Pferdehaftpflicht

Schutz für Pferd und Reiter

Sichere Dich gegen Schadensersatzansprüche ab, z. B. für nur 5,62 Euro im Monat1

Pferde sind wunderschöne und kraft­volle Tiere. Doch mit dieser Kraft können sie auch großen Scha­den an­richten – wenn auch ohne bösen Willen. Als Pferde­besitzer haftest Du zu hundert Prozent, wenn Dein Tier Schäden an­richtet. Jeder Pferde­besitzer sollte eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung ab­schlie­ßen. Im Rat­geber er­fährst Du alles zum Thema Pferde­haft­pflicht­ver­siche­rung. Eine frei­willige Ver­siche­rung, die nicht nur Pferde­besitzer vor finan­ziellen Risiken schützt.

Informationen zur Pferdehalter-Haftpflicht­­versicherung von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.

Gut, dass Manuela S. eine Pferdehaftpflichtversicherung abgeschlossen hatte. Denn diese Nacht wird die Pferdenärrin nicht so schnell vergessen. Als begeisterte Dressurreiterin träumte sie schon lange davon, ein eigenes Pferd zu besitzen. Mit Morgenstern, einer braunen Hannoveraner Stute, erfüllte sie sich diesen Wunsch. Das Pferd galt als lernbegierig und hatte ein freundliches Wesen. Doch eines Abends passierte das Unglück. Der Tatort: ein kleiner Reiterhof im Münsterland, in dem Manuela S. die Stute untergebracht hatte. Morgenstern brach aus der Box aus. Warum, ließ sich später nicht mehr klären. Zu dem Zeitpunkt befanden sich aber zwei Mädchen in der Stallgasse. Die Stute brachte sie zu Fall, beide Mädchen wurden schwer verletzt. Die hohen Behandlungs- und Therapiekosten sowie das Schmerzensgeld summierten sich auf rund 125.000 Euro. Manuela S. musste aber nicht persönlich Schadenersatz leisten, denn die Pferdehaftpflicht übernahm die Kosten.

Warum solltest Du Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung abschließen?

Für Pferdebesitzer ist eine Pferdehaftpflichtversicherung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber alle Experten raten dringend dazu, eine Pferdehaftpflicht abzuschließen. Denn als Pferdebesitzer haftest Du für alle Schäden, die das Pferd anrichtet. Der Grund dafür ist die sogenannte Gefährdungshaftung. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und gilt für Halter sogenannter Luxustiere. Im § 833 BGB ist die Haftungspflicht geregelt:

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Das heißt: Bei Pferden muss der Halter die Gefährdungshaftung für sein Tier übernehmen. Allein Größe und Gewicht der Tiere sprechen schon dafür. Bei der Gefährdungshaftung wird auch das Wesen der Pferde berücksichtigt. Sie sind die klassischen Fluchttiere: Erschrecken sie sich oder droht möglicherweise eine Gefahr, laufen Pferde davon. Können sie das nicht, verteidigen sie sich durch Treten oder Beißen. Selbst Pferde, die als besonders friedlich und ausgeglichen gelten, zeigen in extremen Situationen dieses Verhalten.

Die Gefährdungshaftung gilt nicht für Kleintiere wie Katzen, Hamster oder Wellensittiche. Verursachen diese Haustiere einen Schaden, übernimmt die Privat-Haftpflichtversicherung die Kosten. Anders ist es bei Hunden. Hier ist eine eigene Haftpflichtversicherung zu empfehlen. Mehr Informationen dazu in unserem Ratgeber Hundehaftpflicht.

Haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht gesetz­lich vorge­schrieben – aber sinn­voll

Eine Pferdehaftpflichtversicherung sollte, wegen der Gefährdungshaftung und weil der Halter in voller Höhe für alle Schäden die sein Pferd verursacht aufkommen muss, unbedingt abgeschlossen werden. Die Haftpflicht fürs Pferd ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Doch die Haftpflichtversicherung fürs Pferd verhindert, dass sich der Pferdehalter infolge von Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe finanziell ruiniert. Denn er haftet nicht nur mit seinem gegenwärtigen, sondern auch mit seinem zukünftigen Vermögen – bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Schaden ersetzt ist. Die jährliche Versicherungsprämie fällt gegenüber solchen existenzbedrohenden Risiken kaum ins Gewicht. Denn ein Schaden passiert schneller, als der Pferdehalter glaubt. Schon ein Knall reicht unter Umständen aus, dass das sanftmütige Ross bei einem Ausritt durchgeht.

Welche Leis­tungen sollte die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung umfassen?

Die Pferdehaftpflichtversicherung deckt in der Regel Personen-, Sach- und Vermögenschäden ab, die Dritten durch das Pferd entstanden sind.

  • Personenschäden – die Verletzung eines Menschen durch einen Unfall. Diese umfassen beispielsweise Heil- und Pflegekosten nach Bissen, Stürzen oder anderweitigen Verletzungen, aber auch Verdienstausfall, Schadenersatz oder eine lebenslange Rente
  • Sachschäden beziehen sich auf Gegenstände, die durch das Pferd beschädigt oder zerstört werden. Die Haftpflicht fürs Pferd ersetzt dabei die Kosten für die Reparatur oder zahlt den Zeitwert des beschädigten Gegenstandes aus
  • Vermögensschäden sind Kosten oder Verluste, die beispielsweise dann entstehen, wenn der Geschädigte aufgrund eines Unfalls daran gehindert wird, seinem Beruf nachzugehen

Insbesondere um möglicherweise sehr hohe Personenschäden abzudecken, solltest Du eine Deckungssumme von 10 Millionen Euro nicht unterschreiten. Die Deckungssumme ist die Obergrenze, bis zu der die Versicherung die entstehenden Kosten übernimmt. CosmosDirekt bietet im Comfort-Tarif sogar eine Versicherungssumme von 50 Millionen Euro an, sodass du rundum geschützt bist.

Manuela S. musste nicht nur für die Schäden der beiden verletzten Mädchen haften. Da Morgenstern beim Ausbruch aus seiner Box nicht nur das Tor, sondern auch den Futtertrog und die Tränke beschädigt hatte, stand sie auch hier in der Verantwortung. Ihre Pferdehaftpflichtversicherung übernahm die Kosten aber nur, weil Mietsachschäden in die Police vorher aufgenommen worden waren. Wenn Du Deinen Hengst oder Deine Stute in einer gemieteten Box unterstellen, solltest Du Mietsachschäden in der Haftpflicht für das Pferd mitversichern. Auch wenn Du ein Pferd besitzt, das oft in fremden Pferdeboxen untergebracht ist oder das Du öfters in gemieteten Pferdeanhängern transportierst, ist ein Einschluss zu empfehlen. Versichert sind dann auch Schäden, die an gemieteten Reitutensilien wie Sätteln, Trensen oder Zügeln entstehen.

Flurschäden sind solche Schäden, die das Pferd an landwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzten Flächen verursacht. Der Klassiker: Dein Pferd bricht nachts aus seiner Koppel aus und verwüstet den daneben gelegenen Kartoffelacker eines Bauern. Auch Bissspuren an Laub- und Nadelbäumen, Hufspuren auf frisch eingesäten Feldern und vergleichbare Schäden fallen darunter. Wer mit seinem Pferd viel im Gelände unterwegs ist oder seine Pferde einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt auf einer Koppel oder Weide lässt, sollte Flurschäden gesondert mitversichern lassen.

Wird eine Zuchtstute oder eine Stute, die in Turnieren läuft, von einem Hengst ungewollt gedeckt, kann das für ihren Besitzer erhebliche finanzielle Folgen haben. Sie steht nicht für die geplanten Züchtungen zur Verfügung oder kann nicht auf den geplanten Turnieren starten. Wie bei einem Unfall entstehen Kosten, höchstwahrscheinlich für die medizinische Behandlung der Stute, möglicherweise auch für die Aufzucht des Nachwuchses. Diese übernimmt dann die Haftpflichtversicherung, die Du für Dein Pferd abgeschlossen hast. Weiterhin drohen Verdienstausfall und Einkommenseinbußen, für die der Halter des Hengstes ebenfalls haftbar gemacht werden kann. Besitzer eines nicht kastrierten Hengstes sollten ungewollte Deckaktschäden unbedingt mitversichern lassen. So lassen sich finanzielle Risiken vermeiden, sollte der Hengst aus seiner Box ausbrechen und dann eine Stute decken.

Eine eigene Tierhalterhaftpflicht für junge Pferde gibt es nicht. Fohlen können aber durch die Pferdehaftpflichtversicherung des Muttertieres mit abgesichert werden. Denn auch ein junges Pferd kann – trotz geringerer Größe und Gewicht – bereits erhebliche Schäden verursachen, sollte es aus seiner Box oder der Koppel ausbrechen. Je nach Anbieter ist eine kostenlose Mitversicherung während eines Zeitraums von 6 bis 12 Monaten möglich. Danach benötigt das Jungtier eine eigene Pferdehaftpflichtversicherung. Vor allem Pferdezüchter sollten bei Stuten von vornherein eine erweiterte Absicherung einschließen, da sie regelmäßig Nachwuchs zu versorgen haben.

Wer mit seiner Stute rund um die Welt reist, um zum Beispiel an Wettkämpfen und Turnieren teilzunehmen, sollte auf eine weltweite Abdeckung der Haftpflichtversicherung fürs Pferd achten. In der Regel wird der Versicherungsschutz im Ausland bis zu einem Jahr gewährt.

Bevor ein gemeldeter Schaden reguliert wird, gehört die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ansprüche zu den wichtigsten Leistungen jeder Pferdehaftpflichtversicherung. Das bedeutet, dass nur gerechtfertigte Schadenersatzforderungen tatsächlich beglichen werden. Ungerechtfertigte Ansprüche werden hingegen von der Pferdehaftpflicht abgewehrt – sollte es nötig werden, auch vor Gericht. Alle im Rechtsstreit entstehenden Kosten, beispielsweise für Anwälte oder Gutachter, aber auch die anfallenden Gerichts- und Reisekosten, übernimmt dann die Pferdehaftpflicht.

Leis­tungen im Comfort-Schutz auf einen Blick

  • Versicherungssumme mindestens 50 Millionen Euro, pauschal für Personen- Sach und Sachschäden
  • Abdeckung von Mietsachschäden bei Unterbringung in Pferdepension oder oft wechselnden Pferdeboxen
  • Flurschäden
  • Ungewollte Deckaktschäden
  • Mitversicherung von Fohlen
  • Weltweiter Versicherungsschutz für 3 Jahre
  • Passiver Rechtsschutz

Wer ist durch die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­si­chert?

Zunächst wird durch die Pferdehaftpflichtversicherung der Versicherungsnehmer geschützt, also der Tierhalter beziehungsweise der Tierbesitzer. Von der jeweiligen Police hängt aber ab, ob auch Reitbeteiligungen, Tierhüter und Fremdreiter mitabgesichert sind.

Wenn eine Reit­be­tei­li­gung besteht

Es kommt relativ häufig vor, dass ein Pferdehalter (oder -eigentümer) mit einer dritten Person eine Reitbeteiligung vereinbart. Leistungen und Gegenleistungen sind vertraglich festgehalten. Die Person darf mit dem Pferd ausreiten, dafür beteiligt sie sich beispielsweise an den Unterhaltkosten für das Pferd. Ermöglichst Du als Pferdebesitzer eine Reitbeteiligung, sollte dieser Umstand auch in die Tierhalterhaftpflicht für Dein Pferd aufgenommen werden. Denn erleidet die Reitbeteiligung während eines Ausritts einen Schaden, beispielsweise durch einen Biss, kannst Du als Halter in Regress genommen werden. Genauso sollten Schäden abgesichert sein, die Dein Pferd während des Ausritts mit der Reitbeteiligung verursacht.

Wenn jemand das Pferd hütet

Unter dem Begriff Tierhüter versteht man jemanden, der für einen bestimmten Zeitraum die Aufsicht über das Pferd übernommen hat und dabei selbstständig handelt. Dabei darf es sich nicht um einen bezahlten Auftrag, sondern um einen gelegentlichen Gefälligkeits- oder Freundschaftsdienst handeln. Tierhüter müssen bei mancher Haftpflichtversicherung für Pferde gesondert miteingeschlossen werden. Achte auf den Einschluss von Tierhütern, wenn Du beispielsweise einen Bekannten bitten möchtest, sich um Dein Pferd zu kümmern, während Du und Deine Familie im Urlaub sind. Ansonsten besteht für Deinen Bekannten kein Versicherungsschutz.

Wenn jemand Fremdes das Pferd reitet

Auch Fremdreiter sind nicht bei jeder Pferdehaftpflicht miteingeschlossen. Dieser Begriff bezeichnet alle Personen, die in unregelmäßigen Zeiträumen auf Deinem Pferd reiten und dafür nichts bezahlen. Das kann die Tochter eines befreundeten Ehepaares sein, die bei einem Besuch mit Deinem Pferd ausreiten möchte, aber auch die Nachbarskinder oder die Bekannte, die einmal auf einen Ausritt mitkommen möchten. Gerade unerfahrene Reiter können die „Sprache der Pferde“ nicht immer richtig verstehen. Das spielt aber keine Rolle, sollten sie bei einem Ritt verletzt werden. Denn aufgrund der Gefährdungshaftung steht der Pferdehalter in der Verantwortung. Mit dem Einschluss von Fremdreitern sicherst Du Dich gegen finanzielle Forderungen ab, die damit zusammenhängen. Ein Schaden kann schnell passieren: Beim Ausritt geht Deiner Bekannten plötzlich das Pferd durch, es wirft sie daraufhin ab und Deine Bekannte verletzt sich schwer am Kopf.

Was kostet eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Pferde?

Verschiedene Faktoren haben einen Einfluss darauf, wie hoch die Prämie für die Pferdehaftpflichtversicherung ausfällt:

  • Tarif: Ein Tarif mit sehr vielen Leistungen wird in der Regel auch etwas mehr kosten als eine Basis-Pferdehaftpflicht, die nur eine grundständige Abdeckung und eine Mindest-Versicherungssumme von 10 Millionen Euro umfasst. Weitere Faktoren sind:
  • Selbstbeteiligung: Wird eine Selbstbeteiligung vereinbart, bezahlt der Versicherungsnehmer alle Schäden bis zu der vereinbarten Höhe selbst. Erst alle Kosten, die darüber hinausgehen, werden von der Pferdehaftpflicht übernommen.
  • Vertragslaufzeit: Je länger der Vertrag von vornherein abgeschlossen wird, desto günstiger fällt die jährliche Prämie aus.

Leistungen

Basis

Comfort

Leistungen
Pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 10 Mio. €50 Mio. €
Mietsachschäden
Mietsachschäden 50 Mio. €
Auslandsaufenthalt bis zu 3 Jahre
Auslandsaufenthalt bis zu 3 Jahre
Flurschäden
Flurschäden
Ungewollte Deckaktschäden
Ungewollte Deckaktschäden
Mitversicherung des Nachwuchses bis 6 Monate
Mitversicherung des Nachwuchses bis 6 Monate

Wie kann ich die Pferde­haft­pflicht­ver­si­che­rung kündigen?

Wie bei vielen anderen Versicherungen auch, kannst Du die Tierhalterhaftpflicht für Dein Pferd auf zweierlei Weise kündigen: mit einer ordentlichen und mit einer außerordentlichen Kündigung.

Die ordent­liche Kündi­gung

Eine ordentliche Kündigung ist immer zum Ablauf eines Versicherungsjahres möglich. Bei der Pferdehaftpflicht beträgt die Kündigungsfrist, die Du einhalten musst, meistens drei Monate. Das bedeutet, dass spätestens zu diesem Termin die schriftliche Kündigung – am besten per Einschreiben – bei Deinem gegenwärtigen Versicherer eingegangen sein muss. Ansonsten verlängert sich die Pferdehaftpflichtversicherung um ein weiteres Jahr.

Bei vielen Versicherern kannst Du die Pferdehaftpflicht auch über mehrere Jahre abschließen. Durch fünf- oder zehn-Jahres-Verträge kannst Du die Versicherungsprämie reduzieren. Bei einer solchen mehrjährigen Tierhalterhaftpflicht fürs Pferd, die drei Jahre oder länger läuft, kannst Du erst zum Ablauf des 3. Versicherungsjahres ordentlich kündigen.

Hauptfälligkeit Pferdehaftpflicht

Stichtag

01.01.

30.09.

01.02.

31.10.

01.03.

30.11.

01.04.

31.12.

01.05.

31.01.

01.06.

28.02./29.02.

01.07.

31.03.

01.08.

30.04.

01.09.

31.05.

01.10.

30.06.

01.11.

31.07.

01.12.

31.08.

Die außer­or­dent­liche Kündi­gung

Unter folgenden Umständen kannst Du die Pferdehaftpflichtversicherung auch außerordentlich kündigen:

  • Ein Schaden wurde über die Pferdehaftpflicht reguliert
  • Dein Versicherer hat die Prämie erhöht, ohne Leistungen zu verbessern

In diesen Fällen beträgt die Kündigungsfrist einen Monat ab Erhalt der Mitteilung vom Versicherer, beispielsweise über die Prämienerhöhung.

Been­di­gung des Vertrags nach Tod oder Verkauf

Stirbt Dein Pferd oder verkaufst du es, musst Du die Tierhalterhaftpflicht, die Du für Dein Pferd abgeschlossen hattest, nicht kündigen. Du kannst den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufheben lassen. Dazu musst du lediglich deinen Versicherer informieren. Dem Schreiben fügst Du den entsprechenden Nachweis über Tod oder Verkauf bei. Der Versicherer erstattet dann anteilig die bereits gezahlte Prämie für die Pferdehaftpflicht.

Verglei­chen und Wech­seln der Pferdehaftpflicht lohnt sich

Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung gehört zu den Versicherungen, die jeder Pferdehalter abgeschlossen haben sollte. Zwar ist sie gesetzlich nicht vorgeschrieben, doch kann der Pferde­halter mit ihr dem eigenen finanziellen Ruin zu sehr überschaubaren Kosten vorbeugen. Neben einer günstigen Prämie spielen auch Umfang und Höhe der Leistungen bei der Auswahl der richtigen Haftpflicht­versicherung für Dein Pferd eine wichtige Rolle. Unbedingt achten solltest Du auf eine möglichst hohe Versicherungs­summe, damit Du auch bei schweren Personenschäden noch geschützt bist.

Bevor Du Dir für eine bestimmte Tierhalterhaftpflicht für dein Pferd entscheidest, solltest Du die verschiedenen Angebote vergleichen: Sind alle Risiken abgedeckt? Gibt es Personen, die regelmäßig oder gelegentlich das Pferd reiten und zusätzlich abgesichert werden müssen? Bei Hengsten macht es durchaus Sinn, ungewollte Deckaktschäden in die Pferdehaftpflicht aufzunehmen, bei Zuchtstuten die kostenlose Mitversicherung von Fohlen.

Hast Du einen Anbieter mit einer guten und günstigen Pferdehaftpflichtversicherung gefunden, kannst Du spätestens zum nächsten Stichtag kündigen.

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