Ein Ferienhaus mit Pool in den Bergen, das mit einer Hausratversicherung abgesichert ist.

Hausratversicherung für die Ferienwohnung

So bist Du am besten abgesichert

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Damit Deine Urlaubszeit positiv in Erinnerung bleibt, solltest Du Dich vor Urlaubsbeginn informieren, wie Dein Hausrat während Deiner Abwesenheit versichert ist. Eine Hausratversicherung leistet Schadenersatz, wenn Du Opfer eines Einbruchs oder Diebstahls wirst. Gilt dieser Schutz auch für die Zeit in einer Ferienwohnung? In unserem Ratgeber erfährst Du, worauf Du achten musst, um während des Urlaubs gut abgesichert zu sein. Eine Hausratversicherung für die Ferienwohnung muss oft zusätzlich abgeschlossen werden. Informationen zur Hausratversicherung von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.

Dieb­stahl im Urlaub: Wer haftet wann?

Viele meinen, dass eine Hausratversicherung nur für Schäden im versicherten Haus oder Wohnung gilt. Doch viele Hausratversicherungen leisten auch, wenn der Hausrat auf Reisen geht. Versicherungsexperten sprechen in diesem Fall von der Außenversicherung. Durch diese ist auch der Hausrat versichert, der für eine begrenzte Zeit aus der Wohnung mitgenommen wird. Der Laptop, die Kamera oder der Schmuck – alles ist während der Abwesenheit von zu Hause weiterhin versichert. Auch wenn diese Gegenstände für einige Zeit in einem Hotelzimmer oder in einer angemieteten Ferienwohnung oder im Kofferraum Deines Autos aufbewahrt werden. Anders sieht es aus, wenn Du Deine eigene Ferienwohnung für den Urlaub nutzt. Wer dauerhaft Hausrat in seiner Ferienwohnung aufbewahrt, muss eine spezielle Hausratversicherung für Ferienwohnungen abschließen.

In der Regel springt die Außenversicherung der Hausratversicherung für drei Monate ein. Das ermöglicht nicht nur längere Urlaubsreisen, sondern hat sich auch bewährt, wenn man für einige Zeit beruflich im Ausland tätig ist. Je nach Vertrag kann die Höhe des Versicherungsschutzes variieren, deshalb solltest Du vor einer längeren Abwesenheit von zu Hause Deine Vertragsbedingungen genau prüfen.

Bei uns sind Deine versicherten Gegenstände weltweit versichert, wenn sich diese außerhalb Deiner Wohnung befinden. Der Schutz gilt im Basis-Tarif für 6 Monate und im Comfort-Tarif für 12 Monate.

Einfa­cher Dieb­stahl nicht abge­si­chert

In der Versicherungsbranche gilt in der Regel: Einfacher Diebstahl gehört zum Lebensrisiko. Wenn die Geldbörse auf dem belebten Marktplatz entwendet wird oder Hotel­personal etwas aus dem Hotelzimmer mitgehen lässt, bleiben Versicherte meistens auf dem Schaden sitzen. Treten Schadenfälle auf, bei denen ein Täter fremdes Eigentum entwenden konnte, ohne ein Hindernis überwinden zu müssen, haftet die Hausrat­versicherung nicht. Damit die Hausrat­versicherung bei Diebstahl einspringt, muss zusätzlich ein Einbruch oder Raub vorliegen. Der Täter muss entweder ein Schloss oder eine Tür aufbrechen oder sein Opfer unter Androhung oder Anwendung von Gewalt zur Herausgabe der Wertgegenstände zwingen.

Hotel haftet, wenn Gast bestohlen wird

In Deutschland gilt: Für Diebstähle aus Hotelzimmern trägt der Hotelier die Haftung. Das gilt sogar unabhängig davon, ob die gestohlenen Wertgegenstände im Zimmersafe eingeschlossen wurden oder nicht. Die Haftung beträgt aber pro Gast maximal 3.500 Euro für Reisegepäck und 800 Euro für Wertsachen wie Schmuck oder Bargeld, das aus dem Zimmer gestohlen wird.

Falls etwas aus dem Hotelsafe gestohlen wird, haftet das Hotel ohne Begrenzung, da dies eine Verschuldung darstellt.

Im Ausland kann sich die Situation ganz anders darstellen: Hier gilt das jeweilige Landesrecht. Am besten informierst Du Dich vorher, welches Recht in Deinem Reiseland gilt.

Lohnt sich eine Reise­ge­päck­ver­si­che­rung?

Die Rei­se­ge­päck­ver­si­che­rung zahlt, wenn Dein Gepäck auf Reisen beschädigt wird, etwa bei einem Unfall oder bei Schäden durch Feuer, Überschwemmung oder Sturm. Zudem leistet die Reisegepäckversicherung, wenn Dein Gepäck gestohlen oder geraubt wird. Ersetzt wird meistens aber nicht der Neuwert Deiner Sachen, sondern der Zeitwert – also der aktuelle Wert unter Berücksichtigung des Alters und Zustandes.

Versichert ist das übliche Reisegepäck, dass Du mit Dir führst. Aber die Liste der Ausschlüsse und Einschränkungen in den Bedingungen recht lang. Was nicht abgesichert ist, hängt dabei vom jeweiligen Versicherer bzw. Tarif ab.

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Welche Vorkehrungen kann ich vor dem Urlaub treffen?

Es ist ratsam, vor dem Urlaub Vorkehrungen zu treffen, um für den Ernstfall gewappnet zu sein. Daher sollte man genau prüfen, welche Schadenfälle die eigene Versicherung überhaupt übernimmt.

Wichtige Dokumente wie Ausweispapiere, Geld- und Krankenkassenkarten sowie Flugtickets oder Fahrkarten sollten vor Reiseantritt kopiert werden. Bewahre die Kopien dann getrennt von den Originalen auf. Einige Kopien zu Hause aufzubewahren kann ebenfalls nützlich sein. Wenn ein Schaden eintritt, helfen sie bei der Anzeigeerstattung und Wiederbeschaffung. Notiere Dir außerdem wichtige Adressen und Telefonnummern: zum Beispiel von der deutschen Vertretung im Ausland oder die Kartensperrnummer.

Mache Fotos von den Wertsachen und Gegenständen, die Du mit in den Urlaub nimmst. Die Fotos bieten einen Nachweis, welche Dinge gestohlen wurden. Das Gleiche gilt auch für jene Sachen, die zu Hause bleiben.

Was ist zu tun, wenn Du Opfer eines Dieb­stahls im Ausland geworden bist?

In jedem Fall solltest Du die Polizei verständigen. Eine Anzeige des Diebstahls ist nicht nur für die Aufklärung der Straftat von Belang. Nur im Fall einer Anzeige erstatten Banken, Behörden und Versicherungen den Verlust von Karten und Papieren. Bei Diebstahl von Bank- und Kreditkarten solltest Du diese sofort über die zentrale Sperrnummer (0049) 116 sperren lassen. Erst danach, haftet die Bank für weitere Schäden. Wer ganz sichergehen möchte, tätigt den Sperranruf zusammen mit einem Zeugen und notiert sich den Namen des Kundenbetreuers und die Uhrzeit des Anrufs. Vergesse auch nicht, Deine Versicherung so schnell wie möglich zu informieren.

Wenn auch die Ausweispapiere verlorengegangen sind, solltest Du die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat am Urlaubsort aufsuchen. Hier bekommst Du provisorische Reisedokumente, mit denen Du zurück nach Deutschland reisen kannst. Wenn Du über Kopien Deiner Dokumente verfügst, beschleunigt dies das Ausstellungsverfahren.

Scha­den­er­satz der Haus­rat­ver­si­che­rung ist begrenzt

Wenn Du viele Wertsachen mit in den Urlaub nimmst musst Du folgendes beachten: Der Ersatz durch die Außenversicherung ist begrenzt. Die Erstattungsgrenzen variieren je nach Vertrag bzw. Tarif. Bei älteren Verträgen wird meistens 10 % der Ver­sicherungs­summe erstattet. Wenn Du z. B. einen Hausrat-Versicherungs­summe von 60.000 Euro hast, bekommst Du im Schaden­fall maximal 6.000 Euro.

Viele Versicherungsgesellschaften bieten heute einen höheren Schutz an. Bei einigen Versicherern bist Du mit bis zu 30 % der Versicherungssumme im Urlaub versichert. Andere bieten eine pauschale Höchstgrenze an. Zudem unterliegen Bargeld und Wertsachen meistens einer separaten Höchstgrenze.

Bei uns beträgt die maximale Leistung der Außen­ver­sicherung im Basis-Tarif 20.000 Euro und im Comfort-Tarif 40.000 Euro.

Was musst Du bei der Haus­rat­ver­si­che­rung für eine Feri­en­woh­nung beachten?

Wer eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus für den Urlaub mietet, nimmt häufig mehr mit als Urlauber, die in einem Hotel übernachten. Der Grund ist einfach: Ferienimmobilien bieten meist viel Platz und Flexibilität. Trotzdem bleibt es Urlaub, und man verbringt nicht die ganze Zeit in der Ferienunterkunft. Das mitgenommene Hab und Gut ist denselben Risiken ausgesetzt, die man auch von zu Hause kennt. Hierzu zählen Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung. Deshalb stellt sich für viele die Frage, inwieweit ihr Hausrat in der Ferienwohnung versichert ist. Hierbei ist entscheidend, ob es sich um Deine Ferienimmobilie handelt oder ob Du sie gemietet hast.

Haus­rat­ver­si­che­rung: Gemietete Feri­en­woh­nung

Wer ein Ferienobjekt mietet, ist mit seiner Hausratversicherung wie bei anderen Urlaubsreisen abgesichert. In diesem Fall greift auch die Außenversicherung. Damit gelten die selben Entschädigungsgrenzen und Einschränkungen.

Zudem solltest Du in der Ferienimmobilie vorsichtig sein: Auch hier sind Wertgegenstände unter Verschluss zu halten. Ansonsten kann es sein, dass der Versicherer die Leistung bei Diebstahl heruntersetzt oder im schlimmsten Fall überhaupt nicht zahlt.

Wichtig: Nicht alle Hausratversicherungen für Ferienwohnungen schützen den Hausrat, wenn man sich im Ausland befindet. Je nachdem, welchen Tarif Du gewählt hast, kann es sein, dass Auslandsimmobilien ausgeschlossen sind. Das liegt daran, dass in diesen Fällen die Schadenregulierung meist aufwendiger und kostenintensiver ist.

Haus­rat­ver­si­che­rung: Eigene Feri­en­woh­nung

Bei der eigenen Ferienimmobilie brauchst Du einen separaten Versicherungsschutz für den Hausrat in der Ferienimmobilie. Denn bei eigenen Ferienwohnungen gehen Versicherungen davon aus, dass diese mit eigenem Hausrat ausgestattet werden.

Die meisten Versicherer bieten keine Erweiterung der bestehenden Haus­rat­ver­sicherung für die Ferienwohnung an. Stattdessen muss eine zusätzliche Police für Ferienwohnungen abgeschlossen werden – diese ist aber teurer als klassische Hausratversicherungen und wird nur von wenigen Versicherern angeboten.

Wie lange gilt mein Schutz bei einem längeren Auslands­aufent­halt?

Langzeiturlauber und Menschen, die sich zum Arbeiten eine Zeit lang im Ausland aufhalten, beschäftigt folgende Frage: Wie lange gilt der Versicherungsschutz für meine Hausratversicherung in Deutschland, wenn die Wohnung unbewohnt ist ?

Die meisten Versicherer lassen den Hausratschutz für einen begrenzten Zeitraum weiter bestehen. Dieser Zeitraum liegt meistens bei 30 Tagen. Bleibst Du länger fort und Deine Wohnung ist unbewohnt, musst Du Deine Versicherung informieren. Meistens wird dann ein Beitrags-Zuschlag fällig. Wenn Du Deine Versicherung nicht informierst, kann es sein, dass im Schadenfall nicht gezahlt wird.

Sind während Deiner Abwesenheit jedoch weiterhin Familienmitglieder in Deiner Wohnung, stellt sich die Situation anders dar. In diesem Fall ist die Wohnung nicht unbewohnt und das Einbruchsrisiko steigt nicht. Die Versicherung wird Deinen Vertrag in der Regel zu den gleichen Bedingungen weiterlaufen lassen. Zur Absicherung solltest Du dies jedoch mit Deinem Versicherer klären.

Lass Dich von Deiner Versicherung beraten, wenn Du Dich für einen längeren, aber begrenzten Zeitraum im Ausland aufhältst. Die Hausratversicherer bieten je nach Situation verschiedene Lösungen an.

Erklärvideo: Welchen Schutz bietet eine Hausratversicherung?

Erklärvideo zum Thema Hausratversicherung (Vorschaubild)

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Fazit: Schutz durch die Haus­rat­ver­si­che­rung im Urlaub

Eine Hausratversicherung ist nicht nur zu Hause eine gute Sache, sondern auch auf Reisen. Bei Raub und Einbruch haftet sie auch bei Urlaubsreisen im In- und Ausland. Allerdings sollten Reisende bei der Mitnahme von Wertgegenständen immer daran denken, dass die Schadenersatzhöhe in diesem Fall begrenzt ist. Außerdem kommt die Hausratversicherung nicht für einfachen Diebstahl auf, dieser gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Für Versicherte heißt das: Auch im Urlaub solltest Du nicht arglos mit Wertgegenständen, Reisegepäck und Geldbeutel umgehen. Ansonsten kann der Aufenthalt fern von zu Hause zu einem teuren Spaß werden.

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    Mögliche Ersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) für den Jahresbeitrag einer Hausratversicherung. Beispielfall: Wohnung: 70 qm in 90403 Nürnberg (Tarifzone 1), Versicherungssumme: 45.500 €, Normaltarif, ohne Selbstbeteiligung, Eintrittsalter: 28 Jahre, Laufzeit: 1 Jahr, mitversichert sind Fahrräder mit 1.000 €, Versicherungsbeginn: 01.02.2023. Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. AXA, Gothaer und WGV sind mit Ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten. Quelle der Daten: Angebot der Anbieter, Versicherungsbeginn: 01.02.2024, Stand: Januar 2024.

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    Der Rabatt gilt bis zum 30. Lebensjahr.

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    Du erhältst 10 % Kundenbonus, wenn Du oder eine in Deinem Haushalt lebende Person bereits eine Kfz-Versicherung (für Pkw oder Motorrad), eine Lebensversicherung, Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung bei uns hat. Zur Lebensversicherung zählen auch Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherungsverträge (inklusive Flexible Vorsorge sowie FlexInvest) und Tagesgeld Plus.

Inhalt
  • Dieb­stahl im Urlaub: Wer haftet wann?
  • Lohnt sich eine Reise­ge­päck­ver­si­che­rung?
  • Welche Vorkehrungen kann ich vor dem Urlaub treffen?
  • Was ist zu tun, wenn Du Opfer eines Dieb­stahls im Ausland geworden bist?
  • Scha­den­er­satz der Haus­rat­ver­si­che­rung ist begrenzt
  • Was musst Du bei der Haus­rat­ver­si­che­rung für eine Feri­en­woh­nung beachten?
  • Wie lange gilt mein Schutz bei einem längeren Auslands­aufent­halt?
  • Fazit: Schutz durch die Haus­rat­ver­si­che­rung im Urlaub