Das Wichtigste zum Kurzzeitkennzeichen in Kürze
Du hast online ein Fahrzeug gekauft, der Händler liefert es Dir aber nicht nach Hause? Da Du das Fahrzeug nur an Deinem Wohnort zulassen darfst, brauchst Du ein amtliches Kennzeichen, um es zu überführen. Für solche Überführungsfahrten ist das Kurzzeitkennzeichen (auch "gelbes Kennzeichen" genannt) gedacht. Auch für Probe- und Prüfungsfahrten innerhalb Deutschlands mit einem abgemeldeten oder einem stillgelegten Fahrzeug kann das Kurzzeitkennzeichen verwendet werden.
Die kurzzeitige Zulassung eines Fahrzeugs ist an weitere Voraussetzungen geknüpft. Wie diese aussehen, mit welchen Kosten Du rechnen musst und welche Unterlagen Du für das Kurzzeitkennzeichen benötigst, erfährst Du im Folgenden
Erklärvideo zum Thema Kfz-Versicherung & Kurzzeitkennzeichen
Voraussetzungen für ein Kurzzeitkennzeichen
Für ein Kurzzeitkennzeichen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Gültiger Versicherungsschutz
Zur Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens benötigst Du eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), die als Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung dient. Die eVB-Nummer erhältst Du von Deiner aktuellen Kfz-Versicherung oder von der Versicherung, bei der Du Dein Fahrzeug versichern möchtest.
Bei CosmosDirekt kannst Du die eVB für Dein Kurzzeitkennzeichen sofort online beantragen. Mit unserem Online-Rechner kannst Du innerhalb weniger Minuten Deinen Beitrag für die Versicherung berechnen und die elektronische Versicherungsbestätigung gleich mitanfordern. Hast Du den Onlineantrag erfolgreich durchlaufen, wird Dir Deine eVB-Nummer angezeigt. Du kannst die eVB aber auch telefonisch unter 0681 / 9 66 68 00 von uns erhalten.
2. Gültige Hauptuntersuchung
Der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) ist Voraussetzung für ein Kurzzeitkennzeichen. Fehlt diese, kann das Fahrzeug nur mit einer Einschränkung zugelassen werden: erlaubt ist nur die Fahrt innerhalb des Zulassungsbezirks zur nächstgelegenen Prüfstelle sowie Fahrten innerhalb des Zulassungsbezirks oder in direkt angrenzende Bezirke zwecks Reparatur, wenn Mängel bei der HU festgestellt wurden. Dazu muss das Fahrzeug aber als verkehrstauglich eingestuft sein. Lautet der Befund verkehrsuntauglich, darf es nicht mehr bewegt werden.
Kurzzeitkennzeichen beantragen – diese Unterlagen brauchst Du
Damit Du das gelbe Kennzeichen so schnell wie möglich an Deinem Fahrzeug anbringen kannst, solltest Du im Vorfeld alle Unterlagen sammeln:
- Antrag für Kurzzeitkennzeichen
- Gültiges Personaldokument: Personalausweis oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
- eVB-Nummer
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief
- Vollmacht bei Vertretung
In 5 Schritten zum Kurzzeitkennzeichen
Für ein Kurzzeitkennzeichen benötigst Du eine Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Diese erhältst Du von Deiner Kfz-Versicherung oder dem Versicherer, bei dem Du das neue Fahrzeug versichern möchtest. Die eVB-Nummer dient als Nachweis, dass Du eine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen hast, und ist Voraussetzung für die Zulassung des Fahrzeugs. Du erhältst die eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen entweder im Anschluss an den Online-Abschluss, per E-Mail, per SMS oder Post.
Bitte beachte: Eine eVB-Nummer gilt nur für ein einziges Kurzzeitkennzeichen. Denn die eVB bezieht sich nicht nur auf Dich als Versicherungsnehmer, sondern auch auf ein bestimmtes Fahrzeug, für das Du das Nummernschild brauchst. Sobald Du ein weiteres 5-Tages-Kennzeichen beantragen möchtest, benötigst Du eine neue eVB-Nummer.
Um ein Kurzzeitkennzeichen persönlich zu beantragen, hast du zwei Möglichkeiten: Entweder gehst du zur Zulassungsstelle, die für deinen Wohnort und damit für den Zulassungsbezirk zuständig ist, oder zur Zulassungsbehörde des Bezirks, in dem das Fahrzeug derzeit zugelassen ist oder zugelassen war. Die benötigten Dokumente sind dieselben.
Wenn Du alle Dokumente eingereicht hast, stellt Dir der Sachbearbeiter ein Schriftstück aus, auf dem die Nummer des neuen Kurzzeitkennzeichens steht. Mit diesem Zettel gehst Du zum Schilderdienst, der Dir die Nummer auf die Schilder prägt. In unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle befindet sich in der Regel ein Schilderdienst.
Mit den fertigen Schildern gehst Du erneut zur Zulassungsstelle. Dort wird der Zulassungsstempel angebracht. Damit ist das Fahrzeug amtlich zugelassen.
Halte die fertigen Nummernschilder in den Händen, musst Du diese nur noch ordnungsgemäß an Deinem Auto befestigen. Verwende hierfür unbedingt die Befestigungspunkte. Auch, wenn die Kurzzeitkennzeichen nach maximal 5 Tagen wieder abmontiert werden müssen, reicht es nicht aus, sie schnell hinter die Scheiben zu legen.
Nach Ablauf der fünf Tage darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt oder abgestellt werden. Zurückbringen musst Du die Schilder nicht.
Kurzzeitkennzeichen für Motorräder, Wohnmobile, Anhänger
Du möchtest ein Motorrad aus einem anderen Bundesland überführen oder ein Wohnmobil Probe fahren, um herauszufinden, ob es sich für den nächsten Campingurlaub eignet? Für andere Fahrzeuge gelten dieselben Vorschriften wie für Autos. Sind alle nötigen Voraussetzungen erfüllt, kannst Du das Wohnmobil, Motorrad oder den Anhänger mit dem Kurzzeitkennzeichen maximal 5 Tage zum Zweck von Probe-, Prüfungs- und Überfahrungsfahrten bewegen.
Kann ich ein Fahrzeug per Kurzzeitkennzeichen ins Ausland überführen?
Das Kurzzeitkennzeichen und der zugehörige Fahrzeugschein erfüllen internationale Vorschriften, entsprechen aber nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen, da es sich genau genommen nicht um offizielle Zulassungsdokumente handelt. Aus diesem Grund müssen sie auch nicht im Ausland akzeptiert werden.
Innerhalb der EU gibt es seit 2007 jedoch eine Anerkennungspflicht für das deutsche 5-Tages-Kennzeichen. Eine Nutzung in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist daher grundsätzlich möglich. Auch außerhalb der EU akzeptieren einige Länder das Kurzzeitkennzeichen. Zu den Ländern gehören:
- Schweiz
- Mazedonien
- Weißrussland
- Bosnien
- Iran
Nicht erlaubt ist hingegen die sogenannte Fernzulassung. Dabei würde man ein Kurzzeitkennzeichen in Deutschland beantragen und mit dem Zweck ins Ausland reisen, ein Fahrzeug nach Deutschland einzuführen. Ein solches Vorgehen kann hohe Strafen und die Beschlagnahmung des Fahrzeugs zur Folge haben. Für ein solches Vorhaben wird ein spezielles Ausfuhrkennzeichen benötigt. Mehr erfährst Du in unserem Ratgeber zu Überführungskennzeichen.
Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen
- Versicherungskosten: Bei Kurzzeitkennzeichen ist die reine Kfz-Haftpflicht üblich, die von 30 Euro bis 130 Euro kostet. Die eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen erhältst Du von der Versicherung meistens zunächst kostenfrei. Versicherst Du das Fahrzeug später bei derselben Versicherung, werden Dir oft keine Kosten dafür berechnet. Der Vertragsbeginn wird auf das Zulassungsdatum des Kurzzeitkennzeichens gelegt. Entscheidest Du Dich aber für einen anderen Versicherer oder lässt das Fahrzeug nicht zu, musst Du den Beitrag zahlen.
- Verwaltungskosten: Die Gebühren der Zulassungsstellen für die Genehmigung eines Kurzzeitkennzeichens betragen je nach Zulassungsbezirk 10 bis 15 Euro.
- Schilderkosten: Die Prägung der Kurzzeitkennzeichen kostet 15 bis 20 Euro.
Entscheidest Du Dich nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens für einen anderen Versicherer oder lässt das Fahrzeug nicht zu, musst Du mit folgenden Kosten rechnen:
Versicherung wird nicht erstattet | Minimal | Maximal |
Versicherungskosten | 30 Euro | 130 Euro |
Verwaltungskosten | 10 Euro | 15 Euro |
Schilderkosten | 15 Euro | 20 Euro |
Kosten | 55 Euro | 165 Euro |
Lässt Du das Fahrzeug innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf unseres Kurzzeitkennzeichens auf Dich zu, werden Dir bei CosmosDirekt die Versicherungskosten für das gelbe Kennzeichen nicht berechnet. Deine Kosten betragen dann nur 25 Euro bis 35 Euro.
Versicherung wird erstattet | Minimal | Maximal |
Versicherungskosten | 0 Euro | 0 Euro |
Verwaltungskosten | 10 Euro | 15 Euro |
Schilderkosten | 15 Euro | 20 Euro |
Kosten | 25 Euro | 35 Euro |
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen
Zwischen der Abkürzung des Zulassungsbezirks und der fünfstelligen Nummer, die immer mit 03 oder 04 beginnt, ist ein blauer Zulassungsstempel angebracht. Am rechten Rand des Kurzzeitkennzeichens ist ein gelbes Feld zu sehen. In diesem Feld steht das Datum, bis zu dem das Kennzeichen gültig ist: oben der Tag, in der Mitte der Monat, unten das Jahr.
Das Kurzzeitkennzeichen wird Dir bei einem Online-Antrag zugeschickt. Beantragst Du das Kennzeichen persönlich bei der zuständigen Zulassungsbehörde, bekommst Du dort eine Nummer zugeteilt, die der Schilderdienst deiner Wahl auf das Nummernschild aufdruckt. Die Zulassungsstelle stempelt das gelbe Kennzeichen anschließend, bevor Du es am Auto anbringen kannst.
Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal fünf Tage lang gültig. Die Einprägung des Ablaufdatums befindet sich gut sichtbar in dem gelben Feld am rechten Rand des Nummernschilds.
Kurzzeit-eVB ist bei CosmosDirekt nach Erhalt 18 Monate lang gültig; in dieser Zeitspanne kann sie bei der Zulassungsbehörde eingesetzt werden.
Genau wie gelbe Kennzeichen dürfen auch rote Kennzeichen nur für Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten genutzt werden. Rote Kennzeichen können aber im Gegensatz zu gelben Kurzzeitkennzeichen mehrfach und für verschiedene Autos verwendet werden. Allerdings erhalten diese nur gewerbliche Händler (daher auch Händlerkennzeichen genannt), Hersteller, Werkstätten, Sachverständige und Prüfer.
Ja, mit einem Kurzzeitkennzeichen geht ein Haftpflichtschutz einher. Ohne gültige Versicherung darfst Du mit deinem Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Aber Vorsicht: Es werden nur die Kosten eines etwaigen Unfallgegners übernommen; das eigene Fahrzeug ist während der Überführung oder Probefahrt nicht geschützt.
GEPRÜFT & AUSGEZEICHNET
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