Alles Wissenswerte zum Thema Versicherungen im Praktikum in Kürze
Ob Schüler, Student oder Azubi: Für viele steht während der schulischen oder universitären Ausbildung ein Praktikum auf dem Programm. Praktika dienen dazu, einen ersten Einblick in Berufe zu erlangen. Aus diesem Grund wird beispielsweise neben einem theoretischen Studium oft ein Pflichtpraktikum von Studenten verlangt, die so bereits herausfinden können, ob ihnen der Beruf, den sie lernen, auch im praktischen Alltag zusagt.
Doch welche Versicherungen braucht man während des Praktikums? Macht es einen Unterschied, ob Du ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum absolvierst? Und bist Du auch versicherungspflichtig, wenn Du in Deinem Praktikum nicht vergütet wirst? Das alles erfährst Du hier!
Welche Versicherungen braucht man als Praktikant?
Als Praktikant bist Du generell versicherungspflichtig. Zu den wichtigsten Versicherungen, die Du im Praktikum benötigst, zählen:
- Krankenversicherung
- Private Haftpflichtversicherung
- Unfallversicherung
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung gehört zu den sozialversicherungspflichtigen Abgaben und wird bei Arbeitnehmern automatisch vom Gehalt abgezogen. Doch wie ist das bei der Versicherung für Studenten, die nur für kurze Zeit während eines Praktikums in einem Unternehmen sind?
Bei Zwischenpraktika gibt es keine Versicherungspflicht – egal, ob Du dafür ein Entgelt erhältst oder wie lange das Praktikum dauert. Bis 25 Jahre bist Du sowieso bei Deinen Eltern mit in der Familienversicherung krankenversichert. Danach musst Du Dich selbst versichern. Die Versicherung über die Eltern gilt jedoch nur, solange Du nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienst. Überschreitest Du diese Grenze, hast Du keinen Anspruch auf die Familienversicherung mehr. In der Regel werden in diesem Fall dann auch die Beiträge automatisch von Deinem Gehalt abgezogen.
Greift die Familienversicherung nicht, solltest Du bei freiwilligen Praktika, die nicht von Schule, Studium oder Ausbildung vorgeschrieben sind, Folgendes beachten:
- Wenn das Praktikum nicht vergütet ist, bist Du über die gesetzliche Krankenkasse versichert und der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbetrag
- Wenn das Praktikum vergütet ist:
- < 450 Euro: Du bist über die gesetzliche Krankenkasse versichert und der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbetrag
- > 450 Euro: Der Pflichtbeitrag wird anteilig von Dir und dem Arbeitgeber übernommen
Haftpflichtversicherung
Machst Du ein Praktikum, bist Du in der Regel über die private Haftpflichtversicherung Deiner Eltern versichert. Dies gilt, solange Du Dich in Deiner ersten Ausbildung befindest und Dein Praktikum nicht länger als 6 Monate dauert. In diesem Fall ist beispielsweise eine Haftpflichtversicherung für Studenten möglich.
Absolvierst Du ein Pflichtpraktikum im Zuge Deiner (schulischen) Ausbildung oder Deines Studiums, bist Du in der Regel über die Betriebshaftpflichtversicherung von Schule oder Uni versichert. Bei einem freiwilligen Praktikum kannst Du Dich selbst versichern, wenn Du nicht bei Deinen Eltern mitversichert bist. Eine Haftpflichtversicherung ist keine Pflicht, es kann jedoch teuer werden, solltest Du im Schadenfall eine Reparatur o. ä. aus eigener Tasche zahlen müssen.
Unfallversicherung
Um die Unfallversicherung brauchst Du Dir während Deines Praktikums keine Gedanken zu machen. Du bist in der Regel über die gesetzliche Unfallversicherung Deines Arbeitgebers versichert.
Bei einem Pflichtpraktikum kann es sein, dass Du über Deine Uni oder Hochschule unfallversichert bist. Ähnliches gilt für ein Schülerpraktikum: Während der Schulzeit sind Praktikanten gesetzlich für den Weg hin zur Arbeit bzw. den Heimweg versichert. Willst Du sowohl bei Unfällen im privaten als auch im beruflichen Umfeld abgesichert sein, kannst Du eine private Unfallversicherung abschließen.
Weitere Versicherungen, die für Praktikanten wichtig sein können
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist keine Pflicht für Praktikanten. Obwohl Du vermutlich recht jung bist, wenn Du ein Praktikum absolvierst, heißt das nicht, dass Du nicht auch berufsunfähig werden kannst. Es ist also nie zu früh, um eine BU abzuschließen.
Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung sind erst zu zahlen, wenn man mehr als 450 Euro verdient. Dies ist auch während eines Praktikums so. Die Beiträge der beiden Versicherungen werden dann in diesem Fall zwischen dem Arbeitgeber und Dir als „Arbeitnehmer“ aufgeteilt.
Für den Fall, dass es während Deines Praktikums zu einem Rechtsstreit mit Deinem Arbeitgeber kommt, kannst Du vorab eine Rechtsschutzversicherung abschließen. So bleibst Du im Falle eines Rechtsstreits nicht auf den Kosten sitzen. Bist Du unverheiratet und hast keine Einkünfte, bist Du noch im Familientarif Deiner Eltern mitversichert.
Welche Versicherungen brauche ich im Auslandspraktikum?
In der Regel bist Du auch bei einem Praktikum im Ausland über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet jedoch nur Schutz für Arbeitsstellen in Deutschland. Einen noch umfassenden Schutz bieten privat abgeschlossene Kranken-, Unfall- oder Haftpflichtversicherungen fürs Ausland, die für die Dauer des Auslandsaufenthalts abgeschlossen werden können.
Fazit: Auch als Praktikant rundum abgesichert
Generell spielen folgende Faktoren eine Rolle, ob Versicherungsbeiträge fällig werden oder nicht und wenn ja, ob Du diese selbst zahlen musst:
- Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum
- Vergütetes oder nicht vergütetes Praktikum
- Höhe der Entlohnung
- Dauer des Praktikums
- Alter des Praktikanten
Ein Großteil der Praktikanten, die während ihrer Schulzeit oder ihres Studiums ein Praktikum absolvieren, ist über die elterliche Familienversicherung kranken- und haftpflichtversichert. Auch die gesetzliche Unfallversicherung schützt in der Regel beim Praktikum. In besonderen Fällen – z. B. beim Auslandspraktikum – kann der gesetzliche Schutz mit privaten Versicherungen ergänzt werden.
Hier findest Du alle Praktikumsarten und die Versicherungen, die Du dafür benötigst, auf einen Blick:
Krankenversicherung | Haftpflichtversicherung | Unfallversicherung | |
---|---|---|---|
Zwischen-/Pflicht-praktikum |
| Familienversicherung oder über Versicherung von Schule/Uni | Über Versicherung des Arbeitgebers oder von Schule/Uni |
Freiwilliges Praktikum |
|
| Gesetzliche Unfallversicherung des Arbeitgebers |
Schülerpraktikum | Gesetzliche oder private Familienversicherung | Familienversicherung | private Versicherung |
Auslands-praktikum | Gesetzliche oder private Versicherung, ggf. Auslandskrankenversicherung sinnvoll | Eigene oder Familienversicherung, ggf. zusätzliche Auslandsversicherung sinnvoll | Private Versicherung, ggf. zusätzliche Auslandsversicherung sinnvoll |
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Häufige Fragen zum Thema Versicherung im Praktikum
Auch wenn Du während eines Schülerpraktikums einen kleinen Lohn vom Unternehmen enthältst, gibt es keine Pflicht in die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Dies gilt, solange das Schülerpraktikum nicht länger als 3 Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Jahrs dauert.
Bis 25 Jahre bist Du auch bei einer privaten Krankenversicherung über die Familienversicherung mitversichert. Wie bei Praktikanten in der gesetzlichen Krankenversicherung greift auch hier die Familienversicherung nicht mehr, wenn der Verdienst während des Praktikums 450 Euro überschreitet.
In der Regel sind Praktikanten in Unternehmen über die Familienversicherung abgesichert. Praktikanten sollten einen Nachweis für Pflichtpraktika erbringen, dann entfallen in den meisten Fällen die Beiträge zur Sozialversicherung. Bei freiwilligen Praktika müssen Arbeitgeber in der Regel Sozialversicherungsbeiträge zahlen.