Eine Frau macht eine Probefahrt und schüttelt dem Autoverkäufer die Hand

Probefahrt

Vertrag, Versi­che­rung, Check­liste und mehr

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Das Wichtigste zur Probefahrt auf einen Blick

Bestandteil jedes Autokaufs ist eine ausgiebige Probe­fahrt. Dadurch bekommst Du ein Gefühl für das Fahr­zeug und einen umfassenden Ein­druck von dessen Zu­stand. Check den Innen­raum und teste beim Fahren Kupplung, Gas und Bremsen. Bring zur Probe­fahrt außerdem Personal­ausweis und Führer­schein mit. Weitere Tipps zur systematischen Planung der Probe­fahrt erhältst Du hier.

Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen. Produktinformationen zur Autoversicherung von CosmosDirekt findest Du hier.

Schadenfreiheitsklasse einfach erklärt von CosmosDirekt

Versi­che­rungs­recht­liche Aspekte

Vor jeder Probefahrt sollten Kauf­interessent und Verkäufer die Versicherungs­modali­täten abklären. Ansonsten drohen bei Unfällen unangenehme Überraschungen. Für einen Kauf beim Händler gelten dabei andere Bedingungen als bei einem Kauf bei einer Privatperson. Besonders Privatverkäufe erfordern eine Probefahrtenvereinbahrung.

Unter­lagen und Versi­che­rung

Für potenzielle Käufer genügt es, Personalausweis und Führerschein zur Probefahrt mitzubringen. Verkäufer sollten sich den Führerschein des Kaufinteressenten zeigen lassen. Unabhängig ob Händler oder privater Verkäufer – die Fahrzeugpapiere sollten immer vorliegen. Zudem sollten Unterlagen bereitliegen, anhand derer sich eingehaltene Wartungs- und Service-Intervalle nachvollziehen lassen. Die Versicherungssituation hängt maßgeblich davon ab, ob der Verkäufer ein gewerblicher Händler oder eine Privatperson ist.

Die Probe­fahrt-Versi­che­rung bei einem Händ­ler­kauf

Für Händlerfahrzeuge, die für Probefahrten zur Verfügung stehen, besteht in aller Regel ein Haftpflichtschutz, da diese zugelassen sein müssen. Die Fahrzeuge sind meistens auch vollkaskoversichert. Allerdings ist im Vorfeld zu klären, ob im Falle eines Schadens eine Selbstbeteiligung gezahlt werden muss. Grundsätzlich gilt zwar die "stillschweigende Haftungsfreistellung" zugunsten des Kaufinteressenten. Diese kann der Händler allerdings außer Kraft setzen. Er muss dafür nur darauf hinweisen, dass der Kaskoschutz nicht greift oder eine Selbstbeteiligung im Schadenfall fällig wird. Am besten klärst Du vor der Probefahrt ab, ob die "stillschweigende Haftungsfreistellung" greift.

Rote Kennzeichen werden auch als Händler- oder Probefahrtkennzeichen bezeichnet. Sie beginnen mit 05 oder 06.

Probe­fahrt-Versi­che­rung bei einem privaten Kauf

Die stillschweigende Haftungsfreistellung greift bei Kaufgeschäften zwischen Privatpersonen nicht. Hier haftet grundsätzlich der Probefahrer für Schäden, die während der Fahrt durch sein Verschulden entstehen. Daher ist es wichtig, im Vorfeld abzuklären, wie das Fahrzeug versichert ist. Das Fahrzeug sollte in jedem Fall zugelassen sein, da im Rahmen der Kfz Versicherung ein Haftpflichtschutz besteht. Als potenzieller Käufer solltest Du außerdem fragen, ob ein Kaskoschutz vorhanden ist.

Wenn eine Vollkasko abgeschlossen wurde, sind die Schäden am Fahrzeug versichert. Es bleibt allerdings zu klären, wie Probefahrer und Halter bei einer Selbstbeteiligung und einer Herabstufung in der Schadenfreiheitsklasse verfahren. Hierüber sollte eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Außerdem sollte geregelt werden, wie bei Bußgeldern verfahren wird. Lade Dir einfach unsere Probefahrtvereinbarung herunter, dann kannst Du alles schriftlich vereinbaren.

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Das Beitragsniveau unseres Basis-Tarifs wurde von Finanztest (Ausgabe 11/2023) für die getesteten Altersgruppen 20- und 40-Jährige mit "Beitrags­niveau weit besser als der Durchschnitt" beurteilt und gehört zu den günstigsten Auto­versicherungen im Test.

Der rich­tige Zeit­punkt für die Probe­fahrt

Vor dem Start der eigentlichen Probefahrt gilt es, die richtigen Bedingungen sicherzustellen. Das betrifft den Verlauf der Fahrt ebenso wie den Zeitpunkt und die Dauer. Außerdem sollte neben dem Verkäufer oder Händler immer auch eine Begleitperson während der Fahrt dabei sein.

Die Probefahrt sollte bei Tageslicht stattfinden. Gute Lichtverhältnisse sind auch bei der Besichtigung des Fahrzeugs wichtig. Schwach beleuchtete Garagen sind hierfür nicht geeignet. Das Verkehrsaufkommen sollte während der Probefahrt außerdem möglichst niedrig sein. Dann kannst Du Dich umso mehr auf den Fahreindruck konzentrieren. In jedem Fall gilt es Stau zu vermeiden. Bevor Du eine Probefahrt während des Berufsverkehrs durchführst, nimm Dir lieber einen Tag frei.

Die Stre­cken­füh­rung

Lege vor der Probefahrt eine Strecke fest. Diese sollte durch die Stadt, über Autobahnabschnitte und Landstraßen führen, um das Fahrzeug umfassend beanspruchen zu können. Kurven mit engen Radien sollten nach Möglichkeit ebenfalls zur Strecke gehören. Außerdem ist ein Parkplatz mit ausreichend freier Fläche hilfreich, um Brems- und Lenktests durchzuführen. Die Dauer der Probefahrt sollte zumindest 30 Minuten betragen. Bei Fahrzeugen im höheren Preissegment sind auch Testphasen von einem Wochenende durchaus üblich. Bisweilen wird für Probefahrten auch ein Kilometerkontingent vereinbart. Einige Händler stellen außerdem die Betriebskosten in Rechnung.

Die Fahrt sollte auch über Kopfsteinpflaster oder holprige Straßen führen. Dadurch lassen sich Mängel am Fahrwerk, der Lenkung und den Stoßdämpfern feststellen.

Mit Beglei­tung zur Probe­fahrt

Eine oder sogar zwei Begleitpersonen sollten bei einer Probefahrt dabei sein. Das gilt umso mehr, wenn Du noch wenig Erfahrung mit Fahrzeugen gesammelt hast. Wenn etwas am Fahrzeug auffällt, kann es sinnvoll sein, wenn sich die Begleitperson ans Steuer setzt. Die Begleitperson kann außerdem während der Fahrt Protokoll führen und eine vorher angelegte Checkliste Punkt für Punkt abhaken und auf vergessene Punkte hinweisen.

Checkliste für die Probefahrt

Bevor der Motor anspringt

Vor dem Beginn der Probefahrt steht eine eingehende Besichtigung des Fahrzeugs an. Sie ist besonders wichtig, wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt. Achte dabei auf sichtbare Schäden am Lack, rostige Stellen (am Auspuff, Scheibenrahmen) und auf die Profiltiefe der Reifen. Alle Funktionen des Beleuchtungssystems sollten gecheckt werden. Besonders wichtig bei Gebrauchtwagen ist der Blick unter die Motorhaube. Achte dabei auf undichte Stellen sowie auf den Zustand der Schläuche, Kabel und Riemen. Auch die Stoßdämpfer und Bremsscheiben sollten kritisch auf Anzeichen von Verschleiß überprüft werden. Es ist außerdem empfehlenswert, die Betriebsstoffe zu kontrollieren:

  • Bremsflüssigkeit
  • Kraftstoff
  • Motoröl
  • Kühlerschutzmittel

Immer einen Kalt­start hinlegen

Häufig lassen sich Startschwierigkeiten des Motors vermeiden, wenn dieser warmgelaufen ist. Die Ursachen für Startprobleme sind häufig schwer auszumachen und können zu einem großen Ärgernis nach dem Kauf werden. Deswegen achte stets darauf, dass der Motor tatsächlich kalt ist. Weil das jedem Händler bekannt ist, sollte ein warmgelaufener Motor immer Dein Misstrauen erwecken.

Innen­raum checken

Sobald Du auf dem Fahrersitz Platz genommen hast, nimm Dir ausreichend Zeit, um Dich vertraut zu machen. Schaue auf die Position der Bedienelemente, die Gestaltung des Armaturenbretts sowie die Einstellungsmöglichkeiten am Sitz und den Spiegeln.

Wenn Du bei der Besichtigung Mängel feststellst, halte diese schriftlich fest. Das verhindert, dass der Händler Dich für Schäden verantwortlich macht, die bereits bestanden haben. Sollte das Fahrzeug Sicherheitsmängel aufweisen, sieh von der Probefahrt ab.

Während der Probe­fahrt

Ein umfassender Eindruck kann nur entstehen, wenn Du das Fahrzeug in unterschiedlichen Belastungssituationen fährst. Dabei ist nicht nur das unmittelbare Fahrverhalten wichtig, sondern auch die Geräusche des Fahrzeugs. Knacken, Poltern, Klappern und Motorengeräusche sind häufig Indikatoren für Schäden und Verschleiß. Lass daher auch mal die Fensterscheibe herunter, um in Kurven auf verdächtige Geräusche zu achten. Das Radio sollte während der Fahrt ausgeschaltet bleiben, und längere Gespräche gehören ebenfalls nicht in eine Probefahrt.

Ein umfassender Eindruck kann nur entstehen, wenn Du das Fahrzeug in unterschiedlichen Belastungssituationen fährst. Dabei ist nicht nur das unmittelbare Fahrverhalten wichtig, sondern auch die Geräusche des Fahrzeugs. Knacken, Poltern, Klappern und Motorengeräusche sind häufig Indikatoren für Schäden und Verschleiß. Lass daher auch mal die Fensterscheibe herunter, um in Kurven auf verdächtige Geräusche zu achten. Das Radio sollte während der Fahrt ausgeschaltet bleiben, und längere Gespräche gehören ebenfalls nicht in eine Probefahrt.

Lass die Kupplung im ersten Gang kommen. Wenn der Wagen erst spät anzieht, kann es ein Hinweis auf Verschleißerscheinungen sein. Um die Kupplung eingehender zu prüfen, schalte in den zweiten Gang, ziehe die Handbremse an und lass die Kupplung langsam kommen. Dabei sollte sich die Drehzahl zunächst verringern und der Motor ausgehen. Falls das nicht geschieht, ist der Anpressdruck zwischen Kupplung und Reibfläche zu gering – die Kupplung „rutscht durch“.

Schalte alle Gänge des Fahrzeugs durch. Achte dabei besonders auf knarrende und zerrende Geräusche. Zwischen allen Gängen sollte sich der Schaltvorgang gleich anfühlen. Auch wenn Du beim Hochschalten einen Gang auslässt, sollten keine auffälligen Geräusche entstehen. Bei ruckartiger Betätigung des Gaspedals dürfen Gänge keinesfalls rausspringen.

Bei Betätigung der Bremsen darf der Wagen nicht nach links oder rechts ziehen. Diesen Test führst Du bei einer Geschwindigkeit zwischen 30 und 40 km/h durch. Ein Ziehen nach links oder rechts ist in der Regel auf eine Ungleichverteilung der Bremskraft zurückzuführen und sollte bei einem Check der Bremsanlage bzw. der Einstellung geprüft werden.

Wenn es die Geschwindigkeitsregelungen und äußeren Bedingungen erlauben, versuche den Wagen auszufahren. Achte darauf, wie sich dabei die Motortemperatur und der Öldruck entwickeln. Bei Höchstgeschwindigkeit sollten die Werte nicht wesentlich ansteigen.

Schaue im Rückspiegel, ob bei starker Beschleunigung, niedertourigem Fahren und unter plötzlicher Gaswegnahme dunkle Abgase erkennbar sind. Das ist Hinweis auf eine zu starke Ölverbrennung. Ursache dafür sind häufig verschlissene Motordichtungen (z. B. Kolbenringe). Du kannst den Auspuffausstoß auch prüfen, wenn Du den Motor für wenige Minuten im Leerlauf laufen lässt und Gas gibst.

Nimm auf gerader Strecke bei wenig Verkehr und moderater Geschwindigkeit die Hände vom Lenkrad. Der Wagen sollte dann weiterhin gerade in der Spur bleiben. Falls der Wagen merkbar zu einer Seite zieht, müssen die Spureinstellung und das Fahrwerk überprüft werden.

Das ABS solltest Du nur auf unbefahrener und gerader Strecke prüfen. Führ dafür eine Vollbremsung bei einer Geschwindigkeit von maximal 40 km/h durch. Die Räder dürfen weder blockieren noch darf das Fahrzeug aus der Spur kommen.

Nach der Probe­fahrt

Wenn Du den Wagen zum Stehen gebracht hast, wirf noch einmal einen Blick auf den Motor. Unter Umständen werden ausgelaufene Flüssigkeiten und undichte Stellen erst nach der Fahrt sichtbar. Wenn Dir während der Probefahrt etwas aufgefallen ist, sprich den Verkäufer bzw. Händler darauf an. Nach der Probefahrt festgestellte Mängel sollten ebenfalls schriftlich festgehalten werden. Bei einem Gebrauchtwagen frag den Händler bzw. den privaten Verkäufer nach dem Serviceheft.

Zu Deiner persönlichen Sicherheit solltest Du Dir vor dem Gebrauchtwagenkauf ein Kfz-Gutachten von einem Sachverständigen erstellen lassen. Diesen Service bietet bundesweit beispielsweise ADAC, Dekra, diepruefer.de, TÜV und KÜS an. Das Gutachten kostet circa 100 bis 150 Euro – zahlt sich aber gerade bei einem teuren Gebrauchtwagen schnell aus. Verweigert Dir der Verkäufer die Erstellung eines Kfz-Gutachtens, solltest Du misstrauisch werden.

Fazit: Die wich­tigsten Punkte in der Übersicht

1. Versi­che­rung und Unter­lagen
  • Händler stellt Haftpflicht- und Vollkaskoschutz
  • Greift die „stillschweigende Haftungsbefreiung“?
  • Selbstbeteiligung und Rückstufung übernimmt der Kaufinteressent
  • Modalitäten sollten in einem Probefahrt-Vertrag geklärt werden
  • Probefahrer sollte Führerschein und Personalausweis mitbringen
  • Verkäufer sollte Fahrzeugpapiere und Unterlagen zur Wartung vorzeigen
2. Planung der Probe­fahrt
  • Bei Tageslicht durchführen
  • Berufsverkehr meiden
  • Strecke sollte über Autobahn und Landstraße führen
  • Probefahrt sollte keinesfalls kürzer als 30 Minuten sein
  • Mindestens eine Begleitperson mitnehmen
3. Besich­ti­gung des Fahr­zeugs
  • Auf Schäden am Lack und rostige Stellen achten
  • Zustand des Motors prüfen
  • Bremsscheiben und Stoßdämpfer prüfen
  • Betriebsstoffe checken
  • Mit dem Innenraum vertraut machen
  • Mängel in dem Probefahrt-Vertrag festhalten
4. Probe­fahrt
  • Kupplungstest mit angezogener Handbremse
  • Eingehende Gas- und Schaltprüfung
  • Bei maximal 40 km/h bremsen und auf gerade Spur achten
  • Wagen möglichst ausfahren und auf Motortemperatur und Öldruck achten
  • Auf dunkle Abgasausstöße achten
  • Für Spurtest bei moderater Geschwindigkeit Hände vom Lenkrad nehmen
  • Für ABS-Test Vollbremsung bei maximal 40 km/h
5. Nach der Probe­fahrt
  • Ausreichen Zeit nehmen für die Auswertung
  • Mit Begleitperson austauschen
  • Bei Auffälligkeiten den Verkäufer darauf ansprechen
  • Bei Zweifeln einen Gebrauchtwagen-Check in Erwägung ziehen
  • Auch nach der Fahrt Mängel in dem Probefahrt-Vertrag festhalten

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    Auszeichnung „Beliebtester Kfz-Versicherer“, 1. Platz Gesamturteil Kundenzufriedenheit, Studie „Kundenbefragung Kfz-Versicherer 2024“ des Deutschen Instituts für Service-Qualität GmbH & Co. KG (DISQ), 35 Filial- und Direktversicherer in der Einzelauswertung. www.disq.de, August 2024

  • 2

    Mögliche Beitragsersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) im folgenden Beispielfall: Beitragsvergleich für: VW Passat Variant 1.5 TSI (HSN: 0603, TSN: CIA), eigenfinanziert, Erstzulassung: 23.09.2024, Erwerb: 23.09.2024, Zulassung in Reutlingen (PLZ: 72764), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (geb. 01.01.1984, Führerscheinerwerb in 2002) und sonstige Fahrer (23 Jahre), Angestellter, kein Wohneigentum, Abstellplatz: Straße, SF-Klasse KH/VK: SF20/SF20, Selbstbeteiligung VK/TK: 300/150 €, keine Vorschäden, vorher zwei Jahre bei einer anderen Versicherung versichert, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, freie Werkstattwahl, Versicherungsbeginn: 23.09.2024.

    Quelle: Werte HUK24, LVM, Gothaer: NAFI-Kfz-Kalkulator, Version 28.09; Stand: 12.09.2024, Allianz Direct: Webseite des Versicherers am 12.09.2024. Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen und Vollkaskodeckung (mit Selbstbeteiligung 300/150 €) freie Werkstattwahl, die sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden können. LVM und Gothaer sind mit ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.

Inhalt
  • Versi­che­rungs­recht­liche Aspekte
  • Der rich­tige Zeit­punkt für die Probe­fahrt
  • Mit Beglei­tung zur Probe­fahrt
  • Bevor der Motor anspringt
  • Während der Probe­fahrt
  • Nach der Probe­fahrt
  • Fazit: Die wich­tigsten Punkte in der Übersicht