Glasversicherung: Das Wichtigste auf einen Blick
Wenn Kinder Ball spielen, geht schnell eine Scheibe zu Bruch. Aber auch ohne weiteres Zutun kann es passieren, dass Verglasung am Gebäude oder in der Wohnung zerbricht. Bei solchen Schadensfällen leistet die Glasversicherung – auch Glasbruchversicherung genannt – die Kosten für Reparatur oder Ersatz. Die Glasversicherung wird meistens als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung angeboten. Wo und weshalb der Schaden auftritt, ist entscheidend dafür, ob und welche der Versicherungen sich um den Glasbruch kümmert. Informationen zur Hausrat und Glasversicherung von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.
Erklärvideo zum Thema Glasbruchversicherung
Warum sollte ich eine Glasversicherung abschließen?
Geht Dein Hab und Gut verloren oder wird es beschädigt, ersetzt eine Hausratversicherung die Kosten für die Reparatur beziehungsweise sorgt für Ersatz. In einer Standard-Police sind aber in der Regel nicht alle Gefahren versichert. Bestimmte Risiken sind oftmals ausgeschlossen – beispielsweise der Diebstahl von Fahrrädern, Schäden durch die Kraft der Naturelemente (Elementarschäden), Defekte an Elektrogeräten nach einem Blitzeinschlag und Glasbruch. Diese Risiken können meist in der Hausratversicherung über Zusatzbausteine mit abgedeckt werden. Deshalb empfiehlt es sich, die Hausratversicherung durch eine Glasversicherung zu ergänzen.
Wer bereits eine Hausratversicherung beziehungsweise Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat, fragt sich eventuell, ob eine zusätzliche Glasversicherung wirklich sinnvoll ist. Schließlich möchte man sich nicht doppelt gegen dieselben Schäden versichern. Doch für beide Versicherungsarten ist genau festgelegt, welche Arten von Glasschäden versichert sind. Bei der Hausrat- und der Wohngebäudeversicherung wird nur Glas ersetzt, das aufgrund von Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus nach einem Einbruch beschädigt wird. Die Wohngebäudeversicherung schützt dabei nur fest mit dem Gebäude verbaute Teile wie Fenster und Türen, die Hausratversicherung hingegen das bewegliche Hab und Gut. Alle anderen Glasschäden decken diese Versicherungen nicht ab.
Glasversicherung: Was ist versichert?
Mit dem Zusatzbaustein Glas können Bruchschäden an der Gebäudeverglasung außen und innen versichert werden. Zum Beispiel bei
- Fenstern und Türen
- Dachverglasungen
- Wintergärten
- Spiegeln (aber keine Handspiegel)
- Duschkabinen
Diese Glasschäden müssen meistens zusätzlich versichert werden:
- Glaskeramik- und Induktionskochflächen (Ceranfelder)
- Aquarien und Terrarien
In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Glasschaden nicht
Generell sind Schönheitsfehler und vergleichbare leichte Beschädigungen der Glasoberfläche vom Schutz der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ausgeschlossen. Die Glasversicherung übernimmt nur solche Glasschäden, die einen Austausch oder eine fachmännische Reparatur erfordern. Die Beseitigung folgender Mängel ersetzt die Glasversicherung daher in der Regel nicht:
- Schrammen
- Kratzer
- Absplitterungen
- Trübungen des Glases
In der Hausratversicherung und Glasversicherung sind auch Hohlgläser (z. B. Lampen, Vasen oder Trinkgefäße aus Glas) nicht versichert. Auch Brillengläser sind in der Glasversicherung nicht versichert.
Beispiele für Glasschäden – Wer zahlt?
Glasschäden und Glasbrüche können durch viele verschiedene Gründe entstehen. Die Glasversicherung übernimmt allerdings nicht für jeglichen Schaden an Verglasungen im oder am Gebäude die Kosten. Sonst würden die Beiträge für die Versicherung gegen Glasbrüche rapide ansteigen. Die folgenden Beispiele dienen zur Veranschaulichung, wann die Wohngebäudeversicherung bzw. Hausratversicherung mit dem Zusatzbaustein Glasschutz tatsächlich die Kosten übernimmt und wann nicht.
Sind wir ein Partner, auf den im Notfall Verlass ist? Unsere Kunden sagen ja und haben uns überdurchschnittlich stark beurteilt. Mit dem Gesamturteil "Sehr Gut" zählen wir laut FocusMoney zu den "Fairsten Schadenregulierern" unter den Hausratversicherern.
Für wen ist eine Glasversicherung sinnvoll?
Prinzipiell ist der Abschluss einer Glasversicherung für jeden Haushalt zu empfehlen, denn hochwertige Glasobjekte lassen sich heutzutage in fast jedem Haushalt finden. So sind beispielsweise Glaskeramik-Kochflächen oder Duschkabinen aus Glas weit verbreitet.
Wer einen Wintergarten besitzt, sollte diesen versichern. Mit einer Glasversicherung kannst Du Deinen Wintergarten optimal schützen. Zudem sollten Familien mit Kindern eine Hausrat- mit Glasversicherung abschließen. Gerade wenn der Nachwuchs das Alter erreicht hat, in dem erste Fußballversuche stattfinden, geht schnell etwas unabsichtlich kaputt. Die Zusatzversicherung ersetzt dann die Schäden, die Deine kleinen Dribbelkünstler verursacht haben.
Welche Kosten werden von der Glasversicherung übernommen?
Geht ein Fenster kaputt, das durch die Glasversicherung abgesichert ist, tritt für den Versicherer der Schadenfall ein. Das bedeutet zunächst, dass die Scheibe, die zu Bruch ging, ersetzt wird. Das beinhaltet sowohl sämtliche Materialkosten als auch alle sonstigen Aufwendungen, die notwendig sind. Dazu gehören (je nach Notwendigkeit):
- Handwerkerkosten
- Kosten für Notverglasungen und Notverschalungen (können nach Absprache mit dem Versicherer selbst in Auftrag gegeben werden)
- Kosten für den Auf- und Abbau eventuell erforderlicher Gerüste
- Einsatzkosten für Hebebühne oder Kran
- Kosten für den Ab- und Anbau von Schutzvorrichtungen (beispielsweise ein Fenstergitter als Einbruchschutz)
- Kosten für Aufräumarbeiten nach besonders schwerwiegenden Schadenfällen, insbesondere im Zusammenhang mit Vandalismus
Daneben übernehmen manche Versicherer auch die Vermittlung qualifizierter Handwerker zur Schadenbehebung. Diese sind bereits bestens mit den entsprechenden Anforderungen der Hausratversicherung an die Schadenregulierung vertraut.
Gemäß den „Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung“ gilt der sogenannte Naturalersatz. Das bedeutet: der Versicherer leistet Ersatz für zerstörte oder beschädigte Sachen durch Liefern und Montieren von Sachen oder Sachteilen gleicher Art und Güte. Der Reparaturauftrag erfolgt durch den Versicherer, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird.
Wie viel kostet die Hausratversicherung mit Glasversicherung?
Wie hoch die Beiträge für eine Glasversicherung sind, unterscheidet sich je nach Versicherer. Grundlage für die Beitragsberechnung ist in vielen Fälle die Wohnfläche. Die Versicherungssumme wird dann über einen Pauschalwert pro Quadratmeter Wohnfläche ermittelt. Allgemein sind die Kosten für eine Glasversicherung gering und liegen in einem zweistelligen Bereich pro Jahr. Entscheidest Du Dich zudem für eine Selbstbeteiligung bei Abschluss der Versicherung, sinken die Kosten.
Kosten der Glasversicherung bei CosmosDirekt:
Hausratversicherung1 | Hausrat- mit Glasversicherung1 | Selbstbeteiligung |
---|---|---|
1,37 € pro Monat | 3,64 € pro Monat | 250 € |
1,71 € pro Monat | 5,10 € pro Monat | 0 € |
Ist die Glasversicherung steuerlich absetzbar?
Wird das Gebäude vom Besitzer ausschließlich privat – als Wohnraum – genutzt, können die Beiträge der Glasbruchversicherung nicht von der Steuer abgesetzt werden. Wird das Gebäude hingegen unternehmerisch – für Geschäfts- oder Lagerräume – verwendet, sind die Kosten der Gebäudeglasversicherung steuerlich absetzbar. Gleiches gilt für Vermieter.
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- Unser Kunden- und Schaden-Service ist für Dich rund um die Uhr erreichbar.
- Auf Wunsch senden wir Dir regelmäßig Infos zum Status Deines Hausratschadens per SMS oder E-Mail.
Fazit: Glasversicherung – Sinnvoller Zusatzschutz für Verglasung
Wer aufmerksam durch die eigenen vier Wände geht, wird feststellen, wie viel Glas eigentlich vorhanden ist: in Fenstern, Türen, Bilder, Tischen, Spiegeln oder Ceranfeldern. Gläser genießen aber nur in bestimmten Fällen den Schutz einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung – beispielsweise bei Beschädigungen infolge einer Explosion oder eines Brandes. Gegen einen geringen Aufpreis lässt sich der Versicherungsschutz ausweiten. Daher solltest Du bei Abschluss Deiner Hausratversicherung den Zusatzbaustein „Glasversicherung“ dazu buchen.
Nicht vergessen solltest Du zudem, dass es sich bei der Glasversicherung um eine Glasbruchversicherung handelt. Sie deckt nur den tatsächlichen Bruch des betreffenden Glases ab. Kratzer, Schrammen und Schönheitsfehler fallen in der Regel nicht unter den Schutz der Glasbruchversicherung.
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