Bei einem Umzug kannst Du Dein Kfz-Kennzeichen inzwischen bundesweit mitnehmen. Der Gang zur Zulassungsstelle für die Ummeldung ist aber weiterhin erforderlich. Hier erfährst Du, welche Unterlagen Du für die Ummeldung mit Kennzeichenwechsel benötigst und was Du bei der Autoversicherung beachten musst.
Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen. Produktinformationen zur Autoversicherung von CosmosDirekt findest Du hier.
Diese Begriffe solltest du kennen
Keine Bindung an den Wohnort des Fahrzeughalters
Bisher war die Sache eindeutig. Jeder wusste bei einem „B“, dass der Wagen aus Berlin kommt. Das ist seit dem 1. Januar 2015 anders. Du kannst seitdem mit Deinem bisherigen Kfz Kennzeichen umziehen. Dein Vorteil: Du spart Kosten, muss kein neues Nummernschild prägen lassen. Die Bürokratie sinkt aber leider nur geringfügig: Du musst nach Deinem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk weiterhin auf die Zulassungsstelle. Dort musst Du eine Verwaltungsgebühr von etwa 26 Euro zahlen. Da die Prägung neuer Kfz-Kennzeichen aber entfällt, sparst Du in etwa 45 Euro.
Das ist bei der Zulassungsstelle zu beachten
Wie erwähnt, steht nach Deinem Umzug in einen anderen Verwaltungskreis weiterhin der Gang zur Zulassungsstelle an. Du musst Dich ummelden und der Behörde Deine neue Anschrift mitteilen. Vor Ort wird dann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I mit Deine aktuellen Halterdaten ausgestellt, die alte Zulassungsbescheinigung ist in jedem Fall mitzubringen. Du solltest so schnell wie möglich nach dem Umzug Dein Auto ummelden. Bei einer Verzögerung droht Dir nämlich ein Bußgeld.
Die Mitarbeiter prüfen auch, ob Du bei der Zahlung Deiner Kraftfahrzeugsteuer in Verzug bist. Bei einem Kfz-Steuer Rückstand wird die Kfz-Zulassung verwehrt. Auch bei mehreren Umzügen bleibt die Möglichkeit der Kennzeichen-Mitnahme bestehen. Diese Unterlagen musst Du bei der Zulassungsstelle vorlegen, wenn Du Dein Kennzeichen mitnehmen willst:
- Personalausweis oder Reisepass (Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Bescheinigung der Hauptuntersuchung
- Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag stellt
- SEPA-Lastschriftmandat und elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Für Firmenwagen eine Gewerbeanmeldung oder ein Handelsregisterauszug
- Kfz Kennzeichen
Umzug innerhalb eines Zulassungsbezirks
Wenn Du innerhalb eines Zulassungsbezirks den Wohnort wechselst, bleibt das Kfz Kennzeichen erhalten. Der Verwaltungsaufwand fällt zwar nicht vollkommen weg, ist aber deutlich geringer als bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk. Die Zulassungsstelle muss über die neue Anschrift in Kenntnis gesetzt werden und diese muss auch in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden. Oftmals können dies auch die Bürgerämter übernehmen, sodass nur ein Behördengang notwendig ist.
Auch hierbei sind neben der Zulassungsbescheinigung Teil I und dem Personalausweis ein Prüfbericht der Hauptuntersuchung und die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer mitzubringen. Ob eine Adressumschreibung im Bürgeramt möglich ist, solltest Du im Vorfeld abklären. Wenn ein Fahrzeughalter an einem Haupt- und einem Nebenwohnsitz gemeldet ist, ist die Zulassung immer am Hauptwohnsitz vorzunehmen.
Individualität auf dem Kfz Kennzeichen
Bei den Zulassungsstellen kannst Du Dir gegen eine Gebühr von 10,20 Euro ein Wunschkennzeichen ausstellen lassen – vorausgesetzt es ist nicht vergeben. Außerdem hast Du im Vorfeld die Möglichkeit, ein Kennzeichen online oder telefonisch zu reservieren. Dafür wird eine zusätzliche Gebühr von 2,60 Euro berechnet. Ein Wunschkennzeichen mit vorheriger Reservierung kostet somit 12,80 Euro extra. Auf den Webseiten der Zulassungsstellen kannst Du prüfen, welche Nummernschilder noch frei sind. Wie lange die Reservierung eines Kennzeichens möglich ist, hängt ganz von der Zulassungsstelle ab.
Umzüge und Kfz-Versicherung
Wer seinen Wohnort wechselt, ist aufgrund der Anzeigepflicht (§ 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung) verpflichtet, den Versicherer möglichst schnell zu informieren. Ein Umzug kann auch den Versicherungsbeitrag für dein Auto ändern, da gegebenenfalls die Regionalklasse angepasst wird. In der Berechnung der Regionalklasse werden die zugelassenen Fahrzeuge, Unfallstatistiken und regulierte Schadenfälle berücksichtigt. Die Regionalklassen werden für die Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung festgelegt.
Jeweils am 1. Oktober aktualisiert der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) die Zuordnung der Zulassungsbezirke zu den Regionalklassen. Der Regionalklassenzuordnung liegt immer ein Zeitraum von 5 Jahren zugrunde, sodass ein übermäßig hohes oder niedriges Unfallaufkommen innerhalb eines Jahres nur eingeschränkt in die Gesamtrechnung eingeht. Wenn eine veränderte Regionalklasse höhere Versicherungsprämien bedingt, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Im Ratgeber Regionalklassen und Kfz-Typklassen findest du weitere Infos.
Fahrzeug-Abmeldung nach einem Umzug
Bei der Kfz-Abmeldung machen es die Zulassungsbehörden den Fahrzeughaltern besonders leicht: Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland durchgeführt werden. Als Unterlagen werden beide Teile der Zulassungsbescheinigung zur Vorlage verlangt. Seit dem 1. März 2007 müssen sich Halter nicht mehr entscheiden, ob sie das Fahrzeug nur zwischenzeitlich oder endgültig abmelden wollen. Wer aber von vornherein weiß, dass der Wagen endgültig stillgelegt werden soll, muss einen Verwertungsnachweis einer zertifizierten Annahmestelle vorlegen. Die Kfz Kennzeichen sind bei der Abmeldung mitzubringen. Diese werden vor Ort entwertet und auf Wunsch entsorgt. Auch für die Abmeldung können Fahrzeughalter eine dritte Person bevollmächtigen.
Erklärvideo zum Thema Fahrzeugabmeldung
Das Online-Verfahren
Das Jahr 2015 hat Fahrzeughaltern eine weitere Erleichterung gebracht. Die Fahrzeug-Abmeldung ist der erste Vorgang, der vollständig online erledigt werden kann. Allerdings ist die Abmeldung nur dann online durchführbar, wenn das Auto ab dem 1. Januar 2015 zugelassen worden ist. Nur diese Fahrzeuge sind mit der für das Verfahren notwendigen Zulassungsbescheinigung Teil I und Siegelplakette ausgestattet. Diese sind mit einem verdeckten Sicherheitscode versehen. Du kannst den Code in der Zulassungsbescheinigung und auf dem Kennzeichen freirubbeln und abschreiben oder mit dem Smartphone über eine QR-Code-App auslesen. Die Codes können Fahrzeughalter auf einer für die Abmeldung eingerichteten Internetseite eingeben. Außerdem benötigst Du für das Verfahren den neuen Personalausweis mit Lesegerät für die Identifikation über das Internet. In Zukunft soll es auch möglich sein, die Zulassung über das Internet vorzunehmen.
Erklärvideo zur Kfz-Zulassung
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Fazit: Kosten und Zeit sparen
Wer bei einem Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk das Nummernschild mitnimmt, spart die Kosten für die Neuprägung. Allerdings muss der Fahrzeughalter sich weiterhin zur neuen Zulassungsbehörde begeben, um die Ummeldung vorzunehmen. Es müssen die gleichen Unterlagen wie bei einer Ummeldung mit Kennzeichenwechsel vorgelegt werden. Auch die Kennzeichen sind zur Zulassungsstelle mitzubringen. Im Zweifel solltest Du auf der Homepage der Zulassungsstelle nachsehen, welche Unterlagen mitzubringen sind. Die Verwaltungsgebühr beträgt circa 26 Euro. Du solltest außerdem Deiner Versicherung die neue Anschrift schnellstmöglich mitteilen.
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