Eine Frau sitzt an ihrem Schreibtisch und schaut in ihre Versicherungsunterlagen, um die Hausratversicherung zu kündigen.

Hausratversicherung kündigen

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Eine Hausratversicherung sichert Deinen gesamten Hausrat ab. Dein benötigter Leistungsumfang kann sich aber im Laufe der Zeit ändern. Häufig reicht dann die bestehende Police nicht mehr aus. Zudem stellen viele bei einem Vergleich unter­schiedlicher Angebote fest, dass sie für ihre Hausrat­ver­sicherung zu viel Beitrag bei zu wenig Leistung zahlen. Dann ist es sinnvoll, Deinen Vertrag zu kündigen und eine neue Hausrat­versicherung zu besseren Konditionen abzuschließen. Unser Ratgeber klärt darüber auf, wann Du Deine Hausrat­versicherung kündigen kannst, welche Fristen zu beachten sind und wie Du dabei am besten vorgehst. Informationen zur Hausrat­versicherung von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.

Vor der Kündi­gung Vertrags­be­din­gungen und -leis­tungen prüfen

Ein Dach über dem Kopf braucht jeder Mensch. Zum Schlafen, Wohlfühlen, kurz: zum Leben. Auch, um die schönsten Erinnerungsstücke an ein erfülltes und ereignisreiches Leben anzusammeln. Dinge, die wir ins Herzen geschlossen haben. Im Haus oder in der Wohnung befinden sich zudem die Gebrauchsgegenstände, die wir zum alltäglichen Leben einfach brauchen. Damit der Hausrat und die Wertsachen nach einem Schadenfall wie beispielsweise einem Einbruch, Vandalismus, Diebstahl, Wasserrohrbruch oder ähnlichem ersetzt werden können, solltest Du über eine Hausratversicherung verfügen.

Lebensumstände können sich aber im Laufe eines Versicherungsverhältnisses ändern: Umzug in eine größere Wohnung, ins Ausland, Heirat oder einfach ein besseres Angebot von einer anderen Versicherungsgesellschaft. Die Angebote für Hausratversicherungen auf dem Versicherungsmarkt sind sehr unterschiedlich.

Worauf sollte ich bei einem Ver­gleich achten?

Die Bandbreite von möglichen Schäden wird von den meisten Versicherern in ähnlicher Weise abgedeckt. Andere gehören nicht zum üblichen Leistungsumfang oder müssen extra abgesichert werden. Ein Versicherungsvergleich lohnt sich allemal, um die passende Police für Hab und Gut sowie für das eigene Sicherheits­bedürfnis zu finden. Welche Leistungen man als Versicherungs­nehmer braucht, kann sich von Person zu Person immens unterscheiden. Ein besseres Angebot zu attraktiveren Konditionen und einem günstigerem Preis-Leistungs­verhältnis ist ein guter Grund, seine Hausrat­versicherung zu kündigen. Außerdem solltest Du als Versicherter regelmäßig prüfen, ob Dein Versicherer eine Änderung des Leistungs­umfangs vorgenommen hat und damit sein Angebot wohlmöglich verbessert oder gar verschlechtert hat. Der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter ist heutzutage schnell und einfach gemacht.

Wer einen Versicherungs­vergleich plant, sollte prüfen, welche möglichen Schäden er absichern möchte. Für viele reicht eine Grundsicherung. Eine erweiterte Absicherung benötigst Du, wenn zusätzliche Leistungen abgesichert sein sollen. Hier einige Beispiele:

  • Absicherung gegen Elementarschäden (z. B. Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch, Lawinen oder Hagel)
  • Absicherung von Fahrrädern
  • Erweiterungen der Außenversicherung (z. B. höhere Sachentschädigungssumme, Einbruchdiebstahl in Umkleiden)
  • Diebstahl von Hausrat aus dem Auto
  • Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit
  • Rückreisekosten aus dem Urlaub
  • Vorsorgeversicherung für Kinder bei Umzug in die eigene Wohnung
  • Sportausrüstung außerhalb der Wohnung gelagert
  • Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten
  • und vieles mehr

Auch Dein Wunsch nach mehr/besseren Leistungen kann ein Grund sein, Deine Hausratversicherung zu kündigen und einen neuen Vertrag abzuschließen. Zum Beispiel eine höhere Beteiligung bei den Hotelkosten, wenn die Wohnung durch einen Schaden zwischenzeitlich nicht mehr bewohnbar ist. Welchen Versicherungsschutz Du brauchst, um Dich ausreichend zu schützen, musst Du selbst entscheiden. Es ist aber ratsam, genau zu prüfen, welchen Schutz Du benötigst und was alles durch den Tarif abgesichert werden kann, bevor die Hausratversicherung gekündigt wird.

Auf unserer Produktseite Schutz für Hab und Gut – Die Hausrat­versicherung kannst Du lesen, warum eine Hausrat­versicherung so wichtig ist. Zudem informieren wir Dich, was alles durch diese Police abgesichert ist.

Erklärvideo: Welchen Schutz bietet eine Hausratversicherung?

Erklärvideo zum Thema Hausratversicherung (Vorschaubild)
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  • Auf Wunsch senden wir Dir regelmäßig Infos zum Status Deines Hausratschadens per SMS oder E-Mail.

Wann kann ich meine Hausratversicherung kündigen?

Wie bei anderen Versicherungen besteht auch bei der Hausratversicherung eine Kündigungspflicht. Wenn Du Deine Hausratversicherung nicht rechtzeitig kündigst, verlängert sich diese automatisch um ein weiteres Jahr. Im Regelfall wird die Police für ein Jahr abgeschlossen. Allerdings belohnen einige Versicherungsgesellschaften mit Beitragsrabatten von 5 bis 10 Prozent den Versicherungsnehmer für eine längere Versicherungsdauer. Die Verträge laufen dann über beispielsweise drei, fünf oder zehn Jahre und können erst nach einer festgelegten Laufzeit gekündigt werden.

Du hast zwei Möglichkeiten, Deine Hausratversicherung zu kündigen: die ordentliche und die außerordentliche Kündigung.

Stich­tags­re­ge­lungen für eine ordent­liche Kündi­gung

Ordentliche Kündigung

Zeitpunkt

Verlängerung

Kündigungsfrist

Einjahres­vertragnach 1 Jahr zum Vertrags­endeautomatisch3 Monate
Mehrjahres­vertragnach 3 Jahren zum Vertrags­endeautomatisch3 Monate

Die ordentliche Kündigung

Wie bei jedem Versicherungsvertrag hast Du das Recht, Deine Hausrat­versicherung ordentlich zu kündigen. Bei einem Jahresvertrag kannst Du regulär zum Ende der Versicherungs­laufzeit kündigen.

Falls Du den erstmaligen Kündigungstermin verpasst hast und sich Deine Hausrat-Police verlängert hat, kannst Du wieder jährlich zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.

Die Kündigungsfrist beträgt bei den meisten Anbietern drei Monate. Wenn Dein Vertrag beispielsweise zum 30. Juli ausläuft, musst Du bis zum 30. April eine Kündigung bei Deinem Versicherer eingereicht haben, damit diese rechtskräftig ist.Falls Du einen Vertrag über drei Jahre oder mehr abgeschlossen hast, kannst Du diesen auch erst zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt ebenfalls drei Monate. Wenn Du es nach den drei Jahren verpasst, für Deine Hausratversicherung eine Kündigung einzureichen, dann bindest Du Dich automatisch um ein weiteres Jahr.

Die außerordentliche Kündigung

Du hast als Versicherungsnehmer neben der ordentlichen Kündigung auch unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht. Wenn Du Dein Sonderkündigungsrecht nutzt, dann ändert sich auch Deine Kündigungsfrist.

1. Beitrags­er­hö­hung

Versicherte können ihre Hausratversicherung vorzeitig kündigen, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht. Dann kannst Du innerhalb eines Monats, nachdem Dir die Beitragserhöhung angekündigt wurde, fristlos kündigen.

2. Scha­den­fall

Jedem Versicherer steht es frei, nach einem Versicherungsfall zu kündigen. Wenn die Versicherung den Schaden abgewickelt hat, hast Du das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Mit einer Frist von einem Monat kann nach der Auszahlung oder bei einer ungerechtfertigten Ablehnung gekündigt werden.

Wenn Du nach einem Schadenfall mit „sofortiger Wirkung“ Deine Hausratversicherung kündigst, darf das Versicherungsunternehmen den gesamten Jahresbetrag einbehalten. Im Gegenzug erhältst Du aber nur einen Versicherungsschutz bis zur Kündigung. Aus diesem Grund ist es ratsam, immer erst zum Ende eines Versicherungsjahres die Kündigung einzureichen.

3. Beson­dere Anlässe

Eine weitere Möglichkeit bei Deiner Hausratversicherung das Sonderkündigungsrecht zu nutzen, sind besondere Anlässe. Als besondere Anlässe gelten:

Ziehen Paare in eine gemeinsame Wohnung, bringen häufig beide Versicherungen mit. Die Hausratversicherung zu kündigen wegen eines Zusammenzugs ist möglich, aber dabei müssen zwei Regeln beachtet werden:

  1. Aus besonderem Anlass gekündigt werden darf der Versicherungsvertrag, dessen Versicherungssumme unter 10 000 Euro liegt.
  2. Wenn beide Policen diese Summe überschreiten, kann der jüngere Vertrag gekündigt werden.

Um Nachteile zu vermeiden, sollten Paare den Umzug ihrer jeweiligen Versicherung sofort melden.

Ein doppelter Versicherungsschutz kann jederzeit gekündigt werden. Wer nicht wusste, dass er doppelt versichert ist, kann die später abgeschlossene Hausratversicherung kündigen. Bemerkt der Versicherungsnehmer die Doppelversicherung, muss er das sofort dem Versicherer melden.

Häufig tritt dieser Fall auf, wenn Studenten oder Azubis von der Wohnung ihrer Eltern in eine WG oder Studentenheim ziehen. Solange man keinen eigenen Hausstand hat, ist man in der Regel über die Eltern mitversichert. Wohnt man in einer Zimmer mit viel eigenem oder wertvollem Hausrat, sollte man sich jedoch erkundigen, ob dieser über die Hausratversicherung der Eltern noch versichert ist.

Möchtest Du Deine Hausratversicherung kündigen, weil ein Umzug ins Ausland ansteht, musst Du dies Deiner Versicherung sofort melden.

Zwei Monate nach dem Umzug ist Deine Wohnung in Deutschland noch versichert. Danach endet die Hausratversicherung. Bei einer Kündigung kannst Du die nicht in Anspruch genommenen Beträge für das Versicherungsjahr anteilig zurück­fordern.

Wer seine Hausratversicherung wegen einer Haushaltsauflösung kündigen möchte, genießt ein Sonderkündigungsrecht. Da die Wohnung oder das Haus aufgegeben wird, besteht auch keine Notwendigkeit einer Versicherung mehr, da das Risiko des Schadenfalls wegfällt.

Ein Der Umzug in ein Seniorenheim ist zum Beispiel ein Anlass, um bei der Hausratversicherung eine Kündigung einzureichen.

Verstirbt der Versicherungsnehmer, so endet die Hausratversicherung automatisch zwei Monate nach dessen Tod. Die Erben müssen den Vertrag nicht kündigen. Der Tod des Versicherten sollte nur sofort der Versicherung gemeldet werden. Denn nicht der Sterbetag, sondern der Tag, an dem der Versicherer über den Tod in Kenntnis gesetzt wird, gilt als Berechnungsgrundlage für etwaige Rückzahlungen aus dem Jahresbeitrag. Erben sollten deshalb nicht zu lange mit der Meldung warten.

Im Schadenfall hat auch der Versicherer das Recht, die Hausrat­versicherung zu kündigen.

Der Versicherer kann nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zudem kündigen oder zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer die Erst- oder Folgeprämie nicht zahlt.

Versicherern stehen neben diesen Kündigungsrechten noch weitere Optionen zu, eine Hausratversicherung zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten. Diese treten ein, wenn der Versicherungsnehmer folgende Bestimmungen verletzt:

  • gesetzlich oder vertraglich bestimmte Versicherungspflichten
  • seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt (z. B. Wechsel des Wohnortes oder Zahlungsweges, Gefahrenumstände)
  • fahrlässig handelt, arglistig oder vorsätzlich täuscht

In diesen Fällen kann der Versicherer mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen vom Vertrag zurücktreten oder dem Versicherten die Kündigung erklären. Dies muss dem Versicherungsnehmer schriftlich mitgeteilt werden. Der Versicherer muss darin erklären, auf welche Umstände er seine Rechtsausübung stützt. Wenn im Nachhinein weitere Gründe bezüglich des Sachverhaltes bekannt werden, ist der Versicherer verpflichtet, sie dem Versicherten innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme mitzuteilen.

Nach einer fünfjährigen Vertragslaufzeit erlöschen diese Rechte des Versicherers. Wird ein Versicherungsfall aus der Fünfjahresfrist erst nach deren Ablauf bekannt, gilt die Regel nicht. Jedoch verlängert sich die Frist auf zehn Jahre, wenn der Versicherte oder sein Vertreter die Anzeigenpflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.

Mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres kann bei einer Hausratversicherung die Kündigung oder der Rücktritt von Seiten des Versicherers erklärt werden.

Wie kann ich meine Hausratversicherung kündigen?

Es gibt nur wenige Dinge, die Du beachten musst, wenn Du Deine Hausratversicherung kündigen möchtest. Auf eins sollte jeder Versicherungsnehmer achten: Schließe zuerst eine neue Versicherung für Deinen Hausrat ab. Wenn Du Deine Hausratversicherung kündigst, besteht ansonsten kein kontinuierlicher Versicherungsschutz. Falls Dein Antrag beim neuen Versicherer abgelehnt wird, stehst Du womöglich ohne Versicherungsschutz da.

Die folgenden 5 Schritte zeigen Dir, was Du beachten musst.

Fazit: Haus­rat­ver­si­che­rung kündigen kann sich lohnen

Den Deutschen ist ihr Hab und Gut wichtig. In vielen Fällen lohnt sich daher ein Versicherungswechsel, um dieses bestens zu schützen. Lebensumstände oder Versicherungsbedingungen können sich ändern. Das sind gute Gründe, um seine Hausratversicherung zu kündigen, denn ansonsten besteht die Gefahr einer Unterversicherung.

Der Kostenfaktor kann bei der Suche nach einer neuen Versicherung eine ebenso große Rolle spielen. Wenn keine außerordentlichen Gründe Anlass zur Kündigung geben, solltest Du regelmäßig prüfen, ob der Versicherungsschutz noch ausreicht.

Wie Du am besten die Versicherungssumme berechnest, erfährst Du in unserem Ratgeber Hausratversicherung: Beitrag berechnen.

Mit unserem Wechselservice ist Wechseln jetzt ganz einfach. Wir helfen Dir bei der Erstellung des Kündigungsschreibens für Deine bisherige Hausratversicherung. Du brauchst das fertige Schreiben nur noch abzuschicken. So kannst Du bequem zu CosmosDirekt wechseln.

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    Der Rabatt gilt bis zum 30. Lebensjahr.

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Inhalt
  • Vor der Kündi­gung Vertrags­be­din­gungen und -leis­tungen prüfen
  • Noch mehr Vorteile
  • Wann kann ich meine Hausratversicherung kündigen?
  • Die ordentliche Kündigung
  • Die außerordentliche Kündigung
  • Wie kann ich meine Hausratversicherung kündigen?
  • Fazit: Haus­rat­ver­si­che­rung kündigen kann sich lohnen