Die Kfz-Versicherung in der Steuererklärung zusammengefasst
In Deutschland ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung für alle Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Ohne Kfz-Haftpflicht wird kein Auto oder Motorrad für die Straße zugelassen. Um Dein Fahrzeug umfänglich zu schützen, fallen aber noch weitere Versicherungskosten an, wie z. B. für die Vollkasko oder Teilkasko. In verschiedenen Fällen lassen sich die Kosten für die Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen, sodass Du einen Teil des Versicherungsbeitrags vom Finanzamt wiederbekommst. Wir zeigen Dir, in welchen Fällen man die Kfz-Versicherung in der Steuererklärung geltend machen kann und was es sonst noch zu beachten gibt.
Der Ratgeber bietet Dir Informationen zur Autoversicherung in der Steuererklärung. Produktdetails findest Du hier.
Welche Beiträge zur Kfz-Versicherung kannst Du steuerlich absetzen?
Nicht jeder kann die Autoversicherung gleich absetzen. Die Kosten für die Kfz-Haftpflicht, Vollkasko und Teilkasko können abhängig vom Beruf, Einkommen und der Nutzung des Fahrzeugs teilweise oder vollständig steuerlich geltend gemacht werden. Arbeitnehmer, Rentner und Beamte können die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung absetzen, wohingegen für Selbstständige zusätzlich die Kaskoversicherung steuerlich absetzbar ist.
Für Angestellte zählt der Beitrag zur Kfz-Versicherung zu den Sonderausgaben, und zwar zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Eine Höchstgrenze für den Versicherungsbeitrag gibt es nicht, allerdings sind die sonstigen Vorsorgeaufwendungen auf einen Höchstbetrag von 1.900 Euro begrenzt, die jährlich geltend gemacht werden können. Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen ebenfalls Kranken- und Pflegeversicherungen, die den Höchstbetrag bereits füllen können, sodass nicht zwangsweise eine Steuerersparnis durch die Kfz-Versicherung möglich ist.
Das Beitragsniveau unseres Basis-Tarifs wurde von Finanztest (Ausgabe 11/2023) für die getesteten Altersgruppen 20- und 40-Jährige mit "Beitragsniveau weit besser als der Durchschnitt" beurteilt und gehört zu den günstigsten Autoversicherungen im Test.
Die Kfz-Versicherung richtig von der Steuer absetzen
Für das Finanzamt ist die Nutzung des Fahrzeugs und die Berufsgruppe des Steuerzahlers entscheidend, wenn Versicherungskosten steuerlich abgesetzt werden sollen. Arbeitnehmer, Rentner und Beamte können grundsätzlich nur die Kfz-Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung geltend machen. Für Unternehmen sowie Selbstständige gibt es allerdings noch weitere Möglichkeiten, die Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung unterzubringen.
Private Nutzung des Autos
Wer sein Auto ausschließlich privat nutzt, kann die Autoversicherung im Rahmen der Sonderausgaben als sonstige Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Als Angestellter kann man so die Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 1.900 Euro anrechnen lassen. Für Selbstständige liegt der maximale Betrag bei 2.800 Euro. Man kann in der Steuererklärung auch die Kfz-Versicherung mehrerer Fahrzeuge eintragen. Allerdings zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen auch Kranken-, Pflege- sowie Unfallversicherung, sodass der Maximalbetrag meistens bereits erreicht ist. Für die Versicherung eines Zweitwagens können in der Regel also keine Ersparnisse erzielt werden. Selbst die Kfz-Versicherung des Erstwagens hat oft keine steuerliche Auswirkung. Ob Du den Höchstbetrag bereits erreicht hast, kannst Du in Zeile 25 Deiner Lohnsteuerbescheinigung unter „Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung“ überprüfen.
Berufliche Nutzung des Autos
Wird das Auto nur für berufliche Zwecke gefahren, kann der Beitrag für die Kfz-Haftpflichtversicherung als Werbungskosten abgesetzt werden. In welchem Ausmaß die Versicherungsbeiträge in diesem Fall abgesetzt werden können, variiert je nach Steuerzahler. Dies ist unter anderem abhängig davon, ob die Entfernungspauschale oder andere steuerliche Vorteile bereits beansprucht wurden.
Berufliche Nutzung des Autos als Selbstständiger
Sofern das Fahrzeug zu Deinem Betriebsvermögen gehört, kannst Du als Selbstständiger die Beiträge der kompletten Kfz-Versicherung als Betriebskosten von der Steuer absetzen. So ist es für Selbstständige möglich, auch die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung, neben der Kfz-Haftpflicht, steuerlich geltend zu machen. Gehört das Fahrzeug nicht zum Betriebsvermögen, können die Kosten anteilig über eine Nutzungseinlage abgesetzt werden.Sofern das Fahrzeug zu Deinem Betriebsvermögen gehört, kannst Du als Selbstständiger die Beiträge der kompletten Kfz-Versicherung als Betriebskosten von der Steuer absetzen. So ist es für Selbstständige möglich, auch die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung, neben der Kfz-Haftpflicht, steuerlich geltend zu machen. Gehört das Fahrzeug nicht zum Betriebsvermögen, können die Kosten anteilig über eine Nutzungseinlage abgesetzt werden.
Private und berufliche Nutzung des Autos
Kommt Dein Auto für private und berufliche Fahrten zum Einsatz, fällt der private Anteil der Kfz-Haftpflicht unter Sonderausgaben und der berufliche Anteil unter Werbungskosten. Dabei können Fahrten zur Arbeitsstelle und Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung mit der Entfernungspauschale abgerechnet werden. Zu beachten ist, dass die Kfz-Versicherung nicht zusätzlich als Werbungskosten abgesetzt werden kann, sondern ausschließlich die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Lohnt es sich, die Kfz-Versicherung von der Steuer abzusetzen?
Ob es sich lohnt, die Kfz-Versicherung in der Steuererklärung geltend zu machen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt zum größten Teil vom Einkommen ab. Wer gut verdient, wird meistens bereits den Höchstbetrag von 1.900 Euro der Vorsorgeaufwendungen mit der Kranken- und Pflegeversicherung erreichen. Somit führt das Absetzen der Kfz-Versicherung zu keiner steuerlichen Entlastung. Geringverdiener hingegen können durchaus von steuerlichen Entlastungen profitieren, wenn sie die Autoversicherung steuerlich absetzen. Wie hoch die Ersparnisse letztendlich ausfallen, erfährt man erst mit dem finalen Steuerbescheid.
Welche Unterlagen benötigst Du um die Kfz-Versicherung abzusetzen?
Willst Du Deine Kfz-Versicherung in der Steuererklärung absetzen, musst Du dem Finanzamt einen Nachweis über die gezahlten Beiträge des jeweiligen Steuerjahrs vorweisen. Der Nachweis kann beispielsweise mit Hilfe einer Rechnung oder einer Kopie des Versicherungsvertrags inklusive Kontoauszüge, die den entsprechenden Zahlungsverkehr darlegen, erfolgen. Erfolgt die Einreichung der Steuererklärung über das Onlineportal ELSTER, müssen nur gesetzlich vorgeschriebene Belege und Spendenquittungen eingereicht werden. Sonstige Nachweise sind dennoch aufzuheben und gegebenenfalls auf Anfrage des Finanzamts nachzureichen.
Fazit: So setzt Du die Kfz-Versicherung von der Steuer ab
Ob Du letztendlich wirklich von einer Steuerersparnis bei der Kfz-Versicherung profitierst, ist in jedem Fall individuell zu entscheiden. In der Regel ist es als Geringverdiener wahrscheinlicher, auf diese Weise Geld zu sparen.
Zum Absetzen der Autoversicherung von der Steuer gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Welche die richtige für Dich ist, hängt davon ab, wie Du Dein Auto nutzt und wie Dein Arbeitsverhältnis ist:
- Arbeitnehmer, Rentner und Beamte, die ihr Auto privat nutzen, können die Kfz-Haftpflichtversicherung als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen.
- Bei beruflicher Nutzung des Pkws kann die Kfz-Haftpflichtversicherung von Arbeitnehmern, Rentnern und Beamten als sonstige Werbungskosten in die Steuererklärung eingetragen werden.
- Selbstständige, deren Fahrzeug zum Betriebsvermögen zählt und dieses nur beruflich fahren, können die Kfz-Versicherung (Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung) als Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten absetzen.
- Wird das Auto privat und beruflich verwendet, werden die Kosten anteilsmäßig aufgeteilt. Der private Anteil ist als Sonderausgaben und der berufliche Anteil als Werbungskosten steuerlich absetzbar.
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