Seit dem Jahreswechsel ist der Solidaritätszuschlag Geschichte – nicht für alle, aber für rund 90 Prozent der Steuerzahler. Wir erklären, wer davon in welchem Umfang profitiert – und geben wertvolle Tipps, wie Du das zusätzliche Geld zum Vermögensaufbau oder für die Altersvorsorge nutzen kannst.
Der Solidaritätszuschlag wurde zum ersten Mal im Juli 1991 erhoben, befristet auf ein Jahr. Der „Soli“ sollte die Kosten der deutschen Wiedervereinigung finanzieren, aber auch die Unterstützung für strukturschwache Länder im ehemaligen Ostblock und Belastungen durch den Zweiten Golfkrieg. 1995 wurde der Soli erneut eingeführt. Das Wichtigste in Kürze:
- Der Solidaritätszuschlag dient zur Finanzierung der deutschen Einheit.
- Seit 1998 beträgt er 5,5 Prozent der Einkommens- und Körperschaftssteuer.
- Allein 2019 nahm das Bundesfinanzministerium 19,65 Milliarden Euro nur über den Soli ein.
Seit Anfang 2021 ist der Soli Geschichte
Nun, nach rund 25 Jahren, ist der Soli für die meisten Bundesbürger Geschichte. Ende 2019 lief der Solidarpakt II aus, der Finanzhilfen für die ostdeutschen Bundesländer und Berlin regelte. In diesem Zusammenhang wird auch der Soli zurückgefahren. Daher wurden zum Januar 2021 die Freigrenzen, bis zu denen kein Zuschlag zu zahlen ist, deutlich angehoben. In der Praxis bedeutet das:
- Steuerzahler mit niedrigem und mittlerem Einkommen zahlen keinen Solidaritätszuschlag mehr.
- Steuerzahler mit hohem Einkommen müssen den Soli weiter zahlen.
- Die Abschaffung gilt für alle Steuerzahler: Neben Arbeitnehmern werden auch Selbstständige entlastet.
Oberhalb der aktuellen Freigrenzen (Einzelveranlagung: 16.956 Euro, Zusammenveranlagung: 33.912 Euro) gibt es eine Milderungszone. Hier wird nicht gleich der volle Soli fällig, sondern der Zuschlag erhöht sich schrittweise bis zu den gesamten 5,5 Prozent. Trotzdem profitieren die meisten Bundesbürger von der Entlastung:
- Rund 90 Prozent aller Steuerzahler werden komplett entlastet.
- Für weitere 6,5 Prozent der Steuerzahler gibt es einen verminderten Soli.
- Nur 3,5 Prozent aller Steuerzahler müssen weiterhin den vollen Soli-Zuschlag zahlen.
Die Abschaffung des Solis gilt nicht für die Abgeltungssteuer. Diese wird auf Kapitalerträge erhoben, zum Beispiel Zinsen, Dividenden auf Aktien oder Gewinne aus dem Verkauf von Fonds. Wenn Du hierbei über den Sparerpauschbetrag von 801 Euro kommst, musst Du neben der Abgeltungssteuer von 25 Prozent weiterhin 5,5 Prozent Soli-Zuschlag zahlen.
Wer zahlt wann keinen Soli mehr?
Die Berechnung der Steuerlast ist bekanntlich eine komplizierte Sache, bei der viele unterschiedliche Faktoren eine Rolle spielen. Daher kommt es auf die Lebenssituation an, wann Du keinen Soli mehr zahlen musst:
Singles
Alleinstehenden müssen in Zukunft den Soli erst ab einem Jahreseinkommen von etwa 73.000 Euro zahlen. Wer mehr verdient, muss den Soli nur teilweise zahlen. Ab 109.000 Euro Einkommen wird der volle Zuschlag fällig.
Paare ohne Kinder
Hier kommt es darauf an, ob es zwei oder nur Einkommen gibt. Verdient nur ein Partner Geld, liegt die Freigrenze bei etwa 136.000 Euro. Ab 206.000 Euro Einkommen muss der volle Soli gezahlt werden. Wenn beide Partner zum Einkommen beitragen, müssen sie den reduzierten Soli erst ab einem Einkommen von 147.000 Euro zahlen. Ab 219.000 Euro wird der volle Satz erhoben.
Familien mit Kindern
Hier kommt es auf die Verdienstkonstellation, aber auch auf die Anzahl der Kinder an. Eine Familie mit nur einem Einkommen und zwei Kindern muss bis 151.000 Euro Jahresverdienst keinen Soli zahlen, darüber den ermäßigten Satz. Bei mehr als 221.000 Euro wird der volle Soli erhoben.
Zwei Beispiele
Wie viel Geld Du durch die Abschaffung des Solis zusätzlich in der Tasche hast, lässt sich pauschal nicht sagen. Schließlich hängt die Höhe der Entlastung letztendlich von Deinem Gehalt bzw. Lohn ab. Das Bundesfinanzministerium hat zwei Musterfälle durchgerechnet:
- Ein verheiratetes Paar hat zwei Kinder und zwei Einkommen (Jahresbrutto: 66.000 Euro und 54.800 Euro). Für sie fällt ab 2021 der Soli komplett weg. Dadurch spart die Familie fast 1.000 Euro im Jahr.
- Ein Single ohne Kinder bekommt einen jährlichen Bruttolohn von 31.200 Euro. Seine Ersparnis liegt bei rund 200 Euro pro Jahr.
Die Abschaffung des Solis freut auch viele Selbstständige: Rund 88 Prozent der Gewerbetreibenden sollen von einer kompletten Soli-Befreiung profitieren. Bei den Vorauszahlungen für das aktuelle Jahr, die sich an der Höhe der Einnahmen aus dem Jahr 2019 orientieren, berücksichtigt das Finanzamt bereits die neuen Freigrenzen.
Ersparnis für die Altersvorsorge nutzen
Bei einer Ersparnis von rund 1.000 Euro lautet die beste Idee: Nutze das neu gewonnene Geld sinnvoll. Und investiere es, entweder in den Vermögensaufbau oder in Deine Altersvorsorge. Je früher und je langfristiger Du sparst, desto mehr erhältst Du am Ende zurück.
Vermögensaufbau
Die Soli-Ersparnis ist also der ideale Ausgangspunkt, regelmäßig etwas Geld zurückzulegen. Zum Beispiel in unseren Flexiblen VorsorgePlan. Wir nennen es auch „das ‚bessere‘ Sparbuch“, weil Du in den ersten drei Jahren garantierte Zinsen von bis zu 1,30 % pro Jahr erhältst. Der Sparbetrag ist flexibel anpassbar – Du kannst beispielsweise mit genau dem Betrag beginnen, den Du nun durch den Wegfall des Solis zur Verfügung hast, und später weiter erhöhen.
Und trotz der Top-Konditionen bleibst Du flexibel: Wenn Du es wünscht, kannst Du den Vertrag jederzeit zum Monatsersten kündigen. Der Betrag wird dann vollständig mit Zinsen, aber ohne Gebühren ausgezahlt.
Altersvorsorge
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Geld zurücklegen ohne finanziellen Verzicht
Nutze also das Finanzpolster, das Dir der Soli-Wegfall beschert: mehr Geld für den Vermögensaufbau und die Altersvorsorge, ohne dass Du dabei an anderer Stelle verzichten muss. Geld für später zur Seite zu legen, war noch nie so einfach wie jetzt – mit den Flex-Vorsorgeprodukten von CosmosDirekt.
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Sponsoring & Innovationsmanager bei CosmosDirekt, hat neben seines Master-Studiums in Wirtschaft und Recht eine Bankausbildung absolviert, ist zertifizierter eSports-Manager und passionierter Gamer.