Deine Motorradversicherung ist mindestens einmal im Jahr kündbar. Unter bestimmten Umständen, wie zum Beispiel Beitragserhöhungen, können Sonderkündigungsrechte entstehen. Überstürzt sollte aber niemand seine Motorradversicherung beenden. Ansonsten besteht die Gefahr, ohne den gewünschten Versicherungsschutz dazustehen. In unserem Ratgeber erfährst Du, was zu beachten ist, wenn Du Deine Motorradversicherung kündigen möchtest. Der Ratgeber bietet Dir allgemeine Informationen zum Kündigen einer Motorradversicherung. Produktinformationen zur Motorradversicherung von CosmosDirekt findest Du hier.
Was ist die reguläre Kündigung der Motorradversicherung?
Von einer regulären oder ordentlichen Kündigung ist die Rede, wenn sie zum Ende der Vertragslaufzeit erfolgt. Diese beträgt immer ein Jahr und wird um ein weiteres Jahr verlängert, wenn keine Kündigung eingeht. Die Kündigungsfrist beträgt dabei stets 1 Monat. Unterschiede können sich allerdings beim Zeitpunkt ergeben, zu dem ein Vertrag ausläuft. Das ist wiederum maßgeblich für den Stichtag, zu dem die Kündigung spätestens erfolgen muss. Gewissheit bringt der Blick in den Versicherungsvertrag.
Motorradversicherung mit Jahresvertrag kündigen
Wenn sich der Versicherungsschutz über das gesamte Jahr erstreckt, endet der Vertrag in der Regel am Jahresende. Daher wird der Vertrag regulär zum Jahresende gekündigt. Wegen der Kündigungsfrist von 1 Monat muss das Schreiben spätestens am 30. November dem bisherigen Versicherer vorliegen. Wer das Schreiben erst am Stichtag abschickt, hält die Frist nicht ein. Um sicherzugehen, sollten sich Versicherungsnehmer für ein Einschreiben mit Rückschein entscheiden und um eine Bestätigung der Kündigung bitten.
Vertragsende Jahresvertrag | Stichtag für Kündigung |
---|---|
31. Dezember | 30. November |
Motorradversicherung mit Saisonkennzeichen kündigen
Bei einem Saisonkennzeichen wird das Vertragsende mitunter anders terminiert. Oftmals gilt der Zeitraum des Saisonkennzeichens – zum Beispiel vom 1. April bis zum 31. Oktober. Daher legen einige Policen den 31. März als letzten Vertragstag fest. Das Kündigungsschreiben muss dann am 28. Februar beim Versicherungsunternehmen eingegangen sein.
Vertragsende Saisonkennzeichen | Stichtag für Kündigung |
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28. Februar | 31. Januar |
31. März | 28. Februar |
Die Sonderkündigung
Unter bestimmten Bedingungen sehen Motorradversicherungen ein Sonderkündigungsrecht vor. Damit geht einher, dass der Vertrag unabhängig vom Ende des Vertrags gekündigt werden kann.
Was muss das Kündigungsschreiben enthalten?
Wer seine Motorradversicherung kündigen will, kann das formlos tun. Wichtig ist, dass das Schreiben folgende Punkte enthält:
- Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
- Name und Anschrift der Versicherungsgesellschaft
- Versicherungsnummer der Motorradversicherung
- Nennung der Kündigungsart: zum Vertragsende oder Sonderkündigung
- Nennung des Kündigungsdatums
- Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung
- Unterschrift mit Orts- und Datumsangabe
Eine reguläre Kündigung muss nicht weiter begründet werden. Im Falle einer Sonderkündigung hingegen sollte der Grund aufgeführt sein. In der Regel wird die Kündigung postalisch vorgenommen – am besten per Einschreiben mit Rückschein. Wer plant, seine Motorradversicherung per Fax oder E-Mail zu kündigen, sollte dies mit dem Versicherer klären.
Hier findest Du einen Vordruck, um die Motorradversicherung zu kündigen. Vor der Kündigung solltest Du Dir jedoch ein Angebot für einen Folgevertrag einholen. Der neue Versicherungsschutz sollte immer geklärt sein, bevor die Kündigung der bestehenden Versicherung erfolgt. Denn die Versicherer haben das Recht, die Teil- oder Vollkasko für einen Versicherungsnehmer abzulehnen. Eine Haftpflichtversicherung darf dagegen nicht abgelehnt werden. In unserem Ratgeber Motorradversicherung wechseln erläutern wir, worauf Du beim Vergleich und Wechsel der Versicherungen achten musst.
Die Versicherung im Todesfall
Der Tod des Versicherungsnehmers führt nicht zum Ende des Vertrags. Hat der Erblasser ein Motorrad, so hatte er zwangsläufig auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Da sich die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht auf eine bestimmte Person bezieht, sondern auf ein Kraftfahrzeug, geht der Versicherungsvertrag automatisch im Erbfall auf die Erben über. Der Versicherer ist aber berechtigt Anpassungen an der Beitragshöhe, zum Beispiel aufgrund der Schadenfreiheitsklasse oder des Alters des Erben, vorzunehmen. Ein Sonderkündigungsrecht der Kfz-Haftpflichtversicherung haben die Erben nicht. Eine Sonderkündigung ist nur bei einem Verkauf des Motorrads oder bei einer Umschreibung auf einen Erben möglich. In diesem Fall wird der gezahlte Versicherungsbeitrag anteilsmäßig zurückerstattet.
Fazit: Die Möglichkeit nutzen, eine Motorradversicherung zu kündigen
Wer eine Motorradversicherung gefunden hat, die adäquate Leistungen bietet wie die bestehende Versicherung, aber günstiger ist, sollte auch kündigen. Allerdings solltest Du die Kündigung erst dann versenden, wenn Du ein attraktives Angebot der neuen Versicherung vorliegen hast. Kündbar ist ein Vertrag mindestens einmal im Jahr am Ende der Laufzeit. Diese fällt häufig auf das Jahresende. Dabei ist die Kündigungsfrist von 1 Monat einzuhalten. Meistens fällt dieser Stichtag – wie bei der Autoversicherung – auf den 30. November. Bei einem Saisonkennzeichen kann die Hauptfälligkeit auf den Beginn der Motorradsaison, beispielsweise am 01. April fallen. Stichtag für die Kündigung ist in dem Fall der 28. Februar.
Neben dem regulären jährlichen Kündigungsrecht kann unter bestimmten Umständen ein Sonderkündigungsrecht entstehen. Das entsteht meistens bei Beitragserhöhungen und nach Schadenfällen. Im zweitgenannten Fall besteht das Recht, den Vertrag aufzukündigen, für beide Vertragsseiten. Allerdings bedingt nicht jede Beitragserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht. Beispiel dafür ist ein Anstieg der Versicherungsprämie nach einem Umzug in einen Ort, der zu einer teureren Regionalklasse gehört. Auch bei einer Erhöhung der gesetzlichen Versicherungssteuer entsteht kein Sonderkündigungsrecht.
Der sicherste Weg, die Kündigung zu verschicken, ist per Einschreiben mit Rückschein. Das Schreiben sollte bei einer Sonderkündigung eine Begründung enthalten. In jeder Kündigung sollten außerdem Anschrift, Versicherungsnummer und Kündigungsdatum genannt sein. Natürlich darf am Ende auch die Unterschrift nicht fehlen.