Eine Person unterzeichnet einen Versicherungsvertrag.

Obliegenheiten

Pflichten gegenüber Deinem Versicherer

Das Wichtigste zu Obliegenheiten von Versicherungen

  • Definition: Obliegenheiten sind die Pflichten, die Du gegenüber Deinem Versicherungsunternehmen hast, wenn Du eine Versicherung abschließt.
  • Arten: Obliegenheiten lassen sich in zwei Arten unterteilen – vorvertragliche Obliegenheiten und Obliegenheiten während der Vertragslaufzeit und im Schadensfall.
  • Bedeutung: Für Dich als Versicherungsnehmer spielt die Erfüllung der Obliegenheiten eine wichtige Rolle. Bei Nichtbeachtung kann Dein Versicherungsschutz in Gefahr geraten.
  • Obliegenheitsverletzung: Kommst Du z. B. Deiner Anzeigepflicht, Mitwirkungspflicht oder Schadensminderungspflicht nicht nach, kann Dein Versicherer (je nach Schwere der Umstände) die Zahlung im Schadensfall verweigern oder sogar den gesamten Versicherungsvertrag mit Dir anfechten.

Für alle Arten von Versicherungen erlegen Versicherungsunternehmen ihren Kunden bestimmte Pflichten auf, die im Versicherungsvertrag festgeschrieben sind: sogenannte Obliegenheiten. Diese regeln unter anderem, wie sich Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens verhalten müssen. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Obliegenheitsverletzung – und die kann Konsequenzen haben. Welche Obliegenheiten Du als Versicherungsnehmer kennen solltest und was passieren kann, wenn Du Dich nicht an diese hältst, haben wir Dir hier zusammengefasst. Informationen zu den Versicherungen von CosmosDirekt findest Du auf unseren Produktseiten.

Was sind Obliegenheiten? Definition

Obliegenheiten sind laut Definition Verhaltensvorschriften oder auch Sorgfaltspflichten, die Dich treffen, wenn Du bei einem Versicherer eine Versicherung abschließt. Ob Risikolebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, private Haftpflicht oder Kfz-Versicherung, spielt dabei keine Rolle. Die Vertragspflichten gelten für alle Versicherungen.

Manche der Obliegenheiten ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz (kurz: VVG), andere regelt Deine Versicherung individuell mit Dir im Vertrag oder in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Das Versicherungsvertragsgesetz – VVG – unterscheidet dabei zwei Arten von Obliegenheiten: Diejenigen, die Du bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrags beachten musst und die, die während der Laufzeit der Versicherung und im Versicherungsfall gelten – also dann, wenn es zum Eintritt eines Schadens kommt.

Obliegenheiten vor Vertragsschluss

Zu den Obliegenheiten, die Du vor Vertragsschluss beachten musst, gehört zum einen die Anzeigepflicht. Damit ist Deine Pflicht als Versicherungsnehmer gemeint, sämtliche Fragen bei der Antragsstellung vollständig, genau und wahrheitsgetreu zu beantworten. Interessierst Du Dich z. B. für eine Risikolebensversicherung für Deine Kinder, um sie im Falle Deines Todes finanziell versorgt zu wissen, stellt Dir die Versicherung Fragen zu Deinem Gesundheitszustand. Dazu gehören auch Angaben zu Vorerkrankungen und zu gesundheitsschädlichem Verhalten wie Rauchen.

Sei bei der Beantwortung dieser Fragen unbedingt ehrlich – denn stellt sich im Versicherungsfall heraus, dass Du z. B. eine Vorerkrankung verschwiegen hast, die Deinen frühzeitigen Tod verursachte, kann die Risikolebensversicherung die Auszahlung der Versicherungssumme an Deine Hinterbliebenen verweigern. Eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt es nicht.

Die Anzeigepflicht als Obliegenheit betrifft aber nicht nur Lebensversicherungen, sondern beispielsweise auch Haushaltsversicherungen. Möchtest Du Dein Hab und Gut im Falle eines Wasserschadens oder bei einem Einbruch gut versichert wissen, musst Du der Versicherung vor Vertragsschluss genau mitteilen, welchen Wert die zu versichernden Dinge haben. Auf dieser Basis berechnet die Versicherung die entsprechenden Beiträge.

Eine weitere vorvertragliche Obliegenheit ist die Verhinderung einer Gefahrerhöhung. Was bedeutet diese Obliegenheit? Bleiben wir beim Beispiel der Hausratversicherung: Wird ein Gerüst aufgestellt, weil die Fassade Deines Wohngebäudes erneuert wird, erleichtert das Einbrechern potenziell den Einstieg in Deine Wohnung. Es ist also wahrscheinlicher, dass es durch das Gerüst zum Schadenfall kommt. Deswegen musst Du diese Gefahrerhöhung der Versicherung mitteilen.

Generell solltest Du eine Gefahrerhöhung ohnehin vermeiden, damit es im Schadenfall nicht zu Problemen mit Deiner Versicherung kommt. Klar, das durch Deine Hausverwaltung aufgestellte Gerüst kannst Du nicht verhindern – mit Sommerreifen im Winter auf vereisten Straßen zu fahren, allerdings schon. Denn auch das zählt als Gefahrerhöhung und kann die Schadensregulierung Deiner Kfz-Versicherung negativ beeinflussen.

Obliegenheiten nach Vertragsschluss

Auch nach Abschluss des Versicherungsvertrags treffen Dich als Versicherungsnehmer bestimmte Obliegenheiten. Dazu gehört zum einen natürlich die pünktliche und vollständige Zahlung der Versicherungsbeiträge durch Dich als Schuldner – ohne Leistung gibt es keinen Versicherungsschutz.

Kommt es zu einem Versicherungsfall, hast Du eine erneute Anzeigepflicht: Du musst dem Versicherer unverzüglich mitteilen, welcher Schaden eingetreten und wie es dazu gekommen ist. Was im Versicherungsrecht als „unverzüglich“ gilt, ist nicht zentral im VVG geregelt, sondern steht in der Regel in Deinem Versicherungsvertrag.

Und noch eine Obliegenheit betrifft Dich im Versicherungsfall: Die Schadensminderungspflicht. Du bist als Schuldner der Versicherung dazu angehalten, Dich so zu verhalten, dass der entstandene Schaden nicht noch vergrößert wird.

Hattest Du beispielsweise einen Autounfall, musst Du den Unfallort mit einem Warndreieck absichern. Ist bei einem Unwetter die Terrassentür zu Bruch gegangen, musst Du die offene Stelle bestmöglich abdichten, damit Wind und Regen nicht noch mehr Schäden an der Inneneinrichtung verursachen. Steht Dein Badezimmer aufgrund eines gerissenen Waschmaschinenschlauchs unter Wasser, solltest Du schnellstmöglich den Haupthahn abdrehen und nassen Hausrat retten, bevor Du den Schaden Deiner Hausratversicherung meldest.

Welche Obliegenheiten gibt es bei Versicherungen? 6 Beispiele

Was „Obliegenheit“ bedeutet und welche Arten von Obliegenheiten es im Versicherungskontext gibt, haben wir geklärt. Damit Du Bescheid weißt, welche konkreten Sorgfaltspflichten Dich als Versicherungsnehmer treffen, sind hier ein paar Beispiele für Obliegenheiten von Versicherungen noch einmal zusammengefasst:

  • Anzeigepflicht: Ob bei einem Schaden oder noch vor Abschluss des Versicherungsvertrags – Du hast eine Anzeigepflicht. Melde einen eingetretenen Schaden am besten noch am gleichen Tag und beantworte Fragen zu persönlichen Umständen vor Vertragsschluss wahrheitsgetreu, um Probleme bei der Schadensregulierung zu vermeiden.
  • Dokumentationspflicht: Du hattest einen Unfall mit Deinem Auto, einen Rohrbruch bei Dir Zuhause oder hast versehentlich den neuen Teppich bei Freunden mit Rotwein „verschönert“? Damit Deine Kfz-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung zahlt, dokumentiere den Schaden mit Fotos und Videos.
  • Mitteilungspflicht: Du bist umgezogen, möchtest Deinen Partner mit in Deine Versicherung aufnehmen oder kannst eine Gefahrenerhöhung nicht verhindern? Dann solltest Du dies dem Versicherer unverzüglich mitteilen – denn als Versicherungsnehmer trifft Dich die Obliegenheit der Mitteilung.
  • Schadenssicherungspflicht: Den zu Bruch gegangenen Gegenstand einfach entsorgen? Besser nicht – zumindest nicht bevor sich Deine Versicherung selbst ein Bild vom Schaden gemacht hat. Die Schadenssicherungspflicht zählt zu Deinen Obliegenheiten.
  • Schadensminderungspflicht: Du weißt es bereits – als Versicherungsnehmer musst Du bei einem eingetretenen Schaden dafür Sorge tragen, dass dieser nicht noch zunimmt, etwa indem Du Unfallstellen sicherst.
  • Mitwirkungspflicht: Ist ein Schaden entstanden, bist Du verpflichtet, bei dessen Aufklärung mitzuwirken. Neben Fotos und Videos vom Schaden selbst verlangt die Versicherung in der Regel eine Schilderung der Geschehnisse. Auch kann sie Dich dazu auffordern, Beweise zu sammeln, um Ursache und Eintritt des Schadens genauer untersuchen zu können.

Nicht alle genannten Obliegenheiten musst Du als Versicherungsnehmer von Dir aus erbringen. Einige sind erst dann erforderlich, wenn Dich Dein Versicherer danach fragt und Dich beispielsweise um das Einreichen von Kaufbelegen, Fotos vom Schaden oder um eine schriftliche Stellungnahme bittet.

Was passiert bei einer Verletzung der Obliegenheiten?

Eine Verletzung von Obliegenheiten – also die Nichteinhaltung Deiner Sorgfaltspflichten als Versicherungsnehmer – kann dazu führen, dass Dein Versicherer im Falle eines Schadens die Regulierung ablehnt oder die Leistungen kürzt. Auch eine Kündigung bzw. Anfechtung Deines Versicherungsvertrags ist möglich.

Mit welchen Rechtsfolgen zu rechnen ist, hängt von der Schwere der Obliegenheitsverletzung ab, also davon, ob und inwieweit der Versicherungsnehmer selbst für die Verletzung der vertraglichen Pflichten verantwortlich ist.

Unterschieden wird im Versicherungsrecht zwischen:

  • Fahrlässiger Obliegenheitsverletzung: Verletzt Du Deine Pflichten als Versicherungsnehmer fahrlässig, übernimmt die Versicherung Deinen Schaden dennoch. Sie hat allerdings das Recht, aufgrund der Fahrlässigkeit den Vertrag mit Dir innerhalb eines Monats zu kündigen.
  • Grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung: Hast Du hingegen grob fahrlässig Deine Obliegenheiten verletzt und ist es dadurch zum Eintritt eines Schadens gekommen, kann Deine Versicherung die Schadensregulierung verweigern und muss nicht für Deinen Schaden aufkommen. Dies wird auch als Leistungsfreiheit bezeichnet.
  • Vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung: Missachtest Du Deine Sorgfaltspflichten mit Vorsatz, darf die Versicherung nicht nur die Zahlung verweigern – sondern hat neben der Leistungsfreiheit auch das Recht, den Vertrag mit Dir anzufechten, solltest Du vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben. Das gilt nämlich als arglistige Täuschung und kann zudem dazu führen, dass Du bereits erhaltene Leistungen zurückzahlen musst.

Machst Du unvollständige, versehentlich falsche oder gar bewusst unwahre Angaben, liegt eine Obliegenheitsverletzung der Versicherung vor. Die Rechtsfolgen einer solchen Pflichtverletzung bemessen sich daran, ob diese auf Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht. Mehr dazu liest Du auch in unserem Ratgeberartikel zum Thema „Zahlt die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit?“.

Du möchtest sichergehen, dass alle Deine Angaben bei uns korrekt hinterlegt sind oder möchtest uns eine Änderung zu Deinem Versicherungsvertrag mitteilen? Kontaktiere uns einfach per Telefon, schreib eine E-Mail oder wende Dich an unsere Versicherungsexperten im Live Support.

Fazit: Kenne Deine Pflichten als Versicherungsnehmer

Obliegenheiten sind Verhaltensnormen und Sorgfaltspflichten, zu deren Einhaltung Du Dich bereit erklärst, wenn Du eine Versicherung abschließt. Die Obliegenheiten sind in Deinem Versicherungsvertrag geregelt und listen Deine Pflichten vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit auf. Insbesondere im Schadensfall kommt es darauf an, dass Du die Obliegenheiten beachtest, da sonst reduzierte Leistungen aufgrund einer Obliegenheitsverletzung die Folge sein können. Im schlimmsten Fall besteht für die Versicherung Leistungsfreiheit – sie muss dann nicht zahlen.

Schildere einen entstandenen Schaden also unverzüglich, fertigte Fotos zu Beweiszwecken an, entsorge beschädigte Gegenstände nicht ohne Einverständnis der Versicherung und sorge dafür, dass sich ein entstandener Schaden nicht noch weiter ausbreitet. Hast Du Deine Vertragspflichten im Blick, brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen, dass es im Schadensfall zu Problemen mit Deinem Versicherer kommt.

Häufige Fragen zu Obliegenheiten von Versicherungen

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