Jedes Jahr kommt es auf deutschen Straßen zu zahlreichen Unfällen. Doch was tun bei einem Autounfall? Auch wenn viele davon glimpflich ausgehen und nur einen Sachschaden nach sich ziehen, gibt es als Unfallbeteiligter jedoch einiges zu beachten. Vom richtigen Verhalten an der Unfallstelle bis hin zur Dokumentation des Unfallhergangs und der Meldung an die Kfz-Versicherung gibt es vieles zu erledigen. Wie Du im Falle eines Unfalls richtig reagierst, erfährst Du in unserem Ratgeber.
Wichtige Fakten zum Verhalten bei einem Autounfall im Überblick:
Unsere Kunden haben uns das 11. Jahr in Folge zum beliebtesten Kfz-Versicherer Deutschlands gewählt. In den Bereichen Preis-Leistungs-Verhältnis, Vertragsleistungen und Service schneiden wir hervorragend ab. Besonders stolz macht uns, dass dies die Ergebnisse einer Kundenbefragung sind. Die insgesamt höchste Kundenzufriedenheit und Weiterempfehlungsbereitschaft zeigen zudem das starke Vertrauen in uns.
Verkehrsunfall – was muss ich tun?
Autounfall: Was sollte man am Unfallort beachten?
Um Folgeunfälle zu verhindern und sich selbst und andere zu schützen, solltest Du zunächst den Unfallort absichern und andere Verkehrsteilnehmer auf den Unfall aufmerksam machen. Dazu sind die folgenden Schritte zu beachten:
- Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste anziehen
- Warndreieck aufstellen: im Stadtverkehr ca. 50 Meter vor der Unfallstelle, auf Landstraßen 100 Meter und auf Autobahnen 200 Meter davor
- bei geringfügigen Schäden das Kfz umgehend aus der Gefahrenzone entfernen
- bei größeren Schäden keine Unfallspuren beseitigen und abwarten, bis der Unfall von der Polizei aufgenommen wurde
Sind Personen bei dem Autounfall verletzt worden, sollte umgehend der Rettungsdienst unter der Nummer 112 (kostenlos über Notrufsäule, Telefonzelle, Handy) verständigt werden. Kam es bei dem Unfall ausschließlich zu Sachschäden, sollte die Polizei unter 110 informiert werden.
Bei der Meldung des Unfalls sollten die fünf W-Fragen beantwortet werden:
- Was ist passiert?
- Wo ist der Unfallort?
- Wie viele Personen sind betroffen?
- Welche Verletzungen gibt es?
- Warten auf Rückfragen!
Sind verletzte Personen am Unfallort, solltest Du nicht warten, bis der Rettungsdienst vor Ort ist, sondern sofort Erste Hilfe leisten.
Besonders bei einem größeren Verkehrsunfall ist es wichtig, Beweise zu sichern und den Hergang des Unfalls bestmöglich zu dokumentieren. Das kann sowohl über Fotos als auch über eine Unfallskizze und den Unfallbericht geschehen.
Fotos vom Unfallort
Bist Du an einem Unfall beteiligt, solltest Du unbedingt selbst Fotos von der Unfallstelle machen. Diese dokumentieren nicht nur den entstandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug, sondern können auch dabei helfen, den Unfallhergang zu rekonstruieren. Auch wenn der Unfallgegner ebenfalls Fotos von der Unfallstelle macht, ist es dennoch wichtig, eigene Bilder zu haben. Denn andere Unfallbeteiligte müssen Dir die gemachten Fotos nicht überlassen.
Für eine umfangreiche Dokumentation solltest Du auf jeden Fall fotografieren:
- Beschädigungen an allen beteiligten Fahrzeugen
- Spuren des Unfallhergangs (zum Beispiel Reifen- und Kratzspuren auf der Straße, Glassplitter)
- Ort des Unfalls (falls möglich in verschiedenen Detailstufen, Perspektiven und Entfernungen)
Sicherheitshalber die Papiere des Unfallgegners (besonders wenn der Fahrer nicht der Halter des PKW ist)
Unfallskizze
Ergänzend zu Fotos von der Unfallstelle kann der Autounfall auch mit einer Unfallskizze dokumentiert werden. Für diese gibt es keine feste Vorgabe, allerdings solltest Du darauf achten, dass alle eingezeichneten Elemente gut erkennbar und unmissverständlich gekennzeichnet sind. Zeichne alle beteiligten Fahrzeuge, die Lage und Art vorhandener Verkehrsschilder und Unfallspuren so, dass eine spätere Rekonstruktion des Autounfalls durch einen Dritten möglich ist. Außerdem sollte der Straßenverlauf skizziert werden und gegebenenfalls die Position von Augenzeugen markiert werden. Für die Unfallskizze kannst Du z. B. den Europäischen Unfallbericht nutzen.
Grundsätzlich sind nach einem Autounfall alle Unfallbeteiligten gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kontaktdaten auszutauschen. Wer den Unfallort einfach verlässt, begeht rechtlich gesehen Fahrerflucht.
Diese Informationen solltest Du mit den Unfallbeteiligten unbedingt austauschen:
- Kennzeichen des Unfallgegners
- Anschrift des Fahrzeughalters (Wichtig: Wenn der Fahrer nicht der Fahrzeughalter ist, auch die Angaben des Fahrers notieren!)
- Art der Unfallbeteiligung
- Versicherer des Unfallverursachers
- Vertragsnummer
- Genauen Ort und Zeitpunkt des Unfalls
- Namen und Anschriften von möglichen Zeugen
Die Daten der Unfallbeteiligten sind nicht nur wichtig für die Versicherung oder die Polizei, sondern sind auch notwendig, um einen Unfallbericht anfertigen zu können. Der Unfallbericht ist ein wichtiges Beweismittel, um den Unfallhergang aufzuklären, da sich damit die Abfolge des Unfalls rekonstruieren lässt. Möchte der Unfallgegner keinen Unfallbericht erstellen, solltest Du trotzdem darauf bestehen. Denn: Der Unfallbericht kann als Basis für die Schadenregulierung nach dem Verkehrsunfall genutzt werden. Besonders wichtig ist der Bericht dann, wenn die Polizei nicht verständigt wurde. Der Unfallbericht kann auch auf einem einfachen Zettel niedergeschrieben werden, wenn Du nichts anderes zur Hand haben. Wichtig ist, dass das Protokoll am Ende von allen Unfallbeteiligten unterzeichnet wird. Um mögliche Komplikationen mit der Versicherung auszuschließen, sollten Angaben zur Schuldfrage außen vor gelassen werden. Die Unterschrift des Unfallberichts bestätigt übrigens lediglich die Richtigkeit der Angaben und ist in keinem Fall ein Schuldeingeständnis.
Diese Daten müssen im Unfallbericht enthalten sein:
- Namen und Anschriften aller Unfallbeteiligten
- Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls
- Daten zu den beteiligten Fahrzeugen
- Beschreibung des Unfallhergangs
- Angabe der sichtbaren Schäden
- Skizze der Unfallstelle
- Versicherungsdaten der Unfallbeteiligten
- Eventuell Namen und Anschriften von Zeugen
- Unterschriften der Unfallbeteiligten
Wann muss bei einem Autounfall die Polizei einbezogen werden?
Die Polizei sollte auf jeden Fall informiert werden, wenn bei einem Unfall Personen verletzt werden. Auch bei schweren Sachschäden oder Unfallbeteiligten, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, sollte die Polizei gerufen werden. Ist die Schuldfrage nicht eindeutig klar oder sind Fahrer bzw. Fahrzeuge beteiligt, die im Ausland wohnen oder zugelassen sind, empfiehlt sich ebenfalls die Zuhilfenahme der Polizei. Die Beamten nehmen lediglich den Unfall auf, wer für den Schaden aufkommen muss, klären sie allerdings nicht.
Gleiches gilt, wenn ein Miet- oder Firmenwagen am Unfall beteiligt ist oder eine Fahrerflucht vorliegt. In diesen Fällen sollte unbedingt die Polizei hinzugezogen werden. Wichtig: Die Beamten nehmen lediglich den Unfall auf, wer für den Schaden aufkommen muss, klären sie allerdings nicht.
Wichtig: Beschädigst Du ein Fahrzeug und dessen Fahrer ist nicht vor Ort, solltest Du unbedingt die Polizei informieren, auch wenn an dem Fahrzeug optisch kein Schaden zu sehen ist. Warte bitte auf das Eintreffen der Polizei. Du läufst sonst Gefahr, dass Du Dich wegen Unfallflucht verantworten musst.
Autounfall: Was ist zu tun für die Versicherung?
Welche Versicherung ist zuständig?
- Wenn Du der Unfallverursacher bist: Du solltest umgehend Deine Kfz-Versicherung informieren, die sich im Anschluss um das weitere Vorgehen kümmert.
- Wenn Du nicht Unfallverursacher bist: Trifft Dich keine Schuld an dem Unfall, informiere zunächst Deine Versicherung und die des Unfallverursachers über den Autounfall. Die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers wird Dir die weiteren Schritte zur Regulierung Deines Schadens mitteilen.
- Wenn Du (eventuell) eine Teilschuld hast: In diesem Fall prüft Ihre Kfz-Versicherung und die Deines Unfallgegners den Unfallhergang. Am Ende wird entschieden, wie der Schaden zwischen den Unfallbeteiligten aufgeteilt wird. Bei Fällen, wo sich die Schuldfrage nicht eindeutig klären lässt, gehen Versicherungen oft von 50:50 aus.
So meldest Du den Schaden der Versicherung
Warst Du an einem Unfall beteiligt, kannst Du den Schaden telefonisch, schriftlich oder je nach Anbieter auch online melden. Bei der Schadenmeldungen solltest Du wahrheitsgemäße Angaben zum Unfallhergang und dem entstandenen Schaden machen, da Du durch die sogenannte Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht vertraglich dazu verpflichtet bist. Trägt dein Unfallgegner die Schuld an dem Verkehrsunfall, kann es sinnvoll sein, sich selbst bei dessen Kfz-Versicherung zu melden. Deshalb ist es wichtig, sich die entsprechenden Daten noch am Unfallort zu notieren. Auf diese Weise kannst Du selbst aktiv werden und musst nicht warten, bis der Unfallverursacher seine Haftpflichtversicherung informiert.
Was tun bei einem Autounfall im Ausland?
Bevor Sie mit Ihrem Auto die Urlaubsreise ins Ausland antreten, denken wohl die wenigsten Menschen an einen Unfall. Allerdings ist das Unfallrisiko im Ausland häufig höher, da Du unter Umständen nicht mit der dortigen Fahrweise und den lokalen Verkehrsregeln vertraut bist. Vor Deiner Reise ins Ausland solltest Du deshalb Deine Versicherungsunterlagen durchsehen. Überprüfe, für welche Länder Dein bestehender Kfz-Schutz gültig ist, um im Falle eines Unfalls entsprechend abgesichert zu sein. Innerhalb der EU gilt der Schutz der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherung.
Wichtige Unterlagen für die Autofahrt im Ausland:
- Grüne Versicherungskarte
Für deutsche Autofahrer im europäischen Ausland ist sie zwar nicht mehr zwingend vorgeschrieben, aber das Mitführen einer grünen Versicherungskarte ist durchaus empfehlenswert. Die grüne Versicherungskarte ist kostenfrei bei Deiner Versicherer erhältlich. Auf ihr sind alle wichtigen Informationen zu Ihrer Kfz-Versicherung vermerkt. Dadurch kann eine Schadenabwicklung im Ausland erheblich vereinfacht werden. Hier kannst Du die Grüne Karte anfordern, wenn Dein Auto bei CosmosDirekt versichert ist. - Europäischer Unfallbericht
Für Reisen im europäischen Ausland solltest Du einen europäischen Unfallbericht mit Dir führen. Am besten auch ein Exemplar in der Sprache des jeweiligen Urlaubslandes. - Schutzbrief
Der Schutzbrief ist eine Ergänzung zu Deiner Kfz-Versicherung und bietet zusätzliche Unterstützung bei einem Autounfall. Falls Du diesen nicht ohnehin schon als Bestandteil Ihrer Autoversicherung besitzen, lohnt sich die Erweiterung um einen solchen Schutzbrief. Dieser beinhaltet z. B. Pannenhilfe, Abschleppdienst, Ersatzteilversand oder den Fahrzeug-Rücktransport.
Fazit: So reagierst du bei einem Autounfall am besten!
Ob als Unfallbeteiligter oder als Zeuge – bei der Verwicklung in einen Verkehrsunfall ist das richtige Verhalten besonders wichtig. Kümmerst Du Dich zunächst um die Absicherung der Unfallstelle und um die Versorgung der Verletzten, machst Du in jedem Fall alles richtig. Für die anschließende Schadensabwicklung sollte unbedingt auf eine umfangreiche Dokumentation des Unfalls in Form von Fotos, Unfallskizze und Unfallbericht geachtet werden. Für die Versicherung ist es wichtig, dass Du den Unfallhergang genau dokumentieren und die Kontaktdaten Deines Unfallgegners notierst. Bei Fahrerflucht, Konflikten oder einem größeren Autounfall sollte unbedingt die Polizei hinzugezogen werden.
Was tun bei einem Autounfall? Häufige Fragen
Wer in einen Autounfall verwickelt ist, muss dies grundsätzlich seiner Kfz-Versicherung mitteilen. Als Unfallverursacher musst du deine Versicherung umgehend informieren. Bist du Geschädigter, musst du sowohl deine eigene Kfz-Versicherung als auch die des Unfallgegners über den Schaden unterrichten.
Entsteht durch den Unfall eine Schadenshöhe von mindestens 800 Euro, wird der Schaden in der Regel von einem Gutachter besichtigt. Als Geschädigter kannst du auf Kosten der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners einen unabhängigen Kfz-Gutachter hinzuziehen. Der Gutachter dokumentiert die Ausstattung und den Schaden am Fahrzeug. Er fertigt dabei alle notwendigen Fotos selbst an. Ebenso nimmt er im Allgemeinen eine Kalkulation des Schadens vor und gibt eine Einschätzung über den verbleibenden Wert des Fahrzeugs ab.
- Verursacher aus EU-Staat oder Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz
Die Schadenabwicklung erfolgt über einen Schadenregulierungs-Beauftragten der ausländischen Versicherung. Er ist in Deutschland ansässig und du kannst mit ihm auf Deutsch kommunizieren – unabhängig davon, ob der Unfall in der EU oder einem Dritt-Staat verursacht wurde. Sollte der Beauftragte noch nicht bestellt sein oder reagiert nicht innerhalb von 3 Monaten, dann wird die deutsche Entschädigungsstelle Verkehrsopferhilfe tätig. Beachte dabei, dass aber das Recht des Unfalllandes anwendbar bleibt, was sich auf den Entschädigungsumfang auswirken kann. Der Weg zur Entschädigungsstelle ist ausgeschlossen, wenn der Schaden direkt bei der ausländischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht wurde, es sei denn, diese hat binnen 3 Monaten nicht mit einer Begründung geantwortet. - Unfallverursacher aus einem anderen Staat
Wir empfehlen dir, einen Anwalt einzuschalten. Die Schadenregulierung über eine ausländische Haftpflichtversicherung kann lange dauern und die Regulierungspraxis ist sehr unterschiedlich. - Der Unfall wurde von dir verschuldet oder es werden Ansprüche gegen dich erhoben
Die Grüne Versicherungskarte dient als Nachweis, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. - Unfall im Inland mit ausländischer Beteiligung
Es gilt das Gleiche wie bei der oben beschriebenen Unfallsituation im Ausland.
Hast du einen Unfall mit einem geliehenen Auto, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners. Das gilt auch dann, wenn der Halter des Fahrzeugs nicht selbst am Steuer gesessen hat.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall steht dir für den entstandenen Schaden eine Reparatur zu. Die Kosten für die Reparatur des Autos übernimmt entweder die Versicherung deines Unfallgegners oder du kannst dir den Betrag für den Schaden auszahlen lassen und die Reparaturkosten selbst begleichen.
Hast Du Fragen zur Kfz-Versicherung? Wir beraten Dich gerne telefonisch oder per E-Mail.
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Auszeichnung „Beliebtester Kfz-Versicherer“, 1. Platz Gesamturteil Kundenzufriedenheit, Studie „Kundenbefragung Kfz-Versicherer 2024“ des Deutschen Instituts für Service-Qualität GmbH & Co. KG (DISQ), 35 Filial- und Direktversicherer in der Einzelauswertung. www.disq.de, August 2024
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Quelle: Werte HUK24, LVM, Gothaer: NAFI-Kfz-Kalkulator, Version 28.09; Stand: 12.09.2024, Allianz Direct: Webseite des Versicherers am 12.09.2024. Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen und Vollkaskodeckung (mit Selbstbeteiligung 300/150 €) freie Werkstattwahl, die sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden können. LVM und Gothaer sind mit ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.