Das Wichtigste in Kürze
Die Schadenregulierung nach einem Unfall wird durch die Kfz-Versicherung übernommen. Wurde das Fahrzeug stark beschädigt, stellt sich die Frage, ob eine Reparatur des Unfallwagens wirtschaftlich überhaupt sinnvoll ist oder ob der entstandene Schaden anderweitig ausgeglichen wird, z. B. durch Auszahlung vom sogenannten Wiederbeschaffungswert. Dieser Wert ist in solchen Fällen, aber auch bei Diebstahl, eine der wichtigsten Berechnungsgrößen für die Kfz-Versicherung. Wir erklären, wann der Wiederbeschaffungswert von Bedeutung ist, wie er berechnet wird und wie die Schadenregulierung nach einem Unfall abläuft.
Unser Ratgeber bietet allgemeine Informationen. Produktinformationen zu den Autoversicherungen von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.
Was ist der Wiederbeschaffungswert beim Auto?
Der Wiederbeschaffungswert ist beim Auto der Betrag, welcher für den Ersatz des beschädigten Autos durch ein gleichwertiges Auto bezahlt werden muss. Es ist die Summe, die ein Geschädigter aufbringen müsste, um ein vergleichbares Fahrzeug zu kaufen. Der Wiederbeschaffungswert wird von einem Gutachter anhand verschiedener Kriterien ermittelt.
Wann ist der Wiederbeschaffungswert beim Kfz wichtig?
Für Versicherungen und Geschädigte hat der Wiederbeschaffungswert dann Bedeutung, wenn das Auto durch einen Unfall oder ein Naturereignis stark beschädigt wurde oder durch Diebstahl abhandengekommen ist.
Im Rahmen der Schadenabwicklung dient die Berechnung vom Wiederbeschaffungswert dazu, dass dem Geschädigten der entstandene Schaden in einer gerechten Art und Weise ausgeglichen wird – z. B. durch Reparatur oder Auszahlung eines Geldbetrages.
Dank der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes kann Deine Kfz-Versicherung einschätzen, ob die eventuellen Reparaturkosten für das Auto im Vergleich höher sind als dessen Ersatz mit einem gleichwertigen Fahrzeug. Anhand dieser Information kann dann eine wirtschaftlich sinnvolle Versicherungsleistung angeboten werden.
Der Unterschied zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert
Der Wiederbeschaffungswert des Autos entspricht dem Geldbetrag, den ein Geschädigter aufbringen müsste, um seinen Unfallwagen durch ein vergleichbares Fahrzeug zu ersetzen. Dabei spielt nicht nur der Kaufpreis, sondern auch zusätzliche Kosten, wie z. B. die Finanzierung eines Neuwagens sowie der Zustand des Autos vor dem Unfall eine Rolle.
Im Gegensatz zum Wiederbeschaffungswert ist der Restwert vom Fahrzeug jene Summe, die Du bei einem Verkauf Deines Unfallwagens ohne Reparatur noch erhalten könntest. Der Restwert beschreibt also den verbliebenen Wert des Fahrzeugs nach dem Unfall. Ist das Auto aufgrund eines Totalschadens nicht mehr zu reparieren, beträgt der Restwert 0.
Wie unterscheiden sich Wiederbeschaffungswert und Zeitwert?
Der Zeitwert ist eine weitere Größe, um den Wert eines Fahrzeugs zu ermitteln. Gemessen an Alter und Pflegezustand bzw. der Abnutzung des Autos bestimmt der Zeitwert den fiktiven Preis, der für das betroffene Kfz vor dem Unfall bei einem Verkauf erzielt worden wäre. Für die Bestimmung vom Wiederbeschaffungswert hat dieser Wert allerdings keine Bedeutung.
Der Wiederbeschaffungswert eines Autos wird anhand weiterer Kriterien berechnet und liegt durchschnittlich bis zu 20 Prozent über dem Zeitwert. Im Vergleich zum Zeitwert werden beim Wiederbeschaffungswert so auch zusätzliche Aufwände, wie z. B. Aufschläge vom Kfz-Händler, berücksichtigt.
Wie kann man den Wiederbeschaffungswert berechnen?
Nachdem Du den Schaden an Deinem Auto gemeldet hast, beauftragt Deine Versicherung einen unabhängigen Gutachter bzw. Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadensgutachtens. Bei schweren Schäden am Auto beinhaltet dieses Gutachten auch den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.
Grundlage für die Berechnung des Wiederbeschaffungswertes sind aktuelle Marktpreise von regionalen Gebrauchtwagenhändlern bzw. Vergleichswerte der DAT-Liste oder Schwacke-Liste. Diese bieten zwar einen Anhaltspunkt zu den Preisen vergleichbarer Fahrzeuge, bilden jedoch nur Durchschnittswerte ab.
Bei einem Totalschaden oder wenn keine fachgerechte oder vollständige Reparatur durchgeführt wurde, wird der Schaden nach dieser Formel abgerechnet:
Wiederbeschaffungswert minus Restwert minus evtl. vereinbarte Selbstbeteiligung = ausgezahlte Entschädigungssumme
Für seltenere Kfz-Modelle oder Fahrzeuge mit besonderer Ausstattung gibt es allerdings nur wenige Vergleichswerte. Um im Sinne des Geschädigten einen fairen Wiederbeschaffungswert zu ermitteln, werden daher weitere Kriterien berücksichtigt.
Kriterien für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes
Laufleistung des Autos | Je höher der Kilometerstand, desto geringer der Wert des Autos |
Kfz-Ausstattung | Beispiel: Besondere, als sinnvoll eingestufte Ausstattungen oder vorgenommene Nachrüstungen (z. B. spezielle Scheinwerfer, hochwertige Felgen, Einparkhilfe, Keyless Go etc.) steigern den Wiederbeschaffungswert des Autos. |
Alter des Fahrzeugs bzw. Zeitpunkt der Erstzulassung | Beispiel: Ein Auto mit Zulassung am 31. Dezember hat einen geringeren Wiederbeschaffungswert als ein Fahrzeug, das ein paar Tage später im Januar zugelassen wurde. |
Zustand des Autos | Einer der größten Streitpunkte, da sich der Zustand des Fahrzeugs vor dem Unfallzeitpunkt durch den Gutachter nicht immer zweifelsfrei ermitteln lässt. Weniger gepflegte Autos, die sich vor dem Unfallzeitpunkt bereits in einem schlechten Zustand befanden, haben generell einen niedrigeren Wiederbeschaffungswert. Ältere Fahrzeuge in gutem Zustand können dagegen einen höheren Wiederbeschaffungswert haben. |
Die Übersicht fasst einige der wichtigsten, jedoch längst nicht alle Kriterien zur Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes Deines Autos zusammen. Für eine endgültige Berechnung durch den Kfz-Sachverständigen spielen darüber hinaus noch andere individuelle und regionale Faktoren eine Rolle.
So funktioniert die Entschädigung nach einem Unfall
Nach einem Autounfall kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schuldigen bzw. Deine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für den entstandenen Schaden auf. Die Versicherung übernimmt in diesem Fall entweder die Reparaturkosten oder zahlt eine Entschädigungsleistung, die sich je nach Ausmaß des Schadens entweder an dem ermittelten Wiederbeschaffungswert und Restwert oder aber am Neupreis des Autos orientiert.
Bei wirtschaftlichem Totalschaden: Differenz von Wiederbeschaffungswert und Restwert
Liegt laut des Sachverständigen ein technischer Totalschaden am Fahrzeug vor und ist das Auto weder zu reparieren noch zu verkaufen, wird der Restwert mit „0 Euro“ angegeben. In diesem Fall bekommst Du von der Versicherung den vollen Wiederbeschaffungswert für Dein Auto ausgezahlt.
Anders verhält es sich bei einem wirtschaftlichen Totalschaden. Dieser liegt nach Einschätzung des Sachverständigen dann vor, wenn die Reparaturkosten die Kosten für eine Wiederbeschaffung übersteigen. In diesem Fall wird dem Geschädigten eine Erstattungsleistung ausgezahlt, die sich aus der Differenz von Wiederbeschaffungswert und Restwert, sowie der unter Umständen vereinbarten Selbstbeteiligung berechnet.
Reparatur sinnvoll: Erstattung der Reparaturkosten
Liegen die vom Gutachter ermittelten Kosten für eine Reparatur unterhalb des ermittelten Wiederbeschaffungswertes für das Kfz, zahlt die Versicherung die entsprechenden Reparaturkosten nach Vorlage der Werkstattrechnung.
Betragen die vom Gutachter kalkulierten Kosten für eine Reparatur weniger als die Hälfte des Wiederbeschaffungswertes, hast Du außerdem die Möglichkeit, Dir den Betrag in Höhe der kalkulierten Reparaturkosten auszahlen zu lassen.
130-Prozent-Regel: Reparatur trotz niedrigerem Wiederbeschaffungswert
Übersteigen die kalkulierten Kosten für eine Reparatur den vom Sachverständigen berechneten Wiederbeschaffungswert für das Kfz, ist es unter Umständen trotzdem möglich, die höheren Reparaturkosten von der Versicherung bezahlt zu bekommen.
Hierfür gibt es die sogenannte 130-Prozent-Regel. Um von der Versicherung übernommen zu werden, dürfen die Reparaturkosten für Dein Fahrzeug entsprechend dieser Regel bis zu 30 Prozent höher sein als der kalkulierte Wiederbeschaffungswert.
In einem solchen Fall hast Du als Geschädigter die Wahl, entweder den Wiederbeschaffungswert zu 100 Prozent ausgezahlt oder aber die Reparaturkosten in Höhe von maximal 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes Deines Autos erstattet zu bekommen.
Praxisbeispiele zum Wiederbeschaffungswert
Wie der Wiederbeschaffungswert in der Praxis Anwendung findet, lässt sich am besten anhand konkreter Beispiele nachvollziehen:
Fall 1:
Wiederbeschaffungswert: | 2.000 Euro |
Restwert: | 500 Euro |
Reparaturkosten: | 3.000 Euro |
Entschädigungsleistung: | 1.500 Euro |
In Fall 1 übersteigen die Reparaturkosten des Autos den Wiederbeschaffungswert. Eine Reparatur wäre daher unwirtschaftlich und es liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.
Als Versicherungsleistung wird folglich der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes vom Fahrzeug ausgezahlt. Der Geschädigte erhält also eine Entschädigungssumme von 1.500 Euro.
Fall 2:
Wiederbeschaffungswert: | 2.000 Euro |
Restwert: | 500 Euro |
Reparaturkosten: | 2.300 Euro |
Entschädigungsleistung: | 1.500 Euro |
Auch in diesem Fall liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Der Betrag der geschätzten Reparaturkosten ist jedoch nicht mehr als 30 Prozent höher als der ermittelte Wiederbeschaffungswert. Der Geschädigte hat also zwei Wahlmöglichkeiten:
1. Option: Auszahlung der Entschädigungssumme in Höhe von 1.500 Euro (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert)
2. Option: Erstattung der Reparaturkosten in Höhe von 2.300 Euro
Neupreisentschädigung statt Berechnung des Wiederbeschaffungswertes
Insbesondere im ersten Jahr ist der Wertverlust bei einem Neuwagen sehr hoch. Aus diesem Grund umfasst unsere Vollkasko-Versicherung für Neuwagen eine Neupreisentschädigung sofern der Unfall innerhalb von 12 bzw. 24 Monaten nach Abschluss der Versicherung eintritt.
Anstelle des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes wird Dir bei einem wirtschaftlichen Totalschaden dann der Neuwert bzw. Neupreis des Autos ausgezahlt. Das entspricht dem Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs mit der gleichen Ausstattung des versicherten Autos aufgebracht werden muss.
Welche Rolle spielt der Wiederbeschaffungswert bei Diebstahl?
Zur Berechnung der Entschädigungsleistung spielt der Wiederbeschaffungswert auch bei Diebstahl Deines Autos eine wichtige Rolle für die Versicherung. Sie beauftragt im Falle eines Diebstahls einen Gutachter, der den Wertverlust des Fahrzeugs vom Zeitpunkt der Anschaffung bis zum Zeitpunkt des Diebstahls ermittelt.
Kannst Du vorgenommene Nachrüstungen oder Sonderausstattungen mit entsprechenden Rechnungen nachweisen, steigert das den vom Sachverständigen berechneten Wiederbeschaffungswert, welcher am Ende ausschlaggebend für die Höhe der Entschädigungsleistung ist.
Fazit: Wiederbeschaffungswert für jedes Fahrzeug individuell kalkulieren
Der Wiederbeschaffungswert ist bei schwerwiegenden Unfällen eine der wichtigsten Größen im Rahmen der Schadensregulierung. Doch die Berechnung ist insbesondere bei älteren Gebrauchtwagen nicht gerade leicht. Der kalkulierte Betrag für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Autos hängt nicht nur von Alter, Marke und Modell des Autos, sondern von vielen weiteren Faktoren ab, z. B. dem Pflegezustand des alten Fahrzeugs oder Sonderausstattungen.
Für eine Berechnung des Wiederbeschaffungswertes Deines Autos reicht ein einfacher Blick auf die Preise für vergleichbare Fahrzeuge daher nicht aus. Vielmehr ist eine individuelle Prüfung durch einen sachverständigen Gutachter nötig, auf die Du im Schadensfall auf keinen Fall verzichten solltest.
Häufige Fragen zum Wiederbeschaffungswert
Mit der Differenzbesteuerung soll verhindert werden, dass Händler beim Verkauf ihrer Fahrzeuge erneut eine Umsatzsteuer bezahlen müssen. Deshalb müssen Gebrauchtwagenhändler die Mehrwertsteuer lediglich auf die Differenz zwischen dem Einkaufswert und dem Verkaufswert bezahlen.
Für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes ist das wichtig, weil der Sachverständige den Mehrwertsteueranteil für die Wiederbeschaffung nicht genau berechnen kann. Deshalb wird mit einem Richtwert von 2,4 Prozent Steuern kalkuliert, wodurch der Wiederbeschaffungswert für den Versicherungsnehmer sinkt.
Liegen die Reparaturkosten laut Gutachter unter der Hälfte des Wiederbeschaffungswertes, spricht man von einem Reparaturschaden. Deine Versicherung bezahlt die Kosten nur dann, wenn Du die Rechnung für die Reparatur vorlegst. In diesem Fall hast Du allerdings auch die Möglichkeit, Dir die geschätzten Reparaturkosten ohne Nachweis von Deiner Versicherung auszahlen zu lassen. Dann handelt es sich um eine fiktive Reparatur.
Nachdem der Schaden aus dem Unfall sachgemäß gemeldet wurde, ist die Kfz-Versicherung dafür verantwortlich einen Sachverständigen zu beauftragen, der die erforderlichen Gutachten erstellt. Dieser kalkuliert u.a. die Reparaturkosten für den Unfallwagen, sowie den Restwert und Wiederbeschaffungswert Deines Autos.
Übersteigen die kalkulierten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Autos, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. In diesem Fall zahlt die Vollkasko den Wiederbeschaffungswert, abzüglich des Restwerts vom Unfallwagen sowie der möglichen Selbstbeteiligung, aus. Bei technischem Totalschaden (Restwert = 0) und ohne Selbstbeteiligung im Versicherungstarif, wird der vollständige Wiederbeschaffungswert ausgezahlt.
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