Diese 5 Fahrzeugpapiere dürfen beim Gebrauchtwagenkauf nicht fehlen: Zulassungsbescheinigung (Teil 1 und 2), Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung, Inspektionscheckheft und Kaufvertrag. In unserem Ratgeber erfährst Du, warum diese Dokumente wichtig sind und welche weiteren Unterlagen beim Autokauf eine Rolle spielen.
Diese Begriffe solltest Du beim Gebrauchtwagenkauf kennen
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Deine Checkliste für den Gebrauchtwagenkauf
Ob beim Gebrauchtwagenhändler oder beim Kauf von privat zu privat, jeder Autokauf ist auch mit der Übergabe verschiedener Dokumente verbunden. Alle Gebrauchtwagen-Experten von ADAC bis Dekra und TÜV raten dazu, sich nicht nur das Fahrzeug gründlich anzusehen, sondern auch alle Kfz-Dokumente in Ruhe zu prüfen: In den Unterlagen findest Du zahlreiche Informationen, die Aufschluss über den Zustand des Fahrzeugs geben – und womöglich Hinweise auf Mängel oder Probleme liefern, die der Verkäufer lieber verschweigen würde.
Diese Fahrzeugpapiere dürfen bei keinem Gebrauchtwagenkauf fehlen
Unverzichtbar beim Gebrauchtwagenkauf sind Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, bei älteren Fahrzeugen handelt es sich unter Umständen noch um Fahrzeugschein und -brief. Auch der Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung ist wichtig, wenn das Auto älter als 3 Jahre ist. Aufschluss über den Zustand des Fahrzeugs gibt auch das Inspektionsheft. Mit dem Kaufvertrag wird der Autokauf rechtskräftig geschlossen.
Diese 5 Fahrzeugpapiere brauchst Du:
Dieses Dokument weist nach, dass das zugehörige Fahrzeug für den Betrieb auf öffentlichen Straßen zugelassen ist. Es ist immer im Auto mitzuführen. Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt seit Oktober 2005 den bis dahin verwendeten Fahrzeugschein. Ältere Autos, die seitdem weder verkauft noch umgemeldet wurden, können noch mit diesem betrieben werden – bei der Ummeldung nach dem Autokauf wird er aber eingezogen und durch das neue Dokument ersetzt. Wurde das Auto vom Vorbesitzer vor dem Verkauf abgemeldet, muss er eine Abmeldebescheinigung vorlegen können.
Dieses Dokument ist nicht die Besitzurkunde über das Fahrzeug. Es weist aber nach, wer der Halter ist und damit die Verfügungsgewalt über das Auto hat. Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird ebenfalls seit Oktober 2005 ausgegeben, vorher wurde der Fahrzeugbrief verwendet. In der Zulassungsbescheinigung Teil II werden nur noch zwei Halter namentlich aufgeführt – der aktuelle Halter sowie der Vorhalter. Im Fahrzeugbrief waren es die letzten 6 Vorhalter. Stattdessen wird in der Zulassungsbescheinigung Teil II lediglich die Gesamtanzahl der Personen eingetragen, durch deren Hände das Fahrzeug zuvor ging.
Eine gültige HU-Plakette am hinteren Nummernschild ist zwar wichtig – sie allein reicht aber nicht aus. Zu den Unterlagen, die du beim Gebrauchtwagenkauf unbedingt einfordern musst, gehört auch der Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung. Als Beleg für die Durchführung muss sie zwar nicht im Auto mitgeführt werden, aber es besteht eine Pflicht zur Aufbewahrung bis zur nächsten fälligen HU.
Enthalten sind wichtige Informationen über den Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Prüfung, aber auch Auflagen: So kann zum Beispiel vermerkt sein, dass die Plakette nur erteilt wurde, weil sich der Halter verpflichtet hat, die aufgeführten Mängel baldmöglichst zu beheben. Finden sich solche Anmerkungen im HU-Bericht, solltest du am Auto überprüfen, ob diese Reparaturen tatsächlich durchgeführt wurden.
Liegt die letzte Hauptuntersuchung schon fast 2 Jahre zurück, könnte das ein Zeichen dafür sein, dass der Verkäufer anstehende – und möglicherweise teure – Reparaturen durch einen Verkauf vermeiden will. Möglich ist natürlich auch, dass der Verkäufer keine Zeit hatte oder dies schlichtweg vergessen hat. Doch wer nichts zu verbergen hat, zieht in der Regel einen derartigen Pflicht-Termin vor – auch um den Verkaufswert seines Autos zu erhalten.
In diesem Scheckheft werden alle kleinen wie großen Inspektionen und Zusatzarbeiten vermerkt, die der Hersteller empfiehlt, in bestimmten Intervallen durchführen zu lassen. Dazu zählt zum Beispiel der Wechsel von Motoröl, Bremsflüssigkeit oder Zahnriemen. Wurden die Inspektions- und Wartungsabstände eingehalten, deutet dies auf ein gepflegtes Auto hin. Das Inspektionsscheckheft sollte vollständig ausgefüllt sein: In der Regel werden die ausgeführten Leistungen angekreuzt, Unterschrift des zuständigen Kfz-Meisters und Stempel der Werkstatt gehören ebenfalls dazu.
Vertrag ist Vertrag, ob er nun mündlich oder schriftlich geschlossen wurde. Um spätere Auseinandersetzungen und – im schlimmsten Fall – den Gang vors Gericht zu vermeiden, sollten beide Parteien einen schriftlichen Kaufvertrag für den Gebrauchtwagenkauf schließen. Bei einer mündlichen Vereinbarung sollten auf jeden Fall Zeugen dabei sein, ansonsten hast du schlechte Karten, wenn du verdeckte oder verschwiegene Mängel nachweisen willst.
Ein schriftlicher Kaufvertrag dagegen hält alle Angaben eindeutig fest: Käufer und Verkäufer identifizieren sich über Anschrift, Telefonnummer und Personalausweis- oder Reisepass-Nummer, das Fahrzeug wird eindeutig über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) ermittelt (auch Fahrgestellnummer genannt). Dazu kommt die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II oder des Fahrzeugbriefs.
Werden Zubehör wie ein zweiter Reifensatz und ein Fahrrad- oder Dachgepäckträger oder anderweitige Zusatzausstattungen – ein neues Radio beispielsweise – mitverkauft, sollte all das im Vertrag ebenfalls aufgeführt und genau beschrieben werden. Der exakte Kaufpreis und die Unterschriften von Verkäufer und Käufer komplettieren den Kaufvertrag.
Übersicht was in einen Kaufvertrag gehört
- Name, Anschrift, Telefonnummer, Personal- oder Reisepass-Nummer von Käufer und Verkäufer
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Zubehör und Zusatzausstattungen
- Kaufpreis
- Unterschriften
Beim Autokauf spielen auch diese Unterlagen eine Rolle
Wenn Du ein gebrauchtes Auto kaufen willst, spielen die oben aufgeführten Dokumente die Hauptrolle. Unter Umständen kommen noch weitere Unterlagen hinzu, die beim Gebrauchtwagenkauf überprüft oder zumindest weitergeben werden müssen. Das betrifft zum einen die Bedienungsanleitung, die eigentlich in jedem Handschuhfach liegen sollte. Weitaus wichtiger sind die elektronische Versicherungsnummer, wenn das Auto noch zugelassen ist, alle Dokumente, die einen Unfall und die anschließende Reparatur des Fahrzeugs betreffen, sowie alle Genehmigungen, wenn das Auto getunt oder umgebaut wurde.
Bedienungsanleitung
Millionenfach gedruckt, selten gelesen: Die Bedienungsanleitung gehört für viele Autofahrer nicht unbedingt zu den wichtigen Dokumenten. Bei neueren Autos sollte sich das dicke Buch in der Regel im Handschuhfach befinden, zusammen mit dem Inspektionsscheckheft. Aber manchmal fehlt sie, vor allem bei älteren Gebrauchtwagen ging die Anleitung nicht selten im Lauf der Jahre verloren. Gerade wenn es um die Bedienung von Multimedia-Systemen oder Navigationsgeräten geht, sollte man im Zweifelsfall aber nachlesen können. Darum solltest Du als Käufer immer nach der Bedienungsanleitung fragen. Bei neueren Modellen ist neben einer Papierversion oft auch eine Fassung auf DVD beigefügt oder in das Infotainment-Modul integriert. Lass dir die Benutzung zuvor erklären.
Wenn das Auto noch zugelassen ist
Ist das Traumauto beim Kauf noch auf den Vorbesitzer zugelassen, besteht zwangsläufig auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese geht mit Abschluss des Kaufvertrags auf den Käufer über. Doch für beide Parteien gibt es noch einige Verpflichtungen: Der Verkäufer muss seine Versicherung über den Verkauf umgehend informieren, der Käufer muss schnellstmöglich das Auto ummelden. Verursacht er vor der Ummeldung einen Unfall, muss die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden an anderen Fahrzeugen aufkommen. Obwohl Verkäufer und Käufer gesamtschuldnerisch haften, hält sich die Versicherung bei der Ermittlung der entsprechenden Prämie in der Regel an den Verkäufer.
Daher ist es am besten, Verkäufer und Käufer nehmen die Ummeldung gemeinsam bei der Zulassungsstelle vor. Will der Verkäufer auf Nummer sicher gehen und nach dem Verkauf nicht mehr in die Verantwortung genommen werden, muss er das Auto abmelden. Damit man als Käufer das Auto überführen kann, benötigt man ein Kurzzeitkennzeichen. Um das zu bekommen, muss man eine entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Von der Versicherungsgesellschaft bekommt man eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer), die man auf der Zulassungsstelle vorzeigen muss. Nach der Überführung erfolgt die ordnungsgemäße Ummeldung.
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Wenn das Auto einen Unfall hatte
Natürlich ist „Unfallfreiheit“ eines der wichtigsten Argumente beim Gebrauchtwagenkauf. Sie schlägt sich in einem höheren Preis nieder. Wer aber einen Unfall hatte und das Auto verkaufen will, muss den Käufer darüber informieren. „Gekauft wie gesehen“ und sich damit aus der Verantwortung stehlen – das geht nicht. Ein Unfall gilt als eindeutiger Sachmangel, so ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2007. Doch bereits bei der Frage, was ein Unfall ist, scheiden sich die Geister. Schon Bagatellschäden an der Karosserie, die beispielsweise den Austausch eines Stoßfängers nach sich ziehen, können dazu führen, dass ein Auto nicht mehr als „unfallfrei“ angesehen werden darf.
Doch als „Unfallwagen“ gilt das Fahrzeug damit noch lange nicht, und auch nicht jeder Werkstattbesuch mindert den Wert eines Fahrzeugs um die Reparaturkosten. Verschweigt aber der Verkäufer einen Unfall, droht sogar die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Das bringt keine Vorteile, sondern nur jede Menge Ärger. Deshalb sollte der Verkäufer auf jeden Fall mit offenen Karten spielen, wenn der Wagen in einen Unfall verwickelt war. Das Schadensgutachten der Versicherung und Fotos vom Unfall zeigen Kaufinteressierten, welche Partien überhaupt betroffen waren, Werkstattrechnungen belegen, dass das Auto fachgerecht instandgesetzt wurde und dadurch wieder verkehrssicher ist. Käufer, die Zweifel hegen, können das Fahrzeug von einem Sachverständigen überprüfen lassen.
Wenn am Auto Umbauten vorgenommen wurden
Breite Reifen, per Chip getunter Motor, sportliches Lenkrad – nicht wenige Autobesitzer frisieren ihr Fahrzeug, damit es schöner aussieht, mehr Leistung bringt oder sich von der Serienfertigung abhebt. Wichtig dabei: Das Tuning muss korrekt erfolgt sein, ansonsten erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeugs. Pfusch kann beim Einbau der verschiedenen Zubehörartikel wie Spoiler, Sportauspuff und Soundsystem schnell entstehen, wenn etwa die verwendeten Teile nicht für den Fahrzeugtyp zugelassen sind oder wenn das Fahrzeug vom Heimbastler selbst tiefergelegt wurde. Aber auch eine Anhängerkupplung muss eingetragen sein.
Daher solltest Du unbedingt darauf achten, dass alle relevanten Umbauten auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen sind. Für alle Tuning-Elemente sollten nur genehmigte Bauteile verwendet worden sein. Viele Leichtmetall-Felgen, Schweller, LED-Scheinwerfer oder getönte Scheiben besitzen eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG). Diese regelt, in welche Fahrzeugmodelle die Elemente überhaupt eingebaut werden dürfen. Bei Sonderanfertigungen oder aus dem Ausland importierten Einzelteilen gibt es diese allgemeine Zulassung oftmals nicht. Dann muss ein entsprechendes Teilegutachten einer Prüforganisation vorliegen.
Fazit: Beim Gebrauchtwagenkauf unbedingt alle Dokumente in Ruhe überprüfen
Mit der richtigen Vorbereitung und der nötigen Ruhe gelingt der Gebrauchtwagenkauf. Wenn du die Dokumente des Fahrzeugs überprüfst, lass Dich nicht hetzen. Kontrolliere genau beide Teile der Zulassungsbescheinigung: Stimmt die Fahrzeug-Identifikationsnummer? Sind alle baulichen Veränderungen eingetragen, sodass die Verkehrstauglichkeit gegeben ist? Ist der Verkäufer nicht identisch mit dem letzten Fahrzeughalter, lasse Dir unbedingt die Verkaufsvollmacht und den Personalausweis des Verkäufers zeigen.
Auch alle weiteren Dokumente solltest Du ausführlich und mit Bedacht untersuchen: Stimmt der Zustand des Fahrzeugs mit dem Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung überein? Was sagt das Schadensgutachten über den angegebenen Unfall aus? Ist alles zu deiner Zufriedenheit geregelt, steht der Unterzeichnung des Kaufvertrags nichts mehr im Wege. Dann müssen auch Schlüssel und Codekarten für das Fahrzeug übergeben werden. Der volle Kaufpreis wird in der Regel erst ausgezahlt, wenn der neue Eigentümer nach dem Autokauf die wichtigste Unterlage – die Zulassungsbescheinigung Teil II – in den Händen hält.
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