Das Wichtigste zur Nutzungsausfallentschädigung in Kürze
Du bist mit Deinem Auto unterwegs und plötzlich kracht es. Dir ist zum Glück nichts passiert, Deinem Fahrzeug allerdings schon. Es ist so stark beschädigt, dass Du damit nicht mehr fahren kannst. Allerdings bist Du auf Dein Auto angewiesen, weil Du damit regelmäßig zur Arbeit fährst. Bekommst Du jetzt eine Entschädigung vom Unfallverursacher oder wird Dir ein Mietwagen zur Verfügung gestellt? Steht Dir in jedem Fall eine Nutzungsausfallentschädigung zu oder müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein?
Wir erklären Dir, was die Nutzungsausfallentschädigung ist, welchen Anspruch und welche Alternative Du hast. Falls Du selbst einen Unfall verursachst, kommen wir für den Nutzungsausfall des Geschädigten auf. Mit der Kfz-Versicherung von CosmosDirekt bist Du rundum abgesichert!
Was ist die Nutzungsausfallentschädigung?
Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein Geldbetrag, den Du als Geschädigter bekommst, wenn Dein Fahrzeug durch einen unverschuldeten Unfall nicht mehr fahrtüchtig ist. Die Versicherung des Unfallverursachers kommt für Deine Entschädigung auf. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung wird anhand der Nutzungsausfall-Tabelle des Fahrzeugbewerters Schwacke berechnet. Sobald Du eine Mit- oder Teilschuld an dem Unfall hast, steht Dir keine Entschädigung zu.
Was bedeutet Nutzungsausfall?
Der Nutzungsausfall beschreibt eine Situation, in der etwas aufgrund einer Beschädigung vorübergehend nicht mehr genutzt werden kann. Sobald Du zum Beispiel Dein Auto aufgrund eines Verkehrsunfalls, an dem Du nicht schuld bist, nicht mehr nutzen kannst, besteht ein Nutzungsausfall.
Das gilt auch im Falle eines Totalschadens. Der vorübergehende Nutzungsausfall ist nicht speziell an Dein Auto gebunden, sondern gilt allgemein für die Situation, dass Du gerade kein Fahrzeug hast. Sobald Du Dir ein neues Auto gekauft hast, besteht kein Nutzungsausfall mehr.
Wann habe ich Anspruch auf die Nutzungsausfallentschädigung?
Nicht bei jedem Unfall hast Du als Geschädigter Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Einige Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Du Geld bekommst:
- Du hast keine Mit- oder Teilschuld am Unfall.
- Dein Auto ist so stark beschädigt, dass Du nicht mehr damit fahren kannst.
- Es besteht ein Nutzungswille.
- Es besteht eine Nutzungsmöglichkeit.
Nur wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, kannst Du Deinen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.
Hier gibt es jedoch eine Ausnahme: Wenn Du nicht der alleinige Nutzer Deines Autos bist, ändert sich die Situation. Zum Beispiel teilst Du Dir den PKW mit Deinem Partner, Deinen Kindern oder einem Verwandten und er wird regelmäßig genutzt. Dann besteht der Nutzungsausfall für einen Dritten, der sowohl den Nutzungswillen als auch die Nutzungsmöglichkeit hat.
Entscheidest Du Dich für einen Mietwagen bzw. Ersatzwagen, um die Zeit zu überbrücken, während Dein Auto in der Werkstatt ist, kannst Du die Nutzungsausfallentschädigung nicht in Anspruch nehmen.
Was bedeutet Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit?
In diesem Zusammenhang bedeutet Nutzungswille, dass Du Dein Auto während des Zeitraums des Nutzungsausfalls nutzen möchtest. Du hast zum Beispiel geplant, Urlaub mit Deinem Auto zu machen. Da es kaputt ist, geht das nicht. Ein anderes Beispiel: Du fährst damit jeden Morgen zur Arbeit, was natürlich durch den Schaden auch nicht mehr möglich ist.
Mit der Nutzungsmöglichkeit ist gemeint, dass Du Dein Auto auch nutzen könntest, wenn es nicht beschädigt wäre. Zum Beispiel hast Du Dir bei diesem Unfall das rechte Bein gebrochen und einen Gips bekommen. Damit kannst Du kein Autofahren, demnach liegt auch keine Möglichkeit zur Nutzung vor. Dasselbe gilt, wenn Du zum Beispiel nach dem Autounfall in den Urlaub fliegst. Auch dann liegt keine Nutzungsmöglichkeit vor.
Bekomme ich eine Nutzungsausfallentschädigung trotz Zweitwagen?
Meistens erhältst Du keine Ausfallpauschale für Dein Auto, wenn Du noch einen Zweitwagen besitzt. In manchen Fällen kannst Du dennoch einen Nutzungsausfall als Geschädigter geltend machen. Zum Beispiel dann, wenn Dein Zweitwagen von Deiner Verwandtschaft, Deinem Partner oder anderen Angehörigen genutzt wird, sodass er Dir nicht zur Verfügung steht. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn sich der Zweitwagen nicht für dieselbe Nutzung wie Dein Erstwagen eignet. Dieser Fall liegt zum Beispiel dann vor, wenn Dein Kombi bei einem Unfall beschädigt wurde und Du einen Smart als Zweitwagen hast. In diesem Zweisitzer kannst Du Deine Kinder nicht in den Kindergarten bringen. Dadurch entsteht Dir trotz Zweitwagen ein Nutzungsausfall und Du kannst eine Entschädigung einfordern.
Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung für Motorräder, Quads oder Wohnmobile?
Für sogenannte Freizeitfahrzeuge wie Motorräder, Quads, Wohnmobile und auch Oldtimer hast Du in der Regel keinen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Besitzt Du kein Auto, sondern nur das Motorrad und nutzt es auch regelmäßig für den Arbeitsweg oder andere Fahrten, dann steht Dir eine Entschädigung zu. Dasselbe gilt natürlich auch für Deinen Oldtimer oder Dein Quad.
Ist Dein Wohnmobil in einen Unfall verwickelt und nicht mehr fahrtüchtig, kannst Du nur dann eine Nutzungsausfallentschädigung bekommen, wenn Du auf Dein Wohnmobil angewiesen bist, zum Beispiel weil Du einen Campingplatz gebucht hast.
Muss ich mein Auto reparieren lassen?
Ja, Du musst Dein Auto auf jeden Fall reparieren lassen. Achte darauf, dass Du die Reparatur und die Reparaturkosten belegen kannst. Bewahre das Schadengutachten Deines Autos auf, lass Dir von der Werkstatt eine detaillierte Rechnung ausstellen und mache Fotos von Deinem reparierten Fahrzeug mit Zeitstempel – oder wahlweise mit der aktuellen Tageszeitung. Das klingt sehr penibel, bewahrt Dich jedoch davor, dass die gegnerische Versicherung Deine Reparatur nicht anerkennt. Denn leider kommt es häufiger vor, dass Geschädigte sowohl eine fiktive Abrechnung als auch die Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch nehmen und das Auto nur auf dem Papier reparieren lassen. Daher prüfen manche Versicherer ganz genau nach, ob und in welchem Zeitraum Dein Auto zur Reparatur in der Werkstatt war.
Eine fiktive Abrechnung ist in Verbindung mit der Nutzungsausfallentschädigung meist nicht möglich. Bisher gab es zwar Gerichtsurteile, die sich für eine Entschädigung des Nutzungsausfalls bei fiktiver Abrechnung ausgesprochen haben, jedoch wird das immer im Einzelfall entschieden. Zudem musst Du dann Dein Auto in Eigenleistung reparieren und dies nachweisen.
Wie lange habe ich Anspruch auf den Nutzungsausfall?
Es ist nicht genau festgelegt, wie lange Du den Nutzungsausfall entschädigt bekommst. In der Regel sind es maximal 14 Tage, über die genaue Dauer entscheidet jedoch ein Gutachter. Dieser schätzt ab, wie lange Dein Auto in der Werkstatt bleiben muss. Dabei beginnt die Zeitrechnung sofort ab dem Unfallzeitpunkt, Du solltest Dich also schnellstmöglich um eine Reparatur kümmern. Denn sobald die vom Gutachter genannten Tage vorbei sind, hast Du keinen Anspruch mehr auf die Nutzungsausfallentschädigung, auch wenn Dein Auto noch kaputt ist. Dauert die Reparatur jedoch nachweislich länger als vom Gutachter geschätzt und Du hast Dich sofort darum gekümmert, kann sich die Zahlung der Entschädigung verlängern.
Hat Dein Fahrzeug einen Totalschaden erlitten, kann die Entschädigung für den Nutzungsausfall durchaus auch länger als 14 Tage gewährt werden. Denn Du musst Dir erst sorgfältig überlegen, ob Du Dein Fahrzeug reparieren lassen möchtest oder doch ein neues brauchst. Diese Überlegungsfrist beträgt meist 1-3 Tage. Der Kauf eines neuen Autos ist zudem zeitaufwändiger als eine Reparatur, schließlich kauft man nicht einfach das erstbeste Angebot. Auch hierfür kannst Du weitere Tage Nutzungsausfall zugesprochen bekommen.
Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung?
Die Tabelle ordnet alle Fahrzeugmodelle verschiedenen Nutzungsausfallgruppen anhand des Modells, Hubraums, Ausstattung und Alters zu. Autos in Gruppe A erhalten mit 23 Euro am wenigsten Entschädigung, Gruppe L mit einem Tagessatz von 175 Euro am meisten. Welche Nutzungsausfallgruppe Deinem Auto zugewiesen wird, erfährst Du vom Gutachter.
Diese Tagessätze gelten jedoch nur für Autos. Der Nutzungsausfall bei Motorrädern wird mit einer eigenen Nutzungsausfalltabelle berechnet. Die Tagessätze liegen hier zwischen 10 und 65 Euro. Die Einteilung in die Nutzungsausfallgruppen erfolgt anhand der Motorleistung.
Nutzungsausfall-Tabelle für Autos
Gruppe | Nutzungsausfallentschädigung pro Tag |
---|---|
A | 23 Euro |
B | 29 Euro |
C | 35 Euro |
D | 38 Euro |
E | 43 Euro |
F | 50 Euro |
G | 59 Euro |
H | 65 Euro |
J | 79 Euro |
K | 119 Euro |
L | 175 Euro |
Nutzungsausfall-Tabelle für Motorräder
Gruppe | Nutzungsausfallentschädigung | Motorleistung |
---|---|---|
1 | 10 Euro | bis 50 ccm |
2 | 15 Euro | bis 80 ccm |
3 | 20 Euro | bis 7 kW |
4 | 22 Euro | bis 13 kW |
5 | 25 Euro | bis 20 kW |
6 | 30 Euro | bis 37 kW |
7 | 45 Euro | bis 57 kW |
8 | 55 Euro | bis 72 kW |
9 | 65 Euro | über 72 kW |
Wie beantrage ich einen Nutzungsausfall?
Die Nutzungsausfallentschädigung musst Du selbst bei der Kfz-Versicherung des Unfallverursachers beantragen. Dazu schickst Du eine E-Mail oder einen Brief an die Versicherung mit folgenden Angaben:
- Angaben zu Deiner Person
- Angaben zu Deinem Fahrzeug (Marke, Modell, Alter, Ausstattung)
- Unfallzeitpunkt
- Nutzungswille & Nutzungsmöglichkeit
- Höhe der Nutzungsausfallentschädigung (diese Information bekommst Du vom Gutachter)
- Angaben zu Deiner Bankverbindung
Fazit: So machst Du Nutzungsausfall geltend
Wenn Dir durch einen unverschuldeten Unfall ein Nutzungsausfall entsteht, hast Du als Geschädigter Anspruch auf eine entsprechende Entschädigung. Das bedeutet, dass Dir die Nutzung Deines Fahrzeugs aufgrund des entstandenen Schadens nicht mehr möglich ist. Um die Nutzungsausfallentschädigung zu bekommen, musst Du gegenüber der Kfz-Versicherung des Unfallverursachers deutlich machen, dass Du auf das Auto angewiesen bist bzw. ein Nutzungswille und eine Nutzungsmöglichkeit besteht. Wie viel Geld Du von der Versicherung für Deinen Nutzungsausfall bekommst, kannst Du mit der Nutzungsausfalltabelle EurotaxSchwacke berechnen. Ein Gutachter, der Dein Auto und den Schaden bewertet, sucht die entsprechende Nutzungsausfallgruppe in der Tabelle heraus und nennt Dir den Tagessatz, den Du bekommst.
Nimmst Du einen Ersatzwagen in Anspruch, kannst Du keine Nutzungsausfallentschädigung beantragen. Besitzt Du einen Zweitwagen, steht Dir in der Regel ebenfalls kein Geld von der Kfz-Versicherung zu.
Erklärvideo zur Autoversicherung
FAQ zur Nutzungsausfallentschädigung
Ja, Du darf Dein Auto auch selbst reparieren, jedoch kann die Eigenreparatur zu einigen Problemen bei der Entschädigung des Nutzungsausfalls führen. Du müsstest ganz genau dokumentieren, welche Arbeitszeit Du geleistet hast. Zudem könnte die Versicherung des Unfallverursachers argumentieren, dass Fachkräfte in einer Werkstatt die Reparatur schneller durchgeführt hätten. Um auf Nummer Sicher zu gehen und den Nutzungsausfall in jedem Fall geltend machen zu können, solltest Du Dein Fahrzeug reparieren lassen.
Nein, das von der Versicherung gezahlte Geld für den Nutzungsausfall ist nicht zweckgebunden. Du kannst darüber frei verfügen und musst es nicht in die Reparatur Deines Autos oder in den Kauf eines neuen Fahrzeugs investieren.
Ja, die Nutzungsausfallentschädigung steht Dir auch bei einem Totalschaden zu. An der Höhe des Tagessatzes ändert sich nichts. In manchen Fällen bekommst Du länger als 14 Tage Geld für Deinen Nutzungsausfall, da für Dich der Aufwand höher ist, wenn Du ein neues Fahrzeug kaufst, statt ein beschädigtes reparieren zu lassen.
Ja, grundsätzlich hast Du als Geschädigter die freie Wahl zwischen der Nutzungsausfallentschädigung und einem Mietwagen oder Ersatzwagen von der Werkstatt. Sobald Du Dich für eines davon entschieden hast, entfällt der Anspruch auf die zweite Option. Das heißt, wenn Du einen Mietwagen in Anspruch nimmst, bekommst Du kein Geld von der Versicherung für Deinen Nutzungsausfall. Schließlich besteht dieser durch den Ersatzwagen nicht mehr.
Grundsätzlich musst Du selbst entscheiden, ob Du einen Mietwagen möchtest oder gar brauchst oder ob Du Dir lieber Geld auszahlen lassen möchtest. Die Versicherung muss für das aufkommen, wofür Du Dich entscheidest, unabhängig von den Kosten. Ist die Schuldfrage jedoch noch nicht eindeutig geklärt und Dir könnte eine Teilschuld zugesprochen werden, solltest Du Dich für die Nutzungsausfallentschädigung entscheiden. Die Mitschuld könnte Deinen Tagessatz als Geschädigter lediglich verringern, zahlen musst Du jedoch nichts. Hattest Du Dich für einen Mietwagen entschieden und bekommst eine Teilschuld, musst Du damit rechnen, zumindest einen Teil der Kosten dafür selbst zu übernehmen.
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