Das Wichtigste zum Autounfall im Ausland in Kürze
Ein Unfall im Ausland wird für die meisten Autofahrer schnell zur Herausforderung: Verständigungsprobleme mit der örtlichen Polizei und dem Unfallgegner und die Kommunikation mit ausländischen Versicherern sind hier nur einige Stressfaktoren. Dazu hat jedes Land sein eigenes Verkehrsrecht, was die Schadenregulierung verkomplizieren kann. Für Autofahrten im Ausland sollte man deshalb gerüstet sein. Stell sicher, dass Du Verbandskasten, Warnwesten, Warndreieck, einen europäischen Unfallbericht und die Grüne Karte von Deiner Autoversicherung dabei hast. In unserem Ratgeber erklären wir, wie Du Dich bei einem Autounfall im Ausland richtig verhältst und was Du über die Schadenregulierung wissen solltest.
Unser Ratgeber bietet Dir allgemeine Informationen zum Thema Unfall im Ausland. Möchtest Du Dich und Dein Fahrzeug im Ausland bestmöglich absichern, erhältst Du hier alle Informationen zur Autoversicherung von CosmosDirekt.
Unfall- und Pannenhilfe im Ausland
Ein Autounfall im Ausland gehört für die meisten Autofahrer zu den größten „Horror-Szenarien“. Um für den Ernstfall vorbereitet zu sein, lohnt es sich deshalb, bereits vor der Reise ins Ausland ein paar Vorkehrungen zu treffen und wichtige Informationen einzuholen. Mach Dich in jedem Fall mit den wichtigsten Vorschriften und Verkehrsregeln in Deinem Reiseland vertraut. In den meisten Ländern ist beispielsweise mit abweichenden Vorfahrtsregeln, anderen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder abweichenden Grenzwerten für Alkohol am Steuer zu rechnen. Um Strafen und Unfälle zu vermeiden, sollten Autofahrer die geltenden Regeln kennen. Achte außerdem auf den Kauf von Vignetten für die Straßenbenutzung, falls dies in Deinem Urlaubsland notwendig ist.
Um bei einem Verkehrsunfall im Ausland vorbereitet zu sein, solltest Du die folgenden Dinge dabei haben:
- Verbandskasten, Warndreieck, Warnwesten (pro Insasse eine Weste) und Bordwerkzeug.
- Grüne Karte: Fordere bei Deinem Versicherer die Grüne Karte als Nachweis über Deine bestehende Kfz-Haftpflicht an. Besonders in Osteuropa und Großbritannien sollte man die Grüne Versicherungskarte dabeihaben, da sie die Schadenabwicklung bei einem Unfall erheblich erleichtert.
- Europäischer Unfallbericht: Lege ein Exemplar des Europäischen Unfallberichts ins Handschuhfach. Das genormte Dokument erlaubt die präzise Darstellung bei einem Unfall und ist in allen europäischen Sprachen erhältlich.
- Kfz-Schutzbrief: Nutze den Kfz-Schutzbrief Deiner Versicherung. Er ergänzt Deine Kfz-Versicherung um weitere Hilfeleistungen im In- und Ausland.
- Speichere die wichtigsten Telefonnummern in Deinem Mobiltelefon ab:
- Lokale Notrufnummer des Urlaubslandes
- Schadenservice bzw. Notfallnummer Deiner Kfz-Versicherung
- Ggf. Nummer Deines Automobilclubs mit Auslandshilfe
- Nummer der deutschen Vertretung im Reiseland
Darüber hinaus ist es empfehlenswert, Dein Fahrzeug vor der Fahrt ins Ausland auf seine Verkehrstüchtigkeit zu überprüfen, um Pannen zu vermeiden. Beachte deshalb vor dem Reiseantritt die folgenden Tipps:
- Überprüfe den Termin zur Haupt- und Abgasuntersuchung sowie fällige Inspektionen. Achte auf ausreichende Mengen an Betriebsstoffen wie Öl, Wasser, Kühlflüssigkeit und Kraftstoff.
- Überprüfe vor der Abfahrt den Reifendruck.
- Sichere Beladung des Fahrzeugs: Schweres Gepäck in den Kofferraum, leichtes in die Dachbox. Alle Gegenstände müssen fixiert sein, so dass sie bei einer Vollbremsung nicht unkontrolliert nach vorne schießen. Achte bei Fahrrädern auf die sichere Montage.
- Wenn Du Gegenstände vom Dach- oder Heckträger auf die Fahrbahn oder andere Autos fallen, bist Du als Fahrzeugführer dafür verantwortlich.
- Bei schwerem Gepäck oder Fahrten mit Anhänger verlagert sich der Schwerpunkt des Autos nach hinten. Bei Autos ohne Xenon-Licht müssen die Scheinwerfer mithilfe der Leuchtweitenregulierung nach unten gestellt werden, um den Verkehr nicht zu blenden.
- Weitere Informationen
Erklärvideo zum Thema Kfz-Schutzbrief
Unfall im Ausland: Was ist zu tun?
Trotz aller Vorsicht und sorgfältiger Vorbereitung lässt sich ein Unfall nicht völlig vermeiden. Bist Du mit an einem Unfall im Ausland beteiligt, ist das richtige Vorgehen besonders wichtig. Als Unfallbeteiligter solltest Du in jedem Fall Ruhe bewahren und die folgenden Tipps berücksichtigen:
- Verlasse auf keinen Fall den Unfallort.
- Sichere die Unfallstelle: Zieh eine Warnweste über, stell das Warndreieck auf und schalte die Warnblickanlage ein.
- Sind verletzte Personen an der Unfallstelle, ruf über die europaweit gültige Notrufnummer 112 den Rettungsdienst und leiste, wenn nötig, Erste Hilfe.
- Bist Du der Landessprache nicht mächtig und ist eine Verständigung auf Englisch ebenfalls nicht möglich, bitte einheimische Zeugen, die Kommunikation zu übernehmen.
- Solltest Du selbst verletzt sein, suche gegebenenfalls später einen Arzt auf und lass Dir auch leichte Verletzungen bescheinigen. Das kann bei der Schadenabwicklung hilfreich sein.
- Alarmiere die Polizei: Die Polizei ist bei leichten Blechschäden keine Pflicht, sollte aber im Ausland zur Sicherheit eingeschaltet werden. Sonst kann es bei der Schadenregulierung Probleme mit der Versicherung Deines Unfallgegners geben. Bei schweren Sachschäden und Personenschäden, aber auch bei Unfällen unter Drogen- oder Alkoholeinfluss muss immer die Polizei verständigt werden. Da die Schuldfrage oft ein Streitpunkt ist, empfiehlt es sich die Namen und Dienstnummern der Polizisten für die weitere Abwicklung zu notieren. Lass Dich auf keinen Fall zu einem Schuldeingeständnis drängen.
- Tausche die wichtigsten Kontaktdaten mit dem Unfallgegner aus: Dazu gehört Name, Adresse und Telefonnummer sowie die Versicherungsgesellschaft und -nummer. Notiere außerdem das Kennzeichen des Fahrzeugs.
- Fülle gemeinsam den Europäischen Unfallbericht in der jeweiligen Landessprache aus.
- Dokumentiere den Unfall durch Fotos oder Videos. Achte beim Fotografieren auf die wichtigen Dinge, nämlich Beschädigungen an allen beteiligten Fahrzeugen, den Unfallort (verschiedene Perspektiven und Entfernungen) und Spuren des Unfalls (Reifenspuren, beschädigte Gegenstände am Unfallort, ausgelaufene Flüssigkeiten, Metall-, Kunststoff- und Glassplitter). Fotografiere auch die Papiere und das Autokennzeichen des Unfallgegners.
- Melde den Unfall möglichst schnell Deiner Versicherung und informiere auch die Autoversicherung Deines Unfallgegners. Im Zweifelsfall kann Dir der Zentralruf der Autoversicherer helfen, bei einem Unfall im Ausland die Versicherung Deines Unfallgegners zu ermitteln.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Schritte und das richtige Verhalten bei einem Unfall findest Du auch in unserer Checkliste zum Autounfall. Diese kannst Du herunterladen und ausdrucken und für den Ernstfall im Handschuhfach aufbewahren.
Autounfall im Ausland: wer zahlt den Schaden?
Wer den Unfall verursacht hat, muss die Kosten übernehmen: Das gilt auch bei einem Unfall im Ausland. Trotzdem ist die Abwicklung des Schadens in diesem Fall häufig komplizierter als im Inland. Warst Du in einen unverschuldeten Unfall im Ausland verwickelt, muss die Autoversicherung Deines Unfallgegners den Schaden übernehmen und Dich kontaktieren. Für diesen Fall haben alle europäischen Kfz-Versicherungen in sämtlichen EU-Ländern einen Schadenregulierungsbeauftragten. Hast Du z. B. im Urlaub in Spanien einen Unfall, ist der dortige Regulierungsbeauftragte Deiner Kfz-Versicherung für den Auslandsunfall zuständig. Wenn Du nicht weißt, welcher Schadenregulierungsbeauftragte für Dich verantwortlich ist, kannst Du dies über den Zentralruf der Autoversicherer herausfinden. Dieser ist kostenfrei unter der Rufnummer +49 40 300 330 300 zu erreichen.
Ist kein Schadenregulierungsbeauftragter bestellt – z. B. weil der Unfall sich nicht im EU-Ausland ereignet hat – kann der Schaden bei der Verkehrsopferhilfe (VOH) geltend gemacht werden. Diese ist auch Ansprechpartner, wenn das verantwortliche Fahrzeug oder der Versicherer nicht innerhalb von 2 Monaten nach dem Unfall ermittelt werden kann. Der Weg zur Entschädigungsstelle ist ausgeschlossen, wenn der Schaden direkt bei der ausländischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht wurde. Ausnahme: Die Versicherung hat innerhalb von drei Monaten nicht mit einer Begründung geantwortet. Grundsätzlich ist die Verkehrsopferhilfe nicht zu einer Entschädigung verpflichtet, aber ein Antrag kann sich dennoch lohnen.
Unfall im Ausland: Beispiele für die Schadenregulierung
Bist Du in einen Autounfall im Ausland verwickelt, kann die Herkunft Deines Unfallgegners entscheidenden Einfluss auf die Schadenregulierung haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass Du an Deinem Urlaubsort mit einem Einheimischen zusammenstößt, ist zwar groß, doch genauso kannst Du in einen Unfall mit anderen Reisenden verwickelt werden. Je nach Szenario hat dies verschiedene Auswirkungen auf die Abwicklung des Schadens:
1. Der Unfallverursacher stammt aus Deutschland
In diesem Fall gilt das deutsche Schadenersatzrecht. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, findet dieser also vor einem Gericht in Deutschland statt. Du solltest allerdings beachten, dass als juristische Basis das geltende Verkehrsrecht des Landes gilt, in dem sich der Unfall ereignet hat.
2. Unfallverursacher aus dem EU-Ausland
Die Schadenabwicklung erfolgt über einen Schadenregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung, der in Deutschland ansässig ist. Außerdem zählt in diesem Fall das Schadenersatzrecht des Landes, in dem sich der Autounfall ereignet hat. Sollte es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, werden diese vor einem Gericht im Land des ausländischen Unfallgegners verhandelt.
3. Unfallverursacher aus dem außereuropäischen Ausland
Auch in diesem Fall gilt das Schadenregulierungsrecht des Landes, in dem es zum Unfall kam. Wir empfehlen Dir, Deine Rechtsschutzversicherung einzuschalten oder gegebenenfalls einen Verkehrsrechtsanwalt zu kontaktieren. Die Schadenregulierung über eine ausländische Haftpflichtversicherung kann lange dauern und die Regulierungspraxis ist sehr unterschiedlich.
4. Von Dir verschuldeter Unfall oder erhobene Ansprüche gegen Dich
Wenn Du der Unfallverursacher bist, dann kommt Deine Kfz-Haftpflichtversicherung auch bei einem Unfall im Ausland für den Schaden auf. Die Grüne Versicherungskarte dient als Nachweis, dass Dein Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Hier kannst Du Deine Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) anfordern, wenn Du bei CosmosDirekt versichert bist.
Fazit: So bist Du bei einem Unfall im Ausland rundum abgesichert
Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte sich gut vorbereiten. Dazu zählen neben der Checkliste für Auto und Gepäck auch Informationen über das Zielland: Welche Verkehrsregeln gelten dort, auf was muss ich bei Kontrollen und einem Unfall besonders achten, hat mein Fahrzeug die erforderliche Sicherheitsausrüstung an Bord, brauche ich Straßen-Vignetten? Da jedes Land unterschiedliche Regeln hat, empfiehlt sich ein Blick auf die wesentlichen Unterschiede zu Deutschland.
Passiert dennoch ein Unfall im Ausland, bleib ruhig und besonnen. Folge unserer Autounfall-Checkliste und halte Dich an unsere Empfehlungen. Ein guter Autoversicherer ist in diesem Fall viel wert, denn dieser hilft Dir im Schadenfall schnell und unbürokratisch weiter und unterstützt Dich auch im Ausland. Mit CosmosDirekt hast Du immer einen verlässlichen Partner an Deiner Seite. Wir stellen Dir Tipps, Checklisten und den Europäischer Unfallbericht gratis zur Verfügung. Gerne prüfen wir auch Deine Kfz-Versicherung und sichern Dich individuell für Deine Reise ins Ausland ab. Ruf uns einfach an!
Häufige Fragen zum Thema Unfall im Ausland
Bei einem Unfall im Ausland gilt immer das Recht des Landes, in dem der Autounfall passiert ist. Deshalb kann es in vielen Ländern passieren, dass Du bei der Schadenregulierung weniger Leistungen geltend machen kannst als bei einem Autounfall in Deutschland. Je nach geltendem Landesrecht muss z. B. der Sachverständige selbst bezahlt werden oder Kosten für Anwalt oder Gutachter werden nicht ersetzt. Daher kann es sinnvoll sein, einen Verkehrsrechtsanwalt einzuschalten.
Zwar ist die Grüne Karte in den Mitgliedsstaaten der EU sowie in der Schweiz, Serbien, Norwegen, Island und Liechtenstein offiziell nicht mehr notwendig, allerdings ist es sinnvoll, diese immer dabeizuhaben. Die Grüne Karte dient im Ausland als Nachweis über die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung und erleichtert somit die Abwicklung des Schadens. Bist Du in einen Unfall mit einem EU-Ausländer verwickelt, kann sich der Geschädigte die Daten Deiner Grünen Karte notieren und sich an den zuständigen Schadensregulierungsbeauftragten wenden.
Besonders vor Fahrten ins Nicht-EU-Ausland solltest Du genau prüfen, ob die Grüne Karte dort gültig ist oder sogar mitgeführt werden muss. Denn in einigen Ländern ist die Grüne Versicherungskarte verpflichtend. Hast Du einen Unfall im Ausland ohne die Grüne Karte, kann dies die Abwicklung des Schadens deutlich komplizierter machen. Deshalb ist es ratsam, die Versicherungskarte bei Deinem Autoversicherer anzufordern und stets dabeizuhaben, um im Ernstfall abgesichert zu sein.
Hat sich der Unfall im EU-Ausland (oder in der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein) ereignet, kannst Du Deine Schadenansprüche in Deutschland geltend machen. Dazu erfrage über den Zentralruf der Autoversicherer Deinen zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten. Bei einem Autounfall in Ländern außerhalb der EU musst Du Dich zur Schadenregulierung direkt an die ausländische Versicherung wenden.
Wurdest Du bei einem Unfall im Ausland verletzt, solltest Du unbedingt auch leichte Verletzungen protokollieren lassen. Das kann an der Unfallstelle durch die Polizei passieren, noch besser ist es allerdings, vor Ort einen Arzt aufzusuchen. Da viele ausländische Versicherungen deutsche Atteste nicht anerkennen, ist ein Arztbesuch im Urlaubsland ratsam. Personenschäden werden außerdem nicht in allen Ländern gleich bewertet, deshalb kann ein Anwalt im Land des Unfalls sinnvoll sein.
Die Versicherung ist nach einem Unfall immer zu informieren – das gilt auch nach einem Autounfall im Ausland. Du hast als Versicherter eine Informationspflicht, die in den Geschäftsbedingungen vermerkt ist. Als Unfallverursacher teilst Du Deinem Versicherer den Unfall umgehend mit. Du erhältst dann alle Informationen zum weiteren Ablauf. Lass Dich aber nie vor Ort zu einem Schuldeingeständnis drängen. Denn bei einer möglichen Gerichtsverhandlung kann dies negative Folgen für Dich haben. Wenn Du der Geschädigte bist, informiere Deine eigene Autoversicherung sowie die des Unfallverursachers über den Unfall im Ausland. Die Versicherung des Unfallgegners lässt sich über die Rufnummer +49 40 300 330 300 beim Zentralruf der Autoversicherer ermitteln, falls keine Dokumente vorliegen.
Hast Du Fragen zur Kfz-Versicherung? Wir beraten Dich gerne telefonisch oder per E-Mail.
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