Das Wichtigste zur Erwerbsminderungsrente im Überblick
Niemand möchte sich Sorgen machen, was passiert, wenn er wegen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung plötzlich nicht mehr arbeiten kann. Von einem Tag auf den anderen fällt das Einkommen weg und Träume, die man als Rentner realisieren wollte, rücken in weite Ferne? Nicht ganz: Seit 2001 haben Arbeitnehmer, die nicht mehr arbeiten können und damit erwerbsunfähig sind, einen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Das zuvor geltende System aus Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente wurde dabei abgeschafft.
Doch nicht selten reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht aus, um Dir die Wünsche zu erfüllen, die Du immer schon für Deine Rente geplant hattest. Möchtest Du Deine Zukunft mit allen Mitteln absichern, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Mittel zur Wahl.
In unserem Ratgeber erklären wir, was man unter der Erwerbsminderungsrente versteht, welche Voraussetzungen für diese Rente gelten, wie hoch die Erwerbsminderungsrente ausfällt und wie Du sie beantragen kannst. Zudem erhältst Du nützliche Tipps zur Erwerbsminderungsrente und alle Antworten auf noch offene Fragen.
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Erklärvideo zum Thema Erwerbsminderungsrente
Erwerbsminderungsrente – was ist das?
Erwerbsminderung bedeutet, dass man nicht mehr oder nur eingeschränkt seiner Arbeit nachgehen kann. Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen Deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst, soll die sogenannte Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. Erwerbsminderungsrente Dein Einkommen ersetzen. Kannst Du noch einige Stunden am Tag arbeiten, ergänzt die Teilerwerbsminderungsrente das Einkommen, das Du selbst noch verdienst. Im Sprachgebrauch sind auch die Bezeichnungen „Erwerbslosenrente“ sowie „Arbeitsunfähigkeitsrente“ verbreitet.
Was bedeutet volle und teilweise Erwerbsminderung?
Ob Dir die Rentenversicherung eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung zahlt, hängt von Deinem verbliebenen Leistungsvermögen ab. Die teilweise Erwerbsminderungsrente bekommt jeder, der zwischen drei und weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten kann. Arbeitslose, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr einer Tätigkeit nachgehen können, haben deshalb kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Aus diesem Grund bekommen sie dann auch die volle Erwerbsminderungsrente.
Was sind die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente?
Die Bedingungen, um eine Erwerbsminderungsrente in Deutschland zu erhalten, sind sehr streng. Damit der Rentenantrag auf Erwerbsminderung Erfolg hat, müssen zum einen versicherungsrechtliche, zum anderen medizinische Voraussetzungen erfüllt sein. Alle rechtlichen Grundlagen zur Erwerbsminderungsrente findest Du u. a. im Sechsten Sozialgesetzbuch, SGB 6, § 43.
Bei einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird zunächst geprüft, ob Deine Arbeitsfähigkeit durch medizinische oder auch berufliche Reha-Maßnahmen wieder vollständig oder teilweise hergestellt werden kann. Diesen Grundsatz der gesetzlichen Rentenversicherung nennt man „Reha vor der Rente“. Bleibst Du trotz Reha arbeitsunfähig und damit erwerbsgemindert, wird geprüft, wie viele Stunden Du pro Tag trotz Erkrankung einer Arbeit nachgehen kannst. Ausgehend vom Ergebnis wird entschieden, ob eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt.
Die wichtigste Bedingung zum Erhalt der Erwerbsminderungsrente ist, dass Du die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hast. Das bedeutet, Du bist noch nicht so alt, dass bereits der Rentenbeginn der gesetzlichen Altersrente bevorsteht. Zudem musst Du mindestens fünf Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein, bevor die Erwerbsminderung aufgetreten ist – die allgemeine Wartezeit. Grundsätzlich musst Du in diesen letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben, z. B. während Du einer versicherten Beschäftigung nachgegangen bist.
Erwerbsminderungsrenten werden meistens nur für einen bestimmen Zeitraum bewilligt. Nur wenn es unwahrscheinlich ist, dass Du je wieder arbeitsfähig wirst bzw. wenn Du unter drei Stunden täglich arbeitsfähig bleibst, kann die Erwerbsminderungsrente unbefristet bewilligt werden. Deshalb kennt der Sprachgebrauch auch die Bezeichnungen „Arbeitsunfähigkeitsrente“ bzw. „Erwerbslosenrente“. Denn der Anspruch auf diese Rente besteht nur, solange auch die Erwerbsminderung bzw. die Erwerbsunfähigkeit besteht. Sollte sich Dein Gesundheitszustand also verbessern, wird Dir die Erwerbsminderungsrente wieder entzogen.
Höhe der vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente
In welcher Höhe die volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente ausgezahlt wird, hängt davon ab, wie die individuell erworbenen Rentenansprüche aussehen. Wenn Du mehr und länger in die Rente eingezahlt hast, kannst Du auch mit einer höheren Erwerbsminderungsrente oder Teilerwerbsminderungsrente rechnen. Möchtest Du die Rente genau berechnen, musst Du Faktoren wie die Zurechnungszeit und die Abschläge auf die Erwerbsminderungsrente beachten.
Erhöhung der Erwerbsminderungsrente durch Zurechnungszeit
Um jungen, erwerbsgeminderten Versicherten eine ausreichende Rente zu sichern, bekommen sie eine so genannte Zurechnungszeit. Bei einem Rentenbeginn ab dem 1. Januar 2018 beginnt sie mit dem Eintritt der Erwerbsminderung und endet mit dem 62. Lebensjahr und drei Monaten.
Bei Rentenbeginn zwischen dem 1. Juli 2014 und 31. Dezember 2017 liegt das Ende der Zurechnungszeit bei dem 62. Lebensjahr. Hat die Rente bereits vor dem 1. Juli 2014 begonnen, bleibt es bei der Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr.
Informationen über bereits beworbene Ansprüche und die Höhe einer möglichen Erwerbsminderungsrente sind in der Renteninformation zu finden, welche die Deutsche Rentenversicherung Versicherten ab 27 Jahren einmal im Jahr per Post zusendet.
Mehr Erwerbsminderungsrente durch Günstigerprüfung
Normalerweise werden in der Zurechnungszeit die bislang durchschnittlich erworbenen Entgeltpunkte pro Versicherungsjahr fortgeschrieben. Eine Ausnahme gilt aber für alle, die erstmals ab Juli 2014 eine Erwerbsminderungsrente erhalten haben: Sie profitieren von der Günstigerprüfung. Das bedeutet: Wenn Du vor Eintritt der Erwerbsminderung bereits weniger verdient hast als in den vorherigen Jahren, werden bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente die letzten vier Versicherungsjahre nicht berücksichtigt. Wer also wegen Erkrankung in Teilzeit gewechselt ist oder lange krank war, muss sich keine Gedanken darüber machen, ob sich das negativ auf die Rentenhöhe auswirkt.
Erwerbsminderungsrente und Abschläge
Wer eine Erwerbsminderungsrente beansprucht, kann sich auf Abschläge bei der Rente einstellen. Und zwar üblicherweise in Höhe von 10,8 Prozent. Das bedeutet konkret: Aus 1.000 Euro Rentenanspruch werden aufgrund der Entgeltpunkte 892 Euro.
Abschläge auf die Erwerbsmindestrente fallen im Jahr 2021 auch für diejenigen an, die ihre EM-Rente erhalten, bevor sie die Altersgrenze von 64 Jahren und sechs Monaten erreicht haben. Für jeden Monat, den sie früher in Rente gehen, müssen die Rentner mit einem Abschlag von 0,3 Prozent rechnen.
Bei einem Rentenbeginn ab 64 Jahren und sechs Monaten ist 2021 die EM-Rente immer abschlagsfrei. Die Altersgrenze steigt jährlich um zwei Monate.
Häufige Fragen zur Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente bekommt, wer aus gesundheitlichen Gründen – also Krankheit oder Behinderung – weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Das gilt für alle Berufe, nicht nur dem erlernten Beruf.
Wenn Du eine Erwerbsminderungsrente beantragen möchtest, kommt eine Menge Papierkram auf Dich zu. Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist an die Deutsche Rentenversicherung zu stellen. Diese verlangt u. a. die Auflistung aller Gesundheitsstörungen sowie die Namen und Anschriften der behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Eine Übersicht aller benötigten Unterlagen findest Du bei der Deutschen Rentenversicherung.
Erwerbsminderungsrenten, egal, ob volle oder teilweise Erwerbsminderung, werden i. d. R. befristet auf einem bestimmten Zeitraum gewährt. Eine unbefristete Erwerbsminderungsrente ist nur möglich, wenn die Verbesserung des Gesundheitszustands unwahrscheinlich ist.
Falls Deine befristete Rente bald endet und Du immer noch nicht wieder arbeiten kannst, solltest Du aufgrund der Wartezeit rechtzeitig einen Folgeantrag stellen – denn die Bearbeitung kann sich einige Monate lang hinziehen.
Wessen Gesundheitszustand sich hingegen verbessert hat, dem kann die Rente dann auch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente gekürzt werden.
Generell gilt: Du erhältst die Erwerbsminderungsrente nur bis zur Regelaltersgrenze. Danach steht Dir die normale Altersrente zu. Eine „Erwerbsminderungsrente auf Lebenszeit“ gibt es also nicht.
Neben den medizinischen Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente sollte auch die Hinzuverdienstgrenze beachtet werden. Wenn Du Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente hast, kannst Du 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen. Alles darüber wird zu mindestens 40 Prozent von Deiner Rente abgezogen.
Wenn Du aber nur Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente hast, gilt eine wesentlich höhere Hinzuverdienstgrenze. Diese wird für jeden Rentner individuell berechnet. Ein Grenzwert zu Rentenbeginn ist im Rentenbescheid zu finden. Aber Achtung: Die Hinzuverdienstgrenze verändert sich im Lauf der Zeit – frage im Zweifelsfall Deinen Rentenversicherungsträger nach der aktuell für Dich geltenden Grenze.
Falls Dein Rentenantrag auf Erwerbsminderung abgelehnt wird, kannst Du Widerspruch einlegen und sogar kostenlos vor dem Sozialgericht klagen. Unterstützt wirst Du dabei z. B. von Sozialverbänden oder Fachanwälten für Sozialrecht.
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