Nach einer Scheidung müssen die Ehepartner die gemeinsamen Versicherungen anpassen.

Versicherung nach Scheidung

Das passiert mit den gemeinsamen Versicherungen bei einer Trennung

Versicherungen nach der Scheidung: Das Wichtigste im Überblick

  • Partner-Versicherungen: Im Rahmen ihrer Ehe schließen viele Ehepaare gemeinsame Versicherungen ab. Einer der Partner ist der Versicherungsnehmer, der andere ist mitversichert. Für den Mitversicherten endet der Versicherungsschutz meist am Tag der Scheidung.
  • Bei Scheidung: Nach der Trennung solltest Du wichtige Versicherungen wie die Kranken-, Haftpflicht-, Wohngebäude-, Auto- oder Lebensversicherung überprüfen. Bist Du bei einer Versicherung nur mitversichert, musst Du Dich frühzeitig um einen eigenen Versicherungsschutz kümmern, um im Ernstfall abgesichert zu sein.
  • Verfahrenskostenhilfe: Je nach Streitwert können die Kosten für eine Scheidung sehr hoch ausfallen. Nicht immer kommt die Rechtsschutzversicherung für die Anwalts- und Gerichtskosten auf. Kannst Du diese nicht aufbringen, hast Du die Möglichkeit, beim zuständigen Familiengericht Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Eine Trennung oder Scheidung ist oft mit Schmerz und Ärger verbunden. Über diesen gerät der Versicherungsschutz gerne in Vergessenheit. Geht ein Paar getrennte Wege, müssen die ehemaligen Partner jedoch einige Versicherungen anpassen lassen, um optimal abgesichert zu sein. Bei Versicherungsverträgen wie der Haftpflicht- oder Hausratversicherung kann der bisherige Schutz für einen der beiden Lebensgefährten oder Ehepartner nämlich erlöschen. Hier erfährst Du, welche Versicherungen bei einer Scheidung angepasst werden müssen.

In diesem Ratgeber erhältst Du die wichtigsten Informationen zum Thema Versicherungen bei einer Trennung. Produktdetails zu den Versicherungen von CosmosDirekt findest Du auf den jeweiligen Produktseiten.

Welche Versicherungen sind von einer Scheidung betroffen?

Ein Paar prüft nach der Trennung, welche Versicherungen angepasst werden müssen.

Deine Ehe lässt sich leider nicht mehr retten und für Dich kommt nur noch eine Einigung vor Gericht infrage? Dann solltest Du Dich frühzeitig darüber informieren, wie es mit Euren gemeinsamen Versicherungen bei einer Trennung oder Scheidung weitergeht. Folgende Versicherungen können betroffen sein:

Kriterien zum Abschluss einer Altersvorsorge.
Krankenversicherung

Bist Du bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rahmen der Familienversicherung über Deinen Partner mitversichert, weil Du derzeit nicht berufstätig bist, musst Du Dich nach der Trennung um einen eigenen Krankenschutz bemühen. Wenn Du zu einer anderen GKV wechseln möchtest, hast Du nach der rechtskräftigen Scheidung zwei Wochen Zeit. Anderenfalls wirst Du bei der bisherigen Kasse automatisch freiwillig versichert und musst die Beiträge selbst aufbringen.

Bei privaten Krankenversicherungen (PKV) verhält es sich etwas anders. Die jeweiligen
Versicherungsverträge laufen hier zunächst wie gewohnt weiter. Kehrst Du nach der Trennung von Deinem Partner ins Berufsleben zurück, hängt es von Deinem Job und der Höhe Deines Einkommens ab, ob Du in der PKV bleiben kannst. Eventuell erfolgt eine Pflichtversicherung über die GKV.

Haft­pflicht­versicherung

Eine gemeinsame Haftpflichtversicherung ist in einer Beziehung oder Ehe ebenfalls üblich. Aber was passiert mit der Versicherung nach der Scheidung? Sobald diese rechtskräftig ist, bleiben nur der Versicherungsnehmer und eventuell die gemeinsamen Kinder über die Familienhaftpflicht abgesichert. Beachte jedoch: Hat Dein Ex-Partner während der Trennung bereits einen neuen Partner und nimmt diesen in die Haftpflichtversicherung auf, erlischt Dein Versicherungsschutz mit sofortiger Wirkung. Deshalb ist es ratsam, bereits vor der Scheidung eine neue Privat-Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Hausratversicherung

Im Falle der Hausratversicherung kommt es darauf an, wer die gemeinsame Wohnung oder das Haus verlässt. Bleibt der Versicherungsnehmer weiterhin dort wohnen, besteht für ihn kein Handlungsbedarf. Zieht er aus, muss er lediglich seine Versicherung darüber in Kenntnis setzen, um seinen Vertrag zu behalten.

Ist jedoch der zuvor mitversicherte Partner derjenige, der das gemeinsame Haus oder die Wohnung verlässt, ist dessen Hausrat nicht mehr über die Hausratversicherung mitversichert. Er benötigt daher einen neuen Versicherungsschutz. In diesem Fall genügt es jedoch nicht, die Versicherung nach der Scheidung abzuschließen. Sie muss bereits ab dem Tag des Auszuges vorliegen.

Wohngebäudeversicherung

Du bist Besitzer eines Hauses? Dann bist Du in der Wohngebäudeversicherung in der Regel gleichzeitig als Versicherungsnehmer eingetragen. Für den Fall, dass das Haus auch Deiner früheren Ehegattin oder Deinem früheren Ehegatten gehört, ist diese bzw. dieser ebenfalls eingetragen. Nach dem offiziellen Scheidungsbeschluss läuft die Versicherung für Eure gemeinsame Immobilie weiter, ohne dass Du etwas ändern musst. Behält nur einer von Euch das Haus, geht der Versicherungsschutz automatisch auf diese Person über.

Autoversicherung

Paare, die in einer Beziehung oder Ehe zusammenleben, haben neben einem gemeinsamen Haus nicht selten auch ein gemeinsames Auto – und damit verbunden eine gemeinsame Kfz- Versicherung. Für den Versicherungsnehmer ändert sich bzgl. des Versicherungsschutzes nach der Scheidung nichts. Er behält sogar die von beiden Partnern gesammelten Schadensfreiheitsjahre. Musst Du Dich nach der Trennung nach einer neuen Versicherung umsehen, fallen die Kosten für Dich möglicherweise höher aus.

Unfallversicherung

Verheiratete schließen Unfallversicherungen häufig im Familientarif ab. Der Vertrag bleibt im Falle einer Scheidung bestehen. Allerdings kann es nach einer Trennung erforderlich werden, Inhalte des Vertrages, wie beispielsweise das Bezugsrecht, abzuändern. Dies ist jederzeit möglich. Dazu benötigt der Versicherer aber eine schriftliche Benachrichtigung des Versicherungsnehmers.

Auch wenn niemand am Anfang einer Ehe an ein mögliches Aus denken möchte: Du solltest Dich dennoch immer vorsorglich absichern. Am einfachsten gelingt das mit getrennten
Versicherungsverträgen.
Damit ersparst Du Dir nach der Scheidung viel Stress und zusätzliche
Kosten.

Fairster Schadenregulierer
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Sind wir ein Partner, auf den im Notfall Verlass ist? Unsere Kunden sagen ja und haben uns überdurchschnittlich stark beurteilt. Mit dem Gesamturteil "Sehr Gut" zählen wir laut FocusMoney zu den "Fairsten Schadenregulierern" unter den Unfallversicherern.

Sollten Ex-Partner ihre Risikolebensversicherung anpassen lassen?

Ja, der Versicherungsschutz kann nach der Scheidung oder einer Trennung angepasst werden. Mit einer Risikolebensversicherung ist es möglich, sich für den Todesfall mit einem Bezugsrecht gegenseitig abzusichern. Damit der ehemalige Lebenspartner die Leistung aus der Versicherung nach der Trennung nicht bekommt, ist es wichtig, das Bezugsrecht entsprechend anzupassen. Es kann eine andere bezugsberechtigte Person benannt werden. Sollte es gemeinsame Kinder geben, können sie als Begünstigte in die Versicherungspolicen aufgenommen werden. Verstirbt ein Elternteil, sind die Kinder finanziell abgesichert.

Zahlt der Rechtsschutz bei einer Trennung?

Scheidungskosten können sehr hoch ausfallen. Diese Kosten orientieren sich dabei am
Verfahrenswert. Anhand des Streitwerts werden die Anwaltskosten und die Gerichtskosten
berechnet. Ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten nach einer Trennung übernimmt, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und hängt u. a. vom gewählten Tarif ab.

In Deutschland wird die im Familienrecht als Verfahrenskostenhilfe bezeichnete Prozesskostenhilfe häufig gewährt. Insbesondere Frauen erhalten häufig diese Hilfsleistung, da sie oft ihren eigenen Beruf zugunsten der Kinderbetreuung aufgegeben haben oder nur einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen konnten. Die Antragstellung erfolgt über ein Antragsformular, das der gewählte Anwalt beim zuständigen Familiengericht einreicht.

Bei einer einvernehmlichen Trennung ist es im Übrigen sinnvoll, dass die betroffene Ehegattin oder der betroffene Ehegatte mit der Prozesskostenhilfe den Scheidungsantrag stellt, da bei der Gewährung der Beihilfe die Verfahrenskosten entfallen. So lassen sich für beide Seiten die Kosten senken.

Bei CosmosDirekt sind Lebens- oder Ehepartner über die Rechtsschutzversicherung unseres Partners ADVOCARD im Familientarif versichert. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten in Scheidungsverfahren bis 2.000 Euro (es gilt eine Wartezeit von 12 Monaten). Auf Wunsch kannst Du online eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. Dabei kannst Du Deinen Anwalt frei wählen oder Dir von ADVOCARD einen Rechtsbeistand empfehlen lassen.

Fazit: Gemeinsame Versicherungen nach der Scheidung prüfen und anpassen

Ob im Guten oder Bösen, einvernehmlich oder einseitig – wenn eine Ehe auseinanderbricht, ist das für beide Ehepartner belastend und kann im Ernstfall sogar vor Gericht enden. Neben dem emotionalen Schmerz müssen sich die Eheleute auch um die bürokratische Seite der Scheidung kümmern – von der Regelung der Finanzen über die Klärung des Sorgerechts bis hin zur Aufteilung des Eigentums.

Ein wichtiger Teil davon ist es, den Versicherungsschutz zu prüfen und ggf. beim Versicherer anzupassen. In vielen Fällen schließen Eheleute Partnerverträge ab, bei denen die Mitversicherung nach der Auflösung des gemeinsamen Hausstandes entfällt. Zu den wichtigsten Versicherungen, die bei einer Scheidung davon betroffen sein können, zählen unter anderem die Kranken- und Hausratversicherung, Haftpflichtversicherungen oder die Autoversicherung. Um auch nach Deiner Scheidung einen guten Versicherungsschutz zu haben, ist es sinnvoll, Dich rechtzeitig zu informieren.

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