Risikolebensversicherung-Auszahlung

Auszahlung der Risiko­lebens­versicherung

Wann zahlt die Risiko­lebens­versicherung?

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Das Wichtigste zur Aus­zahlung der Risiko­lebens­versicherung in Kürze

  • Die Risikolebensversicherung sichert Deine Hinterbliebenen im Falle Deines Todes finanziell ab - z. B. für nur 1,78 € im Monat.1
  • Stirbt die versicherte Person nach Ablauf der Vertragslaufzeit, zahlt die Risikolebensversicherung nicht.
  • Die Risikolebensversicherung zahlt die Leistungen an die Person aus, die im Versicherungsschein als Bezugs­berechtigter festgelegt wurde. Diese Verfügung ist im Todesfall bindend und ist auch der normalen Erbfolge übergeordnet.
  • Im Vertrag können auch mehrere Bezugsberechtigte mit gleichen oder unterschiedlichen Anteilen festgelegt werden.
  • Wurde kein Bezugsberechtigter festgelegt, erfolgt die Auszahlung der Risikolebensversicherung an die gesetzlichen Erben.

Eine Risikolebensversicherung unterstützt die Hinterbliebenen finanziell im Todesfall des Versicherten. Die Versicherungssumme wird im Leistungsfall an die Angehörigen ausgezahlt. Wann zahlt die Risikolebensversicherung und wann nicht? An wen geht die Versicherungssumme? Wer muss sich um die Auszahlung kümmern und was gibt es dabei zu beachten? Der Ratgeber bietet Dir die wichtigsten Informationen zum Thema Risikolebensversicherung und Auszahlung. Ausführliche Infos zur Risikolebensversicherung von CosmosDirekt findest Du auf unserer Produktseite.

Auszahlung der Risiko­lebens­versicherung einfach erklärt

Erklärvideo zum Thema Risikoabsicherung Auszahlung (Vorschaubild)

Auszahlung der Risiko­lebens­versicherung: Nicht nur im Todes­fall

Vor Abschluss einer Risikolebensversicherung fragen sich viele: Wann zahlt die Risiko­lebens­versicherung? Die Antwort ist einfach. Grundsätzlich zahlt die Risiko­lebens­ver­sicherung bei natürlichem Tod. Das heißt, stirbt der Versicherte während der Laufzeit, kommt es zur vollständigen Auszahlung der Risikolebensversicherung an die Hinter­bliebenen. Dasselbe gilt für einen Unfalltod.

Sofort­auszahlung bei schwerster Krank­heit

Es gibt eine weitere Option, in dem die Risikolebensversicherung ausgezahlt werden kann. Dank spezieller Tarife ist die sogenannte Sofortauszahlung bei schwerster Krankheit möglich. In diesem Fall können sich die Versicherten die Versicherungssumme ihrer Risikolebensversicherung auszahlen lassen, wenn sie an einer unheilbaren Krankheit mit einer prognostizierten Lebenserwartung von maximal 12 Monaten leiden. Diese vorgezogene Todesfall-Leistung ermöglicht es den Versicherten ihre restliche Lebenszeit finanziell unabhängig zu genießen oder sich persönliche Wünsche zu erfüllen.

Auch bei CosmosDirekt kannst Du die Sofortauszahlung bei schwerster Krankheit in Deine Risikolebensversicherung integrieren.

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Bezugs­berechtigte im Todes­fall

Wer bekommt das Geld im Leistungsfall ausbezahlt? Die bezugsberechtigte Person wird namentlich im Vertrag festgelegt. So geht die Auszahlung nach Bescheinigung des Todes schnell und reibungslos. Denn diese Verfügung ist im Todesfall bindend und ist auch der normalen Erbfolge übergeordnet.

Du kannst auch mehrere Personen mit gleichen oder unterschiedlichen Anteilen begünstigen. Oft werden nächste Angehörige wie (Ehe-) Partner und Kinder gewählt, da sie vom Tod des Versicherten finanziell am stärksten getroffen sind.

Während der Vertragslaufzeit kannst Du die Bezugspersonen ändern. So kannst Du beispielsweise Dein neugeborenes Kind mit aufnehmen oder nach einer Scheidung den Ex-Partner von der Liste der Begünstigten streichen. Auch Geschäftspartner oder juristische Personen (z. B. ein Verein) kommen als Bezugsberechtigte in Frage.

Sollte es keine konkrete Regelung für die Auszahlung der Risikolebensversicherung geben, wird die Summe an die Erben ausgezahlt. Das kann jedoch ein langwieriger Prozess sein, wenn unklar ist, ob die gesetzliche Erbfolge gilt oder ein Testament vorhanden ist. Dadurch kann sich die Auszahlung der Risikolebensversicherung verzögern und eine zusätzliche emotionale Belastung für die Hinterbliebenen darstellen.

Risiko­lebens­versicherung: Aus­zahlung an die Bezugs­berechtigten

Familie mit 3 Generationen und Hund beim Spaziergang

Wenn es die Umstände erlauben, dann melde den Todesfall möglichst zeitnah der Versicherung. Hier reicht zunächst ein Anruf bei der Versicherung aus. Die Einsendung der nötigen Unterlagen zur Auszahlung der Risikolebensversicherung kann später erfolgen. Die Versicherung wird Dir dazu ein entsprechendes Schreiben zusenden.

Oft findet man erst später heraus, dass der Verstorbene eine Risikolebensversicherung abgeschlossen hatte - zum Beispiel beim Durchsehen der Kontoauszüge. Auch in diesem Fall genügt es, die Versicherung telefonisch über den Todesfall zu informieren.

Die folgenden Unterlagen werden vom Versicherer für die Auszahlung der Risiko­lebens­versicherung benötigt.

  • Versicherungsschein: Die Versicherung braucht das Original-Dokument der Versicherungspolice. Am besten machst Du Dir eine Kopie davon.
  • Sterbeurkunde: Sie ist die amtliche Bescheinigung über den Tod des Menschen. Ausgestellt wird die Urkunde vom zuständigen Standesamt. Meistens übernimmt das Bestattungsunternehmen die Beantragung.
  • Erbschein: Nur erforderlich, wenn Du nicht per Versicherungsvertrag begünstigst bist, sondern als Erbe die Auszahlung der Todesfallsumme beantragst. Allerdings ist ein Erbschein sehr teuer, er kann schnell 1.000 Euro uns mehr kosten. Prüfe also vorher, ob es notwendig ist, den Erbschein vom Notar oder Nachlassgericht erstellen zu lassen.

Sind alle Formalitäten geklärt, dann erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme auf einmal. Über die Auszahlung können die Begünstigten frei verfügen. Eine Auszahlung in monatlichen Raten ist nicht möglich. Dasselbe gilt auch für die Risikolebensversicherung mit Auszahlung zu Lebzeiten, wie sie bei schwersten Erkrankungen mit Todesfolge innerhalb von 12 Monaten der Fall ist.

Das solltest Du bei einem Todesfall tun

Verstirbt ein Angehöriger, ist das für die Hinterbliebenen sehr schmerzlich. Damit zu den emotionalen Belastungen keine finanziellen Probleme hinzukommen, musst Du möglichst schnell die Leistungen aus der Risiko­lebens­versicherung beantragen. Was Du dabei beachten musst, verrät Dir die Checkliste Todesfall.

Höhe der Aus­zahlung

Die Höhe der Auszahlung einer Risikolebensversicherung wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst:

  • Versicherungssumme: Je höher die vereinbarte Versicherungssumme ist, desto höher ist die Auszahlung im Todesfall..
  • Unfall-Zusatzversicherung: Wenn die versicherte Person in Folge eines Unfalls verstirbt, dann wird die Leistung aus der Unfall-Zusatzversicherung zusätzlich gezahlt - sofern diese bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.
  • Vertragsart: Es gibt verschiedene Varianten von Risikolebensversicherungen, zum Beispiel mit konstanter oder fallender Versicherungssumme. Dies beeinflusst die Auszahlung.
  • Überschussbeteiligung: Der Todesfallbonus ist eine Variante der Überschuss­beteiligung, die bei der Risikolebensversicherung vereinbart werden kann. Dann zahlt der Versicherer die erwirtschafteten Überschüsse im Todesfall zusätzlich zur ver­einbarten Versicherungs­summe aus. Neben dem Todesfallbonus gibt es noch die Beitrags­verrechnung und die verzinsliche Ansammlung.

Wenn Du eine Kredit- oder Finanzierungssicherung benötigst, könnte die fallende Risikolebensversicherung die geeignete Option sein. Wenn es jedoch darum geht, Deine Angehörigen abzusichern, ist in den meisten Fällen eine konstante Versicherungssumme besser geeignet.

Dann erfolgt keine Aus­zahlung der Risiko­lebens­versicherung

  • Im Erlebensfall: Eine Risikolebensversicherung mit Auszahlung im Erlebensfall – also zu Lebzeiten – gibt es nicht. Das heißt, es ist nicht möglich, eine Auszahlung nach Ende der Laufzeit oder bei Kündigung der Risikolebensversicherung zu erhalten.
  • Bei Selbstmord: Es gibt noch eine weitere Einschränkung: Begeht die versicherte Person in den ersten drei Jahren nach Vertragsabschluss Suizid, zahlt der Versicherer in der Regel nicht.

Alternative zur Risiko­lebens­versicherung

Wer nach einer Alternative zur Risikolebensversicherung mit Auszahlung bei Ablauf der Laufzeit sucht, findet in der Kapitallebensversicherung eine Option. Heutzutage bieten jedoch die meisten Versicherungen keine neuen Verträge für Kapitallebensversicherungen mehr an. Aufgrund der niedrigen Zinsen und ohne staatliche Förderung lohnt sich das Sparen mit einer Lebensversicherung kaum noch.

Um neben der Absicherung Deiner Familie Geld anzulegen, kannst Du Deine Risikolebensversicherung mit unserem Fondssparplan kombinieren. Dadurch bekommen Deine Hinterbliebenen im Versicherungsfall eine Versicherungssumme ausgezahlt und Du erhältst am Ende der Laufzeit eine Auszahlung.

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Wird auf die Aus­zahlung der Risiko­lebens­versicherung eine Steuer fällig?

Es kann sein, dass auf die ausgezahlte Todesfallsumme der Risikolebensversicherung Erbschaftssteuer gezahlt werden muss. Je nachdem, wie hoch die Summe ist und in welchem Verwandtschaftsverhältnis der Versicherte und der Begünstigte zueinander stehen, fällt diese Steuer unterschiedlich hoch aus. Denn es gibt verschiedene Freibeträge. Davon abgesehen ist die Auszahlung einer Risikolebensversicherung steuerfrei. Setze Dich bei Unklarheiten am besten mit einem Steuerberater in Verbindung.

Bei einer Risikolebensversicherung kannst Du die Steuer bei Auszahlung auch sparen. Mit einer Risikolebensversicherung für Partner über Kreuz entfällt die Erbschaftssteuer.

Häufige Fragen zur RLV und Auszahlung

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    Tarif CR B1, Nichtraucher/in seit mindestens 10 Jahren, keine risikorelevanten Hobbys, keine Gesundheitsrisiken, 100.000 Euro Versicherungssumme, Versicherungsdauer 10 Jahre, Eintrittsalter 27 Jahre, Beruf Maschinenbauingenieur/in, monatliche Beiträge nach Verrechnung der Gewinnanteile. Diese sind für das laufende Geschäftsjahr garantiert und können sich in den Folgejahren ändern.

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