Das Wichtigste in Kürze
Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind steuerlich absetzbar. Jedoch werden die Freibeträge oftmals von den Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung bereits ausgeschöpft. Beziehst Du Einnahmen aus einer Berufsunfähigkeitsrente, muss der Ertragsanteil versteuert werden. In unserem Ratgeber erfährst Du nicht nur alles Wissenswerte zum Thema „Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen“, sondern auch, welche steuerlichen Belastungen im Leistungsfall auf Dich zukommen.
So funktioniert die Versteuerung der BU-Rente
Die private Berufsunfähigkeitsrente zählt steuerrechtlich zu den abgekürzten Leibrenten und damit zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Demnach ist die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung steuerpflichtig. Wie hoch der zu besteuernde Anteil ausfällt, hängt vom Ertragsanteil ab, und dieser wiederum von der voraussichtlichen Bezugsdauer der Berufsunfähigkeitsrente (vgl. nachfolgende Grafik).
Bei einer Person, die mit 50 Jahren berufsunfähig geworden ist und voraussichtlich bis zum 65. Lebensjahr die Berufsunfähigkeitsrente beziehen wird, liegt der Ertragsanteil beispielsweise bei 15 Prozent. Bei einer Rentenhöhe von 1.000 Euro liegt der zu besteuernde Betrag also bei 150 Euro. Dieser muss zu den anderen steuerpflichtigen Einnahmen addiert und mit dem persönlichen Satz versteuert werden. Durch den Grundfreibetrag würden in diesem Beispiel allerdings keine Steuern anfallen, wenn sich das zu versteuernde Einkommen allein aus der Berufsunfähigkeitsrente zusammensetzt.
Die BU-Versicherung im Kontext von Riester- und Rürup-Rente
Die Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich mit der Riester- oder Rürup-Rente koppeln. In diesem Fall wird sowohl die Einzahlungsphase als auch eine Auszahlung im Leistungsfall steuerlich anders behandelt als bei der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU). Ob sich die Kopplung von Rürup- bzw. Riester-Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung im Einzelfall rechnet, sollte in jedem Fall von einem Experten geprüft werden.
Vor- und Nachteile einer Kopplung mit der Riester-Rente
Bei Personen, die die Riester-Rente mit der Berufsunfähigkeitsversicherung verbinden, können die Beiträge zunächst vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Allerdings kommt es im Leistungsfall zur nachgelagerten Besteuerung. Dabei dürfen maximal 20 Prozent des Gesamtbeitrages in den Berufsunfähigkeitsschutz fließen. Anders als bei der Rürup-Rente müssen die Einnahmen aus der Riester-Rente in jedem Fall vollständig versteuert werden. Den Vergünstigungen in der Ansparphase stehen also bei den Kombi-Modellen steuerliche Belastungen bei Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente gegenüber.
Vor- und Nachteile einer Kopplung mit der Rürup-Rente
Die Rürup-Rente stellt die einzige Form der privaten Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler dar, die vom Staat gefördert wird. Dabei kann der Versicherte die Rürup-Rente auch mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung koppeln. Die staatliche Unterstützung erfolgt über steuerliche Vorteile, da die Beiträge zur Rürup-Rente vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können. Bei Einführung der Rürup-Rente 2005 lag der Beitragsanteil, der steuerlich abgesetzt werden konnte, bei 60 Prozent. Seitdem wird dieser jährlich um 2 Prozentpunkte erhöht.
Das klingt zunächst lukrativ, allerdings ist die Kopplung von Rürup- und Berufsunfähigkeitsversicherung nicht immer sinnvoll. Denn im Leistungsfall kommt es zur nachgelagerten Besteuerung der Berufsunfähigkeitsrente als Zusatzversicherung im Rürup-Modell. Hier wird der zu besteuernde Anteil ebenfalls schrittweise erhöht, sodass im Jahr 2040 dann 100 Prozent der Rentenzahlung steuerpflichtig sein werden.
Freibeträge kennen und BU steuerlich absetzen
Der Gesetzgeber gibt Versicherten die Möglichkeit, die Kosten für die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich abzusetzen. Allerdings sind die Freibeträge begrenzt. Denn ebenso wie die Kranken- und die Pflegeversicherung gehört auch die Berufsunfähigkeitsversicherung in Deiner Steuererklärung zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
Steuerfreibeträge für Angestellte
Der Freibetrag liegt für Angestellte und auch Beamte bei 1.900 Euro jährlich. Dieser Freibetrag ist bei den meisten Arbeitnehmern durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bereits vollständig oder nahezu vollständig ausgeschöpft.
Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung können jedoch auch anteilig steuerlich geltend gemacht werden, um so den Freibetrag bis zur Obergrenze aufzufüllen. Dazu eine Beispielrechnung:
- Die jährlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung liegen bei 1.730 Euro.
- Die jährlichen Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung betragen 475 Euro.
- Über die sonstigen Vorsorgeaufwendungen kann der Versicherte von den 475 Euro für die BU immerhin 170 Euro absetzen.
Verfügst Du über ein Bruttoeinkommen von rund 2.000 Euro, erreichst Du mit den monatlichen Krankversicherungsbeiträgen die Obergrenze des Freibetrags und kannst Deine Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung nicht von der Steuer absetzen.
Steuerfreibeträge für Selbstständige
Wenn Du als Selbstständiger oder Freiberufler tätig bist, liegt der Steuerfreibetrag bei 2.800 Euro. Das liegt daran, dass Selbstständige die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung vollständig selbst tragen, während bei Angestellten der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt.
So lassen sich die Beiträge für die BU-Versicherung niedrig halten
Wer die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung niedrig halten will, der sollte das Augenmerk vor allem auf den Zeitpunkt und die Konditionen der Police legen. Je jünger der Versicherungsnehmer ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass er wegen eines guten Gesundheitszustandes eine günstige Police erhält. Zudem bieten spezielle Produkte für junge Menschen, die sich im Studium oder der Ausbildung befinden, besondere Vorteile. Je nach Modell profitieren diese zusätzlich von ermäßigten Beitragssätzen. Der Berufsunfähigkeits-Schutz von CosmosDirekt sieht für Personen unter 30 Jahren einen Stufenbeitrag vor, bei dem die volle Höhe erst mit steigendem Alter zu zahlen ist.
Junge Menschen, die am Anfang ihres Berufslebens und der Familienplanung stehen, sollten allerdings darauf achten, dass die Police flexible Konditionen bei der Anpassung der Beiträge bietet. Dabei sollte eine Erhöhung der Rente auch ohne ärztliche Untersuchung vertraglich festgehalten sein.
Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuern
Die Höchstgrenze für sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Einkommenssteuererklärung liegt für Angestellte bei 1.900 Euro, bei Selbstständigen und Freiberuflichen bei 2.800 Euro jährlich.
Die Beiträge zu Berufsunfähigkeitsversicherung kannst Du nicht als Werbungskosten in Deiner Einkommenssteuererklärung geltend machen. Stattdessen handelt es sich um sogenannte „sonstige Vorsorgeaufwendungen“.
Die Beiträge zur selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung trägst Du als „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendung“ in der Anlage Vorsorgeaufwand in Deine Einkommenssteuererklärung ein (Zeile 47). Die Aufführung bedeutet nicht, dass das Finanzamt die Versicherungsbeiträge erstattet, sondern lediglich, dass die Beiträge für die BU-Versicherung das zu versteuernde Einkommen mindern können.
Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist die BUZ-Versicherung in der Regel an eine Risikolebensversicherung oder Rentenversicherung gekoppelt. Für die Einkommenssteuererklärung bedeutet das: Nur der Anteil für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann als Sonderausgabe aufgeführt werden.
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Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Leistungsoptionen, Student/in BWL, 22 Jahre, Nichtraucher/in, 1.000 Euro monatliche Rente bei Berufsunfähigkeit bis zum 65. Lebensjahr, monatliche Zahlweise. Zahlbeitrag durch sofortige Verrechnung der Gewinnanteile. Diese sind für das laufende Geschäftsjahr garantiert und können sich in den Folgejahren ändern.