Risikolebensversicherung - Versicherungen in der Steuererklärung absetzen

Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung und Steuern

Ist die Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar?

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Das Wichtigste zur Risikolebensversicherung und Steuern in Kürze

  • Beiträge: Die Beiträge zur Risikolebensversicherung sind als sonstige Vorsorge­aufwendungen über die Steuer­erklärung steuerlich absetzbar. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Höchstbetrag hierfür nicht schon durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.
  • Auszahlung: Kommt es bei einem Todesfall zur Auszahlung der Risiko­lebens­versicherung, ist ab einer bestimmten Höhe eine Steuer fällig – die Erbschaftssteuer. Liegt die Versicherungssumme unter dem Freibetrag der Erbschaftssteuer, ist die Auszahlung von der Steuer befreit.
  • Über-Kreuz-Versicherung: Bei der Risikolebensversicherung über Kreuz schließen Partner jeweils einen eigenen Vertrag ab, in dem sie Versicherungsnehmer und Beitragszahler sind, die versicherte Person ist jedoch der Partner. Im Todesfall des Partners bekommt der Versicherungsnehmer dann die Versicherungssumme aus dem eigenen Vertrag ausgezahlt und muss dadurch keine Erbschaftssteuer zahlen.

Jedes Jahr rückt die Steuererklärung wieder in den Fokus und man stellt sich die Frage, welche Versicherung steuerlich absetzbar ist und welche nicht. Wer eine Risikolebensversicherung abgeschlossen hat oder als Begünstigter eingetragen ist, interessiert sich zudem auch dafür, ob auf die Auszahlung der Risikolebensversicherung im Todesfall eine Steuer gezahlt werden muss. Welche Höchstbeträge gelten bei der Einkommensteuer und gibt es eine Möglichkeit, die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung steuerfrei ausgezahlt zu bekommen?

Ob Du die Beiträge der Risikolebensversicherung von der Steuer absetzen kannst und welche Steuer auf die Auszahlung anfällt, erklären wir Dir in diesem Ratgeber. Allgemeine Informationen zur Risikolebensversicherung findest Du auf unserer Produktseite.

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Kann man die Risiko­lebens­versicherung von der Steuer absetzen?

Die Beiträge der Risikolebensversicherung sind absetzbar, jedoch nur bis zu einem Freibetrag von 1.900 Euro (Arbeitnehmer) bzw. 2.800 Euro (Selbstständige). Bei gemeinsam veranlagten Partnern werden die jeweils geltenden Höchstbeträge addiert. Du kannst die Risikolebensversicherung in der Steuererklärung unter dem Punkt „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ angeben.

ABER: Der maximale Betrag ist oftmals bereits von den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft, da diese zur selben Kategorie zählen. Das gilt sowohl für gesetzlich als auch privat Versicherte.

Wird bei der Risikolebensversicherung auf die Auszahlung eine Steuer fällig?

Auf die Auszahlung einer Risikolebensversicherung fällt keine Einkommensteuer an. Ob jedoch eine Erbschaftssteuer gezahlt werden muss, hängt vom Vertrag der Versicherung, der begünstigten Person, der Höhe der Versicherungssumme und den Freibeträgen der Steuer ab.

Prüfe vor Abschluss einer Risikolebensversicherung genau, an wen die Auszahlung bei einem Todesfall erfolgen soll. Eine Steuer kann dann je nach Versicherungssumme für Deine bezugsberechtigten Hinterbliebenen anfallen. Mit dem richtigen Vertrag vermeidest Du, dass die Auszahlung der Risikolebensversicherung mit einer Erbschaftssteuer belastet wird.

Welche Freibeträge gelten bei der Erbschafts­steuer?

Die Freibeträge der Erbschaftssteuer richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis mit der versicherten Person. Sie beziehen sich jedoch nicht nur auf die Versicherungs­summe der Risiko­lebens­versicherung, sondern auf das gesamte Erbe.

Verwandtschaftsgrad

Freibetrag (Stand 2023)

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner

500.000 €

Kinder, Stief- und Adoptivkinder

400.000 €

Enkelkinder

200.000 €

Eltern und Großeltern

100.000 €

Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft, Geschäftspartner, alle übrigen Erben

20.000 €

Wie kannst Du Deine Risikolebensversicherung steuerlich optimieren?

Die Höchstbeträge der Vorsorgeaufwendungen werden meist größtenteils durch die Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. Du kannst die Risikolebensversicherung dennoch in der Steuererklärung angeben, um den Freibetrag voll auszunutzen. Zudem lohnt sich ein Blick auf die Versteuerung der Risikolebensversicherung im Todesfall, um Deinen Begünstigten Erbschafts­steuer zu ersparen. Hierfür gibt es vor allem für Lebens­partner noch andere Möglichkeiten, statt nur auf die Höhe der Versicherungs­summe und die Freibeträge zu schauen: die Über-Kreuz-Versicherung und die verbundene Risikolebensversicherung.

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner genießen einen Vorteil bei der Versteuerung der Risikolebensversicherung. Die Höchstbeträge der Einkommensteuer werden nämlich zusammengerechnet und auch der Freibetrag der Erbschaftssteuer erhöht sich. Alles Wissenswerte zur Risikolebensversicherung für Paare findest Du in unserem Ratgeber.

Erklärvideo zum Thema Risikoabsicherung für Paare

Erklärvideo zum Thema Risikoabsicherung für Paare (Vorschaubild)

Über-Kreuz-Versicherung

Eine Grafik erklärt den Aufbau einer Über-Kreuz-Risikolebensversicherung, mit der Steuern gespart werden können.

Im gängigen Vertrag der Risikolebensversicherung sind Versicherungsnehmer und versicherte Person dieselbe Person. Bei der Über-Kreuz-Versicherung ist das anders. Ehepartner oder Lebenspartner schließen jeweils einen eigenen Vertrag ab. In diesem Vertrag sind sie aber nicht selbst die versicherte Person, sondern der Partner. Das heißt: In Deinem Vertrag bist Du Versicherungsnehmer und Dein Partner ist die versicherte Person. Im Vertrag Deines Partners ist Dein Partner Versicherungsnehmer und Du bist die versicherte Person. Das hat folgenden Vorteil: Sollte Dein Partner sterben, erhältst Du eine Auszahlung aus Deiner Risikolebensversicherung. Dadurch musst Du keine Steuer zahlen, da es sich nicht um ein Erbe handelt, sondern um eine Versicherungsleistung. Diese Art der Risikolebensversicherung kann vor allem für unverheiratete Paare zwecks Steuer von Vorteil sein.

Vorteile

Nachteile

Gegenseitige Absicherung unabhängig voneinanderHöhere Beiträge, da zwei Verträge parallel laufen
Flexibel bei Änderungen der Partnerschaft
Zwei Versicherungssummen (im Todesfall beider Partner erhalten die Hinterbliebenen zwei Auszahlungen)

Verbundene Risiko­lebens­ver­sicherung

Eine Grafik erklärt den Aufbau einer verbundenen Risikolebensversicherung, mit der Steuern gespart werden können.

Bei der verbundenen Risikolebensversicherung, oder auch Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit, schließen zwei Partner einen gemeinsamen Vertrag ab, in dem beide sowohl Versicherungsnehmer und versicherte Person als auch Bezugsberechtigte sind. Kommt es zum Todesfall eines Partners, erhält der andere Partner als Hinterbliebener die Versicherungssumme. Die ausgezahlte Summe der Risikolebensversicherung wird dann nur zur Hälfte mit der Erbschaftssteuer versteuert, sofern die Steuerfreibeträge überschritten werden sollten.

Vorteile

Nachteile

Du sicherst mit nur einem Vertrag zwei Partner abNur eine Versicherungssumme
Nur ein Beitrag für zwei VersicherteWeniger flexibel bei Trennung der Partner
Im Todesfall beider Partner erhalten die Hinterbliebenen nur eine Versicherungssumme

Für Ehepaare oder Lebenspartner mit Kindern empfiehlt sich die verbundene Risikolebensversicherung nicht. Kommt es zum Todesfall beider Partner, so haben die hinterbliebenen Kinder lediglich Anspruch auf eine Versicherungssumme für den Verlust beider Eltern. Für diesen Fall ist eine Absicherung mit zwei einzelnen Verträgen sinnvoller.

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Das solltest Du bei der Risikolebensversicherung steuerlich beachten

Im Gegensatz zu den Beiträgen einer klassischen Lebensversicherung kannst Du die Beiträge Deiner Risikolebensversicherung von der Steuer absetzen. Allerdings zählen sie zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen, genauso wie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Da das Absetzen von der Steuer nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag möglich ist, wird diese Grenze meist schon von den Sozial­versicherungs­beiträgen erreicht.

Kommt es durch einen Todesfall zur Auszahlung der Risikolebensversicherung, wird für Dich als Begünstigter unter Umständen eine Steuer fällig: die Erbschafts­steuer. Übersteigt Dein gesamtes Erbe, also die Versicherungssumme der Risiko­lebens­versicherung plus alles Weitere, das Du von der verstorbenen Person erbst, einen bestimmten Freibetrag, musst Du auf den restlichen Betrag Erbschafts­steuer zahlen. Wenn Du Dich und Deinen Partner absichern möchtest, kannst Du mit der verbundenen Risiko­lebens­versicherung oder der Über-Kreuz-Versicherung Steuern sparen.

Welche weiteren Versicherungen steuerlich absetzbar sind, erfährst Du in unserem Ratgeber.

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    Tarif CR B1, Nichtraucher/in seit mindestens 10 Jahren, keine risikorelevanten Hobbys, keine Gesundheitsrisiken, 100.000 Euro Versicherungssumme, Versicherungsdauer 10 Jahre, Eintrittsalter 27 Jahre, Beruf Maschinenbauingenieur/in, monatliche Beiträge nach Verrechnung der Gewinnanteile. Diese sind für das laufende Geschäftsjahr garantiert und können sich in den Folgejahren ändern.

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