Wenn sich Rauch entwickelt, können Rauchmelder Bewohner rechtzeitig warnen, damit sie sich in Sicherheit bringen können. In Deutschland sind Rauchmelder in allen Bundesländern Pflicht. Details regelt die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Viele wissen auch nicht, dass Rauchmelder neben Mietwohnungen auch im eigenen Haus Pflicht sind. Wir informieren Dich darüber, welche Regelungen in Deinem Bundesland gelten und wie Du Dich am besten schützen kannst. Dieser Ratgeber erklärt Dir alles über die Pflicht von Brandmeldern. Informationen zur Hausratversicherung findest Du auf der Produktseite.
In welchen Bundesländern sind Rauchmelder Pflicht?
Die Rauchmelderpflicht trat in Deutschland nicht einheitlich in Kraft. Als erstes Bundesland hat Rheinland-Pfalz die Rauchmelderpflicht im Jahr 2003 eingeführt. Inzwischen sind Rauchmelder bei Neubauten, Umbauten und Bestandsgebäuden in allen Bundesländern Pflicht.
Mieter oder Vermieter: Wer muss die Rauchmelder installieren?
Der Vermieter ist in allen Bundesländern für die fachgerechte Installation der Rauchmelder zuständig. Zudem ist der Vermieter immer verpflichtet, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Rauchmelder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen.
In welchen Räumen sind Rauchmelder Pflicht?
Grundsätzlich gilt die Rauchmelderpflicht in allen Schlafräumen, Kinderzimmern sowie allen Fluren, die als Fluchtweg dienen. Wusstest Du das? In welchen Räumen weitere Rauchmelder installiert sein müssen, wird von den Bundesländern selbst festgelegt. In Berlin und Brandenburg sind Rauchmelder zudem im allen Aufenthaltsräumen – außer Küche und Bad – Pflicht.
Es ist jedoch immer empfehlenswert, Rauchmelder dort anzubringen, wo Menschen schlafen oder sich länger aufhalten. Da in der Küche viele Brände entstehen, kann ein spezieller Rauchmelder dort für mehr Sicherheit sorgen.
Rauchmelder im Bad
Es gibt keine Verpflichtung, Rauchmelder im Bad zu installieren.
Grundsätzlich wird empfohlen, keine Rauchmelder im Bad zu installieren, da es häufig zu Fehlalarmen durch Wasserdampf kommen kann. Denn gewöhnliche Rauch- und Funkrauchmelder können in der Regel nicht zwischen Wasserdampf und Rauch unterscheiden.
Badezimmer werden eher selten als möglicher Ausgangsort für Brände angesehen. Aber auch hier gibt es Brandquellen, insbesondere in Form elektrischer Geräte. Wasser ist bekanntlich ein starker Stromleiter, weshalb über das Stromnetz betriebene Geräte wie Rasierer oder Haartrockner nicht in die Nähe des Wasserhahns gehören. Elektrische Badezimmer-Geräte sollten daher direkt nach dem Gebrauch wieder ausgesteckt werden, um mögliche Kurzschlüsse zu verhindern. Zudem befinden sich in vielen Haushalten die Waschmaschine oder der Wäschetrockner im Badezimmer.
Möchtest Du einen Rauchmelder im Bad anbringen, solltest Du auf Modelle mit speziellen Sensoren zurückgreifen, die Rauch und Dampf unterscheiden können.
Rauchmelder in Küche
Es gibt keine Verpflichtung, Rauchmelder in der Küche zu installieren. Nur in zwei Fällen sind laut Landesbauordnung Rauchmelder in Küchen verpflichtend:
- Fluchtweg/Durchgangszimmer: gilt die Küche als Fluchtweg, muss ein Rauchmelder installiert sein.
- Offene Küche: in Berlin und Brandenburg sind alle Aufenthaltsräume und damit auch Wohnzimmer mit einer offenen Küche mit Rauchmeldern auszustatten.
Aber es gibt gute Gründe, die auch ohne Gesetz für die Installation von effektiven Rauchmeldern in der Küche sprechen, denn etwa 39 % aller Brände in Wohnhäusern entstehen in der Küche! Für die Küche sind besonders Herdwächter und auch Hitzemelder besonders zu empfehlen.
Sind Rauchmelder auch im Einfamilienhaus Pflicht?
Auch im Einfamilienhaus sind Rauchmelder Pflicht. Egal, ob man Wohnungen vermietet oder es sich um ein Eigenheim handelt – Eigentümer müssen der Pflicht, Rauchmelder zu installieren, nachkommen. In der Ausgestaltung der Regelungen unterscheidet sich die Pflicht, Feuermelder zu installieren, nicht zwischen Wohnungen und Einfamilienhäusern:
In den Kinderzimmern, Schlafzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen, müssen Rauchmelder zwingend eingebaut werden. Unabhängig von der Rauchmelderpflicht kann ein spezieller Feuermelder auch in der Küche und im Bad angebracht werden. Außerdem ist es ratsam, Rauchmelder auch im Wohnzimmer, Spielzimmer, Arbeitszimmer oder Hobbyraum anzubringen. Zusätzlich werden Rauchmelder im Keller und auf dem Dachboden empfohlen – auch wenn hier keine Pflicht zum Anbringen der Rauchmelder besteht (in Berlin und Brandenburg in allen Aufenthaltsräumen verpflichtend).
Sind Rauchmelder in gewerblichen Räumen Pflicht?
Für Gewerberäume wie Praxen oder Büros gibt es keine allgemeine Pflicht für Rauchmelder.
Baden-Württemberg hat dazu allerdings eine Ausnahmeregelung erlassen. Wenn ein Raum regelmäßig zum Schlafen genutzt wird, müssen auch in diesen gewerblichen Räumen Rauchmelder angebracht werden. Demnach besteht die Rauchmelderpflicht auch in Pflegeeinrichtungen, Hotels und Kindergärten mit Schlafräumen.
Unabhängig von der Pflicht von Rauchwarnmeldern müssen in gewerblichen Räumen strenge Anforderungen an den Brandschutz wie Brandmeldeanlagen oder Brandschutzkennzeichen erfüllt werden.
Wie sollten Rauchmelder angebracht werden?
Die Rauchmelder sollten immer fachgerecht installiert werden. Nur so kann die Funktionstüchtigkeit gewährleistet werden. Generell sind sie mittig und waagerecht an der Zimmerdecke zu installieren. Dazu solltest Du außerdem Folgendes beachten:
- Immer nach Bedienungsanleitung vorgehen
- Immer an der Zimmerdecke anbringen (nur in Ausnahmefällen an der Wand)
- Mindestens 50 cm Abstand zu Wänden, Balken oder Lampen einhalten
- Immer in einer waagerechten Position installieren - auch bei Dachschrägen
- Nicht in der Nähe von Luftschächten anbringen
- Nicht in der Dachspitze montieren
Die Vernetzung der Rauchmelder ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es bietet sich jedoch an, die Rauchmelder in den Fluren unterschiedlicher Etagen miteinander zu verknüpfen, um frühzeitig bei Rauchentwicklung gewarnt zu sein.
Welche Versicherung leistet im Brandfall?
Zur Absicherung gegen Brandschäden dienen die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung.
Sind wir ein Partner, auf den im Notfall Verlass ist? Unsere Kunden sagen ja und haben uns überdurchschnittlich stark beurteilt. Mit dem Gesamturteil "Sehr Gut" zählen wir laut FocusMoney zu den "Fairsten Schadenregulierern" unter den Hausratversicherern.
Diese Versicherungen schützen Dich
Weitere Fragen zur Rauchmelderpflicht
Welche Rauchmelder Du installierst, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Melder sollten zu Deiner Sicherheit aber mindestens diese Kriterien erfüllen:
- Zuverlässige Erkennung von Brandrauch
- Lauter Warnton (> 85 Dezibel)
- Einfache Montage und Bedienung
- Mindestens 10 Jahre Haltbarkeit
- Hohe Sicherheit vor einem Falschalarm
Qualitativ hochwertige Rauchmelder sind mit einem „Q“ gekennzeichnet. Durch die unabhängige Zertifizierung wird eine lange Lebensdauer der Batterie, eine erhöhte Stabilität und Langlebigkeit sowie die Reduktion von Fehlalarmen garantiert.
Wer trotz Pflicht keine Rauchmelder installiert, kann im Schadensfall Probleme mit der Versicherung bekommen. Die Rauchmelder sind in allen Wohngebäuden Pflicht – es handelt sich also um eine gesetzliche Bestimmung, der Du nachkommen musst.
Kommst Du der Pflicht, Rauchmelder zu installieren, nicht nach, kann außerdem eine Strafe von bis zu 50.000 Euro fällig werden.
Die Rauchmelderpflicht ist ein fester Bestandteil der Versicherungsbedingungen von Wohngebäude- oder Hausratversicherungen. Beim Abschluss einer Versicherung sollten Versicherungsnehmer demnach immer die gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsregelungen beachten. Wenn Du Dich nicht an die Gesetzesvorgaben hältst, muss auch die Versicherung ihrer Leistung nicht nachkommen.
Unabhängig von den finanziellen Schäden solltest Du kein Risiko eingehen. Mit nur einer kleinen Investition kannst Du Leben schützen.
Rauchmelder der Norm DIN 14604 geben einen Signalton ab, wenn die Batterien leer sind. Dennoch solltest Du den Melder auch regelmäßig auf Funktionsfähigkeit überprüfen. Dazu musst Du die Prüftaste für einige Sekunden drücken. Gibt der Rauchmelder keinen Signalton ab, ist die Funktionsfähigkeit gestört.
Funktioniert der Rauchmelder nicht, solltest Du die Batterien austauschen. Hilft das auch nicht, muss der Feuermelder ersetzt werden.
Wer für die Wartung der Rauchmelder verantwortlich ist, ist in den einzelnen Bundesländern durch die jeweilige Landesbauordnung geregelt. In diesen Bundesländern ist der Eigentümer für den Einbau verantwortlich, während der Mieter die Wartung übernimmt und die Batterien ersetzen muss:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Bremen
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Saarland
- Schleswig-Holstein
Der Vermieter kann jedoch im Mietvertrag auch andere Vereinbarungen treffen. Wenn er den Rauchmelder eigenständig wartet, kann er die Kosten auf die Betriebskosten umlegen. In anderen Bundesländern ist die Verantwortlichkeit nicht klar geregelt.
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