Das Bild zeigt ein Ehepaar in ihrem eigenen Haus.

Wohngebäudeversicherung Pflicht

Pflicht- oder frei­wil­lige Versi­che­rung?

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Wenn ein Sturm das Dach abdeckt, dann kommt die Wohngebäudeversicherung für die Reparatur auf. Die Wohngebäudeversicherung ist grundsätzlich keine Pflicht. Hauseigentümer entscheiden freiwillig, gegen welche Risiken sie sich absichern möchten. In bestimmten Fällen, wie bei der Finanzierung einer Immobilie, kann die Wohngebäudeversicherung jedoch vorgeschrieben werden. Im Artikel erfährst Du, weshalb die Wohngebäudeversicherung nichtsdestotrotz für jeden Hausbesitzer wichtig ist.

Informationen zur Wohngebäudeversicherung von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.

Diese Begriffe solltest Du kennen

Meint die vorsätzliche Beschädigung und Zerstörung von Gebäudeteilen und anderen Sachen. Voraussetzung ist in der Regel, dass sich der Täter gesetzeswidrig Zutritt zum Grundstück verschafft oder versucht hat, dort einzudringen.

Meint das Austreten von Leitungswasser an einer Stelle, die dafür nicht vorgesehen ist. Im engeren Sinn handelt es sich um Leckagen oder Brüche an wasserführenden Rohren oder Schläuchen.

Dass sie durch einen Sturm buchstäblich das Dach über dem Kopf verlieren würden, hatte das Ehepaar Becker nie für möglich gehalten. Doch eine Nacht mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 165 Kilometern pro Stunde reichte aus. Während draußen der Wind heulte und der Regen gegen die Scheiben prasselte, während Äste aus den Baumkronen und Blumentöpfe über die Terrasse geweht wurden, durchwachten die Beckers die nächtlichen Stunden voller Anspannung.

Im Morgengrauen dröhnte es mit einem Mal besonders laut. Lothar Becker identifizierte dies später als den Moment, in dem der Orkan zwei Drittel der Dachziegel von den Sparren herunterriss. Doch für den Schaden mussten die Beckers später allein aufkommen. Um Geld zu sparen, hatten sie keine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen.

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung: Pflicht oder nicht?

Um die Antwort gleich vorwegzunehmen: Die Wohngebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung. Jedem Hauseigentümer wird die Freiheit gelassen, gegen welche Risiken und Gefahren er sich wie und in welchem Umfang absichern möchte. Selbst wenn sich ein Eigentümer gegen eine Wohngebäudeversicherung entscheidet, muss das toleriert werden. Denn die finanziellen Folgen trägt er allein.

Wohngebäudeversicherung

Die Gebäu­de­ver­si­che­rung ist keine Pflicht, aber beson­ders wichtig

Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung mag zwar keine Pflicht sein, dennoch gehört sie zu den Versicherungen, die jeder Hausbesitzer unbedingt abgeschlossen haben sollte. Denn sie trägt die Kosten für die Beseitigung und Reparatur von Schäden, die direkt am Gebäude infolge von Sturm und Hagel, Feuer und Leitungswasser entstehen. Der finanzielle Einsatz, um diese zu beheben, kann mitunter enorm sein. Das gilt insbesondere dann, wenn das Haus niedergebrannt ist und nun wieder aufgebaut werden muss.

Leis­tungen der Verbun­denen Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Darüber hinaus können auch bestimmte Bauteile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, und sogar Nebengebäude versichert werden. Für Immobilienbesitzer ist die sogenannte Verbundene Wohngebäudeversicherung sinnvoll. Sie enthält folgende Versicherungen:

  • Sturm- und Hagelversicherung
  • Feuerversicherung
  • Leitungswasserversicherung

Je nach Anbieter können auch weitere Schadenursachen wie Überspannungsschäden infolge eines Blitzeinschlags ins Hochspannungsnetz, Vandalismus oder das Beschmieren des Gebäudes mit Graffiti eingeschlossen sein. Gegen einen Aufpreis werden auch Zusatz-Bausteine angeboten. Dazu gehört beispielsweise die Elementarschadenversicherung, die gegen Schäden durch Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen und Erdrutsch, Erdsenkungen, Erdbeben oder Vulkanausbrüchen absichert.

Die Leis­tungen im Überblick

Versicherte Gefahren

Sturmversi­che­rung
  • Sturm
  • Hagel
Feuerversicherung
  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Implosion
  • Aufprall von Luftfahrzeugen
Leitungswasserversicherung
  • Frostbedingte und sonstige Bruch­schäden an Rohren der Wasser­versorgung und Heizungs­anlagen
  • Frostbedingte Bruchschäden an Wasch­becken, WCs, Bad­armaturen sowie deren Anschluss­schläuchen
  • Nässeschäden durch Leitungswasser, das bestimmungs­widrig aus wasser­führenden Rohren und ver­bundenen Schläuchen austritt.
  • Mitunter sind auch Wasser­betten und Aquarien versichert.

Nicht versicherbare Gefahren

Sturmversi­che­rung
Feuerversicherung
  • Hitzebedingte Ver­formungen ohne offenes Feuer
  • Schäden an Gebäudeteilen, die im Zu­sammen­hang mit der bestimmungs­gemäßen Verwendung von Feuer zu tun haben (z.B. Teile vom Kamin)
Leitungswasserversicherung

Achte darauf, dass Deine Gebäudeversicherung bei Sturm sowohl abgeknickte als auch umgestürzte Bäume versichert. Werden ausdrücklich nur die Aufräumkosten und Kosten für den Abtransport umgestürzter Bäume übernommen, sind laut einem Urteil des Amtsgerichts Köln aus dem Jahr 2008 (Az. 143 C 163/08) lediglich solche Bäume versichert, die entwurzelt und in ganzer Länge gefallen sind. Alles andere gilt als „abgeknickt“, die entsprechenden Kosten sind dann nicht versichert.

Mehr zu Leistungen und versicherten Gefahren erfährst Du im Ratgeber: Welche Schäden werden für die Wohngebäudeversicherung übernommen?

Erklärvideo zum Thema Wohngebäudeversicherung

Erklärvideo zum Thema Wohngebäudeversicherung (Vorschaubild)

Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung: Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung wird zur Pflicht

Auch wenn für Hauseigentümer die Wohngebäudeversicherung keine Pflichtversicherung ist, gibt es doch Situationen, in denen der Abschluss einer Gebäudeversicherung Pflicht ist. Dies betrifft alle, die ein Haus bauen oder kaufen wollen und dafür eine entsprechende Finanzierung benötigen. Eine der Bedingungen, damit ein Immobiliendarlehen oder eine Hypothek gewährt wird, ist die Bereitstellung von Sicherheiten durch den Kreditnehmer.

Dabei handelt es sich in der Regel um das Gebäude selbst. Dieses wird mit einer sogenannten Grundschuld belastet. Das bedeutet: Kann der Bauherr oder der Hausbesitzer den Kredit nicht mehr bedienen, darf die Bank das Gebäude zwangsversteigern, um teilweise oder ganz die Kosten zu tilgen. Damit auch im Fall eines gravierenden Schadens oder Totalverlusts des Hauses die Rückzahlung des Kredits gewährleistet ist, wird die Wohngebäude­versicherung bei einer Finanzierung als Pflicht vorgeschrieben.

Im Schadenfall kann die Bank durch die Versicherungsleistung das Darlehen ausgleichen. Diese wird in der Regel auch als Abtretungsgläubiger in der Police eingetragen. Dadurch erhält zunächst die Bank und erst dann der Hausbesitzer das Geld. Manche Kreditinstitute, die eine eigene Versicherungs­sparte betreiben, bieten in diesem Zusammenhang Kombimodelle an, die die vertragsrechtliche Ausgestaltung vereinfachen sollen: Wer eine Bau­finanzierung abschließt, bekommt die Wohngebäudeversicherung samt Rohbauversicherung (im Basis-Schutz 12 Monate und im Comfort-Schutz 24 Monate mitversichert) gleich dazu.

Der Traum vom eigenen Haus – wer kennt ihn nicht? Wenn Du weißt, was beim Hauskauf zu beachten ist und welche Kosten auf Dich zukommen, ist sichergestellt, dass der Traum nicht zum Albtraum wird.

Feuer­ver­si­che­rung war einmal Pflicht

Die Wohngebäudeversicherung hat in einer Pflichtversicherung gegen Feuerschäden ihren Anfang genommen. Brände waren seit jeher eine Gefahr für Dörfer und Städte. Doch in der Neuzeit verschärfte sich das Problem: Die verwendeten Baumaterialien wie Holz waren leicht entflammbar. Bedingt durch das rasante Wachstum der Städte wuchsen die Häuser durch Aufbauten immer enger zusammen. Und da es noch keine Streichhölzer gab, wurden Herde und Feuerstellen rund um die Uhr in Gang gehalten. Kam es zu einer regelrechten Feuerbrunst, war niemand in den noch mittelalterlich anmutenden Städten sicher: So vernichtete der Große Brand von London im September 1666 rund 80 Prozent der damaligen City und machte mehr als 100.000 Menschen obdachlos.

Brand­gilden bildeten die ersten Versi­che­rungen

In Deutschland waren die Brandgilden, die im 16. Jahrhundert entstanden, die ersten genossenschaftlichen Versicherungen, die Leistungen bei Brandschäden bereitstellten. Eine derartige Gebäudeversicherung war keine Pflicht-, sondern eine freiwillige Versicherung der Bürger untereinander. Schäden wurde teilweise sogar in Naturalien, sprich Bauholz, ersetzt. 1676 wurde die Hamburger Feuerkasse als erste öffentliche Feuerversicherung eingeführt. Weitere Städte folgten, darunter Berlin und Hannover.

Aus „landesväterlicher Sorge“ führten bald danach auch das Großherzogtum Hessen-Kassel, das Königreich Bayern oder das zum Königreich Preußen gehörige Rheinland eine Feuerversicherung ein. War diese zunächst freiwillig, galt ab Mitte des 19. Jahrhunderts die Versicherungspflicht. So sollte der Bestand an Gebäuden gegen Feuer besser geschützt werden, die Pflichtversicherung diente aber auch dazu, bestimmte Standards in der Brand­prävention durchzusetzen. In anderen Staaten des Deutschen Reiches bildeten sich nach und nach Feuerversicherungsgesellschaften, die gegen Brandschäden versicherten.

Das Ende der Pflicht­ver­si­che­rung kam 1994

Der Abschluss einer Feuerversicherung war beispielsweise in Bayern, Baden-Württemberg, Braunschweig und Hamburg sowie in Teilen von Hessen und Niedersachen bis 1994 gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherung wurde von den jeweiligen öffentlich-rechtlichen Versicherern übernommen, die als Gebäudemonopolversicherer festgeschrieben waren. Infolge der Liberalisierung des Versicherungsmarktes und der Einführung des EU-weiten Binnenmarktes stellte sich die Frage Wohngebäudeversicherung – Pflicht oder nicht ein weiteres Mal. Da jeder Hausbesitzer selbst in der Verantwortung steht und ihm die Wahlfreiheit überlassen werden sollte, wurde dieses Monopol aufgehoben.

Kommt die Pflicht­ver­si­che­rung gegen Hoch­wasser?

Nach dem verheerenden Hochwasser Mitte 2013 entbrannte eine Debatte, ob der Abschluss einer Gebäudeversicherung inklusive Elementarschutz für Hausbesitzer verpflichtend sein sollte. Das Bundesumwelt- und Bauministerium sowie das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz sprachen sich für eine solche Lösung aus. Die Idee, die hinter dem Vorschlag steht: Durch eine Pflichtversicherung – die nicht nur gegen Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden, sondern auch gegen Hochwasser und andere Naturkatastrophen schützt – ließe sich zum einen der Versicherungsschutz in hochwassergefährdeten Gebieten insgesamt stärken, zum anderen würden dadurch auch Anreize zur besseren Schadensprävention geschaffen.

Wie genau eine derartige Pflichtversicherung aussehen könnte, ist noch offen. Mehrere Möglichkeiten der Umsetzung sind denkbar. Eine Variante besteht darin, dass der Staat Zuschüsse für die Wohngebäudeversicherung gewährt, wenn sie Pflicht wird. So könnten insbesondere Hausbesitzer entlastet werden, die sich bislang aus finanziellen Gründen gegen eine Gebäudeversicherung entschieden haben. Eine andere Variante wäre, vier verschiedene Risikozonen einzuführen. Je nach Standort und Gefahrenlage des Hauses würden die entsprechenden Beiträge aber weit auseinanderliegen: Würde ein Eigenheim in der Risikozone I beispielsweise 100 Euro kosten, wären dies in Zone IV schon 1.600 Euro.

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung muss trotz Pflicht bezahlbar bleiben

Dies weist auf den zentralen Punkt hin, der noch zu klären ist, bevor eine Gebäudeversicherung Pflicht werden kann: Sie muss bezahlbar bleiben. Auch verfassungsrechtliche Bedenken gilt es noch auszuräumen. Zudem bestehen die federführenden Ministerien darauf, dass die Versicherung nur ein Teil der Gesamtlösung sein kann. Verschiedene Schutzmaßnahmen sollen die Entstehung von Schäden schon im Vorfeld verhindern. Dies betrifft nicht nur individuelle Präventivmaßnahmen wie wasserdichte Kellerfenster oder Rückstauklappen, sondern auch bauliche Veränderungen wie Deiche und Polder, die Bund, Länder und Kommunen verantworten.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft weist darauf hin, dass eine Pflichtversicherung nicht notwendig sei. 99 Prozent aller Häuser ließen sich gegen Elementarschäden versichern. Außerdem würden sich Hausbesitzer weniger verantwortlich für präventive Maßnahmen fühlen. Falls die Wohngebäudeversicherung eine Pflichtversicherung würde, wären auch insgesamt steigende Beiträge kaum zu vermeiden. Daher hat die Politik die Überlegung ins Spiel gebracht, die Versicherungsprämien auch an Maßnahmen zur Erhöhung der Gebäudesicherheit zu koppeln.

Wichtige Info: Nicht nur Hausbewohner, die in besonders gefährdeten Gebieten in der Nähe von großen Flüssen leben, sind von Hochwasser gefährdet. Wie der GDV auf der Naturgefahrenkonferenz 2014 bekanntgab, ereigneten sich 85 Prozent aller versicherten Hochwasserschäden im Jahr zuvor in Regionen, die keine klassischen Hochwassergebiete sind.

Umfassende Infos zu Elementarschäden erfährst Du im Ratgeber: Wohngebäudeversicherung was ist versichert?

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist keine Pflicht – aber überaus wichtig

Die Wohngebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung für Hausbesitzer. Nur wenn der Bau oder der Kauf über ein Immobiliendarlehen finanziert wird, kann die Gebäudeversicherung erlangt werden. Dann ist ihr Abschluss zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern Bestandteil der Strategie, mit der sich das Kreditinstitut gegen den Ausfall von Rückzahlungen absichert.

Aber die Wohngebäudeversicherung gehört ohnehin ins Versicherungsportfolio jedes Hausbesitzers. Nur so können das Gebäude, festinstallierte Bauteile sowie Nebengebäude gegen Schäden infolge von Sturm und Hagel, Feuer und Leitungswasser finanziell abgesichert werden. Auch der Einschluss einer Elementar­versicherung ist sinnvoll. Dass solche Schäden sehr teuer werden können, zeigen die wieder­kehrenden Meldungen von Hochwasser­katastrophen, die auch außerhalb von Risiko­regionen auftreten können. Die Wohngebäudeversicherung ist keine Pflicht­ver­sicherung, aber eine Muss­versicherung für alle Hausbesitzer, um sich vor den finanziellen Folgen schwerer Schäden zu schützen.

Die Wohngebäudeversicherung von CosmosDirekt schützt nicht nur gegen Schäden am Gebäude selbst. Mitversichert sind auch Kosten, die durch das Aufräumen und den Abbruch von beschädigten Gebäudeteilen entstehen. Auch Abtransport- und Schutzkosten werden übernommen.

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