Kurzzeitkennzeichen

Voraussetzungen, Beantragung, Kosten

Versichere Dein Auto bei Deutschlands beliebtestem Kfz-Versicherer1

Das Wichtigste zum Kurzzeitkennzeichen in Kürze

  • Verwendung: Kurzzeitkennzeichen sind für Überführungs-, Prüfungs- und Probefahrten innerhalb Deutschlands
  • Voraussetzungen: Vor dem Gang zur Zulassungsstelle benötigst Du eine Versicherung (eVB für das Kurzzeitkennzeichen) und die Hauptuntersuchung (HU)
  • Kosten: Es werden Versicherungs-, Verwaltungs- und Schilderkosten fällig
  • Gültigkeit: Kurzzeitkennzeichen sind maximal 5 Tage lang für ein Fahrzeug gültig – sie werden daher auch 5-Tages-Kennzeichen genannt
  • Aussehen: Das Ablaufdatum ist auf dem Nummernschild in dem gelben Feld aufgedruckt – sie werden daher auch gelbes Kennzeichen genannt

Du hast online ein Fahrzeug gekauft, der Händler liefert es Dir aber nicht nach Hause? Da Du das Fahrzeug nur an Deinem Wohnort zulassen darfst, brauchst Du ein amtliches Kennzeichen, um es zu überführen. Für solche Überführungsfahrten ist das Kurzzeitkennzeichen (auch "gelbes Kennzeichen" genannt) gedacht. Auch für Probe- und Prüfungsfahrten innerhalb Deutschlands mit einem abgemeldeten oder einem stillgelegten Fahrzeug kann das Kurzzeitkennzeichen verwendet werden.

Die kurzzeitige Zulassung eines Fahrzeugs ist an weitere Voraussetzungen geknüpft. Wie diese aussehen, mit welchen Kosten Du rechnen musst und welche Unterlagen Du für das Kurzzeitkennzeichen benötigst, erfährst Du im Folgenden

Erklärvideo zum Thema Kfz-Versicherung & Kurz­zeit­kenn­zeichen

Voraussetzungen für ein Kurzzeitkennzeichen

Für ein Kurzzeitkennzeichen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Gültiger Versicherungsschutz

Zur Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens benötigst Du eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), die als Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung dient. Die eVB-Nummer erhältst Du von Deiner aktuellen Kfz-Versicherung oder von der Versicherung, bei der Du Dein Fahrzeug versichern möchtest.

Bei CosmosDirekt kannst Du die eVB für Dein Kurzzeitkennzeichen sofort online beantragen. Mit unserem Online-Rechner kannst Du innerhalb weniger Minuten Deinen Beitrag für die Versicherung berechnen und die elektronische Versicherungsbestätigung gleich mitanfordern. Hast Du den Onlineantrag erfolgreich durchlaufen, wird Dir Deine eVB-Nummer angezeigt. Du kannst die eVB aber auch telefonisch unter 0681 / 9 66 68 00 von uns erhalten.

2. Gültige Hauptuntersuchung

Der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) ist Voraussetzung für ein Kurzzeitkennzeichen. Fehlt diese, kann das Fahrzeug nur mit einer Einschränkung zugelassen werden: erlaubt ist nur die Fahrt innerhalb des Zulassungsbezirks zur nächstgelegenen Prüfstelle sowie Fahrten innerhalb des Zulassungsbezirks oder in direkt angrenzende Bezirke zwecks Reparatur, wenn Mängel bei der HU festgestellt wurden. Dazu muss das Fahrzeug aber als verkehrstauglich eingestuft sein. Lautet der Befund verkehrsuntauglich, darf es nicht mehr bewegt werden.

Kurzzeitkennzeichen beantragen – diese Un­ter­la­gen brauchst Du

Damit Du das gelbe Kennzeichen so schnell wie möglich an Deinem Fahrzeug anbringen kannst, solltest Du im Vorfeld alle Unterlagen sammeln:

  • Antrag für Kurzzeitkennzeichen
  • Gültiges Personaldokument: Personalausweis oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
  • eVB-Nummer
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief
  • Vollmacht bei Vertretung

In 5 Schritten zum Kurz­­zeit­­kenn­­zei­chen

Kurzzeitkennzeichen für Motorräder, Wohn­mobile, An­hänger

Du möchtest ein Motorrad aus einem anderen Bundesland überführen oder ein Wohnmobil Probe fahren, um herauszufinden, ob es sich für den nächsten Campingurlaub eignet? Für andere Fahrzeuge gelten dieselben Vorschriften wie für Autos. Sind alle nötigen Voraussetzungen erfüllt, kannst Du das Wohnmobil, Motorrad oder den Anhänger mit dem Kurzzeitkennzeichen maximal 5 Tage zum Zweck von Probe-, Prüfungs- und Überfahrungsfahrten bewegen.

Kann ich ein Fahrzeug per Kurzzeitkennzeichen ins Ausland überführen?

Das Kurzzeitkennzeichen und der zugehörige Fahrzeugschein erfüllen internationale Vorschriften, entsprechen aber nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen, da es sich genau genommen nicht um offizielle Zulassungsdokumente handelt. Aus diesem Grund müssen sie auch nicht im Ausland akzeptiert werden.

Innerhalb der EU gibt es seit 2007 jedoch eine Anerkennungspflicht für das deutsche 5-Tages-Kennzeichen. Eine Nutzung in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist daher grundsätzlich möglich. Auch außerhalb der EU akzeptieren einige Länder das Kurzzeitkennzeichen. Zu den Ländern gehören:

  • Schweiz
  • Mazedonien
  • Weißrussland
  • Bosnien
  • Iran

Nicht erlaubt ist hingegen die sogenannte Fernzulassung. Dabei würde man ein Kurzzeitkennzeichen in Deutschland beantragen und mit dem Zweck ins Ausland reisen, ein Fahrzeug nach Deutschland einzuführen. Ein solches Vorgehen kann hohe Strafen und die Beschlagnahmung des Fahrzeugs zur Folge haben. Für ein solches Vorhaben wird ein spezielles Ausfuhrkennzeichen benötigt. Mehr erfährst Du in unserem Ratgeber zu Überführungskennzeichen.

Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen

  • Versicherungskosten: Bei Kurzzeitkennzeichen ist die reine Kfz-Haftpflicht üblich, die von 30 Euro bis 130 Euro kostet. Die eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen erhältst Du von der Versicherung meistens zunächst kostenfrei. Versicherst Du das Fahrzeug später bei derselben Versicherung, werden Dir oft keine Kosten dafür berechnet. Der Vertragsbeginn wird auf das Zulassungsdatum des Kurzzeitkennzeichens gelegt. Entscheidest Du Dich aber für einen anderen Versicherer oder lässt das Fahrzeug nicht zu, musst Du den Beitrag zahlen.
  • Verwaltungskosten: Die Gebühren der Zulassungsstellen für die Genehmigung eines Kurzzeitkennzeichens betragen je nach Zulassungsbezirk 10 bis 15 Euro.
  • Schilderkosten: Die Prägung der Kurzzeitkennzeichen kostet 15 bis 20 Euro.

Entscheidest Du Dich nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens für einen anderen Versicherer oder lässt das Fahrzeug nicht zu, musst Du mit folgenden Kosten rechnen:

Versicherung wird nicht erstattet

Minimal

Maximal

Versicherungskosten

30 Euro

130 Euro

Verwaltungskosten

10 Euro

15 Euro

Schilderkosten

15 Euro

20 Euro

Kosten

55 Euro

165 Euro

Lässt Du das Fahrzeug innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf unseres Kurz­zeit­kenn­zeichens auf Dich zu, werden Dir bei CosmosDirekt die Versicherungs­kosten für das gelbe Kennzeichen nicht berechnet. Deine Kosten betragen dann nur 25 Euro bis 35 Euro.

Versicherung wird erstattet

Minimal

Maximal

Versicherungskosten

0 Euro

0 Euro

Verwaltungskosten

10 Euro

15 Euro

Schilderkosten

15 Euro

20 Euro

Kosten

25 Euro

35 Euro

Du möchtest von den Vorteilen bei CosmosDirekt profitieren? Deine eVB-Nummer erhältst du im Anschluss an den Online-Abschluss oder unter 0681 / 9 66 6800.

Häufige Fragen zum Kurz­zeit­kenn­zei­chen

Auto­ver­si­che­rung

  • 11. Jahr in Folge beliebtester Kfz-Versicherer
  • Bis zu 40 % sparen2
  • 5 % Kundenbonus3
  • Rabattschutz: 3 Schäden frei
  • eVB-Nummer direkt nach Antragstellung

GEPRÜFT & AUSGEZEICHNET

Hast Du Fragen zur Kfz-Versicherung? Wir beraten Dich gerne telefonisch oder per E-Mail.

Artikel teilen

  • 1

    Auszeichnung „Beliebtester Kfz-Versicherer“, 1. Platz Gesamturteil Kundenzufriedenheit, Studie „Kundenbefragung Kfz-Versicherer 2024“ des Deutschen Instituts für Service-Qualität GmbH & Co. KG (DISQ), 35 Filial- und Direktversicherer in der Einzelauswertung. www.disq.de, August 2024

  • 2

    Mögliche Beitragsersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) im folgenden Beispielfall: Beitragsvergleich für: VW Passat Variant 1.5 TSI (HSN: 0603, TSN: CIA), eigenfinanziert, Erstzulassung: 23.09.2024, Erwerb: 23.09.2024, Zulassung in Reutlingen (PLZ: 72764), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (geb. 01.01.1984, Führerscheinerwerb in 2002) und sonstige Fahrer (23 Jahre), Angestellter, kein Wohneigentum, Abstellplatz: Straße, SF-Klasse KH/VK: SF20/SF20, Selbstbeteiligung VK/TK: 300/150 €, keine Vorschäden, vorher zwei Jahre bei einer anderen Versicherung versichert, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, freie Werkstattwahl, Versicherungsbeginn: 23.09.2024.

    Quelle: Werte HUK24, LVM, Gothaer: NAFI-Kfz-Kalkulator, Version 28.09; Stand: 12.09.2024, Allianz Direct: Webseite des Versicherers am 12.09.2024. Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen und Vollkaskodeckung (mit Selbstbeteiligung 300/150 €) freie Werkstattwahl, die sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden können. LVM und Gothaer sind mit ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.

Inhalt
  • Voraussetzungen für ein Kurzzeitkennzeichen
  • Kurzzeitkennzeichen beantragen – diese Un­ter­la­gen brauchst Du
  • Kurzzeitkennzeichen für Motorräder, Wohn­mobile, An­hänger
  • Kann ich ein Fahrzeug per Kurzzeitkennzeichen ins Ausland überführen?
  • Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen
  • Häufige Fragen zum Kurz­zeit­kenn­zei­chen