Viele Menschen mieten sich von Privat ein Fahrzeug, wenn sie ein bestimmtes Modell für einen kurzen oder mittleren Zeitraum benötigen. Hier haben wir es mit privatem Carsharing zu tun. Was spricht dagegen, von Freunden oder Bekannten ein Auto zu leihen oder das eigene Mobil zu verleihen? Mit der Privatleihe kommst Du ohne jeglichen Geldfluss an ein Auto. Wir erklären Dir die Unterschiede zwischen Leihen und Mieten und worauf Du beim privaten Verleih noch achten musst.
Der Ratgeber bietet Dir allgemeine Informationen zum privaten Autoverleih. Produktinformationen zur Autoversicherung von CosmosDirekt findest Du hier.
Mieten oder Leihen: Was ist der Unterschied?
Freundschaft hört bekanntlich beim Geld auf. Sie kann aber auch schon beim Auto enden, wenn der Eigentümer sein Fahrzeug beschädigt oder verunfallt zurückbekommt. Daher sollte zunächst klar sein, was genau der Unterschied zwischen Mieten und Leihen ist. Wenn Du Dein Auto zur Verfügung stellst und dafür ein Entgelt bekommst, handelt es sich um eine Vermietung. Wird dagegen für die Nutzung kein Entgelt vereinbart, verleihst Du Dein Auto. Davon unabhängig können Betriebskosten für das Fahrzeug wie Kraftstoff, Öl, Autowäsche auf den Entleiher übertragen werden. Wichtig ist aber zu wissen, dass sich Miete und Verleih vor dem Gesetz unterscheiden, was Folgen für Eigentümer und Entleiher/Mieter nach sich zieht.
Fahrzeugmiete: Das BGB gibt Auskunft
Wenn Du für Dein Fahrzeug eine Mietzahlung in Form von Geld bekommst, bist Du für verschiedene Punkte verantwortlich. Laut dem Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB § 535) wird geregelt, dass der Vermieter „die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten“ hat. Das bedeutet, dass sich Dein Auto in verkehrstüchtigem Zustand befinden muss und Du als Eigentümer auch während der Miete dafür sorgen musst, dass es so bleibt. Tritt während der Mietzeit ein Mangel auf, ist der Mieter sogar zur Mietminderung berechtigt (BGB § 536,1). Reparaturkosten gehen also auf Deine Kappe, denn bereits beim Nachweis leichter Fahrlässigkeit kannst Du bei einem Unfall haftbar gemacht werden. Die schriftliche Fixierung einer Fahrzeugmiete ist daher absolut notwendig, damit beide Seiten die Bedingungen der Autoüberlassung genau kennen.
Autoverleih: Ohne Geld, aber unkomplizierter
Als Verleiher kannst Du nicht für die volle Gebrauchstauglichkeit des Autos verantwortlich gemacht werden. Du haftest nur im Fall der vorsätzlichen Handlung oder groben Fahrlässigkeit. Ein Beispiel: Funktioniert die Klimaanlage nicht, ist dies bei einem Verleih kein Mangel. Ist Dir dagegen bekannt, dass die Bremse gelegentlich versagt, wäre das Verschweigen ein Vorsatz. Der Entleiher kann Dich dafür haftbar machen, wenn ihm daraus ein Schaden entsteht. Sämtliche Betriebskosten gehen in der Regel zu Lasten des Entleihers. Im Gegensatz zur Miete kann der Verleiher den Leihvertrag jederzeit kündigen, wenn er das Fahrzeug unvorhergesehen selbst benötigt. Gegenüber der Miete hast Du rein objektiv gesehen weniger Verpflichtungen.
Worauf muss man beim Autoverleih in der Kfz-Versicherung achten?
CosmosDirekt hat eine forsa-Umfrage in Auftrag gegeben, ob Autofahrer ihr Steuer gerne aus der Hand geben. Rund 83 % lassen Familienmitglieder oder enge Freunde ohne Bedenken mit dem eigenen Auto fahren. Nur 11 % bestehen darauf, als Einzige hinter dem Lenkrad zu sitzen. Mehrere Fahrer sind auch versicherungstechnisch kein Problem, allerdings müssen sie der Versicherung auch bekannt sein. Wir sagen Dir, wie Du auf der sicheren Seite bleibst.
- Zusatzfahrer immer angeben
Überlege Dir bereits beim Abschluss der Autoversicherung, wer das Auto nutzen wird. Diese Personen müssen gegebenenfalls auch im Vertrag angegeben werden. Der Versicherungsbeitrag kann wegen des höheren Risikos bei mehreren Fahrern ansteigen, wobei Fahranfänger den Beitrag am stärksten erhöhen. Bei hochpreisigen oder leistungsstarken Fahrzeugen kann sich der Jahresbeitrag deutlich erhöhen, gerade wenn auch der 18-jährige Sohn am Steuer sitzen soll. - Falsche Angaben können teuer werden
Wenn nur eine Person das Fahrzeug benutzt, macht sich das beim Versicherungsbeitrag häufig positiv bemerkbar: Ein geringeres Risiko wird mit einem niedrigeren Beitrag belohnt. Verleihst Du Dein Auto aber an eine andere Person, ist der Kfz-Versicherungsvertrag seitens des Versicherungsnehmers nicht mehr erfüllt, denn ein fremder und nicht eingetragener Fahrer ist nun mit dem Fahrzeug unterwegs. Ereignet sich ein Unfall, bei dem nicht Du am Steuer sitzt, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar die Schäden Dritter, Du musst aber mit einer Beitragsnachforderung rechnen. Dein Versicherer hat, sofern dies in den Vertragsbedingungen vereinbart ist, zudem das Recht, eine Vertragsstrafe bis zur Höhe eines kompletten Jahresbeitrags zu erheben. Gehe dieses Risiko nicht ein und gib beliebige Personen als Fahrer an, wenn Du weißt, dass Du das Auto verleihen wirst. - Vollkasko-Beitrag steigt nach Unfall
Verursacht eine nicht eingetragene Person einen Unfall mit dem geliehenen Auto, übernimmt die Vollkaskoversicherung die Fahrzeugschäden. Allerdings wird die vereinbarte Selbstbeteiligung fällig und Du wirst mit Deinem Versicherungsvertrag zurückgestuft. Der neue und höhere Beitrag kann über die Jahre gesehen Tausende von Euro ausmachen. Überlege Dir daher gut, ob Du dieses Risiko eingehen willst.
Ohne Vollkasko-Schutz sollte die Freundschaft zum Entleiher wirklich gut sein: Die Schäden müssen komplett von Dir bezahlt werden, auch die Privathaftpflichtversicherung des Fahrers greift hier nicht. Mache den Entleiher daher im Vorfeld darauf aufmerksam, damit es kein böses Erwachen gibt. Besser ist aber, Du erweiterst den Versicherungsschutz auf beliebige Personen und regelst vor dem Verleih genau, was im Falle eines Unfalls passiert. - Kfz-Papiere und Strafzettel
Gib dem Entleiher die Zulassungsbescheinigung Teil I mit. Bei einer Kontrolle kann er damit beweisen, dass er ein berechtigter Fahrer ist. Prüfe bei der Gelegenheit auch den Führerschein des Fahrers, damit Dir im Fall eines Unfalls niemand Fahrlässigkeit beim Autoverleih vorwerfen kann. Wurde der Entleiher bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erwischt, wirst zunächst Du als Halter angeschrieben. Du kannst die Auskunft über den Fahrer verweigern, das Bußgeld selbst bezahlen und es Dir vom Entleiher zurückholen. Bei hohen Bußgeldern mit Punkten in Flensburg solltest Du aber im eigenen Interesse den Fahrer melden.
Fazit: Privatleihe als kostengünstige Alternative
Nichts spricht gegen einen kostenlosen Autoverleih an Freunde oder Bekannte. Verzichte aber möglichst nie auf einen Leihvertrag und kontrolliere, ob beliebige Fahrer in Deiner Kfz-Versicherung eingetragen sind. Dies garantiert, dass bei einem Unfall des Entleihers die Folgen geregelt sind.
Hast Du Fragen zur Kfz-Versicherung? Wir beraten Dich gerne telefonisch oder per E-Mail.