Ein rotes Mofa.

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E-Scooter, Mofas, Mopeds und Co.: Das ändert sich am 1. März

Das Wichtigste in Kürze

  • E-Scooter, Mofas & Mopeds, kleine Roller und große Pedelecs benötigen für den Straßenverkehr ein Versicherungskennzeichen.
  • Das Versicherungskennzeichen ist 1 Jahr gültig und wird von der jeweiligen Kfz-Versicherung ausgegeben.
  • Die Farbe des gültigen Kennzeichens wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün.
  • Wer mit einem alten Versicherungskennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtschutz und macht sich strafbar.
  • Ab 1. März 2025 sind die gültigen Versicherungskennzeichen grün.

Am 1. März beginnt das neue Versicherungsjahr für E-Scooter, Mofas, Mopeds und Co. Den Versicherungsschutz erkennt man am Versicherungskennzeichen – die Kennzeichenfarbe wechselt jährlich. Wer mit der falschen Farbe unterwegs ist, fährt ohne Versicherung und macht sich strafbar. Was das konkret bedeutet und welches Gefährt wie versichert sein muss, verraten wir Dir in unserem Ratgeber.

Neue Versicherungs­kennzeichen ab 1. März

Die Temperaturen steigen, die Sonne scheint und die Lust auf eine Tour mit dem Moped, Mofa oder E-Scooter wächst. Doch diese Motor- und Elektroroller dürfen nur mit einem gültigen Versicherungskennzeichen auf deutschen Straßen unterwegs sein. Die Farbe der jeweils bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün. Wer mit einem alten Versicherungskennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtschutz mehr und macht sich strafbar.

Die bisherigen blauen Nummernschilder sind nur bis zum 28. Februar 2025 gültig. Ab dem 1. März 2025 darfst Du Dein Moped, Mofa oder E-Scooter nur mit einem grünen Nummernschild bewegen.

Beachte hierbei: Das Versicherungskennzeichen verlängert sich nicht automatisch – Du musst es aktiv bei Deiner Versicherung neu bestellen. Du darfst Dein Fahrzeug nur benutzen, wenn es das neue grüne Kennzeichen hat. Ansonsten ist es nicht versichert. Das alte blaue Kennzeichen ist nur bis zum 28. Februar 2025 gültig.

Eine Frau fährt auf einem E-Scooter.

Für E-Scooter keine Helmpflicht. Aber: Selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit kann es zu schweren Kopfverletzungen kommen. Bitte trage zur eigenen Sicherheit stets einen Helm!

Welche Infos enthält das Kennzeichen?

Versicherungskennzeichen ab 1. März 2025

Das Versicherungskennzeichen hat zwei Zeilen, wobei in der ersten drei Ziffern und in der zweiten drei Buchstaben stehen. Durch die Buch­staben­kombination lässt sich die Versicherungs­gesell­schaft ermitteln, und die Zahlen dienen zur Unterscheidung der Versicherungs­nehmer.

Zudem ist auf dem Versicherungs­kennzeichen das Jahr vermerkt, in welchem dieses gültig ist. Zudem befindet sich auch die Prägung „GDV“ (Gesamt­verband der Deutschen Ver­sicherungs­wirtschaft) auf dem Versicherungs-Kennzeichen. Wie ein Kennzeichen aussieht, zeigt Dir die Grafik.

Versicherungskennzeichen zum Kleben

Seit dem 1. März 2021 gibt es auch Kennzeichen zum Kleben. Waren die vorherigen Plaketten immer aus Alu oder als Stahlblech zum Anschrauben in den Maßen 13 x 10,1 cm gefertigt, kannst Du die Kennzeichen auch als Klebefolie bestellen und auf einem dauerhaft montierten Kunststoffträger anbringen.

Für welche Fahrzeuge gelten Ver­sicherungs­kennzeichen?

Steigst Du neu ins (motorisierte) Zweiradgeschäft ein, hilft Dir der folgende Überblick bei der Orientierung, ob Du eine Kfz-Haftpflicht und somit ein grünes Kennzeichen für die kommende Saison brauchst. Versicherungspflichtig sind folgende Fahrzeuge:

  • E-Scooter & Segways bis 20 km/h, die gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung eine Betriebserlaubnis haben
  • Motorroller, Mofas & Mopeds bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h
  • Quads & Trikes bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h
  • E-Roller mit Betriebserlaubnis und einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h
  • Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder tretunabhängiger Motorunterstützung bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit

Bitte beachte, dass neben der Kennzeichenpflicht für viele Motor- und Elektroroller noch weitere Pflichten zu erfüllen sind. So musst Du beim Fahren die Betriebserlaubnis mit Dir führen. Diese beinhaltet technische Daten zum Motorroller, die Fahrzeugidentifizierungsnummer sowie den Namen und die Anschrift des Halters.

Deinen E-Scooter bei uns versichern

Du kannst Deinen versicherungspflichtigen E-Scooter, der eine Betriebserlaubnis für ein Elektrokleinstfahrzeug hat, bei uns versichern (Elektrokleinstfahrzeuge-Versicherung).

Dein E-Scooter muss eine Betriebserlaubnis haben und für den Straßenverkehr zugelassen sein. Ein Führerschein ist für den Fahrer nicht notwendig, er muss aber mindestens 14 Jahre alt sein. Um Deinen E-Scooter zu versichern, brauchst Du auch eine Datenbestätigung.

Nicht alle Elektrokleinstfahrzeuge zählen zur Kategorie der E-Scooter. Folgende versichern wir nicht.

Einmal zahlen und die ganze Saison fahren

E-Scooterversicherung Preisbeispiel und Kosten

Zum Beispiel:

Versicherungsbeginn 01.03.2025
Versicherungsende 28.02.2026
58,00 € einmalig für die Haftpflicht1
95,00 € einmalig für die Haftpflicht mit Teilkasko2
E-Scooterversicherung von CosmosDirekt

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    Kfz-Haftpflichtversicherung: 100 Mio. Euro Pauschaldeckung, Zahlweise: Einmalbeitrag, Versicherungsbeginn: 01.03.2025, Versicherungsdauer: 01.03.2025 bis 28.02.2026.

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    Kfz-Haftpflichtversicherung: 100 Mio. Euro Pauschaldeckung, Teilkasko: 150 Euro Selbstbeteiligung, Zahlweise: Einmalbeitrag, inklusive gesetzlicher Versicherungssteuer.

Über den Autor
Stefan

Stefan ist seit 1994 als Online-Redakteur für unsere Webseite verantwortlich.
Hobbies: Bodybuilding, Reisen, Autos, Motorräder, Heavy Metal, American Football.

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