Was wäre, wenn Du nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage bist, Dein Leben eigenständig zu gestalten und für Dich selbst zu entscheiden? Gibt es eine Person, die dann wichtige Entscheidung für Dich treffen darf? Soll diese auch über Deine Gesundheit entscheiden dürfen, wie z.B. notwendige Operationen oder andere ärztliche Behandlungen?
Das sind Fragen, mit denen wir uns nicht gerne beschäftigen! Jeder sollte für sich selbst entscheiden, ob eine Patientenverfügung sinnvoll ist und ob er eine solche erstellen möchte.
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist eine freiwillige, schriftliche Erklärung Deines Willens und Deiner Wünsche. Darin legst Du fest, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen ergriffen werden sollen, wenn Du nicht mehr selbst entscheiden kannst. Zudem kannst Du angeben, ob Du im Notfall Organe spenden möchtest. Das Dokument ist für Ärzte und Bevollmächtigte verbindlich.
Wann solltest Du Deine Patientenverfügung verfassen?
Es ist ratsam, sich mit wichtigen Themen zeitnah zu beschäftigen. Denn eine Situation, in der Du nicht mehr selbst entscheiden kannst, kommt meist unverhofft.
Wie sollte eine Patientenverfügung aussehen?
Damit Deine Patientenverfügung wirksam ist, muss sie bestimmte Anforderungen erfüllen:
- Deine Verfügung muss schriftlich vorliegen – dabei spielt es keine Rolle, ob sie handschriftlich oder am Computer verfasst wurde.
- Das Dokument muss Deinen Vor- und Nachnamen und Dein Geburtsdatum enthalten.
- Du musst volljährig und in der Lage sein, eine Entscheidung zu treffen.
- Es ist nur gültig, wenn es ein Datum enthält und von Dir unterschrieben wurde.
- Formuliere Deine Wünsche so konkret wie möglich, um sicherzustellen, dass sie im Ernstfall erfüllt werden. Nutze dafür Formulierungshilfen oder lass Dich von einem Notar beraten.
Du kannst Deine Patientenverfügung jederzeit widerrufen. Auch Aktualisierungen sind von Zeit zu Zeit sinnvoll.
Warum solltest Du Deine Patientenverfügung beglaubigen lassen?
Eine notarielle Beglaubigung ist empfehlenswert, da sie unter anderem bestätigt, dass Du bei der Unterzeichnung geistig voll handlungsfähig warst. Dies kann helfen, unnötige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Weitere Vorteile der notariellen Beglaubigung sind:
- Der Notar schützt Dich vor inhaltlich fehlerhaften oder unkonkreten Formulierungen
- Durch die notarielle Urkunde wird bestätigt, dass Du der Verfasser der Patientenverfügung bist
- Der Notar verwahrt das Original für Dich
- Er beurkundet Deine Geschäftsfähigkeit, wodurch Deine Verfügung später schwerer angezweifelt werden kann
Wichtige Tipps und Textvorlagen für Deine Patientenverfügung erhältst Du beim Bundesjustizministerium.
Wo solltest Du Deine Patientenverfügung aufbewahren?
Bewahre Deine Patientenverfügung bei Deinen wichtigen Unterlagen auf. Bitte sage einer Person Deines Vertrauens, wo sie die Verfügung finden kann. Denn im Ernstfall muss sie schnell gefunden werden, damit Deine Wünsche und Entscheidungen umgesetzt werden.
Was ist das Zentrale Vorsorgeregister?
Zusätzlich kannst Du Deine Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Das Register wird bereits rege genutzt. Schon mehr als 5 Mio. Verfügungen sind hier registriert
Welchen Vorteil hat die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister?
Im Notfall kann das Betreuungsgericht direkt elektronisch die Existenz Deiner Vorsorgedokumente im Zentralen Vorsorgeregister abfragen. Auch die Stiftung Warentest empfiehlt: „Jeder, der seine rechtliche Vorsorge regelt, sollte seine Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren“. (Quelle: Stiftung Warentest Finanztest, Das Vorsorge-Set, 4. Auflage, S.35)
Was passiert, wenn Du keine Patientenverfügung hast?
Wenn Du nicht mehr selbst entscheiden kannst und keine Patientenverfügung hast, entscheidet für Dich ein Vertreter (Betreuer oder Bevollmächtigter) an Deiner Stelle, zum Beispiel ob in die ärztlich indizierte Maßnahme eingewilligt wird oder nicht.
Dabei muss er Deine Behandlungswünsche oder Deinen mutmaßlichen Willen berücksichtigen, basierend auf Deinen früheren Äußerungen, Überzeugungen und Wertvorstellungen.
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Tarif CRS.84, Eintrittsalter 40 Jahre, Versicherungssumme 7.500 Euro, Nichtraucher. Zahlbeitrag nach Verrechnung der Gewinnanteile. Diese sind für das laufende Geschäftsjahr garantiert und können sich in den Folgejahren ändern. Der angegebene Beitrag gilt auf Basis der Angaben zum Rauchverhalten (Nichtraucher).
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Ausbildung zum Versicherungskaufmann bei CosmosDirekt von 1989 bis 1991. Seit 1994 ist Stefan als Online-Redakteur für unsere Webseite verantwortlich.
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