Die Motorradsaison hat im Sommer ihren Höhepunkt und dauert bis zum Herbst. Dann schicken die meisten Fahrer ihre Motorräder in den Winterschlaf – bis zum Frühjahr. Wird das Motorrad nur für wenige Monate genutzt, sollte es mit einem Saisonkennzeichen zugelassen werden. Dadurch werden Kosten, Zeit und Aufwand gespart. Unser Ratgeber bietet Dir allgemeine Infos zum Motorrad mit Saisonkennzeichen. Produktinfos zur Motorradversicherung von CosmosDirekt findest Du hier.
Wie lange ist das Saisonkennzeichen fürs Motorrad gültig?
In welchen Monaten das Motorrad mit einem Saisonkennzeichen zugelassen werden kann, ist nicht vorgeschrieben. Der Zeitraum kann vom Halter nach eigenem Ermessen gewählt werden. Die meisten Fahrer legen den Saisonstart auf März und das Ende auf Oktober. Doch Du kannst die Gültigkeit entsprechend Deiner Nutzung selbst festlegen.
Das musst Du beim Saisonkennzeichen beachten
- Der mögliche Zeitraum liegt zwischen 2 und 11 Monaten.
- Innerhalb dieses Zeitraums ist keine Unterbrechung möglich. Ein Saisonkennzeichen für April und Mai und dann nochmal für September und Oktober zu verwenden, ist nicht möglich.
- Wenn Du den Gültigkeitszeitraum eines genehmigten Saisonkennzeichens für Dein Motorrad ändern willst – also: verkürzen oder verlängern –, musst Du ein neues Kennzeichen beantragen.
Erklärvideo zum Thema Kfz-Versicherung & Kurzzeitkennzeichen
Wie sieht ein Saisonkennzeichen aus?
Das Saisonkennzeichen ähnelt einem herkömmlichen Motorradkennzeichen. Es ist zweizeilig, wobei oben das Kürzel für den Zulassungsbezirk zu finden ist: Das sogenannte Unterscheidungszeichen bezieht sich dabei auf Landkreise, kreisfreie Städte sowie die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg. In der unteren Zeile befindet sich die sogenannte Erkennungsnummer, die aus einer Kombination von Buchstaben und Zahlen besteht. Während bei ganzjährig gültigen Kennzeichen die Länge maximal 8 Zeichen betragen darf (Unterscheidungszeichen + Erkennungsnummer), sind es bei Saisonkennzeichen höchstens 7 Zeichen. Die optische Besonderheit des Saisonkennzeichens wird in der oberen rechten Ecke deutlich. Dort ist der Gültigkeitszeitraum vermerkt. Die obere Ziffer gibt den Monat an, in dem die Saison beginnt, die untere steht für den Monat, in dem die Saison endet. Beide Ziffern werden durch einen schmalen Strich voneinander getrennt.
Kleinere Mindestmaße für Saisonkennzeichen freut Motorradfahrer
Bis 2011 mussten Motorradfahrer mit dem zweizeiligen Standardmaß von mindestens 28 x 20 Zentimetern vorlieb nehmen. Aufgrund ihrer Größe hatten diese Kennzeichen schnell den Spitznamen „Kuchenblech“ weg. Doch mit einer Novellierung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führte das Bundesverkehrsministerium neue, deutlich kleinere Mindestmaße bei Krafträdern ein. Nun ist bei einem Motorrad das Saisonkennzeichen auf Wunsch in der Größe 18 x 20 Zentimetern möglich.
Was passiert mit dem Motorrad, wenn der Zeitraum für das Saisonkennzeichen endet?
Am ersten Tag des Monats, der auf das angegebene Saisonende folgt, beginnt die Ruhezeit für dein Motorrad. Das Saisonkennzeichen verliert seine Gültigkeit. Das bedeutet: Du darfst Dein Motorrad nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Auch auf öffentlich zugänglichen Park- und Abstellplätzen darf es nicht mehr stehen. Dasselbe gilt für Straßen und Gehwege. Du musst Dein Motorrad auf einem privaten Parkplatz abstellen. Tabu ist damit die Überwinterung am Straßenrand vor der Wohnung oder Eigenheim. Fahren darfst Du das Motorrad erst wieder ab dem ersten Tag des Monats, der als Saisonbeginn festgelegt wurde.
Was passiert wenn man mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison fährt?
- Wird das Motorrad außerhalb des Zulassungszeitraums in Betrieb genommen, droht ein Bußgeld von 50 Euro.
- Wird das Motorrad außerhalb des angegebenen Zeitraums im öffentlichen Raum abgestellt, kostet das 40 Euro.
Beispiel: Saisonkennzeichen für das Motorrad gilt vom 01.03. bis zum 30.10. des Jahres.
Zeitraum | 01.01. bis 28.02. | 01.03. bis 30.10. | 01.11. bis 31.12. |
Zugelassen? | Ja | Ja | Ja |
Status? | Stillgelegt | Darf gefahren werden | Stillgelegt |
Saisonkennzeichen: Der richtige Versicherungsschutz
Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung mit einem Saisonkennzeichen?
Die Zulassung eines Motorrads mit Saisonkennzeichen folgt dem üblichen Prozedere. Vorgenommen wird sie bei Deiner zuständigen Kfz-Zulassungsstelle.
Du benötigst folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- Personalausweis
- Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung (HU) – enthält auch Abgasuntersuchung (AU), die nicht mehr separat vorgenommen wird
- Gültige eVB-Nummer (elektronische Bestätigung deines Versicherungsunternehmens)
- Gewünschter Saisonzeitraum
- Eventuell bisherige Kennzeichen
- Eventuell Bestätigung des Wunschkennzeichens
Möchten Firmen ein Motorrad mit Saisonkennzeichen anmelden, müsst Du den Unterlagen eine Gewerbeanmeldung oder einen Auszug aus dem Handelsregister (maximal 3 Jahre alt) beifügen.
Kosten für Saisonkennzeichen
Die Kosten für Dein Saisonkennzeichen hängen von der Zulassungsstelle ab. Wer ein Motorrad mit Saisonkennzeichen anmelden will, muss mit Kosten in Höhe von ca. 26 Euro rechnen. Je nach Region kann der Gebührensatz ein paar Euro darüber oder darunter liegen. Dazu kommen ggf. die Zusatzkosten für ein Wunschkennzeichen in Höhe von 10,20 Euro (bundesweit einheitlich) sowie die Kennzeichen und der Druck. Das kostet zwischen 10 und 25 Euro. Insgesamt liegen die Kosten für die Anmeldung Deines Motorrads mit einem Saison-Kennzeichen somit bei 35 bis 65 Euro.
Fazit: Wer sein Motorrad nur wenige Monate fährt, sollte ein Saisonkennzeichen nutzen
Fährt man mit dem Motorrad nicht das ganze Jahr, sondern bewegt es nur zwischen Frühling und Herbst, kann man mit einem Saisonkennzeichen einige Kosten, aber auch Zeit und Aufwand sparen. Steuern werden nur anteilig für die Monate fällig, für die das Motorrad zugelassen ist. Viele Versicherungen handhaben das ähnlich, manche erheben aber auch einen reduzierten Jahressatz. Die erneute An- und Abmeldung bei der Zulassungsstelle entfallen, da das Saisonkennzeichen nur einmal beantragt wird. Das Motorrad darf allerdings außerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums auf einer öffentlichen Straße weder bewegt noch abgestellt werden.