Eine Frau berechnet den Beitrag ihrer Wohngebäudeversicherung.

Wohngebäudeversicherung wechseln

So gelingt der Wechsel

Schütze Dein Eigentum mit der Wohngebäudeversicherung, z. B. für nur 10,72 € im Monat1.

Es gibt gute Gründe für einen Versicherungs­wechsel. Beispiels­weise, wenn Du für den gleichen Ver­sicherungs­schutz bei einem anderen Ver­sicherer eine deutlich günstigere Beiträge zahlst. Schließe zuerst die neue Police ab, bevor Du Deine alte Wohngebäudeversicherung kündigst. Beachte beim Ver­sicherungs­wechsel außerdem die Kündigungs­fristen. Im Artikel erklären wir weiterhin die Regelungen in Sonder­fällen, wie einem Haus­kauf oder einer Erb­schaft.

Informationen zur Wohngebäude­versicherung von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.

Diese Begriffe solltest Du kennen

In der Wohngebäudeversicherung der Standardwert, von dem aus der aktuelle Wert eines Hauses in Euro berechnet wird. Als Faktor wird der Baupreisindex hinzugezogen, den das Statistische Bundesamt für jedes Jahr ermittelt. Der Wert 1914 bezieht sich auf die fiktive Summe im Jahr 1914, weil in diesem Jahr die Baupreise überaus stabil waren.

Police ist ein anderes Wort für den Versicherungsschein.

Liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des Hauses.

Familie Meyer war im Glück: Das Haus lag am Rande der Metropole, bot genug Platz auf drei Etagen und war für sein Alter von 30 Jahren gut in Schuss. Dass es sich um eine Doppelhaushälfte handelte – ist zu vernachlässigen. Schließlich schienen die Nachbarn sehr freundlich. Das Grundstück war groß genug für einen Spielturm, einen kleinen Garten und einen Lagerfeuerplatz. Hinter dem Zaun führte ein leichter Abhang zu einer Weide hinunter, auf der morgens die Rinder des Bio-Landwirts grasten. Ein Idyll – doch eines mit Nebenwirkungen. Denn Familie Meyer hatte zusammen mit dem Haus nicht nur die schöne Aussicht, sondern auch einige unnötige Kosten übernommen, wie eine viel zu teure Wohngebäudeversicherung. Sie zu wechseln war dringend erforderlich.

Warum sollte man nach einem Haus­kauf die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung wech­seln?

Wer ein bereits genutztes Haus kauft, erwirbt automatisch die bestehende Wohngebäudeversicherung mit. Die entsprechende Regelung findet sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Der Hintergrund ist, dass für den Käufer keine Lücke im Versicherungsschutz entstehen soll. Dies betrifft insbesondere ältere Häuser ab 20 Jahren, deren Elektrik zunehmend störanfällig wird. Gerade bei betagten Häusern ab 40 Jahren ist der Kunststoff­mantel um die Stromleitungen bereits brüchig geworden. Die Folge: Kurzschlüsse, Stromschläge, Kabelbrände. Im schlimmsten Fall brennt das gerade gekaufte Haus ein paar Tage später bis auf die Grundmauern nieder, weil während eines Sturms ein Blitz einschlägt und eine Überspannung in der Elektrik verursacht.

Doch als Hauskäufer musst Du die bestehende Wohngebäudeversicherung nicht behalten. Du darfst die Gebäudeversicherung wechseln, indem Du von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machst. Allerdings gilt es, bei der Kündigung ein paar Formalien einzuhalten. Nachdem Du als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wurdest, darfst Du die Versicherung innerhalb eines Monats kündigen. Doch relevant ist nur die endgültige Eintragung, eine Auflassungsvormerkung, die dazu dient, die Eigentumsansprüche des Hauskäufers zu schützen, zählt nicht. Als Stichtag dient das Datum, an dem Dir die Grundbucheintragung schriftlich mitgeteilt wird. Vorher darfst Du nicht kündigen. Nach dem Grundbucheintrag kannst Du per sofort (Sonderkündigungsrecht) oder zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.

Schütze Dein Haus rundum und zahle nur so viel wie notwendig: Die Wohngebäudeversicherung von CosmosDirekt bietet Dir viele Zusatzleistungen zu einem günstigen Beitrag.

Erklärvideo zum Thema Wohngebäudeversicherung

Erklärvideo zum Thema Wohngebäudeversicherung (Vorschaubild)

Wohngebäudeversicherung

Wie kann man nach einer Erbschaft die Gebäu­de­ver­si­che­rung wech­seln?

Als Erbe eines Hauses übernimmt man sämtliche Rechte und Pflichten des Erblassers an der Immobilie. Das bedeutet zum einen, dass man sich als neuer Eigentümer ins Grundbuch eintragen lassen muss. Zum anderen muss aber auch eine bestehende Wohngebäudeversicherung fortgeführt werden. Ein Sonderkündigungsrecht wie beim Hauskauf besteht nicht. Daher ist nur eine ordentliche Kündigung im Normalfall mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich.

Mehr über Kündigungsmöglichkeiten erfährst Du im Ratgeber Wohngebäudeversicherung kündigen.

Ist der Wechsel der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei einer Eigen­tums­woh­nung möglich?

Im Unterschied zum Eigenheim wird bei einer Eigentumswohnung die Wohngebäudeversicherung nicht individuell abgeschlossen. Stattdessen liegt die Vereinbarung eines entsprechenden Versicherungsschutzes in den Händen der gesamten Eigentümergemeinschaft oder der zuständigen Hausverwaltung. Jeder Eigentümer zahlt dann über das Hausgeld seinen Anteil an der Gesamtprämie. Die bestehende Gebäudeversicherung zu wechseln ist daher nur durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung möglich.

Wenn Dir die Prämie zu hoch oder die Leistungen zu gering erscheinen, musst Du also Verbündete suchen, um einen Mehrheitsbeschluss zu Deinen Gunsten zu erreichen. Umgekehrt gilt dies genauso: Bestrebungen, den Versicherungsschutz über Gebühr einzuschränken, um ein paar Euro pro Monat zu sparen, solltest Du unterbinden. Denn im Fall eines Brandes oder großen Leitungswasserschadens zahlen alle Eigentümer deutlich drauf. Wurde ein Beschluss gefasst, muss man innerhalb eines Monats widersprechen, ansonsten wird er verbindlich. Auch Formalien können sich dann auswirken: Kleine Modifikationen können mit einfacher Mehrheit entschieden werden, für gravierende Änderungen bedarf es der Zustimmung aller Wohnungseigentümer.

Der Wechsel: Anfor­de­rungen an neue Police

Egal, ob man nun eine Wohngebäudeversicherung mit dem Hauskauf übernommen oder bereits eine Police fürs eigene Haus abgeschlossen hat – achte darauf, dass der Versicherungsschutz für Dein Eigenheim ausreichend ist. Dazu gehört zum einen die Versicherungssumme, die den Wiederaufbau nach einem Totalschaden finanzieren muss. Zum anderen müssen alle wichtigen Gefahren versichert sein: Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Drittens gehören auch sinnvolle Deckungserweiterungen und Zusatz-Policen dazu, die den Versicherungsschutz komplettieren. Sie fehlen oft in einer älteren Wohngebäudeversicherung; zu wechseln und einen neuen Anbieter zu suchen, ist dann mehr als angebracht.

Versi­che­rungs­summe

Um die optimale Versicherungssumme zu bestimmen, muss der aktuelle Wert des Hauses bekannt sein. Dieser lässt sich wie folgt bestimmen:

  • als Wertschätzung durch einen Gutachter
  • als Pauschalsumme entsprechend der Wohnfläche
  • mittels gleitendem Neuwert

Während ein Gutachten vor allem für solche Häuser sinnvoll ist, die überwiegend zu gewerblichen Zwecken genutzt werden, ist diese Variante für bewohnte Eigenheime in der Regel viel zu teuer. Auch wird nicht der Wiederaufbau-Wert bestimmt, sondern nur der Verkehrswert. Bei der zweiten Variante, der pauschalen Berechnung gemäß Wohnfläche, kann die Versicherungssumme bei besonders hochwertigen Immobilien zu niedrig angesetzt sein. Wertsteigerungen sind zudem nicht miteingerechnet. Daher ist bei dieser Methode die Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts unbedingt angeraten. Eine Methode, die ebenfalls derzeit für Eigenheime, Doppelhaushälften oder Reihenhäuser genutzt wird, erfolgt auf Basis des gleitenden Neuwerts. Dafür wird zunächst der bestehende Wert des Hauses samt festverbauter Einrichtung erhoben. In der Form eines Fragebogens musst Du Angaben zum Gebäudetyp machen, Keller- und Dachausbauten aufführen, aber auch fest installierte Einbauten wie Natursteinböden oder Parkett, Fensterarten oder hochwertige Sanitäranlagen mitteilen. Mithilfe der Wert-1914-Berechnung wird dann der aktuelle Bauwert gemäß der variablen Preisentwicklung ermittelt.

Vereinbare einen Unterversicherungsverzicht! So kannst Du sicher sein, dass bei einem Schadenfall (trotz Inflation und steigender Material- und Personalkosten) der komplette Betrag ausgezahlt wird, um Dein Haus in gleicher Bauweise und Ausstattung wiederherzustellen.

Versi­cherte Gefahren

Im Wesentlichen sollte die Wohngebäudeversicherung drei Risiken abdecken: Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Eine einzelne Police gegen jede dieser Gefahren brauchst Du nicht. Stattdessen solltest Du zur sogenannten verbundenen Wohngebäudeversicherung wechseln: So bist Du gegen die drei häufigsten Gefahrenquellen mit dem größten Zerstörungspotenzial in einer Police versichert.

  • Feuerversicherung: Zahlt bei Schäden infolge von Brand, Blitzschlag, Explosion (zum Beispiel Gastherme) oder Implosion (zum Beispiel Fernseher).
  • Sturmversicherung: Zahlt bei Schäden infolge eines Sturms (ab Windstärke 8, gemessen von der nächstgelegenen Wetterstation), abgedeckt sind aber auch Hagelschäden (keine Windstärken-Grenze) sowie Folgeschäden durch Regen.
  • Leitungswasserversicherung: Zahlt bei Schäden durch Leitungswasser infolge eines Rohrbruchs, poröser Dichtungen, kaputter Schläuche, defekter Armaturen und ähnlichem; abgedeckt sind auch Frost- und vergleichbare Bruchschäden durch andere Flüssigkeiten.

Erwei­terter Schutz gegen die Macht der Elemente

Die Standardabsicherung der Wohngebäudeversicherung deckt normalerweise keine Elementarschäden ab. Dazu gehört beispielsweise Starkregen, bei dem es mehr als 25 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde regnet. Da die öffentliche Kanalisation mitunter solche Wassermengen nicht bewältigen kann, führt dies zu einem Rückstau im Abwassernetz. Die Folge: Abwasser fließt wieder zurück und flutet in den Keller. Aber auch Schäden durch Erdbeben, Erdrutsche, Überschwemmungen oder Lawinen werden nicht von vornherein versichert. Wessen Haus in einem Risikogebiet steht, braucht unbedingt eine zusätzliche Elementarschadenversicherung. Diese kann aber auch mit baulichen Auflagen, wie der nachträglichen Installation von Rückstauklappen oder wasserdichten Kellerfenstern, verbunden sein.

Steigt infolge Dauerregens der Grundwasser-Pegel und dringt dann Wasser durch die Kellerwände ins Haus, drohen ebenfalls Schäden am Mauerwerk. Doch Schäden durch Grundwasser lassen sich weder mit einer Wohngebäude- noch mit einer Elementarschadenversicherung abdecken.

Deckungs­er­wei­te­rungen

Neben einer Elementarschadenversicherung sind auch weitere Einschlüsse in den Versicherungsschutz im Einzelfall sehr sinnvoll. Freistehende Gebäude wie Garage, Carport oder Werkstatt mit einem entsprechend hohen Wert sollten in die Police aufgenommen werden. Gesondert versichert werden müssen auch teure Solar- oder Geothermie-Anlagen und Photovoltaikanlagen. Das gleiche gilt für zusätzliche Elemente, die am Haus fest verbaut werden und vor allem der Steigerung des Komforts und der Lebensqualität dienen, zum Beispiel Markisen, Satellitenschüsseln oder Vordächer. In unserem neuen Tarif bei CosmosDirekt sind diese über die sonstigen Grundstücksbestandteile im Basis-Schutz bis 2.000 € und im Comfort-Tarif unbegrenzt versichert.

Wer teure Elektronik im Haus nutzt, sollte sich gegen Überspannungsschäden versichern. Diese sind bei CosmosDirekt auch ohne Zusatzbaustein versichert: Im Basis-Schutz bis 5.000 € und im Comfort-Schutz unbegrenzt. Während bei älteren Policen eine derartige Absicherung noch gesondert vereinbart werden musste, gehört sie mittlerweile bei vielen Anbietern zu den grundlegenden Leistungen. Verzichtet Deine bestehende Police auf einen Versicherungsschutz gegen Überspannungsschäden, ist dies ein guter Grund, die Wohngebäudeversicherung zu wechseln.

Sinn­volle Deckungs­er­wei­te­rungen

  • Überspannungsschäden (Bei CosmosDirekt im Basis-Schutz bis 5.000 € und im Comfort-Schutz unbegrenzt mitversichert)
  • Freistehende Gebäude wie Carport, Garage, Werkstatt oder Geräteschuppen
  • Photovoltaik-, Solar- und Geothermie-Anlagen
  • Weitere Bauelemente: z.B. Überdachungen, Antennen, Satellitenschüsseln, Markisen. Diese und ähnliches sind bei CosmosDirekt im Basis-Schutz bis 2.000 € und im Comfort-Tarif unbegrenzt mitversichert

Mehr Informationen zu abgesicherten Gefahren und sinnvollen Einschlüssen in die Gebäudeversicherung, die bei einem Wechsel zu berücksichtigen sind, erhältst Du im Ratgeber Was ist eine Wohngebäudeversicherung?

Fazit: Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung wech­seln leicht gemacht

Wer ein Haus kauft, muss die alte Wohngebäudeversicherung nicht fortsetzen. Die Gebäudeversicherung zu wechseln lohnt sich in den meisten Fällen, weil neuere Policen entweder günstiger sind oder mehr Gefahren abdecken als eine alte Police. Als Neueigentümer solltest Du Dich zunächst mit dem Versicherungsunternehmen in Verbindung setzen, bei dem die Wohngebäudeversicherung besteht. Erforderlich ist es in der Regel, dass Du die Bekanntgabe der Grundbucheintragung als Kopie einschickst. Dann kannst Du Dich auf Dein Sonderkündigungsrecht von einem Monat nach Bekanntgabe des Grundbucheintrags berufen.

Auch wenn Du schon längere Zeit in Deinem Haus wohnst, ist es oftmals sinnvoll, die Wohngebäudeversicherung zu wechseln. Dies lohnt sich vor allem dann, wenn Du beispielsweise eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage installiert hast und Dein bisheriger Versicherer einen zu hohen Aufschlag auf die bestehende Versicherung verlangt.

Wenn Du Deinen Versicherungsumfang erweitern oder einschränken willst, zahlt sich ein Wechsel ebenfalls aus. Vor allem dann, wenn Deine alte Police keinen Unterversicherungsverzicht anbietet oder auf die Prüfung grober Fahrlässigkeit nicht verzichtet.

Service-Qualität

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