Ein Auto fährt an einem Schlagloch in der Straße vorbei.

Schaden durch Schlagloch

Wer haftet für den Schaden durch ein Schlagloch?

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Das Wichtigste zu Schlagloch-Schäden in Kürze:

  • Schlaglöcher entstehen häufig im Winter oder bei niedrigen Temperaturen.
  • Generell sind Kommunen dazu verpflichtet, auf Straßenschäden hinzuweisen.
  • Beweislast für ein Verschulden der Kommunen liegt beim Autofahrer, weshalb diese häufig selbst für den Schaden aufkommen müssen.
  • Nicht immer ist der Schaden über die Vollkaskoversicherung gedeckt.

Vorsicht, Schlagloch! In wenigen Augenblicken ist es passiert, und die Schäden sind groß. Wenn die Straße mit Schlag­löchern gespickt ist, kann das für Autos schlimme Folgen haben. Sind die Straßen in schlechtem Zustand, dringt Wasser in den Asphalt und Löcher entstehen. Generell sind die Straßen­bau­lastträger für den verkehrs­sicheren Zustand von Straßen zuständig. Um ihrer Verkehrs­sicherungs­pflicht nach­zukommen, müssen Bund, Länder, Städte und Kommunen die Straßen regelmäßig kontrollieren und Schäden reparieren. Trotzdem sind Schäden durch Schlaglöcher nicht selten. Aber: Wer haftet bei einem Schlagloch-Schaden?

In unserem Ratgeber erfährst Du, wer bei einem Schaden haftet und was genau im Schadenfall zu tun ist. Für einen umfangreichen Schutz beraten wir Dich darüber hinaus auch gern zum Thema Autoversicherung.

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Wie entsteht ein Schlag­loch?

Befindet sich eine Straße in schlechtem Zustand mit Rissen, kann Wasser in die Schotterschicht unter der Fahrbahndecke eindringen und sich dort ausbreiten. Sinken die Temperaturen unter null Grad, gefriert das Wasser und dehnt sich dabei aus. Der Asphalt hebt sich an, um diesem Druck auszuweichen. Bei Tauwetter schmilzt das Eis und wird wieder zu Wasser.

Es bleibt aber immer noch unter der Fahrbahndecke und weicht den Untergrund auf. Wenn nun Autos und Lastwagen über den Asphalt fahren, zerbricht der Straßenbelag unter deren Gewicht und zerbröselt langsam – ein Schlagloch entsteht. Auf vielbefahrenen Straßen dauert es nicht lange, bis die Asphaltbrocken weggeplatzt sind und sich die Vertiefung weiter ausdehnt.

Ähnlich wie ein Schlagloch sind die sogenannten Blow-Ups. Heizt sich die Fahrbahn im Sommer zu sehr auf, entsteht eine Wölbung, die aufplatzen kann. Daher ist nicht nur im Winter, sondern auch bei heißen Temperaturen höchste Vorsicht geboten.

Schäden durch Schlag­­lö­cher

Ein Reifen steht in einem Schlagloch.

Schlaglöcher im Asphalt treten insbesondere im Winter und im Frühjahr auf. Wenn ein Frostaufbruch groß genug ist, dauert es nicht lange, bis Autos damit zu kämpfen haben. Oft sieht man sie zu spät, wenn es dunkel oder die Straße unübersichtlich ist. Die unerwarteten Löcher in der Fahrbahn können Auto und Fahrer ziemlich fordern, in schlimmen Fällen ereignen sich Schäden oder Unfälle.

Fährt ein Rad über ein Schlagloch, federt es durch die Vertiefung aus, um an der Kante wiederum schlagartig einzufedern. Dies ergibt den spürbaren Schlag, von dem das Schlagloch seinen Namen hat. Platte Reifen und verbogene Felgen sind die Folge der Wucht beim Aufprall auf die Kanten des Schlaglochs.

Generell bedeuten schlechte Straßen auch einen höheren Verschleiß. Gelegentlich brechen Federn durch die hohen Kräfte beim schnellen Ein- und Ausfedern, oder die Spur verstellt sich. Auch die Radaufhängung kann in Mitleidenschaft gezogen werden. Nicht zuletzt reißen bei tiefen Schlaglöchern Spoiler oder Unterbodenverkleidungen ab, die den Asphalt hart touchieren und aufgrund fehlender Flexibilität brechen.

Mögliche Schäden durch Schlaglöcher:

  • Verbogene Felgen
  • Kaputte Reifen
  • Schaden an der Radaufhängung
  • Beschädigungen an der Ölwanne
  • Defekter Stoßdämpfer

Schlag­loch-Schaden: So solltest Du vorgehen

Wenn der Schlag bei einem Ausbruch zu hart ist und am Fahrzeug etwas kaputtgeht, ist es zunächst wichtig, die Unfallstelle zu dokumentieren. Dies ist aber auf Autobahnen oder Bundesstraßen gar nicht so leicht. Der fließende Verkehr wird behindert und man gefährdet sich selbst und andere. Du kannst also lediglich den Schaden am Auto fotografieren und durch eine zweite Person bezeugen lassen. Handelt es sich um einen schweren Schaden oder um ein gefährliches Schlagloch, solltest Du auch die Polizei einschalten. Wenn die Situation es erlaubt, kannst Du das Schlagloch mit Bildern erfassen. Sehr wichtig ist es auch, eine fehlende Warnbeschilderung zu benennen und ebenfalls zu fotografieren. Der Baulastträger hat laut Gesetz die Pflicht, auf den schlechten Zustand der Straße mit Warnschildern hinzuweisen. Versäumt er dies, kann es ihm als Vorsatz ausgelegt werden.

Wie dokumentierst Du einen Schlagloch-Schaden richtig?

  • Schaden am Fahrzeug fotografieren und dokumentieren
  • Schlagloch fotografieren und wenn möglich, die Tiefe und Breite des Lochs ausmessen
  • Beschilderung am Unfallort dokumentieren
  • Polizei rufen
  • Zeugenaussagen von anderen Verkehrsteilnehmern aufnehmen

Stra­ßen­schäden: Wer ist für öffent­liche Straßen verant­wort­lich?

Wer ist verantwortlich, dass öffentliche Straßen gut in Schuss sind? Der Baulastträger muss sich im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht darum kümmern, dass die Fahrbahn in gutem Zustand bleibt. Straßenschäden sind innerhalb kurzer Zeit zu beseitigen. Leider scheitert es oft daran, dass Städte und Kommunen nicht über die finanziellen Mittel verfügen oder andere Prioritäten haben.

Wird ein Schlagloch zu einer Gefahr, fangen viele Städte und Gemeinden das Sparen an: Sie flicken, lösen aber damit nicht das eigentliche Problem. Schäden lassen sich dadurch zwar verbergen, kommen aber nach kurzer Zeit wieder zum Vorschein, weil die Erosion durch Wind, Wetter und Autos nie endet.

Wer kommt für den Schlagloch-Schaden auf?

Bist Du durch ein Schlagloch gefahren, stellt sich die Frage, wer für den Schaden haftet. Durch die Verkehrssicherungspflicht müssen Städte und Kommunen dafür sorgen, dass sich die Straßen in einem guten Zustand befinden. Sie sind auch grundsätzlich verpflichtet, auf Gefahrenquellen aufmerksam zu machen. Dies bedeutet aber nicht automatisch, dass bei einem fehlenden Schild die Kosten für den Schaden übernommen werden.

Das Oberlandesgericht Hamm entschied Ende 2013 für einen Autofahrer, der in ein nicht zu erkennendes Schlagloch auf einer Autobahnbaustelle gefahren war. Dies sei laut Urteil eine vermeidbare Gefahrenquelle, weshalb die Reparaturkosten in voller Höhe vom Bundesland übernommen wurden (OLG Hamm, Urteil v. 15.11.2013, Az. 11 U 52/12).

Normalerweise ist es aber für Autofahrer sehr schwer, bei Unfällen und Schäden durch Schlaglöcher Recht zu bekommen. Die Beweislast liegt immer beim Geschädigten, viele Schäden werden von Behörden und Gerichten abgewiesen. Dabei geht es argumentativ immer um Warnungen, die Sichtbarkeit eines Schlaglochs und die Fahrweise der Kläger.

Die Sachverständigen und Gerichte haben folgende Fragen zu klären:

  • Haben die Warnschilder nicht darauf hingewiesen, dass hier Straßenschäden sind?
  • Hätte der Fahrer ein Schlagloch nicht erkennen müssen?
  • Fuhr er mit angemessenem Tempo?
  • Musste er aufgrund des allgemein schlechten Straßenzustands nicht mit Schlaglöchern rechnen?

Nur wenn der Baulastträger die korrekte Ausschilderung versäumt, ein grobes Verschulden oder Vorsatz nachweisbar sind oder es sich um eine Mautstraße handelt, hat man als Autofahrer gute Chancen auf Schadenersatz in Folge eines Schlagloch-Schadens. Bei Mautstraßen besteht für den Straßenbetreiber schon bei leichter Fahrlässigkeit Haftungspflicht. Die Straßennutzer bezahlen mit ihrer Gebühr für eine intakte Straße, der Straßenbetreiber muss nachweisen, dass er bei einem Schaden oder Unfall keine Schuld hat.

Du als Fahrer stehst selbst in der Verantwortung. Du musst so fahren, dass Du Schäden durch Schlaglöcher vermeidest.

Nicht immer ist der Schaden über die Voll­kas­ko gedeckt

Ist durch ein Schlagloch das Fahrwerk oder der Spoiler beschädigt worden oder ist ein Felgenschaden entstanden, solltest Du den Schaden Deiner Vollkaskoversicherung melden. Diese prüft dann, ob der Schaden versichert ist.

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Schlag­loch-Schäden am Auto vermeiden

Um Schäden durch ein Schlagloch zu vermeiden, sollten Autofahrer besonders achtsam fahren. Gemäß § 3 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) darf der Fahrer „… nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“ Deuten Warnschilder auf eine Gefahrenquelle hin, sollten Autofahrer ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen.

Fazit: Schuldfrage für Schlagloch-Schäden bleibt meist ungeklärt

Schlaglöcher sind tückisch: Man sieht sie oft nicht, sondern spürt sie erst, wenn es zu spät ist. Lässt sich die Schuld eindeutig beim Straßenbetreiber finden, hast Du Chancen auf Schadenersatz in Folge eines Schlagloch-Schadens. Hier lohnt sich die ausführliche Dokumentation mit Fotos, Zeugen und Polizei, damit Du zu Deinem Recht und Geld kommst. Oftmals musst Du jedoch für den Schaden selbst aufkommen, da die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden kann.

Melde den Schaden schnellstmöglich Deiner Vollkaskoversicherung. Diese prüft dann, ob der Schaden versichert ist. Achte bei den Leistungen Deiner Versicherung auch auf einen Rabattschutz, damit Du nach einem Schaden von gewohnt niedrigen Tarifen profitieren kannst.

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    Quelle: Werte HUK24, LVM, Gothaer: NAFI-Kfz-Kalkulator, Version 28.09; Stand: 12.09.2024, Allianz Direct: Webseite des Versicherers am 12.09.2024. Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen und Vollkaskodeckung (mit Selbstbeteiligung 300/150 €) freie Werkstattwahl, die sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden können. LVM und Gothaer sind mit ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.

Inhalt
  • Das Wichtigste zu Schlagloch-Schäden in Kürze:
  • Wie entsteht ein Schlag­loch?
  • Schäden durch Schlag­­lö­cher
  • Schlag­loch-Schaden: So solltest Du vorgehen
  • Stra­ßen­schäden: Wer ist für öffent­liche Straßen verant­wort­lich?
  • Wer kommt für den Schlagloch-Schaden auf?
  • Schlag­loch-Schäden am Auto vermeiden
  • Fazit: Schuldfrage für Schlagloch-Schäden bleibt meist ungeklärt
  • Weitere Fragen zu Schlag­lö­chern