Was ab dem 1. März 2024 für E-Scooter, Mofas, Mopeds und Co. gilt und was Du dabei beachten musst, verraten wir Dir hier in unserem Ratgeber.
Wissenswertes zum Saisonstart 2024
Offizieller Saisonstart für motorisierte und elektrobetriebene Zweiräder ist der 1. März. Denn dann beginnt das neue Versicherungsjahr. Was das konkret bedeutet und welches Gefährt wie versichert sein muss, verraten wir Dir hier.
Was ändert sich zum 1. März 2024?
Die Temperaturen steigen, die Sonne scheint und die Lust auf eine Tour mit dem Moped, Mofa oder E-Scooter wächst. Doch diese Motor- und Elektroroller dürfen nur mit einem gültigen Kennzeichen auf deutschen Straßen unterwegs sein, das jedes Jahr eine andere Farbe hat. So können Polizisten bei Verkehrskontrollen schon von weitem sehen, ob und dass ein Zweirad richtig versichert ist.
Beachte hierbei: Das Versicherungskennzeichen verlängert sich nicht automatisch – Du musst es aktiv bei Deiner Versicherung neu bestellen. Du darfst Dein Fahrzeug nur benutzen, wenn er das neue blaue Kennzeichen trägt. Ansonsten ist er nicht versichert. Und das Kennzeichen ist nur bis zum 28. Februar 2025 gültig – egal, wann Du das aktuelle bestellt hast.
Kennzeichen zum Kleben
Seit dem 1. März 2021 gibt es auch Kennzeichen zum Kleben. Waren die vorherigen Plaketten für Motorroller immer aus Alu oder als Stahlblech zum Anschrauben in den Maßen 13 x 10,1 cm gefertigt, kannst Du die Kennzeichen auch als Klebefolie bestellen und auf einem dauerhaft montierten Kunststoffträger anbringen.
Was genau sagen die Kennzeichen aus?
Ähnlich wie beim Auto sagen auch die Nummernschilder an Elektro- und Motorrollern nichts über die Fahrerlaubnis und den Besitzer des Fahrzeugs aus, sondern nur etwas über den Versicherungsstatus: Ein Fahrzeug mit Nummernschild verfügt über eine gültige, gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Diese Police übernimmt Ansprüche, die bei Schäden an Dritten (Personen, aber auch Gegenständen) durch das Fahrzeug verursacht werden – also, wenn Du beispielsweise einen Unfall mit Deinem Roller hast und dabei ein anderes Fahrzeug beschädigst.
Einmal zahlen und die ganze Saison fahren
Zum Beispiel: |
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Versicherungsbeginn 01.12.2024 |
Versicherungsende 28.02.2025 |
25,00 € einmalig für die Haftpflicht1 |
50,00 € einmalig für die Haftpflicht mit Teilkasko2 |
Für diese Fahrzeuge sind die neuen Kennzeichen Pflicht
Steigst Du neu ins (motorisierte) Zweiradgeschäft ein, hilft Dir der folgende Überblick bei der Orientierung, ob Du eine Haftpflichtversicherung und somit ein blaues Kennzeichen für die kommende Rollersaison brauchst. Versicherungspflichtig sind folgende Fahrzeuge:
- Motorroller, Mofas und Mopeds bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h
- Quads und Trikes bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h
- E-Roller mit Betriebserlaubnis und einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h
- E-Scooter und Segways bis 20 km/h, die entsprechend der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung eine Betriebserlaubnis haben
- Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder tretunabhängiger Motorunterstützung bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
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