindestens 8 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt.

Gesetz­li­cher und tatsäch­li­cher Renten­be­ginn im Vergleich

Das gesetzliche Renteneintrittsalter gibt lediglich das Alter an, zu dem man die Rente ohne Abschläge in Anspruch nehmen kann. Eine spannende Frage bleibt dabei offen: Wer geht wann tatsächlich in Rente? Die Statistik der Deutschen Rentenversicherung zeigt: Das tatsächliche Renteneintrittsalter steigt. Zwischen den Jahren 2000 und 2018 verschob sich der durchschnittliche Rentenbeginn für die Altersrente von 62,3 auf 64,1 Jahre. Das gilt übrigens für beide Geschlechter.

Innerhalb der vergangenen 20 Jahre schwankte der Abstand zwischen gesetzlichem und tatsächlichem Renteneintrittsalter erheblich. Wie die Daten der Deutschen Rentenversicherung zeigen, ging um die Jahrtausendwende beispielsweise nur jeder siebte Antragsteller vorzeitig in den Ruhestand. Zwischen 2007 und 2011 lag der Anteil der Vorruheständler, die dafür einen Abschlag in Kauf nahmen, bei über 40 Prozent. Seitdem sind die Zahlen für einen vorzeitigen Rentenbeginn wieder rückläufig. 2018 wählten rund 80 Prozent der Neurentner das reguläre Renteneintrittsalter, nur einer von fünf (21,2 Prozent) entschied sich für eine Altersrente mit Abschlägen.

Im internationalen Vergleich bewegt sich Deutschland beim Rentenbeginn im Mittelfeld. Wie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)* ermittelte, setzen sich beispielsweise Luxemburger, Franzosen und Belgier um einiges früher zur Ruhe als die Bundesbürger. In Finnland, Großbritannien, den Niederlanden und den USA sieht der Rentenbeginn ähnlich aus wie bei uns. Allerdings ist in diesen Ländern einiges in Bewegung. In Frankreich soll das gesetzliche Renteneintrittsalter von 62 auf 64 Jahre angehoben werden, in den USA ist die Rente mit 67 bereits beschlossene Sache.

Besonders lange sind dagegen Japaner, Mexikaner und Koreaner im Berufsleben aktiv. In diesen Ländern sind viele Menschen auch noch erwerbstätig, obwohl sie die reguläre Altersgrenze längst überschritten haben. Japaner gehen durchschnittlich mit 70,8 Jahren in Rente, Mexikaner mit 71,3 Jahren. Das gesetzliche Renteneintrittsalter liegt in beiden Ländern aber bei 65 Jahren. Koreaner arbeiten sogar durchschnittlich, bis sie 72,3 Jahre alt sind – und damit 11,3 Jahre länger, als sie es gemäß dem offiziellen Renteneintrittsalter von 61 Jahren müssten.

Fazit: Höheres Renten­ein­tritts­alter und gerin­geres Renten­ni­veau

Dass sich das Renteneintrittsalter erhöht, hat triftige Gründe: Steigende Lebenserwartung und demografische Verschiebungen (immer mehr Rentner, immer weniger Beitragszahler) stellen die gesetzlichen Rentenkassen weltweit vor große Herausforderungen. Diesen Entwicklungen musst du Rechnung tragen. Mit der Einführung der Rente ab 67 war Deutschland eines der ersten Länder, das auf diese Entwicklungen reagiert hat. Für viele Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie länger als ihre Vorgängergenerationen arbeiten müssen, bevor sie in den Ruhestand gehen können.

Dazu kommt aber: Seit der Jahrtausendwende sinkt die ausgezahlte Rente. Betrug das Rentenniveau im Jahr 2000 noch 53 Prozent des durchschnittlichen Einkommens, lag es 2010 bei 51,6 Prozent. Aktuell beträgt der Wert 48 Prozent, gesichert ist er aber nur vorläufig bis 2025. Bis 2030 könnte die Untergrenze sogar auf 43 Prozent fallen. Für die heutigen Arbeitnehmer bedeutet dies: Eine finanzielle Lücke droht. Daher ist es mehr als sinnvoll, die gesetzliche Rente durch eine betriebliche und private Altersvorsorge zu ergänzen, um den Ruhestand entspannt genießen zu können.

Alles wichtige zur Rentenberechnung erfährst du im Ratgeber Die Rentenberechnung verstehen.

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