Wasserschaden im Keller: Das Wichtigste in Kürze
Sind wir ein Partner, auf den im Notfall Verlass ist? Unsere Kunden sagen ja und haben uns überdurchschnittlich stark beurteilt. Mit dem Gesamturteil "Sehr Gut" zählen wir laut FocusMoney zu den "Fairsten Schadenregulierern" unter den Hausratversicherern.
Wasser zählt in Häusern und Wohnungen zu den häufigsten Ursachen für Schäden. Jeden Tag werden den Versicherungen in Deutschland im Schnitt rund 3.000 Wasserschäden gemeldet. Spätestens wenn steigendes Grundwasser, ein Rohrbruch oder Starkregen im Keller einen Wasserschaden verursacht, ist man als Vermieter bzw. Hausbesitzer froh, einen guten Versicherungsschutz zu besitzen. Doch welche Versicherungen schützen Dich bei Wasserschäden im Keller und wie handelt man richtig? In diesem Ratgeber erhältst Du alle Infos zum richtigen Verhalten und den relevanten Versicherungen bei Wasserschäden im Keller. Allgemeine Informationen zur Hausratversicherung von CosmosDirekt findest Du auf unserer Produktseite.
Erklärvideo: Hausratversicherung und Schadenmeldung
Wasserschaden im Keller: Was tun?
Wer einen Wasserschaden im Keller bemerkt, sollte – wenn möglich – die Ursache des Schadens finden, ihn beheben und damit den Schaden so gut es geht eingrenzen. Damit die Kosten für den Wasserschaden im Keller später von der Versicherung übernommen werden, muss der Schaden zudem dokumentiert und die entsprechende Versicherung über den Fall informiert werden.
Wasserschaden eingrenzen
Wenn das Wasser im Keller steigt, ist schnelles Handeln gefragt. Sofern möglich, solltest Du versuchen die Ursache für den Wasserschaden zu lokalisieren und soweit es geht einzudämmen. Drehe bei einem Rohrbruch also z. B. das Wasser vom Haupthahn ab. Auch den Strom solltest Du wegen der Gefahr von Stromschlägen vorsichtshalber abstellen, sofern Du den Stromkasten gefahrlos erreichen kannst.
Nach Wasserschäden: Wasser abpumpen und Keller trocknen
Der nächste Schritt ist, das Wasser so gut es geht aus dem Keller zu beseitigen, um anschließend den Boden zu trocknen. Zögere bei schweren Wasserschäden im Keller (z. B. nach einer Überschwemmung) nicht, professionelle Hilfe zu rufen – die Feuerwehr ist hier der richtige Ansprechpartner. Sofern Du keine Zusatzoption in Deiner Versicherungspolice hast, musst Du die Kosten für das Abpumpen Deines Kellers jedoch selbst tragen. Lediglich bei Hochwasser durch übergelaufene Flüsse kommt in einigen Fällen die Kommune dafür auf.
Wenn das Wasser entfernt wurde, sollte auch der mit dem Wasser eingetretene Schlamm möglichst zeitnah aus dem Keller beseitigt werden. Sobald es erst mal zur Trocknung kommt, ist der dann feste Schlamm nämlich deutlich komplizierter zu entfernen. Die an Boden und Wänden verbleibende Feuchtigkeit kann im Rahmen einer professionellen Trocknung behoben werden. Die dafür entstehenden Kosten werden in der Regel auch von der Versicherung übernommen.
Schäden festhalten und an die Versicherung melden
Sind die größten Risiken beseitigt, solltest Du den Fall dokumentieren, damit die Kosten für den Wasserschaden im Keller später von Deiner Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung übernommen werden. Zum Zweck eines späteren Nachweises kannst Du Bilder und Videos der Situation sowie der beschädigten Gegenstände machen, den Wasserstand markieren und – sofern bekannt – die Ursache des Schadens fotografieren. Zudem solltest Du Deine Versicherung zeitnah über den Wasserschaden im Keller informieren.
Wichtig: Entsorge die vom Wasser beschädigten Gegenstände nur nach Rücksprache mit Deiner Versicherung. Unter Umständen ist für eine spätere Erstattung der Kosten zunächst eine Begutachtung durch einen Sachverständigen nötig.
Wer übernimmt die Kosten beim Wasserschaden im Keller?
In der Regel greift entweder die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratversicherung bei Wasserschäden im Keller. Dabei kommt es darauf an, wo genau der Schaden entstanden ist. Ist eine Naturgewalt, z. B. Hochwasser oder Starkregen, die Ursache für den Schaden, handelt es sich um Elementarschäden, für die bei einigen Versicherern spezielle Elementarschadenversicherungen oder Zusatzbausteine für Elementarschäden abgeschlossen werden können. Wurde der Schaden durch einen Dritten verursacht, greift dessen Privat-Haftpflicht.
Wann zahlt die Hausratversicherung für Wasserschäden im Keller?
Eine Hausratversicherung greift bei Schäden an Deiner Wohnungseinrichtung, also z. B. an Deinen Möbeln oder Deiner Kleidung. Werden die im Keller gelagerten Möbel oder sonstige Gegenstände durch Wasser beschädigt, fällt das unter die Hausratversicherung - allerdings oft nur bei Leitungswasserschäden, wie z. B.:
- Rohre für Trink- und Abwasser
- Leitungssystem in Haus und Wohnung
- Angeschlossene Schläuche von Waschmaschine, Geschirrspüler, etc.
- Warmwasser und Dampfheizungsanlagen
- Klima-, Solar- und Wärmepumpenheizungen
- Berieselungs- und Sprinkleranlagen
Wann greift die Wohngebäudeversicherung für Wasserschäden im Keller?
Eine Wohngebäudeversicherung greift bei Wasserschäden am Gebäude bzw. an der Wohnung, also z. B. an Türen, Böden oder dem Dach. Auch für die Wohngebäudeversicherung gilt bei Wasserschäden im Keller: Lediglich jene Schäden, die durch Leitungswasser verursacht werden, fallen unter den Schutz der Versicherung. Gibt es z. B. einen Rohrbruch im Gebäude und das austretende Leitungs- oder Heizungswasser beschädigt Boden und Wände im Keller, greift die Wohngebäudeversicherung. Auch frostbedingte Bruchschäden sind versichert.
Als Mieter brauchst Du Dich nicht um eine Wohngebäudeversicherung für Wasserschäden zu kümmern – in der Regel schließt der Vermieter bzw. der Eigentümer des Gebäudes eine solche Versicherung ab.
Haftpflichtversicherung bei Schäden an Dritten
Sofern Du einen Wasserschaden bei einer dritten Person verursachst, der Schaden also nicht an Deinen Gegenständen entsteht, greift Deine private Haftpflichtversicherung. Läuft Dir zum Beispiel die Badewanne über und das Wasser sickert in die Wohnung des Mieters unter Dir, können erhebliche Kosten an dessen Hausrat bzw. dessen Wohnung entstehen, welche dann von Deiner Haftpflichtversicherung übernommen werden.
Verursacht ein anderer Mieter Wasserschäden im Keller oder in einer der Räume in Deiner Wohnung, kommt entsprechend dessen Haftpflichtversicherung für die entstandenen Kosten auf.
Bei Wasserschäden im Keller einer Mietwohnung: Entschädigung durch Mietminderung
Sollte im Keller Deiner Mietwohnung ein Wasserschaden auftreten, steht Dir eine Entschädigung in Form einer Mietminderung zu, sofern der Keller durch den Wasserschaden vorübergehend nicht benutzt werden kann. Die Höhe der Mietminderung orientiert sich an der sogenannten Mietminderungsquote, ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich.
Wann zahlt die Versicherung keine Entschädigung für den Wasserschaden im Keller?
Sowohl die Gebäudeversicherung als auch die Hausratversicherung greifen nur bei Wasserschäden im Keller, die durch Leitungswasser verursacht werden – sofern kein Zusatz für Elementarschäden abgeschlossen wurde.
Nicht unter den Versicherungsschutz fallen daher bei einigen Versicherern:
- Schäden am Boden durch aufsteigendes Grundwasser
- Schäden infolge von Rückstau in der Kanalisation
- Wasserschäden durch stehende oder fließende Gewässer
- Wasserschäden durch Plansch- und Reinigungswasser
- Elementarschäden (Schäden durch Naturgewalten, z. B. Starkregen, Hochwasser)
Auch bei grober Fahrlässigkeit ist es möglich, dass weder die Hausrat- noch die Wohngebäudeversicherung für den Wasserschaden im Keller aufkommt. Lässt Du z. B. das Kellerfenster offenstehen und der eindringende Regen verursacht einen Wasserschaden, werden die Kosten unter Umständen nicht übernommen. Zu fahrlässigem Verhalten zählt auch, wenn sämtliche Leitungen und Geräte mit Wasseranschluss, z. B. die Waschmaschine, nicht regelmäßig auf mögliche Schäden kontrolliert werden.
So kannst Du Wasserschäden im Keller vorbeugen
Im Idealfall kommt es natürlich gar nicht erst zu Wasserschäden im Keller. Insbesondere für Schäden durch Hochwasser können Hausbesitzer bzw. Vermieter sinnvolle Präventivmaßnahmen ergreifen, z. B. Schutzelemente oder spezielle Abdichtungen für die Fenster im Keller. Wer ein neues Haus baut oder gerade in der Sanierung steckt, findet in der Hochwasserschutzfibel des BMI wichtige Hinweise für die Gebäudeplanung.
Fazit: Bei einem Wasserschaden im Keller leisten verschiedene Versicherungen Entschädigung
Eine einzelne Versicherung, die Dich vor allen möglichen Wasserschäden im Keller schützt, gibt es nicht. Je nach Schadensart greifen entweder Haftpflicht-, Hausrat- oder Gebäudeversicherung. Bei Schäden durch Naturgewalten, z. B. Überschwemmungen, greift eine Elementarschadenversicherung, die Du in der Regel als Zusatzoption abschließen kannst.
Grundsätzlich sollte man bei einem Wasserschaden schnell handeln und die richtigen Maßnahmen treffen, um die Schäden in den betroffenen Räumen so gut es geht einzudämmen. Das ist unter anderem auch deshalb wichtig, um den Anspruch auf Versicherungsschutz nicht zu verlieren.
Für die Trocknung der Böden und Wände eignen sich spezielle Adsorptionstrockner. Auch regelmäßiges Lüften hilft, die Feuchtigkeit aus den Wänden zu ziehen und die Trocknung zu beschleunigen. Spezielle Abdichtungen an den Kellerfenstern können das Risiko zukünftiger Wasserschäden im Keller reduzieren.
Häufige Fragen zu Wasserschaden im Keller
Für die im Keller verbleibende Feuchtigkeit kann ein Kondens- oder Adsorptionstrockner genutzt werden. Auch die Ventilation von warmer Luft hilft, um feuchte Böden oder feuchte Wände schneller zu trocknen.
Schäden am Hausrat, also z. B. den Möbeln oder sonstigen persönlichen Gegenständen, können mit der Hausratversicherung geltend gemacht werden. Schäden am Gebäude, z. B. an Wänden, Böden oder Türen, können bei der Gebäudeversicherung eingereicht werden. Die Wohngebäudeversicherung zahlt zudem nicht nur Kosten für notwendige Reparaturen oder Sanierungen, sondern z. B. auch für eine professionelle Trocknung der Wände oder einer Beseitigung von Schimmelpilz, als einer der möglichen Folgen von Feuchtigkeit.
Bei Wasserschäden im Keller einer Mietwohnung zahlt die Hausratversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung des Vermieters. Wurde der Wasserschaden durch einen Mieter verursacht, greift unter Umständen auch dessen Haftpflichtversicherung.
Hochwasser infolge von Starkregen zählt zu Naturgefahren, die durch eine Elementarschadenversicherung gedeckt sind. In der Regel bieten Versicherungen sowohl bei der Hausratversicherung als auch bei der Gebäudeversicherung eine Zusatzoption für Elementarschäden.
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