Das Wichtigste zum 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge in Kürze
Die gesetzliche Rente allein reicht heutzutage oft nicht mehr aus, um Deinen gewohnten Lebensstandard auch nach Ende Deiner Berufstätigkeit zu erhalten. Deshalb ist die frühzeitige Vorsorge entscheidend. Beim 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge greifen mehrere Schichten ineinander und bieten Dir eine umfassende Absicherung, bestehend aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge. Worauf bei den einzelnen Schichten zu achten ist und wie die Besteuerung des 3-Schichten-Modells im Detail aussieht, liest Du hier.
Warum gibt es das Drei-Schichten-Modell?
Es ist kein Geheimnis, dass die gesetzliche Rente künftig nicht mehr ausreichen wird, um Deinen Lebensstandard im Alter fortzuführen. Das Rentensystem ist im Zuge demografischer Veränderungen anfällig geworden.1 Zu diesen Entwicklungen zählen:
- Steigende Lebenserwartung
- Rückläufige Geburtenraten
- Mehr Studierende und dadurch durchschnittlich späterer Eintritt in die Berufstätigkeit
- Sinkende Beschäftigtenzahlen
- Steigende Anzahl der Frührentner
Daher solltest Du Dich frühzeitig um Deine private Altersvorsorge kümmern. Das 3-Schichten-Modell bietet unterschiedliche steuerliche Anreize, um Dich zur privaten Vorsorge zu motivieren und staatliche Zuschüsse zu reduzieren.
Was ist das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge?
Im März 2002 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bis dato unterschiedlich besteuert wurden und dies gegen den Gleichheitsgrundsatz (Artikels 3 Absatz 1 des Grundgesetzes) verstieß. Als Reaktion auf dieses Urteil konzipierte das Bundesministerium der Finanzen im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge. Die Altersvorsorge im 3-Schichten-Modell soll eine faire und gleichmäßige Besteuerung aller Alterseinkünfte gewährleisten – unabhängig davon, ob es sich um Beamte, Angestellte oder Selbstständige handelt. Damit trägt der Staat zu mehr Gerechtigkeit und Transparenz im deutschen Altersvorsorgesystem bei.
Die 3-Schichten-Modell-Altersvorsorge gliedert sich namensgebend in die drei folgenden Schichten. Diese unterscheiden sich hinsichtlich der Flexibilität und steuerlichen Behandlung:
- Schicht: Die Basisvorsorge umfasst die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungswerke und die landwirtschaftliche Alterskasse. Beiträge zu diesen Systemen sind steuerlich abzugsfähig, und die späteren Renten werden voll besteuert.
- Schicht: Zur staatlich geförderten Zusatzvorsorge zählen die betriebliche Altersversorgung (bAV) und die Riester-Rente. Beiträge können bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerlich geltend gemacht werden und die späteren Leistungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung.
- Schicht: Die private Altersvorsorge umfasst alle weiteren privaten Vorsorgeformen wie private Rentenversicherungen und Kapitalanlagen. Die steuerliche Behandlung hängt von der konkreten Gestaltung der Vorsorgeprodukte ab.
Ziel der 3-Schichten-Altersvorsorge ist es, staatliche Zuschüsse für Rentenbezieher zu minimieren, indem steuerliche Anreize für die private Altersvorsorge geschaffen werden, um Rentenlücken zu schließen. Konkret bedeutet das für Dich, dass Beiträge, zum Beispiel zur Riester-Rente, teilweise steuerlich absetzbar sind, während die spätere Rente vollständig versteuert wird.
1. Schicht des 3-Schichten-Modells: Basisvorsorge
Die Basisvorsorge bildet die erste der drei Schichten der Altersvorsorge. Sie dient der Grundversorgung und Lebensstandardsicherung aller Bundesbürger, die durch eine Beschäftigung verpflichtet sind, Vorsorgebeiträge an einen Versorgungsträger zu entrichten, oder durch ihre berufliche Tätigkeit in Deutschland steuerpflichtig sind. Die Basisvorsorge umfasst folgende Vorsorgeprodukte:
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Landwirtschaftliche Alterskassen
- Berufsständische Versorgung
- Basisrente (Rürup-Rente)
Als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer zahlst Du in Deutschland in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Du hast also keinen Einfluss auf die Anlage der Beiträge oder die Höhe der künftigen Rentenzahlungen. Da es sich bei dieser Sparanlage um einen sogenannten Generationenvertrag handelt, ist die Rentenhöhe ungewiss.
Von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgenommen sind Personen kammerfähiger, freier Berufe wie Ärzte, Architekten oder Anwälte. Sie müssen in die berufsständische Versorgung einzahlen. Die Basisrente ist eine private, freiwillige Basisversicherung, die jeder, der es möchte, abschließen kann. Die Basisvorsorge ist die unflexibelste der drei Schichten, da Du Dir das eingezahlte Kapital nicht vor Renteneintritt auszahlen lassen kannst. Die Auszahlung erfolgt immer in Form einer lebenslangen Rente.
Besonders bei einem hohen Lebensstandard können die Rentenzahlungen unter den Erwartungen liegen. Aufgrund des demografischen Wandels und der Überalterung der Bevölkerung ist die finanzielle Stabilität des Systems unsicher. Du solltest Dich daher mit der zweiten und dritten Schicht vertraut machen, um frühzeitig zusätzlich für Deine Rente vorzusorgen.
3-Schichten-Modell: Besteuerung der Basisvorsorge
Gezahlte Beiträge für die erste der drei Schichten der Altersvorsorge sind in der Ansparphase steuerlich absetzbar. Wie auch in den beiden anderen Schichten unterscheidet man zwischen der Ansparphase und der Entnahmephase. Seit dem Steuerjahr 2023 kannst Du Deine Beiträge zur Altersvorsorge zu 100 Prozent von der Steuer absetzen. Es gilt jedoch ein Höchstbetrag, der für das Jahr 2024 wie folgt festgelegt wurde 2:
- Ledige: 27.566 Euro
- Verheiratete: 55.132 Euro
Während Du in der Ansparphase steuerliche Vorteile genießt, musst Du Deine Rentenbezüge der Basisvorsorge in der Entnahmephase versteuern. Die Höhe der anfallenden Steuer ist nach Renteneintrittsalter gestaffelt.
2. Schicht des 3-Schichten-Modells: Zusatzvorsorge
Die Zusatzvorsorge setzt sich aus der betrieblichen Altersversorgung und der Riester-Rente zusammen. Der Aufbau einer Zusatzversorgung wird finanziell unterstützt. Die Auszahlung ist frühestens ab dem 62. Lebensjahr möglich. Beim betrieblichen Modell übernimmt Dein Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 %. Wechselst Du den Arbeitgeber, ist die betriebliche Altersversorgung übertragbar und verfällt nicht. Kläre in so einem Fall die Mitnahme von Vertragsansprüchen und bedenke, dass der Arbeitgeber eigene Antragsmodelle vorschreiben kann und nur dazu verpflichtet ist, eine Durchführung dieser Vorsorgeart anzubieten. Die Beiträge werden direkt über die Gehaltsabrechnung verrechnet. Den Steuer- und Sozialabgabevorteil erhältst Du demnach mit Deiner monatlichen Gehaltsauszahlung.
Bei der Riester-Rente gibt es eine staatlich geförderte Grundzulage. Im Vergleich zur Basisvorsorge bietet die Zusatzvorsorge mehr Flexibilität, da Du verschiedene Produktvarianten (Bank- oder Fondssparpläne) nutzen kannst. Darüber hinaus hast Du früher Zugriff auf Dein angespartes Kapital und die Möglichkeit, Dir bis zu 30 % des Kapitals einmalig auszuzahlen, ohne die staatliche Förderung zurückzahlen zu müssen. Die garantierte Beitragsrückzahlung geht jedoch oft mit geringeren Renditen als bei anderen Altersvorsorgeprodukten einher.
3-Schichten-Modell: Besteuerung der Zusatzvorsorge
Riester-Rente und betriebliche Altersversorgung unterscheiden sich hinsichtlich ihrer steuerlichen Absetzbarkeit und Belastung. Da die eingezahlten Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung über die Gehaltsabrechnung verrechnet werden, zahlst Du weniger Lohnsteuer und Sozialabgaben. Die betriebliche Altersversorgung zeichnet sich durch die folgenden Eigenschaften aus:
- Beiträge zu 100 % über die Gehaltsabrechnung absetzbar
- Besteuerung der Leistungen liegt bei 100 %
- Verpflichtender Zuschuss des Arbeitgebers in Höhe von 15 %
- Bis zu 302 Euro können monatlich steuer- und sozialabgabenfrei gespart werden
- Bis zu 604 Euro können monatlich sozialabgabenfrei gespart werden
- Vererbbar an Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder, jedoch nicht übertragbar
- Kein Rückkauf möglich
Zusätzlich fallen Krankenversicherungsbeiträge an, die auf die Rente gezahlt werden müssen. Diese unterscheiden sich je nach Versicherungsart:
Versicherungsart | Beitragspflicht | Beitrag Krankenversicherung | Beitrag Pflegeversicherung |
Gesetzlich krankenversichert mit Kindern | ja | 14,6 % | 3,05 % |
Gesetzlich krankenversichert ohne Kinder | ja | 14,6 % | 3,4 % |
Privat krankenversichert | nein | - | - |
Auch bei der Riester-Rente kannst Du Deine eingezahlten Beiträge vollumfänglich von der Steuer absetzen. Erhältst Du Zulagen, musst Du diese noch davon abziehen. Die Riester-Rente zeichnet sich im Kern durch diese Eigenschaften aus:
- Beiträge sind zu 100 % steuerlich absetzbar
- Besteuerung der Leistungen liegt bei 100 %
- Verschiedene Zulagenarten (175 Euro Grundzulage, 300 Euro Kinderzulage)
- Maximal 2.100 Euro können pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden
- Vererbbar an Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder
- Auf den Vertrag des Ehepartners übertragbar
- Rückkauf möglich, allerdings Rückzahlung aller Zuschüsse
3. Schicht des 3-Schichten-Modells: Private Altersvorsorge
Die dritte Schicht im Drei-Schichten-Modell umfasst die private Vorsorge. Darunter fallen Lebens- oder private Rentenversicherungen ohne staatliche Förderung. Oft handelt es sich um Investitionen in Kapitalanlagen oder Immobilien, bei denen Du von deutlich höheren Renditen profitierst als in der ersten und zweiten Schicht. Vor allem Sparpläne eignen sich zum monatlichen Sparen in ETFs, Fonds oder (nachhaltige) Aktien.
Aufgrund der individuellen Gestaltungsmöglichkeit kannst Du Dein Geld flexibel anlegen. Du bestimmst die Höhe und Regelmäßigkeit der Einzahlung. Ebenso frei kannst Du über eine einmalige oder fortlaufende Kapitalentnahme Deines Sparguthabens entscheiden – auch während der Ansparphase. Zum Ende der Vertragslaufzeit hast Du oft unterschiedliche Möglichkeiten, Dir das angesparte Kapital auszahlen zu lassen.
3-Schichten-Modell: Besteuerung der privaten Altersvorsorge
Zwar zeichnet sich die private Altersvorsorge durch eine hohe Flexibilität aus, allerdings bietet sie geringere Steuervorteile als die beiden ersten Schichten der Altersvorsorge. Steuerliche Vorteile erhältst Du erst bei Renteneintritt. Sparbeiträge für die dritte Schicht kannst Du als Vorsorgeaufwendungen absetzen, sofern Du die Freibeträge (1.900 Euro für Arbeitnehmer/Beamte, 2.800 Euro für Selbstständige) nicht überschritten hast. In der Regel ist Dein Freibetrag durch Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge bereits ausgeschöpft, sodass Du die Beiträge häufig nicht mehr von der Steuer absetzen kannst. Du versteuerst im Fall einer Einmalauszahlung bei der privaten Rentenversicherung nur die Hälfte Deiner Erträge, wenn die beiden folgenden Bedingungen gegeben sind:
- Der Vertrag muss mindestens 12 Jahre bestehen und
- Du musst bei der Auszahlung mindestens 62 Jahre alt sein.
Während die erste und zweite Schicht des 3-Schichten-Modells eine nachgelagerte Besteuerung erfahren, profitierst Du in der dritten Schicht von einer vorgelagerten Besteuerung.
Tipps zum Sparen mit den 3 Schichten der Altersvorsorge
- Um im Alter in keine finanziellen Schwierigkeiten durch die Rentenlücke zu geraten, solltest Du Dich frühzeitig um Deine Altersvorsorge und Rentenversicherung kümmern. Das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge bietet Dir unterschiedlich flexible Möglichkeiten, die teilweise auch staatlich bezuschusst werden.
- Stelle sicher, dass Du Dich nicht nur auf eine der drei Altersvorsorge-Schichten stützt. Ein Vorteil der 3-Schichten-Modell-Versicherung für das hohe Alter besteht darin, sämtliche Bausteine der Altersvorsorge flexibel miteinander kombinieren zu können. So kannst Du Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung durch einen Riester-Fondssparplan und Wertpapier-Anlagen in Form von ETFs oder Fonds ergänzen und auf Deine individuellen Bedürfnisse ausrichten.
- Nutze steuerliche Abzüge und Förderungen. Vor allem Beiträge zur Basis- und Zusatzvorsorge können steuerlich geltend gemacht werden und erlauben Dir, Deine Beitragszahlungen zu optimieren.
Häufige Fragen zum 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge
Nein, das 3-Schichten-Modell und das 3-Säulen-Modell sind nicht identisch. Ersteres löste das 3-Säulen-Modell der Altersvorsorge mit dem Alterseinkünftegesetz 2005 ab. Das Drei-Säulen-Modell umfasst die gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge. Das 3-Schichten-Modell beinhaltet diese Instrumente in den Kategorien Basisversorgung, kapitalgedeckte Zusatzversorgung sowie Kapitalanlageprodukte und erweitert sie um flexible Vorsorgeprodukte wie Riester- und Rürup-Rente.
Die 2001 eingeführte Riester-Rente soll durch steuerliche Anreize und staatliche Zulagen Versorgungslücken in der gesetzlichen Rente ausgleichen. Wichtig sind dabei der Ausbau der privaten Vorsorge und die Förderung der betrieblichen Altersversorgung.
Die richtige Altersvorsorge hängt von Deiner individuellen Lebens- und Finanzsituation ab. Als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer deckst Du bereits die Grundabsicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung ab. Da diese nur eine Basisabsicherung bietet, ist es wichtig, sie mit weiteren Vorsorgeprodukten der dritten Schicht zu ergänzen. Eine ideale Altersvorsorge kombiniert Bausteine aller drei Schichten und ist auf Deine finanziellen Möglichkeiten und Bedürfnisse abgestimmt.
Ja, denn in Zukunft wird die gesetzliche Rente nicht ausreichen, um den bisherigen Lebensstandard im Alter zu halten, da das Rentenniveau zusehends schwindet. Eine alternde Bevölkerung, geringere Lohnzuwächse, strukturelle Veränderungen im Arbeitsmarkt und politische Maßnahmen zur Sicherung der Rentenfinanzierung tragen dazu bei, dass das Verhältnis von Rentenhöhe zu Einkommen sinkt. Eine private Rentenversicherung kann diese Rentenlücke schließen und schützt Dich vor Altersarmut.
Wenn Dein privater Rentenversicherungsvertrag vor 2005 abgeschlossen wurde und die Mindestlaufzeit von 12 Jahren sowie das Mindestalter bei der Auszahlung eingehalten werden, können die Erträge steuerfrei sein. Alle danach abgeschlossenen Verträge sind steuerpflichtig. Bei Rentenzahlungen wird lediglich der Ertragsanteil besteuert. Dennoch gewährt der Gesetzgeber je nach Vorsorgeprodukt Steuervorteile und Zulagen.
Hast Du Fragen zu FlexInvest? Wir beraten Dich gerne telefonisch oder per E-Mail.
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Studie zur Entwicklung der Altersarmut bis 2036 – Trends, Risikogruppen und Politikszenarien: https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Entwicklung_der_Altersarmut_bis_2036.pdf
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