Ein Monteur installiert eine Photovoltaikanlage auf einem Dach.

Photo­vol­ta­ik­an­lage versichern

Wohngebäude- oder Photovoltaikversicherung?

Schütze Dein Eigentum mit der Wohngebäudeversicherung, z. B. für nur 10,72 € im Monat1.

Sonnenenergie gilt als Energie­quelle der Zukunft. Trotzdem bleibt die Photo­voltaik­anlage auf dem Dach eine teure An­schaffung, die man so gut wie möglich schützen sollte. Im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung sind Photo­voltaik­anlagen gegen Feuer-, Sturm- und Hagel- sowie Leitungs­wasser­schäden geschützt. Wer zusätzlich Diebstähle absichern möchte, benötigt eine spezielle Photo­voltaik­versicherung. Im Ratgeber erklären wir weiterhin, welche Rolle Blitz­schutz und Wartungs­verträge spielen.

Informationen zur Wohngebäude­versicherung von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.

Versi­chert die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung auch die Photo­vol­ta­ik­an­lage?

In den Standardpolicen der Wohngebäudeversicherung ist die Photovoltaikanlage oftmals nicht mitversichert. Für sie ist dann ein gesonderter Versicherungsschutz notwendig. Der Grund: Durch die Installation muss die Versicherungssumme erhöht werden, die Anlage steigert schließlich deutlich den Wert des gesamten Objekts. Eine kleine Anlage, die auf dem Dach eines Einfamilienhauses installiert wird, kostet zwischen 5.000 und 15.000 Euro. Wer ein Mehrfamilienhaus versorgen will, muss mit Anschaffungs- und Montagekosten von 20.000 bis 50.000 Euro rechnen.

Daher musst Du Deine Gebäudeversicherung über die neue Photovoltaikanlage informieren. Jeder Versicherer handhabt die anschließende Prämien-Neuberechnung anders. Wird sie kostenfrei mitversichert, erfolgt die vertragliche Anpassung automatisch. Ansonsten erfolgt eine Anhebung der Versicherungsprämie, um der gestiegenen Versicherungssumme Rechnung zu tragen. Das gleiche gilt, wenn Du Solar- oder Geothermie nutzt oder eine Wärmepumpe installierst. Informiere die Wohngebäudeversicherung über die neue Solar- beziehungsweise Geothermie- oder Wärmepumpenanlage – am besten schriftlich.

Wie sich die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung berechnet, erfährst Du im Ratgeber Wohngebäudeversicherung: So findest Du die richtige Versicherungssumme.

Wohngebäudeversicherung

Bei folgenden Anlagen ist eine Erwei­te­rung der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung notwendig:

  • Photovoltaikanlagen
  • Solarthermieanlagen
  • Geothermieanlagen
  • Wärmepumpenanlagen: Bei uns müssen diese nicht gesondert versichert werden, da sie im Comfort-Schutz mit abgesichert sind.

Die Leis­tungen der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung: Was ist genau versi­chert?

Die Wohngebäudeversicherung schützt gegen Schäden, die infolge von Feuer, Explosion und Implosion, Sturm und Hagel sowie Leit­ungs­wasser oder Über­spannung auftreten. Die Versicherung kommt für die Kosten auf, die für Reparatur oder Wiederherstellung anfallen, aber auch für Abbruch- und Aufräumkosten sowie für die Sicherung des Geländes. Das Leistungsspektrum reicht bis zum Wiederaufbau des Hauses zum Neuwertpreis, wenn es aufgrund eines Brandes zerstört ist. Das bedeutet, dass Du im Versicherungsfall ein neues und gleichartiges Haus bekommst, inklusive aller Kosten für den Architekten sowie für die Planungs- und Konstruktionsphase.

Mehr zu den Leistungen der Wohngebäudeversicherung erfährst Du im Ratgeber Wohngebäudeversicherung: Schützt Dein Haus vom Fundament bis zum First.

Erklärvideo zum Thema Wohngebäudeversicherung

Erklärvideo zum Thema Wohngebäudeversicherung (Vorschaubild)

Der optimale Blitzschutz für die PV-Anlage

Um die Wohngebäudeversicherung auf die Photovoltaikanlage ausweiten zu können, verlangen einige Versicherer, dass bei der Installation der gesamten Anlage von vornherein auf einen optimalen Blitzschutz geachtet wird. Das hat auch seinen guten Grund: Bei einem Blitz entstehen hohe Spannungen und Stromstärken, die die sensible Elektronik einer Photovoltaikanlage schnell beschädigen können. Das Gefahrenpotenzial der elektrischen und magnetischen Felder, die direkt oder indirekt durch einen Blitz hervorgerufen werden, lassen sich dabei in mehrere Kategorien einteilen:

  • Ferneinschläge: Blitzeinschläge sind mehr als 1.000 Meter entfernt, Gefahr für Überspannungsschäden ist relativ gering
  • Naheinschläge: Blitzeinschläge sind zwischen 1.000 und 500 Meter entfernt, Gefahr für Überspannungsschäden ist relativ hoch
  • Indirekte Einschläge: Blitzeinschläge in elektrische Bauteile oder Versorgungsleitungen, die mit der Photovoltaikanlage verbunden sind, hohe Gefahr der Schädigung durch Blitzteilströme
  • Direkte Einschläge: Blitzeinschlag in die Photovoltaikanlage selbst. Hierbei wäre die Schädigung der hauseigenen Installation sehr hoch: mechanische Zerstörung der Anlage wahrscheinlich, möglicherweise auch ein Brand

Äußerer und innerer Blitz­schutz ergänzen sich

Die Photovoltaikanlage kann auf zweierlei Weise gegen Blitzschlag gesichert werden: Als äußerer Blitzschutz dienen bestimmte Fangvorrichtungen, die um die Anlage errichtet werden. Sie sollen den Blitz einfangen und ins Erdreich ableiten, bevor er Schaden anrichten kann. In der Regel werden Fangstangen errichtet, die über maschenförmige Leitungen miteinander verbunden sind. Darunter entsteht dann ein Schutzraum, in dem sich die Photovoltaikanlage befindet und in den der Blitz nicht einschlagen kann.

Als Ergänzung dazu gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die als innerer Blitzschutz bezeichnet werden. Diese sollen die Auswirkungen des Blitzstroms minimieren und die elektrische Anlage schützen. Zentrales Element ist in der Regel der Blitzschutz-Potenzialausgleich, der unkontrollierte Überschläge von elektrischen und magnetischen Feldern nach einem Blitzeinschlag auf die Photovoltaikanlage verhindert. Der verbliebenen Überspannung lässt sich dann mit entsprechenden Überspannungs-Ableitern entgegenwirken.

Eine Photovoltaikanlage setzt sich aus folgenden Bauteilen zusammen:

  • Photovoltaikmodule
  • Tragevorrichtungen
  • Wechselrichter
  • Regler zur Ladung, Erzeugung und Einspeisung
  • Überspannungsschutz
  • Verkabelung für Gleich- und Wechselstrom

Wartungs­ver­trag sichert lang­fris­tige Funk­ti­ons­tüch­tig­keit

Auch wenn der Wartungsbedarf bei Photovoltaikanlagen generell eher gering ist, so sollten die Auswirkungen der Witterungseinflüsse nicht unterschätzt werden. Schließlich steht die Anlage rund um die Uhr unter freiem Himmel. Bei einer technologisch so aufwendigen Installation kann der Laie auch nur relativ wenig tun. Daher bestehen viele Hersteller darauf, dass der Eigentümer einen Wartungsvertrag abschließt, damit Garantie- und Gewährleistungsansprüche erhalten bleiben. Auch manche Versicherer setzen vor Abschluss einer Wohngebäudeversicherung voraus, dass für die Solaranlage eine entsprechende Regelung besteht. Der Vertrag regelt dann verschiedene Leistungen im Detail, angefangen von Kontrollen bis hin zum Eichen des Zählers, der die Einspeisung ins Netz des örtlichen Strombetreibers überwacht.

Zu den grundlegenden Leistungen gehört zunächst eine dauerhafte Fernüberwachung der gesamten Anlage. Auch sollten die Module regelmäßig einer Sichtkontrolle unterzogen werden. So lassen sich schnell Verschmutzungen durch Laub, Moos oder Vogelkot feststellen, die eine gründliche Reinigung der Anlage erforderlich machen. Die Fachleute der Wartungsfirma können im Rahmen einer jährlichen Detailkontrolle zudem Beschädigungen gezielter identifizieren. Neben der Glasoberfläche wird auch der Rahmen gründlich untersucht. Alle Schrauben, Klemmen und sonstige Befestigungen werden auf ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüft. Alle weiteren Komponenten sollten ebenfalls regelmäßig einem genauen Test unterzogen werden. Dazu gehört insbesondere der Wechselrichter, der aus dem Gleichstrom der Solarmodule erst den Wechselstrom erzeugt, den die Haushaltsgeräte nutzen können.

Leis­tungen eines Wartungs­ver­trags

  • Dauerhaft: Fernmonitoring
  • Vierteljährlich: Sichtkontrolle
  • Jährlich: genaue Kontrolle aller Bauteile sowie des Montagesystems, Zählereichung

Photo­vol­ta­ik­an­lage mit eigener Versi­che­rung schützen

Neben dem Einschluss in die Gebäudeversicherung kann für die Photovoltaikanlage auch eine eigene Versicherung abgeschlossen werden. Die sogenannte Photovoltaikversicherung deckt zunächst ein größeres Spektrum an Leistungen ab: Neben den versicherten Gefahren Brand, Explosion, Sturm und Hagel sowie Leitungswasser sichert sie ebenfalls gegen Überspannungsschäden sowie gegen Naturgewalten wie Hochwasser und Erdbeben ab. Darüber hinaus ist die Photovoltaikanlage aber auch gegen Konstruktions- und Aufstellfehler versichert. Selbst Schäden, die aufgrund von Bedienfehlern und anderen Missgeschicken entstehen, lassen sich in den Versicherungsschutz aufnehmen.

Bei der Photovoltaikversicherung wird zwischen der Elektronikversicherung (EV) und der Allgefahrenversicherung (AV) unterschieden. Die EV versichert die gesamte Photovoltaikanlage und schützt sie bei allen unvorhergesehenen Sachschäden. Daneben bietet sie auch einen Ersatz der Einspeisevergütung, sollte die Anlage aufgrund einer der versicherten Gefahren kurz- oder mittelfristig ausfallen. Bei den meisten Versicherern ist die Vergütung nach Jahreszeit und Ausfalllänge gestaffelt und auf eine bestimmte Dauer begrenzt. Diese reicht von 3 Monaten (100 Tage) bis zu 1 Jahr. Die Allgefahrenversicherung ist gegenüber der Elektronikversicherung deutlich teurer, deckt aber auch Diebstahl und Vandalismus ab.

Gap-Deckung bei großen Photo­vol­ta­ik­an­lagen auf fremden Dächern sinn­voll

Steht Deine Anlage auf einem fremden Dach, kommt die sogenannte Gap-Deckung ins Spiel. Gap kommt aus dem Englischen und bedeutet „Lücke“. Der Name ist dabei Programm: Die Gap-Deckung füllt eine Versicherungslücke der Allgefahrenversicherung. Brennt nämlich das Gebäude ab, auf dem Deine Photovoltaikanlage steht, und verzichtet sein Eigentümer auf einen Wiederaufbau, kann demzufolge dort auch Deine Anlage nicht wieder errichtet werden. Von der Allgefahrenversicherung bekommst Du nur den Zeitwert der Photovoltaikanlage ersetzt. Aufgrund der Größe solcher Anlagen ist aber für die Finanzierung oft die Aufnahme eines Kredits notwendig. Die Allgefahrenversicherung würde die Restschuld dann nicht übernehmen, die Gap-Deckung indes schon.

Eine Versicherung, die Gewährleistungs- oder Garantiefälle übernimmt, sollte der Hersteller in Insolvenz gehen, gibt es derzeit nicht.

Fazit: PV-Anlage unbedingt in der Wohngebäudeversicherung berücksichtigen

Solarenergie boomt. Das ist auch kein Wunder, schließlich ist die Sonne eine unerschöpfliche und preiswerte Energiequelle. Mit ihrer Kraft lässt sich Wasser erwärmen, aus ihrem Licht lässt sich elektrische Energie erzeugen. Daher kann man mittlerweile auf vielen Dächern Solarthermie- und Photovoltaikanlagen sehen. Ende 2020 waren deutschlandweit insgesamt rund 2 Millionen Anlagen für Photovoltaik und rund 2,5 Millionen Anlagen für Solarthermie in Betrieb.1 Tendenz: steigend. So soll der Anteil der Solarstrom-Anlagen am deutschen Stromverbrauch von derzeit 6 auf etwa 10 Prozent im Jahr 2030 steigen.

Steigende Heiz- und Stromkosten sorgen dafür, dass die Nutzung regenerativer Energien zunehmend günstiger wird. Auch wenn sich Photovoltaik- und Solarthermieanlagen langfristig für Hausbesitzer rentieren – günstig sind Anschaffung und Montage dieser Anlagen dennoch nicht. Daher sollte dieser Wert ebenfalls gut versichert sein. Wer für sein Eigenheim eine Wohngebäude­versicherung abgeschlossen hat, muss seine Versicherung über die neue Photovoltaikanlage beziehungsweise Solarthermieanlage informieren. Dasselbe gilt für Geothermie- und Wärme­pumpen­anlagen, da solche Installationen den Wert des Gebäudes um meist mehrere zehntausend Euro erhöhen.

Im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung ist die Solaranlage (Photovoltaik und Solarthermie) gegen Feuer-, Sturm- und Hagel- sowie Leitungs­wasser­schäden geschützt. Wer umfassenderen Schutz wünscht und auch Gefahren wie Diebstahl versichern möchte, benötigt eine spezielle Photovoltaik­versicherung. Diese besitzt einen größeren Leistungskatalog, verursacht aber auch zusätzliche Kosten.

Um einen günstigen und leistungsstarken Tarif zu finden, ist ein Vergleich hilfreich. Vor allem, wenn Du Deine Wohngebäude­versicherung über die neue Photovoltaik­anlage informiert hast, der Prämienanstieg aber zu hoch ausfällt. Überzeuge Dich selbst: Bei der Wohngebäudeversicherung von CosmosDirekt stimmen Preis und Leistung.

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  • 1

    Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (2021): „Statistische Zahlen der deutschen Solarwärmebranche (Photovoltaik & Solarthermie)“, Berlin.

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