Welche Versi­che­rung über­nimmt die Kosten und wie verhalten Sie sich richtig

Leitungswasserschaden

Welche Versicherung zahlt bei Leitungswasserschäden?

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Leitungswasserschaden: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kosten: Leitungswasserschäden verursachen oft hohe Kosten und kommen im Gegensatz zu Brandschäden, wie z. B. bei einem Kabelbrand deutlich häufiger vor. Ein Versicherungsschutz gegen solche Schäden ist also sinnvoll.
  • Abgrenzung: Leitungswasserschäden sind von anderen Wasserschäden abzugrenzen, die z. B. durch aufsteigendes Grundwasser entstehen.
  • Versicherung: Für Leitungswasserschäden am Gebäude ist die Wohn­gebäude­versicherung zuständig, Schäden an Einrichtung und Hausrat sind über die Hausrat­versicherung versichert.
  • Abdeckung: Je nach gewählter Versicherung bzw. Tarif können Zusatzoptionen in der Leitungs­wasser­versicherung enthalten sein, die auch Schäden durch Wasser aus Aquarien oder Wasserbetten mitversichert.

Stell Dir vor, Du kommst morgens ins Badezimmer und entdeckst einen Wasserfleck an der Wand – ein Szenario, das in vielen Wohnungen und Häusern leider keine Seltenheit ist. Instandsetzung und Reparatur des Schadens sind mit erheblichen Kosten verbunden. Solche Wasserschäden können sowohl die Einrichtung als auch die Bausubstanz gefährden, weshalb sie schnell behoben werden sollten. Aber welche Versicherung zahlt Leitungswasserschäden und was genau ist versichert? In unserem Ratgeber erklären wir Dir, was ein Leitungswasserschaden ist, wer bei solchen Schäden zahlt und was Deine Hausratversicherung mit den Leitungswasserschäden zu tun hat. Informationen zur Hausratversicherung findest Du auf unserer Produktseite.

Was ist ein Leitungs­wasser­schaden?

Ein Leitungswasserschaden ist ein Schaden, der bei längerem unkontrolliertem Austritt von Wasser aus Leitungen vorliegt. Insbesondere Zuleitungs- und Ableitungsrohre – zum Beispiel Heizungsrohre, Anschlüsse an Waschmaschinen oder Waschbecken – können betroffen sein. Schäden an diesen Rohren können unter anderem aufgrund von Materialfehlern, Frost oder Abnutzungserscheinungen entstehen.

Von einem Leitungswasserschaden spricht man immer dann, wenn Wasser bestimmungswidrig aus einer Leitung austritt und damit Hausrat und Gebäude beschädigt. Leitungswasser kann ähnlich wie Brände erhebliche Schäden in Wohnungen und Gebäuden anrichten. Allerdings sind Leitungswasserschäden deutlich häufiger, da sie vergleichsweise leicht entstehen: Ein Rohrbruch, defekte Armaturen oder Schäden an Heizungs- oder Sanitäranlagen sind verbreitete Ursachen.

Besonders problematisch ist ein Leitungswasserschaden, da er nicht selten erst spät entdeckt wird. Nämlich z. B. dann, wenn das Rohr in der Wand schon länger unbemerkt beschädigt war und der Schaden bereits durch die Wand sichtbar wird. Dann sind bereits umfangreiche Renovierungsmaßnahmen erforderlich.

Erklärvideo zum Thema Hausratversicherung: Wasserschaden (Vorschaubild)

Wer zahlt bei einem Leitungswasserschaden?

Drei unterschiedliche Versicherungen können bei einem Leitungswasserschaden leisten:

Hausratversicherung

Mieter und Eigentümer können eine Hausratversicherung abschließen, um die komplette Einrichtung wie Möbel und Teppiche zu versichern.

Ob Deine Hausratversicherung auch Schäden durch ausgetretenes Leitungswasser übernimmt, hängt vom Tarif Deines Anbieters ab. In der Hausratversicherung von CosmosDirekt gehört die Übernahme von Leitungswasserschäden standardmäßig zum Versicherungsschutz.

Mehr Informationen zur Hausratversicherung findest Du in unserem Ratgeber: Was ist bei einer Hausratversicherung versichert?

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Gebäudeversicherung

Für Hausbesitzer ist zudem die Wohngebäudeversicherung besonders wichtig.

Der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung umfasst die Bausubstanz eines Gebäudes und die fest damit verbundenen Bestandteile. Sie kann z. B. greifen, wenn Wasser aus Zuleitungs- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung tritt.

Die Leitungswasserversicherung kann ein eigenständiger Punkt der Gebäudeversicherung sein, die – wie auch eine Feuerversicherung – frei wählbar ist. Hast Du Dein Gebäude lediglich gegen Hagel, Sturm und Brand versichert, zahlt die Versicherung bei Leitungs­wasser­schäden nicht.

Haftpflichtversicherung

Die Privat-Haftpflichtversicherung kommt immer dann zum Einsatz, wenn Du einen Schaden bei jemand anderem verursacht hat – das gilt auch für Leitungs­wasser­schäden. Wohnst Du zum Beispiel in einem Mehr­familien­haus und aufgrund eines Rohrbruchs tritt Wasser von Deiner Wohnung in eine Wohnung unter Dir und richtet dort Schäden an, bist Du schadensersatzpflichtig.

Wenn Du eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast, kommt i. d. R. Dein Versicherer für die entstandenen Kosten auf.

Leitungswasserschaden: Was ist versichert?

Liegt ein Leitungswasserschaden vor, sorgt die Versicherung dafür, dass der vorherige unbeschädigte Zustand wiederhergestellt wird. Der Versicherer übernimmt dabei Reparaturkosten, die z. B. für die Instandsetzung beschädigter Wände und Böden anfallen. Auch Folgeschäden, die mit dem ausgetretenen Leitungswasser in Verbindung stehen, wie z. B. Schimmelbildung, deckt die Versicherung mit ab. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer den Wasserschaden als direkte Ursache nachweisen kann.

Bei der Hausratversicherung sind als Leitungswasserschäden mitversichert:

  • Schäden durch Wasser, das bestimmungswidrig aus Zuleitungs- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung ausgetreten ist oder den damit verbundenen Schläuchen
  • Schäden durch Wasser aus den mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen Einrichtungen oder aus deren Wasser führenden Teilen,
  • Schäden durch Wasser aus Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung,
  • Schäden durch Wasser aus Einrichtungen der Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen
  • Schäden durch Wasser aus Sprinklern oder Berieselungsanlagen

Während die Gebäudeversicherung Leitungswasserschäden durch Wasser aus Aquarien oder Wasserbetten i. d. R. mitversichert, kommt es bei der Hausratversicherung darauf an, welchen konkreten Tarif Du als Versicherungsnehmer gewählt hast.

Die Kosten für die Prüfung der Schadenursache (Leckortungskosten) werden nur übernommen, wenn im Nachgang der versicherte Rohrbruch- oder Leitungswasser-Folgeschaden bestätigt wird.

Welche Leitungswasserschäden zahlt die Versicherung nicht?

Die Hausratversicherung inkl. Leitungswasserversicherung der CosmosDirekt zahlt bei folgenden Schadenfällen nicht:

  • Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
  • Schäden durch Grundwasser, Wasser aus Flüssen und Seen, Hochwasser und Regenwasser (auch aus Fallrohren) oder bei einem durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau
  • Schäden durch Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben
  • Schäden durch Umbauten oder Reparaturen am Gebäude oder an der Anlage selbst

Einen durch einen Leitungswasserschaden hervorgerufenen Rückstau kannst Du als Elementarschaden gegen Mehrbeitrag versichern.

Deine Hausratversicherung wird einen Leitungswasserschaden in meistens nicht zahlen, wenn der Schaden durch vorsätzliches Handeln verursacht wurde.

Liegt im Schadenfall eine grobe Fahrlässigkeit vor, regeln die Bedingungen in der Police, ob die Hausratversicherung leistet. Allerdings ist es oft umstritten, wann ein Verhalten (grob) fahrlässig ist – eine Diskussion, die oft zum Rechtsstreit führt. Wir empfehlen Dir daher eine Hausratversicherung, die im Schadenfall auf die Prüfung verzichtet, ob eine grobe oder einfache Fahrlässigkeit vorliegt.

CosmosDirekt verzichtet auf die Prüfung, ob eine grobe oder einfache Fahrlässigkeit vorliegt und reguliert auch Schäden bis zur angegebenen Höhe, die ggf. durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.

Wann ist eine Leitungswasserversicherung sinnvoll?

Für Leitungswasserschäden an Gebäuden ist meist der Eigentümer verantwortlich. Deshalb bist Du als Mieter i. d. R. über die Gebäudeversicherung Deines Vermieters mitversichert. Die Leitungswasserversicherung ist für Eigentümer somit sehr wichtig, denn ein hoher Schaden am Gebäude kann im schlimmsten Fall zur Unbewohnbarkeit der Immobilie führen.

Die Gebäudeversicherung kommt aber nicht für Leitungswasserschäden an Einrichtungsgegenständen auf. Daher benötigen sowohl Eigentümer als auch Mieter einen zusätzlichen Versicherungsschutz für Leitungswasserschäden am Hausrat – sie ist häufig eine eigenständige Komponente der Hausratversicherung.

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