Anzahl der Krafträder in Deutschland
Motorräder sind mehr als ein Fortbewegungsmittel. Wenn man lässig übers Land cruist, fühlt man sich frei und ungebunden. Zudem sind Motorräder praktisch, da sie sparsam sind und es keine Parkplatzprobleme in der Stadt gibt. Laut Kraftfahrt-Bundesamt sind aktuell über 4,9 Mio. Krafträder in Deutschland zugelassen.

Benötige ich eine Kfz-Haftpflicht für mein Motorrad?
Jeder, der mit seinem Motorrad oder Motorroller am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Dies ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Der Hintergrund: Die Kfz-Haftpflicht reguliert die Schadenersatzansprüche Dritter – also derjenigen Personen, denen Du mit Deinem Kraftrad einen Schaden zugefügt hast. Sei es nach einem Unfall, an dem Du eine (Teil-)Schuld trägst, sei es, weil ausgelaufenes Öl das Erdreich kontaminiert hat. Für Dein Motorrad ist die Kfz-Haftpflicht obligatorisch, damit Ansprüche auf Schadenersatz auch erfüllt werden können, wenn der Verursacher finanziell dazu nicht in der Lage ist. Übernommen werden Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssummen:
- Personenschäden: 7,5 Mio. Euro
- Sachschäden: 1,3 Mio. Euro
- Vermögensschäden: 50.000 Euro
Abgedeckt werden zum einen alle Kosten, die in Zusammenhang mit Schäden am gegnerischen Fahrzeug stehen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Kosten fürs Abschleppen und für die Wiederherstellung. Die Kfz-Haftpflicht kommt aber auch für den Nutzungsausfall auf und zahlt z. B. den Mietwagen, den der Geschädigte bis zur Reparatur seines eigenen Fahrzeugs benötigt. Erstattet werden je nach Situation eine Wertminderung beziehungsweise der Wiederbeschaffungswert, wenn das gegnerische Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat. Neben den Ausgaben für einen Gutachter werden auch die Anwaltskosten übernommen. Denn die Kfz-Haftpflicht ist grundsätzlich dazu da, ungerechtfertigte Ansprüche Dritter abzuwehren – notfalls auch vor Gericht.
Zum anderen werden von der Haftpflichtversicherung aus Personenschäden resultierende Kosten übernommen. Das betrifft z. B. Kosten für eine medizinische Behandlung und Reha-Maßnahmen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Oder für die Du als Unfallverursacher von der Krankenkasse in Regress genommen werden. Möglich sind weiterhin krankheitsbedingte Verdienstausfälle, Schmerzensgeldzahlungen, falls es zu einer schweren oder dauerhaften Beeinträchtigung kommt, und gegebenenfalls eine lebenslange Rente. Verstirbt der Unfallgegner, übernimmt die Kfz-Haftpflicht auch Bestattungskosten und zahlt den Hinterbliebenen ggf. Unterhalt. Die Kosten durch medizinische Behandlung, Reha-Maßnahmen und Rentenzahlungen betragen bei schweren Personenschäden schnell mehrere Millionen.
Ist die Teilkasko eine sinnvolle Erweiterung meiner Motorradversicherung?
Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung sichert die Teilkaskoversicherung Schäden am eigenen Motorrad oder Motorroller ab. Dabei handelt es hauptsächlich um solche Schäden, die ohne unmittelbares menschliches Zutun entstehen. Denn verursacht ein Tier oder ein Unwetter die Beschädigung oder Zerstörung, kann niemand als Schadenverursacher haftbar gemacht werden. Aber auch der Wertersatz bei Diebstahl gehört zu den Leistungen. Im Rahmen der Motorradversicherung übernimmt die Teilkasko üblicherweise die Kosten bei folgenden Risiken:
- Naturgewalten und Unwetterschäden, z.B. Hagel, Blitzschlag, Sturm (ab Windstärke 8) und Überschwemmung, manchmal Erdrutsch und Erdsenkung
- Brand und Explosion
- Zusammenstoß mit Haarwild, manchmal auch mit anderen Tierarten
- Diebstahl
- Kurzschlussschäden an der Verkabelung, manchmal auch inklusive Folgeschäden an Motor und anderen Bauteilen
- Glasbruch (Windschild, Scheinwerfer, Blinker, …)
- Marderbiss und vergleichbare Schäden an Bremsleitungen, Kabeln und Schläuchen
Im Versicherungsschutz eingeschlossen sind meistens nicht nur das Motorrad oder der Motorroller, sondern auch daran befestigte Anbauten wie Satteltaschen, Koffer, Tankrucksäcke und Gepäckrollen. Für den Inhalt (bspw. Kleidung, Karten, Zelt) besteht jedoch kein Versicherungsschutz. Auch der Schutzhelm ist meistens mitversichert – wenn er über eine abgeschlossene Halterung fest mit dem Motorrad verbunden ist. Für einfache Schutzhelme gilt der Versicherungsschutz ohne Einschränkung. Besitzt der Helm einen Lautsprecher beziehungsweise eine Bluetooth-Funkanlage, ist er meist inklusive anderer Anbauteile bis zu einer bestimmten Obergrenze versichert. Diese gilt für alle Anbauten zusammen. Übersteigt der tatsächliche Wert diese Grenze, können die entsprechenden Teile oftmals gegen einen Beitragszuschlag abgesichert werden.
Braucht ein teures Motorrad eine Vollkasko?
Einen umfassenderen Schutz für Dein Motorrad bietet die Vollkaskoversicherung. Sie enthält alle Leistungen der Teilkasko. Zusätzlich sichert sie auch gegen Schäden ab, die Du selbst an Deinem Motorrad verursacht hast. Ebenfalls versichert sind Schäden aufgrund von Vandalismus. Fällt die gegnerische Haftpflicht aus, weil beispielsweise der Unfallverursacher aufgrund von Fahrerflucht nicht zu ermitteln ist, springt die Vollkasko ein und erstattet die Reparaturkosten für Dein Motorrad. Die Vollkaskoversicherung wird zur Absicherung von neuen oder finanzierten Motorrädern empfohlen, aber auch von teuren gebrauchten Motorrädern. Schließlich kosten beliebte Motorräder wie z. B. die BMW R 1250 GS, Ducati Monster oder Indian Scout Bobber schnell ein kleines Vermögen.
Unsere Leistungen
Wir haben unsere Leistungen und Bedingungen für Dich verbessert, um Dich noch besser zu schützen! Und mit Deinem E-Motorrad profitierst Du jetzt von besonderen Leistungen. Alle Leistungen findest Du in der Übersicht.
Leistungen | |
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Leistungen | |
Diebstahl, Brand und Explosion | |
Diebstahl, Brand und Explosion | |
Erweiterter Naturgewalten-Schutz | |
Erweiterter Naturgewalten-Schutz | |
Bruchschäden an der Verglasung | |
Bruchschäden an der Verglasung | |
Autobahnvignette bei Austausch der Verglasung | |
Autobahnvignette bei Austausch der Verglasung | |
Ersatz von beschädigten oder zerstörten Leuchtmitteln infolge eines Glasbruchschadens(z. B. Xenon-Leuchten) | |
Ersatz von beschädigten oder zerstörten Leuchtmitteln infolge eines Glasbruchschadens(z. B. Xenon-Leuchten) | |
Kurzschluss an der Verkabelung | |
Kurzschluss an der Verkabelung | |
Folgeschäden aus versicherten Kurzschlussschäden an angeschlossenen Aggregaten (z. B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) | |
Folgeschäden aus versicherten Kurzschlussschäden an angeschlossenen Aggregaten (z. B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) | |
Tierbiss-Schäden inkl. Folgeschäden | |
Tierbiss-Schäden inkl. Folgeschäden | |
Folgeschäden durch versicherten Tierbiss (z. B. an Motor und Katalysator) | |
Folgeschäden durch versicherten Tierbiss (z. B. an Motor und Katalysator) | bis 5.000 € |
Kollision mit Tieren aller Art während der Fahrt | |
Kollision mit Tieren aller Art während der Fahrt | |
Kein Abzug "Neu für Alt" für Ersatzteile und Lackierungen | |
Kein Abzug "Neu für Alt" für Ersatzteile und Lackierungen | |
Grobe Fahrlässigkeit (gilt nicht nach Alkohol- oder Drogenkonsum) | |
Grobe Fahrlässigkeit (gilt nicht nach Alkohol- oder Drogenkonsum) | |
Nach Totalschaden oder -Diebstahl | |
Nach Totalschaden oder -Diebstahl | |
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| bis 500 € |
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| bis 850 € |
Entwendung der Fahrzeugschlüssel nach Einbruch in ein Gebäude oder Raub | |
Entwendung der Fahrzeugschlüssel nach Einbruch in ein Gebäude oder Raub | |
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Ersatz der Brems- und Betriebsstoffe im Schadenfall (z. B. Bremsmittel, Kühlmittel oder Motoröl) | |
Ersatz der Brems- und Betriebsstoffe im Schadenfall (z. B. Bremsmittel, Kühlmittel oder Motoröl) | |
Helme | |
Helme | |
Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge | |
Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge | 24 Monate |
Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge | |
Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge | 24 Monate |

Die Vollkasko kommt für Schäden an Deinem Fahrzeug auf und enthält alle Leistungen der Teilkasko, plus:
Leistungen | |
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Leistungen | |
Unfallschäden am eigenen Fahrzeug | |
Unfallschäden am eigenen Fahrzeug | |
Vandalismus-Schäden | |
Vandalismus-Schäden | |
Transport auf Fähren: Durch die Schiffsführung angeordnete Beschädigung Deines Fahrzeugs | |
Transport auf Fähren: Durch die Schiffsführung angeordnete Beschädigung Deines Fahrzeugs | |
Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge | |
Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge | 24 Monate |
Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge | |
Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge | 24 Monate |
Leistungen | |
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Leistungen | |
Rundum-Versicherungsschutz für den Antriebs-Akku | |
Rundum-Versicherungsschutz für den Antriebs-Akku | bei Vollkasko |
Neupreisentschädigung für den Antriebs-Akku eines Neufahrzeugs | |
Neupreisentschädigung für den Antriebs-Akku eines Neufahrzeugs | bis 36 Monate |
Kaufwertentschädigung für den Antriebs-Akku eines Gebrauchtfahrzeugs | |
Kaufwertentschädigung für den Antriebs-Akku eines Gebrauchtfahrzeugs | 24 Monate |
Ladekarten, die Ihnen aus dem verschlossenen Fahrzeug gestohlen wurden | |
Ladekarten, die Ihnen aus dem verschlossenen Fahrzeug gestohlen wurden | bis 100 € |
Schäden und Diebstahl der eigenen Ladestation, Induktionsladeplatte, Wallbox oder Ladekabel | |
Schäden und Diebstahl der eigenen Ladestation, Induktionsladeplatte, Wallbox oder Ladekabel | |
Kurzschluss oder Überspannung an der Verkabelung oder am Antriebs-Akku | |
Kurzschluss oder Überspannung an der Verkabelung oder am Antriebs-Akku | |
Folgeschäden aus versicherten Kurzschluss- oder Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten (z. B. Batterie) | |
Folgeschäden aus versicherten Kurzschluss- oder Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten (z. B. Batterie) | bis 20.000 € |
Kosten für Antriebs-Akku-Zustandsdiagnostik und -Restwertermittlung | |
Kosten für Antriebs-Akku-Zustandsdiagnostik und -Restwertermittlung | |
Abschlepp- und Transportkosten zur nächsten Akku-Teststation, wenn wir zugestimmt haben | |
Abschlepp- und Transportkosten zur nächsten Akku-Teststation, wenn wir zugestimmt haben | bis 1.500 € |
Entsorgungskosten des Antriebs-Akkus, wenn dieser beschädigt oder zerstört wurde | |
Entsorgungskosten des Antriebs-Akkus, wenn dieser beschädigt oder zerstört wurde |
Schutzbrief mit digitaler Pannenhilfe | |
Schutzbrief mit digitaler Pannenhilfe |
Fazit: Motorradversicherung und Leistungen
Für Motorradfahrer gilt genauso wie für Autofahrer: Du musst Dein Motorrad versichern, ansonsten darfst Du es nicht auf einer öffentlichen Straße bewegen. Welche Form des Versicherungsschutzes es sein soll, hängt von Dir ab. Gesetzlich vorgeschrieben ist für Krafträder die Kfz-Haftpflichtversicherung, um Schadenersatzansprüche Dritter zu regulieren. Mit einer Kaskoversicherung lässt sich der Versicherungsschutz fürs eigene Motorrad und Motorroller erweitern. Während die Teilkasko vor allem vor naturbedingten Risiken und Diebstahl schützt, sichert die Vollkasko auch gegen Schäden am eigenen Motorrad ab, die Du selbst verursachst. Mit Zusatzoptionen wie dem erweiterten Wildschutz lässt sich die Motorradversicherung sinnvoll ergänzen.