Das Wichtigste zur Zweitwagenversicherung in Kürze:
Bei der Anschaffung eines Zweitwagens kommen zum Kaufpreis die Kosten für den Unterhalt, die Kfz-Steuer und die Kfz-Versicherung hinzu. Der Versicherungsbeitrag richtet sich auch beim Zweitwagen nach der Schadenfreiheitsklasse. Oft gibt es jedoch die Möglichkeit, den Zweitwagen günstig zu versichern, wenn Kunden ihrem Versicherer auch beim zweiten Auto treu bleiben. Erfahre bei uns mehr über die Zweitwagenversicherung, die Einstufung der Schadenfreiheitsklasse sowie die Kosten, die damit auf Dich zukommen.
Kfz-Versicherung für Zweitwagen einfach erklärt
Zweitwagen: Versicherung beim selben Anbieter abschließen und sparen
Wenn Du ein Auto neu versicherst, wird dieses in der Regel zunächst in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft, die besonders teuer ist. Dasselbe kommt auf Dich zu, wenn Du Deinen Zweitwagen bei einer anderen Versicherung hast.
Du kannst Deinen Zweitwagen auch günstiger versichern: Denn Versicherer wie CosmosDirekt bieten beim Abschluss einer Versicherung für Deinen Zweitwagen eine Sondereinstufung bei den Schadenfreiheitsklassen. Dafür musst Du den Zweitwagen wie den Erstwagen versichern: Das heißt, der Versicherungsnehmer muss identisch sein bzw. muss es sich um den im selben Haushalt lebenden Partner handeln.
Die Idee hinter dieser Zweitwagenregelung ist einfach: Fährt der Kunde mit seinem Erstwagen über mehrere Jahre unfallfrei, gewähren viele Versicherer bei der Einstufung des Zweitwagens direkt einen besseren Schadenfreiheitsrabatt. Am häufigsten wird bei einem Zweitwagen mindestens die Einstufung in die SF-Klasse 1/2 angeboten.
In den meisten Fällen zahlt es sich aus, eine Kfz-Versicherung nach der Zweitwagenregelung abzuschließen. Eine gesetzliche Regelung für die Schadenfreiheitsklasse bei Zweitwagen gibt es jedoch nicht und hängt von den jeweiligen Versicherungskonditionen ab.
Zweitwagen versichern: Diese Kosten kommen auf Dich zu
Meistens wird bei der Zweitwagenversicherung ein hoher Basisbeitrag zugrunde gelegt. Aber durch Sonderrabatte kannst Du bei der Versicherung Deines Zweitwagens bessere oder ähnlich gute Konditionen wie beim Erstwagen erhalten. Welche Kosten anfallen, wenn Du einen Zweitwagen versicherst, lässt sich nicht pauschal sagen. Der Beitrag hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.
Zweitwagen versichern: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Beim Abschluss einer Autoversicherung für den Zweitwagen empfiehlt es sich, zuerst mit dem Versicherungsunternehmer zu klären, unter welchen Voraussetzungen ein Zweitwagen versichert wird. Viele Gesellschaften versichern ein Fahrzeug nur als Zweitwagen, wenn das vorhandene Auto schon dort versichert ist. Andere Versicherer zeigen sich kulanter und versichern ein zweites Fahrzeug auch, wenn der Erstwagen bei einer Fremdgesellschaft versichert ist.
Generell müssen Halter des Fahrzeugs und Versicherungsnehmer nicht identisch sein. Viele Versicherungsunternehmen bieten allerdings Vergünstigungen an, wenn der Erst- und Zweitwagen ausschließlich von Dir und Deinem Partner gefahren wird.
CosmosDirekt bietet einen Zweitwagenrabatt für die Kfz-Versicherung an. Voraussetzung:
- Bei Abschluss muss bereits ein Pkw mit mindestens SF-Klasse 5 versichert sein.
- Erst- und Zweitwagen dürfen nur von Dir und Deinem Partner gefahren werden.
Wenn Du Deinen Zweitwagen bei uns versicherst, erhältst Du folgende Prozente:
Einstufung in Schadenfreiheitsklasse | Nachlass Kfz-Haftpflicht | Nachlass Vollkasko |
---|---|---|
SF 1/2 | 38 % | 22 % |
SF 1 | 27 % | 16 % |
SF 2 | 20 % | 14 % |
SF 3 | 14 % | 10 % |
SF 4 | 9 % | 8 % |
SF 5 | 4 % | 3 % |
Schadenfreiheitsklasse – Bessere Einstufung des Zweitwagens
Beim Abschluss der Kfz-Versicherung für Zweitwagen werden die gleichen Kriterien wie bei der Versicherung eines Erstfahrzeugs abgefragt, wie zum Beispiel Fahrzeugart, Erstzulassung und Stellplatz. Für den Zweitwagen gilt dementsprechend auch die gleiche Versicherungsfreiheit: Es muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, während eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung optional ist. Wer sich für eine Vollkasko bei seinem Zweitwagen entscheidet, kann die Nachlässe, die sich für die Haftpflichtversicherung aus der SF-Klasse ergeben, auch für die Zusatzversicherung nutzen.
Sonderfall: Zweitwagen versichern für Fahranfänger
Fahranfänger müssen aufgrund ihrer geringen Fahrpraxis bei einer Kfz-Versicherung mit hohen Prozenten rechnen. Denn die ungünstige SF-Klasse 0 lässt die Prämie stark steigen. Viele Eltern versichern deswegen das Auto des Fahranfängers als Zweitwagen. Dadurch besteht die Möglichkeit, die nachteilige SF-Klasse 0 zu umgehen. Der Zweitwagen wird aufgrund der Zweitwagenregelung direkt mit der SF-Klasse 1/2 eingestuft.
Auf diese Weise lassen sich durchschnittlich mehr als 20 % gegenüber einer Erstwagenversicherung sparen. Wenn der Zweitwagen unfallfrei bleibt, steigt der Rabatt mit der Zeit zusätzlich. Die Eltern sind Halter des Fahrzeugs und das Kind wird als Fahrer eingetragen.
Hat der Fahranfänger ein paar schadenfreie Jahre gesammelt, kann der Zweitwagen auf den Namen des Kindes versichert und die schadenfreien Jahre übertragen werden. Dazu muss der Versicherungsnehmer der Übertragung schriftlich zustimmen, während der Übernehmende nachweisen muss, in diesem Zeitraum das Fahrzeug wirklich überwiegend gefahren zu haben. Achtung: Die Rabattübertragung ist nur zwischen Verwandten ersten Grades, in diesem Fall Eltern und Kindern, gestattet.
Häufige Fragen zur Zweitwagenversicherung
Nein, für beide Fahrzeuge muss eine eigenständige Versicherung abgeschlossen werden. Es lohnt sich aber in der Regel nicht, zwei Autos als Erstwagen zu versichern. Dank Zweitwagenregelung gibt es bessere Konditionen wie für Erstwagen.
Nein, eine Kfz-Versicherung wird generell für jedes Fahrzeug einzeln abgeschlossen. Möchtest Du mehrere Autos anmelden, kannst Du jedes bei einem anderen Anbieter versichern. Versicherst Du allerdings zwei Wägen bei einer Gesellschaft, kannst Du oft von Rabatten profitieren.
Bei der Berechnung des Versicherungsbeitrages gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das Erstfahrzeug. Die Versicherer beziehen unterschiedliche Tarifmerkmale in die Berechnung mit ein. Die Kosten für die Versicherung ergeben sich vor allem aus der Einstufung des Zweitwagens in die Schadenfreiheitsklasse. Auch Typ- und Regionalklasse sowie das Alter des Autos sind relevant. Außerdem spielen die jährliche Fahrleistung und der Versicherungsumfang eine entscheidende Rolle.
Nein, die Einstufung des Zweitwagens erfolgt unabhängig von der des Erstwagens. Bei einigen Versicherern wird aber eine Sondereinstufung im Rahmen einer Zweitwagenregelung gewährt. Somit kannst Du auch Deinen Zweitwagen günstig versichern.
Wenn Du Deinen Zweitwagen nur einige Monate im Jahr nutzt, kann es sich durchaus lohnen, das Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen anzumelden. In diesem Fall sind die Versicherungsbeiträge nur für die Zeit zu bezahlen, in der das Auto auch gefahren wird. Um den Schadenfreiheitsrabatt im nachfolgenden Jahr zu erhalten, muss das Zweitfahrzeug mindestens 6 Monate im Jahr unfallfrei versichert sein.
Die Kfz-Steuer für den Zweitwagen richtet sich wie beim Erstwagen nach dem Hubraum, der Antriebsart sowie dem Schadstoffausstoß. Die Kfz-Haftpflichtversicherung für Erst- und Zweitfahrzeug kann von der Steuer abgesetzt werden.
Hast Du Fragen zur Kfz-Versicherung? Wir beraten Dich gerne telefonisch oder per E-Mail.
Artikel teilen
Diese Ratgeber könnten Dich auch interessieren
-
1
Auszeichnung „Beliebtester Kfz-Versicherer“, 1. Platz Gesamturteil Kundenzufriedenheit, Studie „Kundenbefragung Kfz-Versicherer 2024“ des Deutschen Instituts für Service-Qualität GmbH & Co. KG (DISQ),
35 Filial- und Direktversicherer in der Einzelauswertung, www.disq.de, August 2024 -
2
Mögliche Beitragsersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) im folgenden Beispielfall: Beitragsvergleich für: VW Passat Variant 1.5 TSI (HSN: 0603, TSN: CIA), eigenfinanziert, Erstzulassung: 23.09.2024, Erwerb: 23.09.2024, Zulassung in Reutlingen (PLZ: 72764), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (geb. 01.01.1984, Führerscheinerwerb in 2002) und sonstige Fahrer (23 Jahre), Angestellter, kein Wohneigentum, Abstellplatz: Straße, SF-Klasse KH/VK: SF20/SF20, Selbstbeteiligung VK/TK: 300/150 €, keine Vorschäden, vorher zwei Jahre bei einer anderen Versicherung versichert, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, freie Werkstattwahl, Versicherungsbeginn: 23.09.2024.
Quelle: Werte HUK24, LVM, Gothaer: NAFI-Kfz-Kalkulator, Version 28.09; Stand: 12.09.2024, Allianz Direct: Webseite des Versicherers am 12.09.2024. Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen und Vollkaskodeckung (mit Selbstbeteiligung 300/150 €) freie Werkstattwahl, die sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden können. LVM und Gothaer sind mit ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.