Rotes Kenn­zei­chen

Wech­sel­kenn­zei­chen für Händler und Oldtimer

Rotes Kennzeichen: Das Wichtigste in Kürze

  • Rote Nummernschilder können nur an Gewerbe­treibende und Oldtimer-Besitzer vergeben werden
  • Rote Kennzeichen sind für eine Dauer von einem Jahr gültig, können danach aber meist unbefristet verlängert werden
  • Das Händlerkennzeichen kann von Auto­händlern, Werkstätten und Prüf­organisationen für Probe-, Prüfungs- und Über­führungs­fahrten genutzt werden
  • Als Versicherung für rote Kennzeichen ist mindestens der Ver­sicherungs­schutz einer Kfz-Haft­pflicht­versicherung notwendig

Nicht-zugelassene Fahrzeuge nehmen durch Probe- oder Überführungsfahrten häufig am öffentlichen Straßenverkehr teil. Möglich ist dies unter bestimmten Voraussetzungen mit einem roten Kennzeichen bzw. Händlerkennzeichen. Als Privatperson kannst Du das rote Kennzeichen nicht beantragen – es sei denn, Du fährst einen Oldtimer, der bestimmte Auflagen erfüllt. Doch was genau ist ein rotes Kennzeichen, wer kann es beantragen und wie hoch sind die Kosten für das Kennzeichen und die Kfz-Versicherung? In unserem Ratgeber erfährst Du alles Wissenswerte zu den roten Nummernschildern.

CosmosDirekt bietet die Autoversicherung nur für Privatkunden an. Da die roten Kennzeichen nur für Gewerbetreibende und Besitzer von Oldtimern sind, werden diese von uns NICHT angeboten.

Rotes Kenn­zei­chen – was ist das?

Beim roten Kennzeichen handelt es sich um ein Kfz-Kennzeichen, das für nicht-zugelassener Fahrzeuge verwendet wird. Da sie meist von Händlern für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten genutzt wird, sind die roten Nummernschilder auch als Händlerkennzeichen bekannt. Neben Händlern können auch Werkstätten oder Prüforganisationen ein rotes Kennzeichen beantragen. Im Gegensatz zu anderen Nummernschildern kann das rote Kennzeichen vom Händler auch für mehrere Kfz genutzt werden.

Wer bekommt ein rotes Kenn­zei­chen?

Wann und von wem ein rotes Kennzeichen genutzt werden darf, ist in § 16, Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Daraus geht hervor, dass gewerbliche Händler nicht-zugelassene Fahrzeuge mit einem roten Kennzeichen für eine Probefahrt, Überführungsfahrt oder Prüfungsfahrten bewegen dürfen. Händler haben es in der Regel mit einem ganzen Fuhrpark an unangemeldeten Fahrzeugen zu tun. Müssten sie jedes einzelne zulassen, hätten sie einen erheblichen Aufwand – finanziell und zeitlich. Da ein rotes Nummernschild nicht fahrzeuggebunden ist, kann es für mehrere Autos verwendet werden. Doch nicht nur gewerbliche Händler wie Autoverkäufer können laut FZV ein rotes Kennzeichen beantragen: Zulassungsbehörden gewähren es auch Kfz-Werkstätten, -Herstellern und -Teileherstellern sowie Sachverständigen und Prüfern.

Wer das rote Kennzeichen beantragt hat, wird über die Erkennungsnummer ersichtlich:

  • Sachverständige bekommen ein rotes Kennzeichen mit der Nummer 05
  • Händler bekommen ein rotes Nummernschild mit der Erkennungsnummer 06
  • Oldtimer bekommen ein rotes Kennzeichen mit der 07

Voraussetzungen für ein rotes Kennzeichen

Um ein rotes Kennzeichen zu bekommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Denn das Ausstellungsverfahren für die roten Nummernschilder ist streng reglementiert. Außerdem besteht kein Rechtsanspruch auf ein Händlerkennzeichen, sondern die Bewilligung des Antrags obliegt dem Sachbearbeiter. Laut § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist die Beantragung eines roten Kennzeichens für „zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler“ möglich. Um die geforderte Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nachzuweisen, wird der Antragssteller genau überprüft. Die Zulassungsstellen verlangen dazu unter anderem die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses sowie einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister.

Wer ein rotes Kennzeichen beantragen möchte, braucht dafür die folgenden Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
  • Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers, zu belegen in der Regel durch:
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt
  • Einzugsermächtigung für den Kraftfahrzeugsteuereinzug
  • Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Begründung für den Bedarf eines roten Kennzeichens

Bei der Ausstellung eines roten Kennzeichens dürfen keine Zahlungsrückstände bei der Zulassungsbehörde oder dem Finanzamt bestehen.

Kosten für ein rotes Kenn­zei­chen

Bei der Beantragung eines roten Kennzeichens ist mit verschiedenen Kosten zu rechnen. Dazu gehören neben einer Gebühr für die Zulassung auch die Kosten für die Kfz-Versicherung und die Kfz-Steuer. Wer ein rotes Kennzeichen für ein Auto beantragt, sollte zudem wissen, dass z. B. die Kosten für die Zulassung je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfallen.

Die Kosten für ein rotes Kennzeichen im Überblick:

  • Zulassung: 30 bis 200 Euro (Gebühr je nach Zulassungsstelle unterschiedlich)
  • 10 bis 20 Euro für das Nummernschild
  • 191,73 Euro pro Jahr für die Kfz-Steuer
  • Kosten für die Kfz-Versicherung abhängig vom gewählten Versicherer

Was kostet ein rotes Kennzeichen für Oldtimer

Wie beim Händlerkennzeichen muss auch beim roten Kennzeichen für Oldtimer jede Fahrt mit einem Fahrtenbuch dokumentiert werden, um die korrekte Nutzung des Kennzeichens zu belegen. Rote Nummernschilder sind auch bei Oldtimern nicht fahrzeuggebunden und können als Wechselkennzeichen für verschiedene Fahrzeuge genutzt werden. Wer jedoch ein weiteres Fahrzeug für ein rotes Nummernschild eintragen oder ein angemeldetes Fahrzeug verkaufen möchte, muss dies bei der Zulassungsbehörde melden. Nach der Eingangsprüfung müssen die Oldtimer keine Hauptuntersuchungen mehr absolvieren. Auch bei Oldtimern ist es nicht erlaubt, ein rotes Kennzeichen auszuleihen.

Bei Oldtimer-Veranstaltungen im Ausland solltest Du Dich im Vorfeld informieren, welche Zulassungsregeln im Zielland gelten und ob die Einreise mit einem roten Kennzeichen problemlos möglich ist.

Das rote Kenn­zei­chen für Oldtimer

Die Nutzung eines roten Kennzeichens ist nicht nur für Autoverkäufer und -händler möglich, sondern auch für Oldtimer kann ein rotes Nummernschild ausgestellt werden. In diesem Fall ist auch die Antragsstellung durch Privatpersonen möglich. Ein rotes Versicherungskennzeichen berechtigt den Besitzer des Oldtimers, an Oldtimer-Veranstaltungen teilzunehmen und die dazugehörigen An- und Abreisewege zu fahren. Außerdem können damit Test- und Probefahrten gemacht werden. Ein rotes Oldtimer-Kennzeichen ist ähnlich aufgebaut wie das Händlerkennzeichen. Allerdings beginnt es mit der Erkennungsnummer „07“. Auch das rote Kennzeichen für Oldtimer ist ein Wechselkennzeichen, das Du für mehrere Fahrzeuge verwenden kannst.

Ein 07er Kennzeichen berechtigt allerdings nicht zum Alltagsgebrauch eines Oldtimers. Wer mit seinem Klassiker uneingeschränkt private Fahrten unternehmen möchte, benötigt ein H-Kennzeichen. Rote Oldtimer-Kennzeichen lohnen sich vor allem dann, wenn du mehrere Fahrzeuge besitzt, da Du das Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge verwenden kannst. Allerdings muss jeder Oldtimer bei der Zulassungsstelle angemeldet sein.

Voraus­set­zungen für ein rotes Kenn­zei­chen für Oldtimer

Das rote Kennzeichen für Oldtimer kann nur für Fahrzeuge beantragt werden, deren Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt. Nur dann – und wenn sie wie laut § 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung definiert der „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ dienen – gelten die Fahrzeuge als echte Oldtimer. Damit geht einher, dass sich ein Oldtimer in einem guten und originalgetreuen Zustand befinden muss.

Die Voraussetzung für die Anerkennung eines Wagens als Oldtimer gemäß § 2 der Fahrzeugzulassungsverordnung im Überblick:

  • Erstzulassung liegt mindestens 30 Jahre zurück
  • Das Fahrzeug ist weitgehend im Originalzustand
  • Das Fahrzeug befindet sich in einem guten Erhaltungszustand
  • Das Fahrzeug dient der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes

So bean­tragst du ein rotes Oldtimer-Kenn­zei­chen

Bei der Beantragung eines roten Kennzeichens für einen Oldtimer wird zunächst von einem Sachverständigen bescheinigt, dass es die oben genannten Voraussetzungen erfüllt. Geprüft wird dabei das Datum der Erstzulassung und ob der Wagen möglichst im Originalzustand ist. Das setzt beispielsweise voraus, dass bei wichtigen Fahrzeugelementen nur Originalersatzteile verbaut sind.

Wie bei dem Händlerkennzeichen wird auch das rote Kennzeichen für Oldtimer nur an zuverlässige Fahrzeughalter vergeben. Deshalb müssen für den Antrag Belege für die Zuverlässigkeit erbracht werden, z. B. durch ein polizeiliches Führungszeugnis.

Diese Unterlagen musst Du für die Ausstellung eines roten Versicherungskennzeichens für Oldtimer vorlegen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Bestätigung des Oldtimer-Zustands durch ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen
  • Vorlage der originalen Fahrzeugpapiere
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes
  • Einzugsermächtigung für den Kraftfahrzeugsteuereinzug
  • Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
  • Nachweis der Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen zur Förderung des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts

Die Kfz-Anmeldung muss ein Fahrzeughalter nicht selbst vornehmen. Es ist aber eine schriftliche Vollmacht erforderlich, damit eine andere Person das Auto anmelden kann. Alles weitere erfährst Du im Ratgeber Voll­macht zur Kfz-Zulas­sung.

Fazit: Rote Kenn­zei­chen – sinn­voll für Händler und Oldtimer-Besitzer

Rote Kennzeichen sind nur in einem engen Einsatzbereich verwendbar und daher im alltäglichen Gebrauch nur für Gewerbetreibende zulässig und sinnvoll. Sie berechtigen Händler, Werkstätten und Prüfstellen zu Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von Autos ohne Zulassung. Dabei sind die Kennzeichen nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Die Benutzung ist streng reglementiert und Inhaber sind verpflichtet, alle Fahrten in ein spezielles Fahrzeugscheinheft einzutragen. Privatpersonen, die ein Fahrzeug nach dem Kauf überführen möchten, müssen für diesen Zweck ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Das Leihen von roten Kennzeichen ist in diesem Fall absolut nicht ratsam, da es strafbar ist und für die verleihende Werkstatt bzw. den Händler weitreichende Konsequenzen haben kann. Für Privatpersonen ist ein rotes Versicherungskennzeichen nur dann sinnvoll, wenn sie einen Oldtimer besitzen und damit die Hin- und Rückfahrt bei Oldtimer-Veranstaltungen realisieren möchten.

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    Auszeichnung „Beliebtester Kfz-Versicherer“, 1. Platz Gesamturteil Kundenzufriedenheit, Studie „Kundenbefragung Kfz-Versicherer 2024“ des Deutschen Instituts für Service-Qualität GmbH & Co. KG (DISQ), 35 Filial- und Direktversicherer in der Einzelauswertung. www.disq.de, August 2024

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    Quelle: Werte HUK24, LVM, Gothaer: NAFI-Kfz-Kalkulator, Version 28.09; Stand: 12.09.2024, Allianz Direct: Webseite des Versicherers am 12.09.2024. Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen und Vollkaskodeckung (mit Selbstbeteiligung 300/150 €) freie Werkstattwahl, die sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden können. LVM und Gothaer sind mit ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.

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