Fahrer­flucht

Im Fall eines Scha­dens gewappnet

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So gehst Du bei einem Unfall mit Fahrer­flucht vor

  • Nach dem Verursacher suchen
  • 30-60 Minuten am Unfallort warten
  • Polizei einschalten
  • Schaden an die Versicherung melden

Vor wenigen Stunden war dein Fahrzeug noch unversehrt und jetzt findest Du einige Kratzer vor. Wer kennt es nicht – gerade bei kleineren Schäden fehlt vom Verursacher oft jede Spur. Doch auch in diesem Fall handelt es sich um Fahrerflucht. Die Versicherung sollte frühzeitig eingeschaltet werden, um Dich vor hohen Kosten zu schützen.

In unserem Ratgeber erfährst Du, wie Du Dich bei Fahrerflucht richtig verhältst und wer für einen Schaden aufkommt. Gerne beraten wir Dich auch generell rund um das Thema Versicherung.

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Was bedeutet Fahrer­flucht eigent­lich?

Nach § 142 des Strafgesetzbuches handelt es sich bei Fahrerflucht um die unerlaubte Entfernung vom Unfallort. Diese wird allgemein auch als Unfallflucht bezeichnet. Eine Fahrerflucht gilt unabhängig von der Schwere des Schadens eines Unfalls.

Sie ist in Deutschland inzwischen die zweithäufigste Verkehrsstraftat und führt oftmals zu geringen bis hohen Sachschäden. Der § 142 des Strafgesetzbuchs sieht für den Unfallverursacher eine Freiheitsstrafe, diverse Geldstrafen und Punkte vor. Auch wenn in diesem Zusammenhang oftmals von Bagatellschäden gesprochen wird, so ist die Fahrerflucht bei jeglichem Schaden ernst zu nehmen.

Bußgelder, Strafen und weitere Folgen der Fahrer­flucht

Schnell kann aus einem Fehlverhalten im Straßenverkehr eine Straftat mit erheblichen Folgen werden. Fahrerflucht wird nach § 142 Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sowie erheblichen Bußgeldern und einem Eintrag von drei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg geahndet. Zusätzlich können ein Fahrverbot und ein Entzug der Fahrerlaubnis ausgesprochen werden. Ist die Fahrerflucht nur mit einem geringen Schaden verbunden, so fällt dennoch eine gewisse Härte der Strafe an. Meldet man den Vorfall innerhalb von 24 Stunden selbst, so kann sich dies auch im Nachgang positiv auf die Strafe auswirken.

Höhe des vorliegenden Schadens

Strafe/Auflage

Punkte

Fahrverbot

Schaden kleiner als 600 EuroGeldauflage-Nein
Schaden kleiner als 1.300 EuroGeldstrafe
(oft 1 Monatsgehalt)
2Bis zu 3 Monate Fahrverbot
Schaden größer als 1.300 EuroHohe Geldstrafe
(mehr als 1 Monatsgehalt)
3Entzug der Fahrerlaubnis zumeist für 10–12 Monate

Geld­strafen nach indi­vi­du­eller Auflage

Bei Fahrerflucht drohen dem Täter unterschiedliche Strafen: Bußgelder, Punkte in Flensburg, Fahrverbote, Führerscheinentzug und Sperrfristen. In der Regel entscheiden Gerichte über das genaue Maß der Strafe und passen dieses an verschiedene Faktoren an: Die Schwere der Schuld, die Höhe des Sachschadens, etwaige Verletzungen der Unfallbeteiligten (Personenschaden) sowie die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Verursachers. Aufgrund der genannten Punkte ist jedes gerichtliche Urteil auf den Täter, seine Tat und die daraus resultierenden Folgen zugeschnitten. Die zu erwartende Geldstrafe aus dem Bußgeldkatalog für Fahrerflucht ist daher individuell. Bei fast allen Gerichten und Staatsanwaltschaften gibt es Tabellen, die eine Auskunft darüber geben, welche Strafe bei einem derartigen Unfall zu erwarten ist. Eine Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt. Daher drohen auch schon Sanktionen, wenn der Schaden „nur“ aus kleinen Kratzern oder Beulen im Blech besteht. Wie hoch das Bußgeld bei Fahrerflucht mit einem Sachschaden allerdings genau ausfällt, hängt von der Schwere des verursachten Schadens ab:

  • Schäden bis 600 Euro: Gegen Zahlung einer Geldstrafe wird das Verfahren eingestellt. Die Höhe der Strafe legt das Gericht fest.
  • Schäden bis 1.300 Euro: Das Bußgeld wegen Fahrerflucht beträgt ein volles Monatsgehalt. Dazu drohen zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.
  • Schäden über 1.300 Euro: Bei einem Fall mit hohen Sachschäden wird die Unfallflucht besonders kostspielig. Das Bußgeld liegt deutlich über einem Monatsgehalt, zusätzlich erhält man drei Punkte in Flensburg und muss die Fahrerlaubnis abgeben. Erst nach Ablauf der Sperrfrist von sechs Monaten darf Ihnen ein neuer Führerschein ausgestellt werden.

Fahrer­flucht mit Schaden in der Probe­zeit: Welche Unter­schiede gibt es?

Fahranfänger stehen während der zweijährigen Probezeit unter stärkerer Beobachtung. Unfälle können aber trotz aller Vorsicht nicht immer vermieden werden. Befindet sich ein Fahrer in der Probezeit, so kann die Fahrerflucht Konsequenzen mit sich ziehen, die über das übliche Maß hinausgehen. Der Fahrer erhält grundsätzlich die gleichen Strafen. Zu der Vergabe von Punkten, Geldstrafen oder einem Fahrverbot kommt zudem die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre hinzu. Darüber hinaus muss der Fahrer an einem Aufbauseminar teilnehmen. Für den Verlust seiner Fahrerlaubnis ist entscheidend, wie schwerwiegend der Unfall war. Stark ins Gewicht fällt, ob es sich um einen Unfall mit Personenschaden handelte.

Konse­quenzen der Fahrer­flucht bei der Versi­che­rung

Neben der strafrechtlichen Verfolgung kommen auch versicherungsrechtliche Folgen und Kosten auf den Unfallverursacher zu. Zum einen kann er bei Fahrerflucht von seiner Versicherung in Regress genommen werden. Das bedeutet, dass die Versicherung zunächst für den Schaden aufkommt, dann aber die Kosten (bis maximal 5.000 Euro) vom Unfallverursacher zurückfordert. Zum anderen muss der Verursacher des Unfalls die Schäden am eigenen Auto selbst tragen, da die Vollkasko ebenfalls nicht verpflichtet ist, diese Schäden zu übernehmen. Auch die Rechtschutzversicherung ist nicht zur Deckung von Kosten verpflichtet. Nach Abwicklung der Leistungen haben die Versicherungen zudem das Recht, nach einer Unfallflucht den Versicherungsschutz zu kündigen.

Unfall mit Fahrer­flucht – was zahlt die Kfz-Versi­che­rung?

Wird der Täter gefunden, so übernimmt auch bei Fahrerflucht die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für alle Schäden. Allerdings werden diese meist im Nachgang vom Täter zurückgefordert. Die Versicherung kann maximal 5.000 Euro zurückverlangen und trägt höhere Beträge selbst.

In diesem Fall zahlt also die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers die anfallenden Kosten. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug von einer Person geführt wurde, die nicht als Halter eingetragen ist. Bei einer Fahrerflucht orientiert sich der Versicherungsschutz am Auto, mit dem der Unfall entstanden ist. Das Vergehen fällt somit zunächst auf den Halter und nicht auf den Fahrer zurück. Trotz des Eingreifens der Versicherung bei Fahrerflucht gilt diese als außerordentlicher Kündigungsgrund und kann für den Unfallverursacher so zu einem nachhaltigen Problem werden.

Kann der Verursacher nicht von der Polizei ermittelt werden, dann zahlt entweder die Vollkaskoversicherung oder der Schaden muss selbst getragen werden.

Selbst Fahrerflucht begangen – wer zahlt den Schaden? Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gilt als Straftat. Somit muss die Versicherung hier nicht mit ihren Leistungen unterstützen und der Verursacher des Schadens zahlt letztlich selbst.

Zahlt die Voll­kasko Versi­che­rung meinen Schaden bei Fahrer­flucht?

Gegen die Folgen eines Schadens, dessen Verursacher nicht ermittelt werden kann, hilft grundsätzlich nur die Vollkasko-Versicherung, die auch Schäden durch unbekannte Dritte abdeckt. Daher greift sie auch bei der Fahrerflucht ein.

Wer am Straßenverkehr teilnimmt, trägt generell das Risiko, Opfer einer Fahrerflucht zu werden und sollte sich daher bestmöglich schützen. Vor der Regulierung einer Vollkasko sollte sich der Versicherungsnehmer aber auch darüber informieren, ob eine Inanspruchnahme der Vollkasko bei Unfallflucht zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatt führt. Denn dadurch kann die Versicherungsprämie in den folgenden Jahren erheblich steigen. Zusätzlich sollte die vereinbarte Selbstbeteiligung bedacht werden. Bei kleineren Schäden kann es sich durchaus lohnen, die Reparaturkosten selbst zu tragen.

Einige Gesellschaften bieten bei der Kfz-Versicherung einen Rabattschutz an. Dieser verhindert, dass der Beitrag infolge eines Schadens steigt. Bei CosmosDirekt gehen mit dem Rabattschutz sogar drei Schäden spurlos an Dir vorbei. Wann welcher Schutz sinnvoll ist erfährst Du im Artikel Vollkasko oder Teilkasko.

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Wer haftet für den Schaden?

Wird der Verursacher nicht gefunden, und keine Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für die Schäden auf, so kann in bestimmten Fällen eine Entschädigung durch die Verkehrsopferhilfe in Anspruch genommen werden. Es handelt sich hierbei um ein Garantiefonds der deutschen Autohaftpflichtversichere, der dann zum Einsatz kommt, wenn bei Unfällen mit nicht ermittelbaren Kraftfahrzeugen Menschen zu Schaden kommen. In Fahrerfluchtfällen werden Sachschäden an Kraftfahrzeugen von der Verkehrsopferhilfe nur erstattet, wenn gleichzeitig ein beträchtlicher Personenschaden entstanden ist.

Weitere Infos und das Antragsformular findest Du bei der Verkehrsopferhilfe.

Opfer einer Fahrer­flucht – so verhältst Du Dich richtig

Die Polizei und Rechtsanwälte für Verkehrsrecht empfehlen als ersten Schritt, den Unfallort und das eigene Fahrzeug zu fotografieren. Danach sollte die Polizei zur Aufnahme des Unfalls verständigt werden. Sie nimmt anschließend die Anzeige gegen Unbekannt auf. Es ist wichtig, anhand objektiver Anhaltspunkte nachweisen zu können, dass ein anderes Fahrzeug den Schaden am eigenen Auto verursacht hat. Auf diese Weise sicherst Du Dir bei einer Unfallflucht den Schutz deiner Vollkasko, falls der Täter im Nachhinein nicht ermittelt werden kann. Zudem empfiehlt es sich, Unfallspuren wie Glassplitter oder Kratzer vom Unfallverursacher am eigenen Auto durch die Polizei sichern zu lassen. Zusätzlich sollte von der Polizei ermittelt werden, ob sich Personen im Umkreis des Unfallortes finden lassen, die das Geschehen beobachtet haben. Zeugen können dazu beitragen, den Unfall aufzuklären und so den Verursacher zu ermitteln.

Ist der Täter nicht bekannt und der Geschädigte hat eine Vollkasko die er in Anspruch nehmen möchte, dann sollte er sich als erstes mit seiner Autoversicherung in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen abklären. Danach sollte ein unabhängiger Gutachter den Schaden am Fahrzeug prüfen und beurteilen. Falls das nicht ausreicht, um die Drittbeteiligung nachzuweisen, wird ein ausführliches Unfallgutachten benötigt. Dieses dient zur genauen Aufklärung des Unfallablaufs und kann bei Fahrerflucht als Schriftstück für die Versicherung dienen. Die Regulierung des Sachschadens kann an einen Rechtsanwalt übergeben werden. Dieser kümmert sich darum, dass sämtliche Schadenpositionen wie Gutachterkosten, Sachschaden, Rechtsanwaltskosten, Personenschaden, Nutzungsausfall und Wertverlust von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen wird. Hin und wieder kommt es vor, dass Geschädigte bei schlechten Sichtverhältnissen Schäden einer Fahrerflucht übersehen oder kleinere Kratzer und Beulen erst später auffallen. Das Vorgehen bleibt dennoch einheitlich. Auch wenn Du einen Schaden erst am nächsten Tag bemerkst, solltest Du diesen dokumentieren und der Polizei zur Aufnahme melden. Versuche dabei so gut es geht zu rekonstruieren, wie und wo sich der Unfall ereignet haben könnte.

Durch ein vorausschauendes Parken lässt sich so manche Beule oder Schramme am Auto vermeiden. Es ist wichtig darauf zu achten, eine Parklücke zu wählen, die genug Platz zum Ein- und Ausparken bietet. Bei Parkplätzen mit Markierung sollte man mit dem gesamten Fahrzeug innerhalb der Linien stehen.

Unfall verur­sacht: keine Fahrer­flucht begehen

Verkehrsexperten schätzen, dass sich bei jedem fünften Verkehrsunfall der Verursacher unerlaubt vom Unfallort entfernt. Psychologen erklären dies manchmal mit einer instinktiven Flucht in einer Stress- oder Notsituation. Meist möchte sich der Täter jedoch einer Strafe entziehen. Ob Total- oder Bagatellschaden – Fahrerflucht ist eine Straftat, die hart bestraft wird. Wer nach einem Unfall einfach verschwindet oder lediglich seine Visitenkarte zurücklässt, handelt wider dem Gesetz. Zur korrekten Verhaltensweise ist einiges zu beachten:

  1. Der erste Schritt nach der Verursachung eines Schadens ist die Unfallmeldung. Wenn diese nicht geschieht, kommt der Verursacher seiner Aufklärungspflicht nicht nach. Das Hinterlassen eines Zettels mit Kontaktdaten am Auto reicht nicht als Meldung aus.
  2. Wenn der Geschädigte nicht vor Ort ist, musst Du auf ihn oder die Polizei warten. Die Wartezeiten bestimmen sich jeweils nach Tageszeit, Unfallort und Schwere des Schadens. Wer mitten in der Nacht in eine Leitplanke fährt, sollte 15 bis 20 Minuten einkalkulieren. Auf dem Supermarktparkplatz hingegen muss der Verursacher von einem Einkauf des Geschädigten ausgehen und sollte daher 30 bis 60 Minuten warten.
  3. Taucht nach der Wartezeit niemand auf, sollte man die Polizei einschalten. Als erster Schritt genügt ein Anruf, in dem alle relevanten Umstände geschildert werden. Die Polizei interessiert meist: Kennzeichen, Marke, Typ und Farbe des geschädigten Fahrzeugs. Beide Fahrzeuge sollten für die Unfallaufnahme vor Ort sein. Nach der polizeilichen Meldung kannst Du nun einen Zettel mit den Kontaktdaten auf der Windschutzscheibe hinterlassen.

Wichtig: Falls der Unfall während der Fahrt geschieht, muss der Verursacher am Ort des Geschehens sofort anhalten. Die Fahrt zum nächsten Parkplatz gilt schon als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Allerdings darf sich der Unfallverursacher entfernen, um Hilfe für Schwerverletzte zu holen oder Gefahrgut wegzubringen.

Wenn Du keine Zeit hast, 30 Minuten vor Ort auf den Geschädigten zu warten, melde den Schaden sofort per Mobiltelefon der Polizei. Vielen Polizeidienststellen reicht es gerade bei kleineren Schäden, wenn Du zuerst einmal deiner Mitteilungspflicht nachkommen.

Fahrer­flucht bei Baga­tell­schäden

Manchmal entsteht ein Schaden ganz schnell und ohne Absicht. Doch auch bei einem kleinen Parkschaden ist Fahrerflucht für Versicherung und Polizei relevant. Man streift mit seinem Auto ein parkendes Fahrzeug und hinterlässt einen kleinen Kratzer. Der Schaden: eine „Bagatelle“. Man geht im Allgemeinen davon aus, dass die Grenze zur Festlegung eines Bagatellschadens bei ein paar hundert Euro liegt – und kein Personenschaden festgestellt werden kann. Trotzdem darfst Du Dich auch in diesem Fall nicht unerlaubt vom Unfallort entfernen. Eine Fahrerflucht nach einem Bagatellschaden ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Je nach Höhe des Schadens drohen ein Bußgeld, der Entzug der Fahrerlaubnis und Rückforderungen von der eigenen Kfz-Versicherung. Bei besonders schweren Fällen kann die Unfallflucht auch mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

Was tun, um Fahrer­flucht bei Baga­tell­schaden zu vermeiden?

Prinzipiell gelten hier die gleichen Regeln wie auch beim ,,größeren‘‘ Autounfall mit Fahrerflucht. Denke an Versicherung und den verbundenen Schutz und versuche das Vergehen schnellstmöglich aufzuklären. Hast du den Fahrzeughalter nach der nötigen Wartezeit oder einem Ausruf im nächsten Geschäft entdeckt, so solltest du gemeinsam ein Unfallprotokoll ausfüllen, um Kontaktdaten auszutauschen und so Sicherheit für beide Seiten zu gewährleisten. Auch das Kennzeichen des Geschädigten sollte unbedingt aufgenommen werden. Findest du deinen Unfallgegner nicht, rufe die Polizei und hinterlassen eine Meldung an der Windschutzscheibe des geschädigten Autos. Schütze dich selbst vor einer Fahrerflucht mit Schaden und schalte die Versicherung daher ebenfalls schnellstmöglich ein.

Auto und Umwelt vor der Fahrer­flucht schützen

Sich unerlaubt vom Unfallort zu entfernen, kann für beide Seiten erhebliche Folgen nach sich ziehen. Den Opfern einer Fahrerflucht drohen hohe Kosten – gerade, wenn sie nicht vollkaskoversichert sind. Sogar wenn der Täter gefunden werden kann, ist der Prozess bis zur Schadenregulierung aufwendig und langwierig. Wer hingegen eine Fahrerflucht begeht, sollte sich über die Konsequenzen und schweren Strafen bewusst sein. Erklärungsversuche, dass der Unfall nicht bemerkt worden sei, werden von den meisten Gerichten als Ausrede eingestuft. Es ist immer ratsam, sich seiner Verantwortung zu stellen. Um sich für alle Fälle bestmöglich abzusichern, schadet es daher nicht, stets Bescheid zu wissen, wie man sich am Unfallort verhalten sollte. Doch gerade als Geschädigter hilft dies oft nicht weiter. In diesem Fall schützt nur eine Vollkasko-Versicherung vor der Fahrerflucht. Sie kommt gerade dann zum Tragen, wenn kein Täter gefunden wurde oder es Probleme bei einer Zahlung durch die Haftpflicht des Gegners geben sollte.

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Inhalt
  • Was bedeutet Fahrer­flucht eigent­lich?
  • Bußgelder, Strafen und weitere Folgen der Fahrer­flucht
  • Geld­strafen nach indi­vi­du­eller Auflage
  • Unfall mit Fahrer­flucht – was zahlt die Kfz-Versi­che­rung?
  • Opfer einer Fahrer­flucht – so verhältst Du Dich richtig
  • Unfall verur­sacht: keine Fahrer­flucht begehen
  • Auto und Umwelt vor der Fahrer­flucht schützen